Rechtsprechung
BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Kein Erlass einer eA in Auslieferungssache wegen Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aus Subsidiaritätsgründen
- Wolters Kluwer
- Judicialis
BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § ... 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1; ; IRG § 3; ; IRG § 33 Abs. 4; ; IRG § 77; ; StPO § 33a; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGK 1, 103
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
Entscheidend ist vielmehr der eigentliche Sinn des mit dem Antrag verfolgten prozessualen Begehrens (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 68, 1 ). - BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
Dieser verlangt neben der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), dass der Beschwerdeführer alle bestehenden Möglichkeiten nutzt, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 95, 96 m.w.N.). - BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
Gestapo
Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
Zwingende Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde sind nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG die Erschöpfung des Rechtswegs und nach §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG ein hinreichend substantiierter Vortrag (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; stRspr).
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
Entscheidend ist vielmehr der eigentliche Sinn des mit dem Antrag verfolgten prozessualen Begehrens (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 68, 1 ). - BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
Dabei haben die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag in der Hauptsache erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 99, 57 ; 104, 23 stRspr). - BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92
Schwangeren- und Familienhilfegesetz I
Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
Dabei haben die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag in der Hauptsache erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 99, 57 ; 104, 23 stRspr). - BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen - …
Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
b) Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ). - BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
Rasterfahndung
Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
Dabei haben die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag in der Hauptsache erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 99, 57 ; 104, 23 stRspr). - BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90
Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
Deshalb kann eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, wenn in der Hauptsache eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 89, 91 ; stRspr). - BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer …
Auszug aus BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
Dieser verlangt neben der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), dass der Beschwerdeführer alle bestehenden Möglichkeiten nutzt, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 95, 96 m.w.N.). - BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93
Isserstedt
- BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76
Hinweispflicht
- BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein
- BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im …
- BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
- BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94
Parabolantenne II
- BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93
Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die …
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen …
- BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft …
- BVerfG, 23.11.1983 - 2 BvR 1575/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des rechtlichen Gehörs im …
- OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 4 Ausl (A) 630/95
- OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 4 Ausl (A) 630/96
- BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
Auslieferung nach Indien
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte den Antrag mit Beschluss vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 - ab. - BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04
Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren; …
Dabei handelt es sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf, den der Beschwerdeführer im Auslieferungsverfahren zu stellen hat, um alle Rechtsbehelfe vor der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde auszuschöpfen (vgl. den Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 -). - BVerfG, 11.08.2003 - 2 BvR 1223/03
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigerklärung der …
Im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit des Rechtsschutzbegehrens besteht im Fall eines Antrags nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33 a StPO die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufschub der Auslieferung in entsprechender Anwendung von § 33 Abs. 4 IRG zu stellen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 -).Eine solche Anordnung durch das Oberlandesgericht wird regelmäßig geboten sein, wenn der Antrag nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33 a StPO nicht von vornherein unzulässig oder nicht ausreichend begründet ist (…vgl. insgesamt Schomburg, in: Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 33 Rn. 33 f.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 12. November 1996 - 4 Ausl (A) 630/96 - 192/96 III -, NStZ 1997, S. 193; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 -, im Umdruck S. 6).
- BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 578/04
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Auslieferung nach Bulgarien …
Hat der Beschwerdeführer noch die Möglichkeit, mit Hilfe eines Antrags nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33a StPO die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs zu den von ihm als übergangen angesehenen Punkten zu erwirken, so kann die Verfassungsbeschwerde zulässigerweise erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 -, m.w.N.).Eine Anordnung wird in der Regel geboten sein, wenn der Antrag nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33a StPO nicht von vornherein unzulässig oder unzureichend begründet ist (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2003 - 2 BvQ 14/03 -).
- BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14
Folgenabwägung bzgl Beschränkungen der Untersuchungshaft gem § 119 Abs 1 StPO - …
Die Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Amts- und Landgerichts Heidelberg ist weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet (vgl. hierzu BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 1, 103 ; stRspr). - BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08
Mangels unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl der …
Der Zulässigkeit steht allerdings nicht das Gebot der Rechtswegerschöpfung entgegen (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), obwohl der Beschwerdeführer, der maßgeblich die Verletzung seines Gehörsrechts rügt, einen an sich erforderlichen (vgl. BVerfGK 1, 103 ; 5, 337 ) Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs im fachgerichtlichen Verfahren nicht gestellt hat. - BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvQ 14/12
Zur Beschränkung des Wahlvorschlagsrecht zur Wahl des Bundespräsidenten auf …
Deshalb kann eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, wenn in der Hauptsache eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 1, 103 ; stRspr). - BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvQ 28/14
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität der …
Deshalb kann eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, wenn die in der Hauptsache erhobene oder noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 1, 103 ; stRspr). - BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvQ 38/14
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Mangelnde …
Deshalb kann eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, wenn die in der Hauptsache erhobene oder noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 1, 103 ; stRspr).