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   BVerfG, 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04   

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BVerfG, 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04 (https://dejure.org/2006,5351)
BVerfG, Entscheidung vom 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04 (https://dejure.org/2006,5351)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - 2 BvR 1526/04 (https://dejure.org/2006,5351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Alimentierung deutscher Eisenbahnbeamter im Falle der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Schweiz; Alimentationspflicht des Dienstherrn; Völkerrechtliche Verpflichtung zur Gewährung von Frankenbesoldung und Frankenversorgung; Ruhegehaltsfähigkeit aller ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 16 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 23; ; GG Art. 24; ; GG Art. 25; ; GG Art. 26; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5
    Verfassungsmäßigkeit der Berechnung der Ruhebezüge eines nach der sog. "Frankenbesoldung" alimentierten Eisenbahnbeamten

  • rechtsportal.de

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5
    Verfassungsmäßigkeit der Berechnung der Ruhebezüge eines nach der sog. "Frankenbesoldung" alimentierten Eisenbahnbeamten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 116
  • NVwZ-RR 2007, 266
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04
    In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht daher betont, dass Verletzungen des Völkerrechts, die in der fehlerhaften Anwendung oder Nichtbeachtung völkerrechtlicher Normen durch deutsche Gerichte liegen und eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Bundesrepublik begründen könnten, nach Möglichkeit zu verhindern oder zu beseitigen seien (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ; 109, 13 ; 111, 307 ).

    Die Völkerrechtsfreundlichkeit entfaltet Wirkung nur im Rahmen des demokratischen und rechtsstaatlichen Systems des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 111, 307 ).

    Im Grundsatz gilt deshalb, dass das Bundesverfassungsgericht die fachgerichtliche Auslegung und Anwendung völkerrechtlicher Abkommen ebenso wie die Frage, ob eine völkerrechtsfreundliche Auslegung im konkreten Fall in Betracht kommen kann, grundsätzlich nur daraufhin überprüft, ob sie willkürlich sind, auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen oder mit anderen verfassungsrechtlichen Vorgaben unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 18, 441 ; 94, 315 ; 111, 307 ).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04
    Der Dienstherr ist verpflichtet, den Beamten nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 21, 329 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 70, 69 ; 107, 218 ).

    Denn das einfach-rechtlich in § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG - geregelte Gesetzlichkeitsprinzip der Beamtenversorgung ist seinerseits als hergebrachter Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG geschützt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 8, 28 ; 81, 363 ).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04
    Denn die beamtenrechtliche Alimentation ist amts-, nicht personenbezogen (vgl. BVerfGE 76, 256 ).

    Dies ist zugleich Ausdruck des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 76, 256 ).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04
    Der Dienstherr ist verpflichtet, den Beamten nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 21, 329 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 70, 69 ; 107, 218 ).

    Denn mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewährt worden sind (vgl. etwa BVerfGE 107, 218 ; stRspr).

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04
    Zu den vom Gesetzgeber gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachtenden Grundsätzen zählt daher, dass das Ruhegehalt anhand der Dienstbezüge des letzten vom Beamten bekleideten Amts zu berechnen ist (vgl. BVerfGE 61, 43 ; 114, 258 ).

    Maßstab für die Überprüfung der Angemessenheit der Bezüge ist daher das vom Beamten ausgeübte oder - im Fall des Ruhestandsbeamten - zuletzt bekleidete Amt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 14, 30 ; 61, 43 ).

  • BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74

    Beamtenpension

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04
    Der Dienstherr ist verpflichtet, den Beamten nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 21, 329 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 70, 69 ; 107, 218 ).

    Dies ist zugleich Ausdruck des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 76, 256 ).

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04
    a) Der hergebrachte Grundsatz der Beamtenversorgung, nach dem unter Wahrung des Leistungsprinzips und Anerkennung aller Beförderungen das Ruhegehalt aus dem letzten Amt zu berechnen ist, prägt das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Beamten und gehört zu den Grundlagen, auf denen die Einrichtung des Berufsbeamtentums ruht (vgl. BVerfGE 11, 203 ).

    Maßstab für die Überprüfung der Angemessenheit der Bezüge ist daher das vom Beamten ausgeübte oder - im Fall des Ruhestandsbeamten - zuletzt bekleidete Amt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 14, 30 ; 61, 43 ).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04
    Denn es ist nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber, sofern er dies nicht klar bekundet hat, von völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen oder die Verletzung solcher Verpflichtungen ermöglichen will (vgl. BVerfGE 74, 358 ).
  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04
    Eine weitere Erstreckung scheidet hier aber schon deshalb aus, weil die völkerrechtliche Vereinbarung nicht ins deutsche Recht umgesetzt worden ist und damit auch der Ansatzpunkt des Art. 59 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. hierzu Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2006 - 2 BvR 2132/01 und 2 BvR 348/03 -) verschlossen ist.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04
    Nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens eingreifen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BGH, 24.10.1996 - III ZR 127/91

    Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland für legislatives Unterlassen

  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00

    Bodenreform III

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

  • BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64

    AG in Zürich

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 16.03

    Gesetzesvorbehalt für Besoldung und Versorgung; Festsetzung auch der Höhe der

  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvL 9/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der verspäteten Gewährung der

  • BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 510/60

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Ausgleichsanspruchs im BPolG

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    bb) Dass sich der Bundesfinanzhof bei der Darlegung der Verfassungswidrigkeit von Abkommensüberschreibungen nicht mit einer Kammerentscheidung vom 22. Dezember 2006 (BVerfGK 10, 116) auseinandergesetzt hat, in der die 1. Kammer des Zweiten Senats unter Bezugnahme auf eine Passage des Alteigentümer -Beschlusses (BVerfGE 112, 1 ) ausgeführt hat, dass eine verfassungsunmittelbare Pflicht der staatlichen Organe zur Berücksichtigung des Völkerrechts nicht unbesehen für jede beliebige Bestimmung des Völkerrechts anzunehmen sei, sondern nur, soweit dies dem in den Art. 23 bis Art. 26 GG sowie in den Art. 1 Abs. 2, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG niedergelegten Konzept des Grundgesetzes entspreche (vgl. BVerfGK 10, 116 ), steht der Zulässigkeit der Vorlage nicht entgegen.

    In der Kammerrechtsprechung ist dies dahingehend konkretisiert worden, dass im Rahmen geltender methodischer Grundsätze von mehreren möglichen Auslegungen eines Gesetzes grundsätzlich eine völkerrechtsfreundliche zu wählen ist (vgl. BVerfGK 10, 116 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2014 - 2 BvR 450/11 -, NVwZ 2015, S. 361 ; so auch Proelß, in: Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - erörtert von den wissenschaftlichen Mitarbeitern, Bd. 1, 2009, S. 553 ).

    Zwar ist grundsätzlich nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber, sofern er dies nicht klar bekundet hat, von völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen oder die Verletzung solcher Verpflichtungen ermöglichen will (vgl. BVerfGE 74, 358 ; BVerfGK 10, 116 ).

    (1) Das Grundgesetz hat sich in Art. 59 Abs. 2 GG dafür entschieden, völkerrechtliche Verträge innerstaatlich (nur) mit dem Rang eines (einfachen) Bundesgesetzes auszustatten (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 22, 254 ; 25, 327 ; 35, 311 ; 74, 358 ; 111, 307 ; 128, 326 ; BVerfGK 10, 116 ).

  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    BVerfG 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96 - Juris, 3. Orientierungssatz u. Rn. 38, EuGH 07.12.2006 - C-306/05 SGAE - Rn. 34; BVerfG 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04 - Juris Rn. 29 ff.
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    BVerfG 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96 - Juris, 3. Orientierungssatz u. Rn. 38, EuGH 07.12.2006 - C-306/05 SGAE - Rn. 34; BVerfG 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04 - Juris Rn. 29 ff.
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum

    Da sich die Grenzen der völkerrechtsfreundlichen Auslegung aus der Verfassung ergeben (BVerfGE 128, 326 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015 - 2 BvL 1/12 -, juris, Rn. 72, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen; vgl. auch BVerfGE 111, 307 ; BVerfGK 10, 116 ), kann der Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit keine verfassungswidrige, insbesondere grundrechtsverletzende Gesetzesauslegung und -anwendung gebieten.
  • BSG, 21.12.2023 - B 5 R 5/22 R

    Enthalten das DPSVA 1990 oder das DPSVA 1975 Spezialregelungen, die die in § 88

    Nach diesem Grundsatz sind die Gericht gehalten, Gesetze im Rahmen geltender methodischer Standards im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auszulegen und anzuwenden, selbst wenn sie zeitlich später erlassen worden sind (vgl zB BVerfG Beschluss vom 26.3.1987 - 2 BvR 589/79 ua - BVerfGE 74, 358, 370 = juris RdNr 35; BVerfG Beschluss vom 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04 - BVerfGK 10, 116, 123 = juris RdNr 30) .
  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1789/16

    Verfristete Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Dabei ist grundsätzlich nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber, sofern er dies nicht klar bekundet hat, von völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen oder die Verletzung solcher Verpflichtungen ermöglichen will (vgl. BVerfGE 74, 358 ; BVerfGK 10, 116 ).
  • BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 5.16

    Auslandszuschlag; Berechnungsfaktor; Bewertung; Dienstpostenbewertung;

    Ist von der Regelung des Auslandszuschlags nicht die Alimentation im Sinne des Grundgehalts betroffen, liegt keine hiermit vergleichbare Grundrechtsintensität vor (vgl. zur Situationsabhängigkeit von Auslandszuschlag und Kaufkraftausgleich auch BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 2 BvR 1526/04 - BVerfGK 10, 116 ).
  • BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 6.16

    Bezug der prozeduralen Anforderungen im Besoldungsrecht auf den Gesetzgeber;

    Ist von der Regelung des Auslandszuschlags nicht die Alimentation im Sinne des Grundgehalts betroffen, liegt keine hiermit vergleichbare Grundrechtsintensität vor (vgl. zur Situationsabhängigkeit von Auslandszuschlag und Kaufkraftausgleich auch BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 2 BvR 1526/04 - BVerfGK 10, 116 ).
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