Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02   

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https://dejure.org/2003,612
BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02 (https://dejure.org/2003,612)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2003 - XI ZR 33/02 (https://dejure.org/2003,612)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - XI ZR 33/02 (https://dejure.org/2003,612)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    MaBV §§ 3, 7
    Unzulässigkeit einer Vermischung der Sicherheiten nach MaBV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Bauträgervertrag; Auslegung einer Höchstbetragsbürgschaft; Unwirksamkeit einer Abschmelzungsvereinbarung in Bürgschaftsvertrag; Allgemeine Geschäftsbedingung; Grundsatz beiderseits interessengerechter Interpretation

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Abschmelzungsbürgschaft für Bauträger; Vermischung der Sicherheiten nach der Makler- und Bauträgerverordnung

  • Judicialis

    MaBV § 3; ; MaBV § 7

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MaBV §§ 3 7
    Anforderungen an die Sicherheiten nach MaBV

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträgervertrag - Vermischung der Sicherheiten des § 3 und des § 7 MaBV

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauträgervertrag: Unwirksame Klausel betr. die Abschmelzung einer Bürgschaft nach § 7 MaBV sukzessive mit Baufortschritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    MaBV §§ 3, 7
    Unzulässigkeit einer Vermischung der Sicherheiten nach MaBV

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    MaBV §§ 3, 7
    Unzulässigkeit der Vermischung von MaBV-Sicherheiten zur Reduzierung einer Bürgschaft nach Baufortschritt

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Unzulässige Vermischung der MaBV-Sicherungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungsumfang einer Bürgschaft nach § 7 MaBV, ohne ausdrücklich so bezeichnet zu sein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Kombination aus Ratenzahlung und Bürgschaftssicherung nicht zulässig! (IBR 2003, 420)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3417 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1171
  • ZIP 2003, 1290
  • MDR 2003, 1064
  • DNotZ 2004, 48
  • NZBau 2003, 498
  • NZM 2003, 646
  • WM 2003, 1259
  • DB 2003, 2008
  • BauR 2003, 1265 (Ls.)
  • BauR 2003, 1383
  • ZfBR 2003, 758
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02
    a) Zwar ist die Vereinbarung in § 3 Nr. 2 des Kaufvertrages, eine den Käufern gestellte MaBV-Bürgschaft sei nach Erreichen des jeweiligen Bautenstandes wieder zurückzugeben, gemäß § 134 BGB unwirksam, weil diese Regelung zum Nachteil der Kläger gegen § 7 Abs. 1 Satz 3, § 12 MaBV verstößt (vgl. BGHZ 146, 250, 257 ff.).
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02
    Durch die "Abschmelzungsvereinbarung" erhält die Höchstbetragsbürgschaft auch eine andere inhaltliche Ausgestaltung, weshalb es sich nicht lediglich um eine unselbständige Ergänzung von im übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt (vgl. BGHZ 99, 203, 205 f.; 102, 152, 158).
  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 140/98

    Umfang einer formularmäßigen Vorauszahlungsbürgschaft eines Kreditinstituts

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02
    Dies und der Umstand, daß der Bürgschaftstext von einer Bank verwendet worden ist, deuten nach der Lebenserfahrung darauf hin, daß er für eine mehrfache Verwendung entworfen wurde, es sich mithin insoweit um einen Formularvertrag handelt (BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - IX ZR 140/98, WM 1999, 535, 536).
  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00

    Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel;

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02
    Die in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt überprüfbare (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - VIII ZR 235/00, WM 2001, 1863, 1864), zur Abweisung der Klage führende Auslegung des Bürgschaftsvertrages durch das Berufungsgericht ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 09.07.2001 - II ZR 228/99

    Auslegung einer Bürgschaftsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02
    Eine solche, am Wortlaut orientierte Auslegung der Bürgschaft verstößt nicht gegen den Grundsatz beiderseits interessengerechter Interpretation (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2001 - II ZR 228/99, WM 2001, 1525).
  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 221/91

    Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen -

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02
    Bei der Vereinbarung, "der verbürgte Höchstbetrag vermindert sich jeweils um den Betrag, der nach dem obigen Kaufvertrag zur Zahlung fällig ist", handelt es sich - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - nicht um eine AGB-Klausel, die das Revisionsgericht selbständig auslegen könnte (BGHZ 121, 173, 178), sondern um eine Individualvereinbarung.
  • BGH, 12.12.1986 - V ZR 282/85

    Änderung der formularmäßigen Zweckerklärung für Grundschulden durch mündliche

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02
    Durch die "Abschmelzungsvereinbarung" erhält die Höchstbetragsbürgschaft auch eine andere inhaltliche Ausgestaltung, weshalb es sich nicht lediglich um eine unselbständige Ergänzung von im übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt (vgl. BGHZ 99, 203, 205 f.; 102, 152, 158).
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 319/00

    Verletzung eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02
    Daß die entsprechend den Regelungen im Kaufvertrag beschränkte Bürgschaft nicht den Anforderungen des § 7 Abs. 1 Satz 3 MaBV genügt, ist schon deshalb unschädlich, weil die MaBV im Vertragsverhältnis zwischen Erwerber und Bürgen keine Wirkung entfaltet (BGH, Beschluß vom 19. Juli 2001 - IX ZR 319/00).
  • BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07

    Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Nach ihrem Wortlaut, der von dem der Individualbürgschaftserklärung deutlich abweicht, über die im Senatsurteil vom 6. Mai 2003 (XI ZR 33/03, WM 2003, 1259 ff.) zu entscheiden war, verpflichtet die Bürgschaft die Beklagte für den Fall, dass das Bauvorhaben endgültig nicht durchgeführt oder nicht fristgerecht vollendet wird und der Käufer deshalb - wie hier - vom Vertrag wirksam zurücktritt, zur Rückzahlung des Kaufpreises bis zur Höhe des Bürgschaftsbetrages.
  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 206/09

    Bürgschaft nach MaBV bei Zahlung nach Baufortschritt: Sicherung von Ansprüchen

    Denn die Auslegung der Bürgschaftserklärung bleibt grundsätzlich davon unbeeinflusst (BGH, Urteil vom 6. Mai 2003 - XI ZR 33/02, BauR 2003, 1383 = ZfBR 2003, 758; Urteil vom 14. Januar 1999 - IX ZR 140/98, BauR 1999, 659 = ZfBR 1999, 518).
  • BGH, 05.12.2008 - V ZR 144/07

    Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung ( MaBV ) als Schutzgesetz i.S.v.

    Eine solche Bürgschaft entspricht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Anforderungen der Makler- und Bauträgerverordnung (Urt. v. 6. Mai 2003, XI ZR 33/02, NJW-RR 2003, 1171) und stellt den Bauträger daher nicht von dem Verbot des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MaBV frei, Zahlungen entgegenzunehmen, bevor eine Auflassungsvormerkung an dem Vertragsobjekt eingetragen worden ist (vgl. Basty, aaO, Rdn. 548).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - 7 A 2024/09

    Feststellung der Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheids für die

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG und berücksichtigt, dass die Klägerin seit Eingang ihres Schriftsatzes vom 8. Februar 2012 am 10. Februar 2012 bei Gericht nur noch ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren verfolgt und der Streitwert infolgedessen auf die Hälfte zu reduzieren war (vgl. dazu Nr. 13 des Streitwertkatalogs der Bausenate des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. September 2003, BauR 2003, 1383).
  • OLG München, 06.03.2007 - 9 U 4639/06

    Auslegung einer Bauträger-Bürgschaft

    Eine andere Auslegung folgt nicht aus dem von der Beklagten zitierten Urteil des BGH (BauR 2003, 1383).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Parteifähigkeit bei Geltendmachung von

    Dazuhin erachtet der Senat die entsprechende Klausel im Kaufvertrag für unwirksam, weil es sich hierbei um eine unzulässige Vermischung der beiden von der MaBV vorgesehenen Sicherungssysteme handelt, die selbst durch Individualvereinbarung, die hier entgegen dem Wortlaut des Vertrages ersichtlich nicht vorliegt, nicht vereinbart werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1171).
  • OLG Schleswig, 07.05.2010 - 4 U 126/08

    Voller Kaufpreis vs. 3,5%-Bürgschaft bei Besitzübergabe: Unwirksam!

    Dass es sich bei einer solchen vertraglichen Regelung um eine unzulässige Vermischung der Sicherungssysteme handelt, hat der BGH (DNotZ 2004, 48 = NJW-RR 2003, 1171 = BauR 2003, 1383-1385) bereits in seiner Entscheidung vom 6.5.2003 als gem. § 12 MaBV unzulässig angesehen.
  • OLG Jena, 06.12.2005 - 8 U 1084/04

    Abtretung des Kaufpreisanspruchs aus einem Bauträgervertrag an die finanzierende

    Soweit das Landgericht unter Bezugnahme auf BGH MDR 2003, 1064 und die dort zitierte weitere BGH-Entscheidung der Ansicht ist, dass die MaBV nicht im Verhältnis zwischen Bauträger und Bank gelte, kann dies den genannten Entscheidungen nicht entnommen werden.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - I-21 U 80/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7686
OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - I-21 U 80/02 (https://dejure.org/2003,7686)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2003 - I-21 U 80/02 (https://dejure.org/2003,7686)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - I-21 U 80/02 (https://dejure.org/2003,7686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 631; VOB/B § 2 Nr. 6, 7; ZPO § 287
    Bestimmung des Auftragsumfangs bei einem Pauschalvertrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalvertrag: Beschränkt die Mengenangabe das Bausoll? (IBR 2003, 232)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Stillstandskosten dürfen nach der Baugeräteliste geschätzt werden! (IBR 2003, 238)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 21 O 109/01
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - I-21 U 80/02

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1265 (Ls.)
  • BauR 2003, 770 (Ls.)
  • BauR 2003, 892
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 21 U 80/02
    Ein Leistungsverweigerungsrecht wegen einer Verletzung der vertraglichen Kooperationspflicht (vgl. BGH BauR 2000, 409, 410) durch die Klägerin, steht der Beklagten ebenfalls nicht zu, denn die Klägerin hat eine zusätzliche Vergütung nicht schon dem Grunde nach verweigert, sondern vielmehr der Beklagten mit dem Schreiben vom 15.2.1999 signalisiert, die zusätzlichen Arbeiten gesondert zu vergüten.
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84

    Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 21 U 80/02
    Der Geschädigte hat im einzelnen darzulegen, welche konkreten Mehrkosten ihm durch die Behinderung tatsächlich entstanden sind (BGH BauR 1986, 347, 348).
  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 113/71

    Rechtsstellung der Parteien nach einverständlicher Vertragsaufhebung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 21 U 80/02
    Die Kündigung kann nicht schon bedingt mit der Fristsetzung verbunden werden (BGH BauR 1973, 319, 320; Ingenstau/Korbion-Döring a.a.O. Rdn. 49).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1987 - 23 U 151/86

    Behinderungsschaden: Schätzung aufgrund der Baugeräteliste

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 21 U 80/02
    Da diese Kosten je nach Markt- und Auftragslage vom Unternehmer unterschiedlich kalkuliert bzw. angesetzt werden können, ergibt sich ein gewisser Spielraum für eine Schätzung, wobei aber die Baugeräteliste als Grundlage einer solchen Schätzung herangezogen werden kann, da sie üblicherweise im Baugewerbe auch Kalkulationsgrundlage ist (OLG Düsseldorf BauR 1988, 487, 489; Vygen, Schubert, Lang, 4. Auflage, Bauverzögerung und Leistungsänderung Rdn. 305).
  • BGH, 02.05.2002 - VII ZR 325/00

    Prüfbarkeit der Abrechnung nach vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 21 U 80/02
    Bei einem vorzeitig beendeten Pauschalvertrag hat der Auftragnehmer seine erbrachten Leistungen vorzutragen und von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen, er hat das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung sowie des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darzulegen (BGH BauR 2002, 1406).
  • OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 8 U 227/02

    Ersatz von Stillstandskosten (Baumaschinen); Baustopp wegen Grabfunds; Wagnis und

    Der Kläger beruft sich zu diesem Punkt außerdem auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf BauR 2003, 892.

    Auch aus der in der Berufung vom Kläger zitierten (Bl. 456 d. A.) Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 25. Februar 2003 - 21 U 80/02 - BauR 2003, 892 = IBR 2003, 238 mit zust. Anmerkung Leitzke) kann nicht abgeleitet werden, dass entgegen der Rechtsprechung des BGH zu § 642 BGB (BauR 2000, 722, 725) zur Berechnung des Anspruchs auf die sogenannte Baugeräteliste zurückgegriffen werden kann.

  • OLG Karlsruhe, 05.05.2015 - 13 U 181/13

    Schadensersatz wegen Bauzeitverzögerung setzt bauablaufbezogene Darstellung

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 25.02.2003 - 21 U 80/02.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.07.2002 - 11 U 878/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4757
OLG Dresden, 17.07.2002 - 11 U 878/01 (https://dejure.org/2002,4757)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.07.2002 - 11 U 878/01 (https://dejure.org/2002,4757)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - 11 U 878/01 (https://dejure.org/2002,4757)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangel der Sanitär- und Heizungsinstallation ; Einbau einer Wasserleitung; Abgabe von Inhaltsstoffen in das Trinkwasser unterhalb der zugelassenen Grenzwerte ; Reinigung des Warmwasserboilers; Spülung des Wasserfilters ; Erhöhte Konzentration bestimmter Inhaltsstoffe ; ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rostbraunes Wasser aus Wasserhahn: Kein Mangel der Hausinstallation! (IBR 2003, 243)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1265 (Ls.)
  • BauR 2003, 1613 (Ls.)
 
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 13.02.2002 - 11 U 608/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5615
OLG Dresden, 13.02.2002 - 11 U 608/01 (https://dejure.org/2002,5615)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.02.2002 - 11 U 608/01 (https://dejure.org/2002,5615)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 11 U 608/01 (https://dejure.org/2002,5615)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Billigung von als Nachtrag abgerechnete Leistungen des Subunternehmers ; Abrechnung dem eigenen Auftraggeber gegenüber ; Vereinbarung der Bezahlung des Subunternehmers durch Hauptauftragnehmer nach Bezahlung durch Hauptauftraggeber ; Insolvenz des Hauptauftraggebers ; ...

  • Judicialis

    BGB § 781; ; BGB § 201 S. 2 (alt); ; VOB/B § 2 Ziff. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Wegfall der Geschäftsgrundlage Schuldanerkenntnis deklaratoriseh Stundung; Nachtragsauftrag Werkvertrag

  • ibr-online

    Eigene Abrechnung des Nachtrags des SubU bedeutet dessen Billigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherr - Hauptunternehmer - Subunternehmer: Vertragsbeziehungen sind nicht immer absolut getrennt! (IBR 2003, 237)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1265 (Ls.)
  • BauR 2003, 1614 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2002 - 11 U 608/01
    So wird nach ständiger Rechtsprechung die Geschäftsgrundlage eines Vertrages durch die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, aber beim Vertragsschluss zu Tage getretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren und nicht von ihm beanstandeten Vorstellungen des einen Vertragsteils oder durch entsprechende gemeinsame Vorstellungen beider Vertragspartner, auf denen der Geschäftswille aufbaut (BGHZ 131, 209 (214)), gebildet.
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2002 - 11 U 608/01
    Der Senat vermag auch dem auf der Liste der Nachtragsarbeiten enthaltenen Vermerk "Absprache am 07.05.1998 mit H. , Zahlung erst bei Erhalt von " ein konstitutives Schuldanerkenntnis gemäß § 781 BGB, d. h. eine neue selbständige Verpflichtung der Beklagten unabhängig von dem bestehenden Schuldgrund (BGH NJW 1995, 960), nicht zu entnehmen.
  • OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 8 U 227/02

    Ersatz von Stillstandskosten (Baumaschinen); Baustopp wegen Grabfunds; Wagnis und

    Hierzu verweist der Kläger auf die Entscheidung des OLG Dresden IBR 2003, 237 (Bl. 469 d. A.).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2011 - 10 U 58/11

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit einer Behinderungsanzeige

    Zwar hat sich das Landgericht Dresden in den Entscheidungen IBR 2003, 237 und IBR 2003, 661 auf den Standpunkt gestellt, dass der Auftraggeber, der die als Nachtrag abgerechnete Leistung seines Subunternehmers seinerseits gegenüber seinem Auftraggeber abrechne, diesen Nachtrag billige.
  • OLG Köln, 06.05.2008 - 24 U 119/05

    Minderung wegen nicht erbrachter Leistungen?

    Die diesbezüglichen Ansätze in der Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, IBR 2003, 237; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1323f.) betreffen "pay when paid"-Klauseln zum Hinausschieben der Fälligkeit einer schon entstandenen Werklohnforderung.
  • OLG Dresden, 20.03.2012 - 5 U 765/11

    NU-Nachtrag wird an AG weitergeleitet: Anspruch dadurch anerkannt?

    Der insoweit abweichenden, in diesem Zusammenhang von der Klägerin zitierten Entscheidung (OLG Dresden, Urteil vom 13.02.2002, Az.: 11 U 608/01) liegt ein anders gelagerter Lebenssachverhalt zugrunde.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 257/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5658
OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 257/99 (https://dejure.org/2002,5658)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.05.2002 - 4 U 257/99 (https://dejure.org/2002,5658)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 4 U 257/99 (https://dejure.org/2002,5658)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wegfall eines Wandelungsrechts bei Nachbesserung eines Mangels im Laufe eines Rechtsstreits; Mangelfreiheit einer Wohnung; Erwerb einer mangelhaften Eigentumswohnung; Anspruch auf Wandlung bei einem Bauträgervertrag

  • Judicialis

    BGB § 633 Abs. 1; ; BGB § 634 Abs. 1 Satz 3; ; BGB §§ 465 ff. a.F.; ; AGBG § 11 Nr. 10 b; ; WEG § 1 Abs. 3; ; WEG § 1 Abs. 5; ; WEG § 5; ; WEG § 21 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Wegfall des Wandelungsrechts bei Nachbesserung im Laufe des Rechtsstreits

  • ibr-online

    Wandlung nach Behebung des Mangels noch möglich?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Was wird aus der Wandlung nach Mängelbehebung? (IBR 2003, 1007)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 523
  • ZMR 2002, 976
  • BauR 2003, 1265 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 257/99
    Hierfür ist insbesondere unerheblich, dass der Vertrag vor einem Notar geschlossen wurde (vgl. BGHZ 118, 229; OLG Köln VersR 2000, 730; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 1 AGBG, Rdnr. 8).
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 257/99
    Denn das Insolvenzgericht hat der Beklagten kein allgemeines Zahlungsverbot (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1, 22 Abs. 1 Nr. 1 InsO), sondern nur einen Zustimmungsvorbehalt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 InsO) auferlegt, weshalb die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht, wie für eine Unterbrechung gemäß § 240 Satz 2 ZPO notwendig, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen ist (vgl. BGH NJW 1999, 2822).
  • BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86

    Verjährung des Anspruchs eines Bauträgers auf Erstattung von Erschließungskosten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 257/99
    Es handelt sich um einen Bauträgervertrag, der sich - insbesondere bezüglich der Gewährleistungsansprüche - nach Werkvertragsrecht richtet, wobei es nicht darauf ankommt, ob das Anwesen zum Zeitpunkt des Erwerbs der Kläger ganz oder teilweise fertiggestellt war (vgl. BGHZ 102, 167 m.w.N.; Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdnr. 997).
  • BGH, 22.02.1984 - VIII ZR 316/82

    Fehlen einer Typ-Prüfung als Sachmangel

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 257/99
    Der BGH hat diese Frage letztlich offengelassen (vgl. BGH NJW 1996, 2657; BGHZ 90, 198).
  • OLG Köln, 08.01.1999 - 19 U 223/96

    Zinsklausel im notariellen Vertrag kann formularmäßig verwandt sein

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 257/99
    Hierfür ist insbesondere unerheblich, dass der Vertrag vor einem Notar geschlossen wurde (vgl. BGHZ 118, 229; OLG Köln VersR 2000, 730; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 1 AGBG, Rdnr. 8).
  • OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 66/97

    Ausschluß der Wandelung im Bauträgervertrag zulässig?

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 257/99
    Da es sich um einen Kauf vom Bauträger handelt, liegt auch kein die Anwendung dieser Norm ausschließender Vertrag über Bauleistungen im Sinne von § 11 Nr. 10 b AGBG vor (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 1104; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1031; Palandt/Heinrichs, aaO, § 11 AGBG Rdnr. 5 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 103/97

    Ausschluß der Wandelung bei wesentlicher durch den Käufer verschuldeten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 257/99
    Nach herrschender Rechtsprechung bleibt aber das Wandelungsrecht jedenfalls dann unberührt, wenn der Mangel durch eine ohne Zustimmung des Käufers erfolgte eigenmächtige Nachbesserung des Verkäufers beseitigt worden ist (BGH NJW aaO; Z aaO; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1587; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 279).Der Bundesgerichtshof (NJW 1996, aaO) hat hierzu ausgeführt, dass das Wandelungsrecht des Käufers jedenfalls dann unberührt bleibe, wenn der Mangel durch eine - vertraglich nicht vereinbarte - Nachbesserung bis zum Vollzug der Wandelung zwar erfolgreich, aber ohne Zustimmung des Verkäufers, also eigenmächtig beseitigt worden sei; habe hingegen eine im Einverständnis des Käufers durchgeführte Nachbesserung zur vollständigen Behebung des Mangels geführt, sei damit der Wandelung der Boden entzogen.
  • OLG Karlsruhe, 24.04.1998 - 14 U 31/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 257/99
    Nach herrschender Rechtsprechung bleibt aber das Wandelungsrecht jedenfalls dann unberührt, wenn der Mangel durch eine ohne Zustimmung des Käufers erfolgte eigenmächtige Nachbesserung des Verkäufers beseitigt worden ist (BGH NJW aaO; Z aaO; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1587; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 279).Der Bundesgerichtshof (NJW 1996, aaO) hat hierzu ausgeführt, dass das Wandelungsrecht des Käufers jedenfalls dann unberührt bleibe, wenn der Mangel durch eine - vertraglich nicht vereinbarte - Nachbesserung bis zum Vollzug der Wandelung zwar erfolgreich, aber ohne Zustimmung des Verkäufers, also eigenmächtig beseitigt worden sei; habe hingegen eine im Einverständnis des Käufers durchgeführte Nachbesserung zur vollständigen Behebung des Mangels geführt, sei damit der Wandelung der Boden entzogen.
  • LG Lübeck, 27.11.2008 - 17 O 219/03

    Verjährungsverkürzung beim Verkauf lange nach Fertigstellung?

    Zwar kann zweifelhaft sein, ob sich der Kläger im Verhältnis zu den übrigen Miteigentümern der Durchführung der Mangelbeseitigung durch die Streitverkündete zu 1) widersetzen durfte, weil der Anspruch auf Beseitigung der Mängel an dem in Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteilungen nur der Gesamtheit der Eigentümer zustand (vgl. OLG Zweibrücken, ZMR 2002, 976).
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