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   VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02   

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VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02 (https://dejure.org/2002,2007)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 (https://dejure.org/2002,2007)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. April 2002 - 8 S 177/02 (https://dejure.org/2002,2007)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in Bebauungsplan ; Äußerliche Zusammenfassung in einer Satzung ; Regelungen in örtlichen Bauvorschriften ; Zulässigkeit bestimmter Ziegel oder Dachsteine ; Abwägung öffentlicher und privater Belange; Bestimmtheit einer ...

  • Judicialis

    BauGB § 9 Abs. 4; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; LBO § 74 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Bauvorschriften; Bebauungsplan; Zusammenfassung; Abwägungsgebot; Bestimmtheit

  • rechtsportal.de

    Örtliche Bauvorschriften; Bebauungsplan; Zusammenfassung; Abwägungsgebot; Bestimmtheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwendung örtlicher Bauvorschriften nach neuer LBO?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 252 (Ls.)
  • VBlBW 2003, 123
  • BauR 2002, 1750 (Ls.)
  • BauR 2003, 180
  • BauR 2003, 81
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - 7 A 2386/98

    Gestalterische Festsetzungen hinsichtlich der Dachfarbe)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    In Bezug auf eine ähnliche Vorschrift, nach der die Dacheindeckung "mit Materialien der Grundfarbe rot" zu erfolgen habe, hat das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urt. v. 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - (BauR 2000, 1472) zu der gleichen Frage Folgendes ausgeführt: .

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987 - 5 S 2906/86 - NVwZ-RR 1988, 63; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - BauR 2000, 1472; HessVGH, Urt. v. 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Das dürfte jedoch unschädlich sein, da es sich bei der Entscheidung über das "Ob" einer Abbruchsanordnung um ein sogenanntes intendiertes Ermessen handelt (zu diesem Begriff BVerwG, Urt. v. 16.6.1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55; Borowski, DVBl 2000, 150).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95

    Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Dieses Gebot schließt jedoch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht aus, sofern sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.1.1995 - 4 NB 3.95 - BRS 57 Nr. 26).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Entgegen der Ansicht der Kläger lässt dieser Umstand jedoch für sich allein nicht darauf schließen, dass sich der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die örtlichen Bauvorschriften nicht mit den jeweiligen Belangen abwägend befasst hat, die von der umstrittenen Gestaltungsbestimmung berührt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662 = PBauE § 214 Abs. 3 BauGB Nr. 3).
  • VGH Hessen, 02.04.1992 - 3 N 2241/89

    Vorschriften über die Dachgestaltung (hier: naturrote Tonziegel) im Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987 - 5 S 2906/86 - NVwZ-RR 1988, 63; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - BauR 2000, 1472; HessVGH, Urt. v. 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1995 - 11 A 293/94

    Hinreichende Bestimmtheit; Gestaltungsfestsetzung ; Farbe der Dacheindeckung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Nach der Ansicht des OVG Niedersachsen (Urt. v. 7.11.1995 - 11 A 293/94 - NVwZ-RR 1996, 491) ist die in einer Gestaltungsfestsetzung verwendete Farbbezeichnung "rot-braun" mehrdeutig, da sie sowohl so verstanden werden könne, dass die gesamte Farbpalette von rot bis braun erfasst werde, als auch so interpretiert werden könne, dass damit eine aus beiden Elementen bestehende Farbmischung gemeint sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1987 - 5 S 2906/86

    Zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Bebauungsplanänderung bezüglich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987 - 5 S 2906/86 - NVwZ-RR 1988, 63; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - BauR 2000, 1472; HessVGH, Urt. v. 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Nach ständiger Rechtsprechung hat die nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung von Ort und Dauer der Auslegung in einer Weise zu erfolgen, welche geeignet ist, dem an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Anregungen und Bedenken bewusst zu machen (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 6.7.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 = PBauE § 3 BauGB Nr. 3 und Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 = PBauE § 12 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Für die Festsetzung von Dachformen oder anderen Einzelheiten der Dachgestaltung enthält dagegen weder § 9 BauGB noch die BauNVO eine Ermächtigung (BVerwG, Urt. v. 11.5.2000 - 4 C 14.98 - NVwZ 2000, 1169 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 55).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Nach ständiger Rechtsprechung hat die nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung von Ort und Dauer der Auslegung in einer Weise zu erfolgen, welche geeignet ist, dem an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Anregungen und Bedenken bewusst zu machen (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 6.7.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 = PBauE § 3 BauGB Nr. 3 und Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 = PBauE § 12 BauGB Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1987 - 1 S 1699/86

    Zu den formellen und materiellen Wirksamkeitsanforderungen einer Rechtsverordnung

  • BVerwG, 12.03.1991 - 4 NB 6.91

    Bauplanungsrecht: Regelungsbefugnis des Landesgegestzgeber hinsichtlich der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.09.1990 - 1 C 12/88

    Änderung örtlicher Baugestaltungsvorschriften in Bebauungsplänen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2019 - 5 S 2015/17

    Zulässigkeit der Festsetzung der Entsprechung der zulässigen Größe der

    Auch handelt es sich trotz des Umstands, dass die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Abs. 7 LBO zusammen mit dem Bebauungsplan "Melcherleshorn II" in einem Verbundverfahren und formal in einer Satzung zusammengefasst beschlossen wurden, bei dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften materiell um unterschiedliche Satzungen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123, juris Rn. 26 ff.; Senatsurteil vom 9.8.2002 - 5 S 818/00 - VBlBW 2003, 208, juris Rn. 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05

    Zur Zulässigkeit einer örtlichen Bauvorschrift über Anforderungen an die äußere

    Schließlich habe der Senat eine vergleichbare Regelung in einer Entscheidung vom 22.4.2002 (- 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123) als rechtmäßig angesehen.

    Einzelheiten der Dachgestaltung können dagegen nicht durch planerische Festsetzungen auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 BauGB oder der Baunutzungsverordnung getroffen werden (Urteil des Senats vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123; BVerwG, Urteil vom 11.5.2000 - 4 C 14.98 - NVwZ 2000, 1169; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006 - 3 S 337/06 -).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 22.4.2002, a.a.O.) gehören zur äußeren Gestaltung einer baulichen Anlage auch Dachformen oder andere Einzelheiten der Dachgestaltung, wie namentlich Material und Farbe der Dacheindeckung.

    Dieses Gebot schließt jedoch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht aus, sofern sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O., unter Berufung auf BVerwG, Beschluss vom 24.1.1995 - 4 NB 3.95 - BRS 57 Nr. 26).

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.; OVG NW, Urteil vom 9.2.2000, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).

    Entgegen der Ansicht der Kläger lässt dieser Umstand jedoch für sich allein nicht darauf schließen, dass sich der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die örtlichen Bauvorschriften nicht mit den jeweiligen Belangen abwägend befasst hat, die von der umstrittenen Gestaltungsbestimmung berührt werden (BVerwG, Beschluss vom 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662 = PbauE § 214 Abs. 3 BauGB Nr. 3; Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 A 10362/08

    Gestaltungssatzungen: kein Zitiergebot, inhaltliche Anforderungen

    Für die Festsetzung von Dachformen oder anderen Einzelheiten der Dachgestaltung enthält aber weder § 9 BauGB noch die BauNVO eine entsprechende Ermächtigung (vgl. VGH BW, Urteil vom 22.04.2002, 8 S 177/02, juris) so dass den Gemeinden zur Verwirklichung des Ziels, eine bereits vorhandene Einheitlichkeit der Dachlandschaft auch auf neue Baugebiete zu erstrecken, nur die Möglichkeit bleibt, gestalterische Festsetzungen auf der Grundlage von § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO zu erlassen.

    Den unbestimmten Rechtsbegriffen ist immanent, dass ihr konkreter Inhalt im Einzelfall nur im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu ermitteln ist und es unter Umständen sogar einer fachlich-sachverständigen Begutachtung bedarf (HessVGH, Urteil vom 28.04.2005, 9 UE 372/04, beck-online; OVG RP, Urteil vom 05.08.1993, NVwZ-RR 1994, 429; Urteil vom 07.05.1997, 1 A 12050/96, ESOVG-RP; OVG NRW, Urteil vom 09.02.2000, NVwZ-RR 2001, 14; VGH BW, Urteil vom 22.04.2002, 8 S 177/02, juris; BayVGH, Beschluss vom 23.11.2001, 26 ZB 99.3368, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13

    Abbruchsanordnung betreffend eine Natursteinmauer und eine Geländeaufschüttung;

    macht er rechtlich geltend, dass die Gemeinde der Verpflichtung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die sich aus dem Umstand ergibt, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (VGH Bad.-Württ, Urteil vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, VBlBW 2003, 123 m.w.N.), nicht hinreichend nachgekommen sei, weil ein wesentlicher Belang gar nicht in die Abwägung eingestellt oder jedenfalls dabei fehlerhaft berücksichtigt worden sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07

    Unterscheidung Satteldach - Walmdach; Satteldachfestsatzung als hinreichendes und

    Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 1 LBO sind sie als Festsetzungen zulässigerweise zusammen mit dem Bebauungsplan beschlossen worden, wobei sich das Verfahren für ihren Erlass in vollem Umfang nach den bauplanungsrechtlichen Vorschriften richtet (§ 74 Abs. 7 LBO; zur Zulässigkeit der Aufnahme der ÖBV in einem Bebauungsplan, vgl. im Einzelnen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.04.2002 - 8 S 172/02 -, VBlBW 2003, 123).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 3 S 337/06

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Grenzmauer - örtliche Bauvorschriften als

    Diese Ermächtigung bezieht sich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht nur auf Einfriedigungen, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2002 - 8 S 1046/02 -, BRS 65 Nr. 145 zu § 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO).

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, VBlBW 2003, 123).

    Dieser Umstand lässt jedoch für sich allein nicht darauf schließen, dass sich der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Änderung der Bebauungsvorschriften nicht mit den jeweiligen Belangen abwägend befasst hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.04.2002 - a.a.O. -).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 5 S 2590/13

    Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigem Gehweg

    Soweit verschiedentlich bei Abgabensatzungen Anforderungen an die Entscheidungsgrundlagen - etwa an die zugrundeliegende Gebührenkalkulation - gestellt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.08.1989 - 2 S 2805/87 -, VBlBW 1990, 103, Urt. v. 20.01.2010 - 2 S 1171/09 -, juris Rn. 30) und bei örtlichen Bauvorschriften eine Abwägung für erforderlich gehalten wurde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, VBlBW 2003, 123, Urt. v. 11.10.2006 - 3 S 337/06 -, ESVGH 57, 82), lässt sich dies jedenfalls nicht auf Satzungen nach § 41 Abs. 2 StrG übertragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 8 S 940/12

    Außenbereichsinsel im Innenbereich; Bebauungsplan der Innenentwicklung

    Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften dürfen äußerlich in einer Satzung zusammengefasst werden, wenn es sich auch materiell um zwei Satzungen handelt und der Landesgesetzgeber - wie der baden-württembergische - von der Ermächtigung des § 9 Abs. 4 BauGB keinen Gebrauch gemacht hat (Senatsurteil vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123).
  • VGH Hessen, 28.04.2005 - 9 UE 372/04

    Dacheindeckung; Festsetzung der Dachpfannenfarbe; gestalterische Festsetzung

    Dass durch eine positive Bestimmung über die Farbgestaltung von Dacheindeckungen in der Bestimmung nicht genannte Farbvarianten in einer die Baufreiheit einschränkenden Weise ausgeschlossen werden, liegt derart offen auf der Hand, dass die Nichterwähnung dieser Belastung für die Grundstückseigentümer in der Begründung des Bebauungsplans nicht als Beleg dafür dienen kann, die planende Gemeinde habe diesen Belang übersehen und nicht in ihre Abwägung eingestellt (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. April 2002 - 8 S 177/02 -, BauR 2003, 81 = VBlBW 2003, 123; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Februar 2000 - 7 A 2386/98 -, NVwZ-RR 2001, 14 = BauR 2000, 1472 = BRS 63 Nr. 166).

    Demzufolge handelt es sich bei dem Bestreben, für eine gewisse Einheitlichkeit der Dachlandschaft zu sorgen, um ein vom Gesetz anerkanntes Ziel (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. April 2002 - 8 S 177/02 -, BauR 2003, 180 = VBlBW 2003, 213 zu der dem § 87 Abs. 1 Nr. 1 HBO 1993 entsprechenden Vorschrift des § 74 LBO BW).

    Den unbestimmten Rechtsbegriffen ist immanent, dass ihr konkreter Inhalt im Einzelfall - namentlich in Grenzbereichen - nur im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu ermitteln ist und es unter Umständen sogar einer fachlich-sachverständigen Begutachtung bedarf (so zu einer Farbfestsetzung "Grundfarbe rot": OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Februar 2000 - 7 A 2386/98 -, BauR 2000, 1472, und zu einer Farbfestsetzung "rot bis rotbraun": VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. April 2002 - 8 S 177/02, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 5 S 2159/18

    Fehlerhafte Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Ermittlung der betroffenen

    Darüber hinaus sind die örtlichen Bauvorschriften, die in Baden-Württemberg mangels landesrechtlicher Ermächtigung nicht als Festsetzungen (vgl. § 9 Abs. 4 BauGB) Teil des angegriffenen Bebauungsplans sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123, juris Rn. 24), aufgrund von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, § 4 AGVwGO als eigenständige Satzung als im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift zulässiger Verfahrensgegenstand (vgl. Sauter, LBO, § 74 Rn. 20).

    Denn die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - juris Rn. 47).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00

    Bekanntmachung über öffentliche Auslegung mehrerer Bebauungspläne; örtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 3005/06

    Ausschluss von Werbeanlagen für Fremdwerbung in Misch- und Kerngebieten durch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05

    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; Bekanntmachung (falsche

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2021 - 8 S 3273/20

    Baugenehmigung für beleuchtete Werbetafel; Beschränkung der Baufreiheit durch

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 8 S 538/12

    Verzicht auf die Ermittlung konkret zu erwartender Immissionswerte bei neben

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2014 - 3 S 1564/13

    Änderung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren; Aufhebung von

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2018 - 3 S 920/17

    Satzung der Gemeinde zur Änderung örtlicher Bauvorschriften

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 1046/02

    Örtliche Bauvorschrift als Bebauungsplaninhalt; Planerhaltungsregeln

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 8 S 1712/09

    Vereinbarkeit nationaler baurechtlichen Vorschriften zur Umweltprüfung mit

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11

    Bebauungsplan: Abwägungsmangel bei Festsetzung einer Verkehrsfläche an Steilhang

  • VGH Bayern, 12.04.2019 - 1 BV 17.1634

    Toskana-Haus ohne Ortsbildbeeinträchtigung

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 8 S 2146/13

    Gerichtliche Hinweispflicht auf Erkenntnisquellen; Folgen einer erstinstanzliches

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der Einzelhandel im Plangebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 8 S 1213/09

    Baugenehmigung für eine Plakattafel im Dorfgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 5 S 2662/04

    Verneinung eines potenzielles FFH-Gebiets

  • VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06

    Duldungsverfügung gegen Pächter zur Beseitigung einer baurechtswidrigen

  • VG Karlsruhe, 10.05.2019 - 10 K 3418/17

    Anforderungen an die Festsetzung eines Innenbereichs als besonderes Wohngebiet;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01

    Festsetzung einer Gebäudehöhe zum Schutz vorhandener Flachdachbebauung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 8 S 1213/09

    Verbot von Werbeanlagen durch kommunale Satzung!

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 3 L 102/13

    Gestaltungsregelungen als Festsetzungen in einer Ergänzungssatzung; Wandlung

  • VG Göttingen, 22.06.2022 - 2 A 251/19

    Bauvorschrift, örtliche; Bestimmtheit; Dacheindeckung; Dachfarbe; Konzept;

  • VG Gera, 19.06.2003 - 4 K 282/02

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Werbeanlage; Ausschluss

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 629/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3381
VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 629/02 (https://dejure.org/2002,3381)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.04.2002 - 5 S 629/02 (https://dejure.org/2002,3381)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. April 2002 - 5 S 629/02 (https://dejure.org/2002,3381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachbarschutz gegen grenznahe Garagenanlage - Lärmschutz

  • Wolters Kluwer

    Einwendungen gegen ein Stellplatzvorhaben wegen Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsfläche; Nachbarrechtliche Belange bei der Zulassung einer grenznahen Garagenanlage; Unzumutbare Lärmimmissionen im Zusammenhang mit einer Stellplatznutzung

  • Judicialis

    LBO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; LBO § 6 Abs. 1 Satz 4; ; LBO § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; ; LBO § 37 Abs. 7 Satz 2; ; LBO § 55 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Abstandsflächen, Garage, Stellplatz, Nachbarschutz, Bauordnungsrecht - Stellplatz, Grenzbebauung, Nachbareinwendung, Abstandsfläche, Lärmimmissionen, Zulassung, Präklusion

  • rechtsportal.de

    Abstandsflächen, Garage, Stellplatz, Nachbarschutz, Bauordnungsrecht - Stellplatz, Grenzbebauung, Nachbareinwendung, Abstandsfläche, Lärmimmissionen, Zulassung, Präklusion

  • ibr-online

    Rechtsmittelverfahren: Neue Einwendungen präkludiert

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind neue Einwendungen gegen ein Bauvorhaben in einem weiteren Verfahren bereits präkludiert? (IBR 2002, 729)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 335
  • VBlBW 2002, 445
  • DÖV 2002, 1047 (Ls.)
  • BauR 2002, 1750 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 811 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 811 DÖV 2002, 1047 (Leitsatz) BauR 2002, 1750 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99

    Abstandsflächen - Grenzgarage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 629/02
    Nach der Rechtsprechung aller Baurechtssenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist eine hiervon abweichende Beurteilung nur gerechtfertigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschl. v. 25.01.2000 - 5 S 2996/99 - m.w.N., VBlBW 2000, 286 = BauR 2000, 1732).

    Insoweit ist für die Frage, ob wegen der besonderen Gegebenheiten auf dem Nachbargrundstück die Unterschreitung des nachbarschützenden Teils der erforderlichen Abstandsflächen ausnahmsweise nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung nachbarlicher Belange führt, auf die konkreten örtlichen und baulichen Verhältnisse abzustellen (vgl. Senatsbeschl. v. 25.01.2000 - 5 S 2996/99 - a.a.O.).

    Danach kann dahinstehen, ob die Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens als "Aufhänger" für Lärmschutzbelange überhaupt zum Schutzprogramm der Abstandsflächenvorschriften gehört (verneinend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - VBlBW 1999, 26; zweifelnd auch Senatsbeschl. v. 25.01.2000 - 5 S 2996/99 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.1998 - 8 S 2137/98

    Abstandsflächenrelevante Nutzungsänderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 629/02
    Danach kann dahinstehen, ob die Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens als "Aufhänger" für Lärmschutzbelange überhaupt zum Schutzprogramm der Abstandsflächenvorschriften gehört (verneinend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - VBlBW 1999, 26; zweifelnd auch Senatsbeschl. v. 25.01.2000 - 5 S 2996/99 - a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 5 S 2897/89

    Ermessensausübung bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschriften

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 629/02
    Allerdings hat der Senat im Beschluss vom 14.12.1989 - 5 S 2897/89 - (NVwZ-RR 1990, 295) die Auffassung vertreten, dass im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Ausnahme nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 LBO a.F. grundsätzlich alle in Betracht kommenden nachbarlichen Belange (z.B. auch der Lärmschutz) zu berücksichtigen seien.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 12/07

    Auslegung des Inhalts einer Baulast; maßgebliche Rechtslage; Bemessung einer

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des erkennenden Gerichtshofs ist dabei von der normativen Wertung auszugehen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange regelmäßig dann vorliegt, wenn der nachbarschützende Teil der Abstandsflächentiefe unterschritten wird, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist (vgl. u. a. Senatsbeschlüsse vom 4.7.2003 - 8 S 1251/03 - und vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 - BRS 58 Nr. 109; Beschluss vom 13.6.2003 - 3 S 938/03 -, BauR 2003, 1549 = BRS 66 Nr. 129; Urteil vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201 = BRS 65 Nr. 121; Beschluss vom 26.4.2002 - 5 S 629/02 - VBlBW 2002, 445).

    Aber auch bei einem vorhandenen grenznahen Gebäude auf dem Nachbargrundstück, das die verlässliche Aussage zulässt, dass durch das konkrete Bauvorhaben keine oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung verursacht wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.4.2002 a.a.O.), wie z.B. einer privilegierten Grenzgarage (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 -, VBlBW 2000, 286; Beschluss vom 12.9.1996, aaO.) oder einer Grenzmauer, die das Vorhaben verdeckt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.1.2000, a.a.O.), und auch bei erklärtem Einverständnis des Nachbarn (vgl. Senatsurteil vom 8.11.1999, a.a.O.) liegt eine Sondersituation in diesem Sinn vor.

    Die Garage lässt nicht die verlässliche Aussage zu, dass durch das konkrete Bauvorhaben keine oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung verursacht wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.4.2002, a.a.O.), weil die Garage und das Bauvorhaben nicht im selben Grenzbereich liegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 8 S 18/07

    Nachbargrundstück im Sinne von § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 LBO (juris: BauO BW 1995);

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des erkennenden Gerichtshofs ist dabei von der normativen Wertung auszugehen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange regelmäßig dann vorliegt, wenn der nachbarschützende Teil der Abstandsflächentiefe unterschritten wird, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist (vgl. u. a. Senatsbeschlüsse vom 04.07.2003 - 8 S 1251/03 - und vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BRS 58 Nr. 109; Beschluss vom 13.06.2003 - 3 S 938/03 -, BauR 2003, 1549 = BRS 66 Nr. 129; Urteil vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201 = BRS 65 Nr. 121; Beschluss vom 26.04.2002 - 5 S 629/02 -, VBlBW 2002, 445).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 733/15

    Bestimmung über kleineren Bauabstand im Ortsrecht

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des erkennenden Gerichtshofs ist dabei von der normativen Wertung auszugehen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange regelmäßig dann vorliegt, wenn die Abstandsflächentiefe unterschritten wird, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.4.2008 - 8 S 12/07 - VBlBW 2009, 184; Beschl. v. 9.7.2014 - 8 S 827/14 - juris; Beschl. v. 4.7.2003 - 8 S 1251/03 - Beschl. v. 8.10.1996 - 8 S 2566/96 - BRS 58 Nr. 109; Beschl. v. 13.6.2003 - 3 S 938/03 -BauR 2003, 1549; Urt. v. 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - BauR 2003, 1201; Beschl. v. 26.4.2002 - 5 S 629/02 - VBlBW 2002, 445).

    Aber auch bei einem vorhandenen grenznahen Gebäude auf dem Nachbargrundstück, das die verlässliche Aussage zulässt, dass durch das konkrete Bauvorhaben keine oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung verursacht wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.4.2002 a.a.O.), wie z.B. einer privilegierten Grenzgarage (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.1.2000 - 5 S 2996/99 -VBlBW 2000, 286; Beschl. v. 12.9.1996, a.a.O.) oder einer Grenzmauer, die das Vorhaben verdeckt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.1.2000, a.a.O.), und auch bei erklärtem Einverständnis des Nachbarn (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.11.1999, a.a.O.) liegt eine Sondersituation in diesem Sinn vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 3 S 3013/08

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen formeller Präklusion bei

    Eine Rechtsmittelbelehrung muss die gesetzlich erforderlichen Mindestangaben enthalten und darf nicht generell geeignet sein, die Einlegung als Rechtsbehelf zu erschweren (BVerwG, Beschluss vom 01.07.1971 - VII CB 23.69 -, Buchholz 310 § 48 VwGO Nr. 22; Urteil vom 27.04.1990 - 8 C 70.88 -, NJW 1991, 508; zum Inhalt einer Belehrung über eine materielle Präklusion auslösende Rechtsfolge vgl. insbesondere VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 26.04.2002 - 5 S 629/02 -, VBlBW 2002, 445; Beschluss vom 20.10.2004 - 8 S 2273/04 -, NVwZ 2005, 1; Beschluss vom 09.01.2008 - 3 S 2016/07 -, NVwZ [zu § 55 Abs. 2 LBO]).
  • VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11

    Baugenehmigung nach bestandskräftigem Bauvorbescheid; Lärm durch Bau einer

    Nach dieser Vorschrift, die auch dem Nachbarschutz dient ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.07.1999, VBlBW 2000, 76, und Beschluss vom 26.04.2002, NVwZ-RR 2003, 335; Sauter, a.a.O., § 37 RdNr. 112 ), darf die Nutzung von Stellplätzen und Garagen die Gesundheit nicht schädigen; sie darf auch das Spielen auf Kinderspielplätzen, das Wohnen und das Arbeiten, die Ruhe und die Erholung in der Umgebung durch Lärm, Abgase oder Gerüche nicht erheblich stören.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2004 - 8 S 336/04

    Ein Flachdach wird auch durch Begrünung oder Aufschüttung nicht zur

    Es hat zutreffend geprüft, ob auf dem Grundstück der Kläger besondere Umstände vorliegen, die deren Interesse an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, vgl. Beschl. v. 26.4.2002 - 5 S 629/02 -, VBlBW 2002, 445; v. 10.3.1999 - 3 S 332/99 - Urt. v. 8.11.1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94; kritisch Sauter, a.a.O., § 6 Rn. 48b f.), und diese Frage ohne Rechtsfehler verneint.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2007 - 8 S 1802/06

    Notwendigkeit eines Bebauungsplans für ein besonderes Wohngebiet - Nachbarschutz:

    Davon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn ihr Grundstück Besonderheiten aufwiese, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, ihre Schutzwürdigkeit im Hinblick auf die durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange deutlich gemindert erscheinen zu lassen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347, vom 10.3.1999 - 3 S 332/99 -, vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 - VBlBW 2000, 286 und vom 26.4.2002 - 5 S 629/02 - VBlBW 2002, 445; Urteile vom 15.9.1999 - 3 S 1437/99 -, vom 8.11.1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94 und vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - ZfBR 2003, 171 LS; kritisch dazu: Sauter, LBO, § 6 RdNrn.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 638/05

    Sofortvollzug einer Entscheidung nach BauO BW § 51 Abs 5; gegenseitiger

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschlüsse vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347, vom 10.3.1999 - 3 S 332/99 -, vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 - VBlBW 2000, 286 und vom 26.4.2002 - 5 S 629/02 - VBlBW 2002, 445; Urteile vom 15.9.1999 - 3 S 1437/99 - und vom 8.11.1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94; Urteil vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - ZfBR 2003, 171 LS; kritisch dazu: Sauter, LBO, § 6 RdNrn.
  • VG Freiburg, 19.02.2007 - 1 K 2169/06

    Zulässige Grenzbebauung zur Verhinderung eines Schmutzwinkels

    Erhebt ein Nachbar gegen ein Stellplatzvorhaben nur Einwendungen wegen Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsfläche, so ist er in einem nachfolgenden Rechtsmittelverfahren mit Einwendungen wegen unzumutbarer Lärmimmissionen gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO ausgeschlossen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.4.2002 - 5 S 629/02 - NVwZ-RR 2003, 335).
  • VG Freiburg, 07.08.2023 - 6 K 1728/23

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung durch Miteigentümer einer

    Ausgehend von den ausschließlich zu prüfenden, weil im Rahmen der Nachbarbeteiligung unter Vermeidung einer materiellen Präklusion gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO von den beiden Wohnungseigentümern S. und H. geltend gemachten Einwendungen (zum Erfordernis der "Thematisierung", wonach das gefährdete Rechtsgut zu bezeichnen und zumindest grob die befürchteten Beeinträchtigungen darzulegen sind: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2014 - 3 S 183/14 - juris Rn. 27; Beschluss vom 26.04.2002 - 5 S 629/02 - juris Rn. 7) ergibt sich dies aus Folgendem:.
  • VG Karlsruhe, 26.04.2007 - 5 K 2087/06

    Nachbarklage gegen Freizeiteinrichtung mit Ausübung der Prostitution

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12915
OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00 (https://dejure.org/2002,12915)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.03.2002 - 1 L 4339/00 (https://dejure.org/2002,12915)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. März 2002 - 1 L 4339/00 (https://dejure.org/2002,12915)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erhalt eines Baudenkmals; zur wirtschaftlich unzumutbaren Belastung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 2 NDSchG; § 7 NDSchG; § 10 NDSchG; § 19 Abs. 1 S. 1 NDSchG; Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG
    Anspruch auf Erteilung der Abrissgenehmigung bei einem als Baudenkmal eingestuften ehemaligen Tankstellengebäude; Wirtschaftlich unzumutbare Belastungen für die Erhaltung eines Baudenkmals; Einschränkung der Gewinnerwartung infolge der Sozialbindung denkmalgeschützter ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung der Abrissgenehmigung bei einem als Baudenkmal eingestuften ehemaligen Tankstellengebäude; Wirtschaftlich unzumutbare Belastungen für die Erhaltung eines Baudenkmals; Einschränkung der Gewinnerwartung infolge der Sozialbindung denkmalgeschützter ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1750
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 17.05.1984 - 1 Ws 161/84
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00
    Das Verwaltungsgericht hat in der angegriffenen Entscheidung, auf deren Einzelheiten Bezug genommen wird, einen Anspruch der Klägerin verneint, die Beseitigung des Tankstellengebäudes genehmigt zu erhalten, und dazu im Wesentlichen ausgeführt: Die nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 4. Oktober 1984 (- 6 OVG A 11/83 -, NdsRpfl. 1985, 79 = BRS 42 Nr. 142) zu ermittelnden Kosten für Instandhaltung des Tankstellengebäudes, Herstellung seiner Gebrauchsfähigkeit zu einem Kiosk zuzüglich Architektenhonorar, Rückstellung für Reparaturen und Bewirtschaftung betrügen nach dem von der Kammer eingeholten, ergänzten schriftlichen Sachverständigengutachten aufgerundet 70.000,-- DM.

    Für die sonach anzustellende Wirtschaftlichkeitsberechnung sind die Grundsätze maßgeblich, welche das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Urteil vom 4. Oktober 1984 (- 6 OVG A 11/83 -, NdsRpfl. 1985, 79 = BRS 42 Nr. 142) aufgestellt hat.

    Eine Risikopauschale, wie sie der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts in seiner oben zitierten Entscheidung vom 4. Oktober 1984 (a.a.O.) für richtig gehalten hat, ist hier nicht anzusetzen.

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00
    (B. v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 = BauR 1999, 1158) an finanzielle Ausgleichsregelungen gestellt hat.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. namentlich Beschl. v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 = BauR 1999, 1158 = DVBl. 1999, 1498) können Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude nur eingeschränkten Umfangs einfordern, deren Erträgnisse müssten ihnen zur Grundlage einer selbst bestimmten Lebensführung dienen können.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1991 - 7 A 1113/90

    Wann darf ein Denkmal abgebrochen werden?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00
    Bei der Würdigung, ob dies - noch - der Fall ist, mag es, wie die Klägerin meint, gerechtfertigt sein, mit dem Oberverwaltungsgericht Münster (Urt. v. 4.12.1991 - 7 A 1113/90 -, BauR 1992, 614 = BRS 54 Nr. 125) die wirtschaftliche Auskömmlichkeit in Anbetracht der Eigentumsgewährleistung danach zu beurteilen, welchen Rang das Denkmal einnimmt.
  • OVG Niedersachsen, 07.02.1996 - 1 L 3301/94

    Ringstraßenbebauung; Denkmalschutz; Denkmalwert; Flachdachgarage; Verhältnis der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00
    Aus diesem Grunde bedarf es hier keiner Überlegungen zu den in der Senatsentscheidung vom 7. Februar 1996 (- 1 L 3301/94 -, NVwZ-RR 1996, 633 = NdsRpfl. 1996, 186) angestellten Erwägungen, ob ein denkmalgeschützter, für sich allein gesehen im Sinne des § 7 Abs. 3 NDSchG unwirtschaftlicher Bestand deshalb doch noch wirtschaftlich betrieben werden kann, weil er - wie namentlich im Zusammenspiel von Burgruine und -gaststätte der Fall - eine Nutzung sich ihm angliedert, welche per Saldo in wirtschaftlich auskömmlicher Weise betrieben werden kann.
  • BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91

    Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestehen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00
    Denn er leitet aus der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit das Recht ab, das Denkmal vollständig beseitigen zu dürfen (vgl. zu der Verteilung der Beweis- und Darlegungslast BVerwG, Beschl. v. 5.8.1991 - 4 B 130.91 -, Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35 unter Hinweis auf Urt. v. 23.2.1979 - 4 C 86.76 -, Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13 = NJW 1980, 252; Beschl. v. 19.2.1988 - 4 B 33.88 -, V.n.b.).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00
    Denn er leitet aus der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit das Recht ab, das Denkmal vollständig beseitigen zu dürfen (vgl. zu der Verteilung der Beweis- und Darlegungslast BVerwG, Beschl. v. 5.8.1991 - 4 B 130.91 -, Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35 unter Hinweis auf Urt. v. 23.2.1979 - 4 C 86.76 -, Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13 = NJW 1980, 252; Beschl. v. 19.2.1988 - 4 B 33.88 -, V.n.b.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

    Macht allerdings der zur Erhaltung verpflichtete Denkmaleigentümer nicht von der Möglichkeit Gebrauch, öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen, muss er sich so behandeln lassen, als habe er diese Möglichkeit wahrgenommen (SächsOVG, Urt. v. 10.06.2010, a.a.O., RdNr. 50 in Juris; OVG BBg, Urt. v. 17.09.2008, a.a.O., RdNr. 63 in Juris; VGH BW, Urt. v. 25.03.2003, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 13.03.2002 - 1 L 4339/00 -, BRS 65 Nr. 213).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2009 - 10 A 1406/08

    Übernahme eines Baudenkmals einer ehemaligen Textilfabrik; Austausch von

    OVG NRW, Beschluss vom 22.8.2007 - 10 B 3453/06 -, BRS 71 Nr. 202; OVG S.-A., Beschluss vom 29.1.2008 - 2 M 358/07 -, LKV 2008, 418; ähnlich auch Nds. OVG, Urteil vom 13.3.2002 - 1 L 4339/00 -, BRS 65 Nr. 213; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26.5.2004 - 8 A 12009/03 -, EzD 2.2.6.1 Nr. 24.
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 L 601/97

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines als Baudenkmal eingestuften

    Ein lediglich "ausgeglichener Saldo", bei dem sich Lasten und Erträge mit dem Ergebnis einer "schwarzen Null" die Waage halten, stellt in jedem Fall keine sinnvolle Nutzung des denkmalgeschützten Eigentumsgegenstandes mehr dar (Urt. d. Sen. v. 13.2.2002 - 1 L 4339/00 -, NdsVBl. 2002, 292).
  • VG Hannover, 10.12.2019 - 4 A 3726/19

    Baudenkmal; Darlegungslast; Veräußerungsbemühungen; wirtschaftliche

    Erst wenn der Eigentümer seiner Darlegungslast nachgekommen ist, wäre es an der unteren Denkmalschutzbehörde, darzutun, dass trotz des Scheiterns nachgewiesener Verwertungsbemühungen doch die Chance und Aussicht besteht, dass insgesamt ein wirtschaftlich auskömmlicher, angesichts der gesteigerten Sozialpflichtigkeit des Denkmals noch hinreichender Ertrag zu erwarten ist (Nds. OVG, Urteil vom 13.03.2002 - 1 L 4339/00 -, Rn. 30, juris).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht betont, dass es sich bei der Unverkäuflichkeit um eine Negativtatsache handelt, sodass der Darlegungs- und Beweispflichtige all die Anstrengungen nachzuweisen hat, die er unternommen hat, um das Baudenkmal einer sich rechnenden Nutzung zuzuführen, und hält es beispielsweise für möglich, der Darlegungslast durch fruchtlose Beauftragung eines Maklers oder Schaltung von Zeitungsannoncen nachzukommen (Nds. OVG, Urteil vom 13.03.2002 - 1 L 4339/00 -, Rn. 30, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 L 503/04

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmals

    Erst wenn er darlegt, dass das Grundstück trotz solcher Bemühungen nicht mit nennenswertem wirtschaftlichen Erfolg zu bewirtschaften sei, hat die Denkmalschutzbehörde eine solche Möglichkeit aufzuzeigen (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 13.03.2002 - 1 L 4339/00 -, NdsVBl. 2002, 292) und gegebenenfalls nachzuweisen.
  • VG Dresden, 02.08.2005 - 4 K 1084/01
    Die Zumutbarkeit der Erhaltung bzw. Sanierung eines Kulturdenkmals ist anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu prüfen, bei der die voraussichtlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten den möglichen Nutzungserträgen oder dem Gebrauchswert gegenüberzustellen sind (vgl. OVG RP, Urteil vom 26.5. 2004, EzD 2.2.6.1 Nr. 24 mit Anm. Kapteina; OVG NI Urteil vom 13.3. 2002 1 L 4339/00; BW VGH 11.11.1999, EzD 2.2.5 Nr. 8).
  • VG Göttingen, 28.04.2015 - 2 A 826/13

    Balkon; Bruttorauminhalt; geringfügige Beeinträchtigung; Beeinträchtigung;

    Dabei gehört zu diesen Anstrengungen u.a. die Einschaltung eines Maklers oder die Schaltung von Zeitungsannoncen (Nds. OVG, Urteil vom 13.03.2002 - 1 L 4339/00 -, zitiert nach juris).
  • VG Braunschweig, 27.11.2002 - 2 A 441/01

    Abriss; Abriss eines Baudenkmals; Baudenkmal; Erhaltungspflicht; Wirtschaftliche

    Im vorliegenden Fall ist Denkmal die Hofanlage insgesamt, so dass auf die Kosten und Erträge der Gesamtanlage abzustellen ist (so Nds. OVG, Urteil vom 13.03.2002 - 1 L 4339/00 -, NdsVBl. 2002, S. 292 ff.).
  • VG Düsseldorf, 31.01.2008 - 9 K 448/07

    Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Errichtung einer

    Da diese eine wirtschaftliche Einheit bildet und die Bewirtschaftungsfähigkeit der verschiedenen baulichen Anlagen voneinander abhängig ist, ist auch die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit bezogen auf die Gesamtanlage zu beurteilen, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13. März 2002 - 1 L 4339/00 -, BRS 65 Nr. 213 und Urteil vom 7. Februar 1996 - 1 L 3301/94 -, BRS 58 Nr. 229; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 2003 - 1 A 11997/02.OVG -, BRS 66 Nr. 210; VG Koblenz, Urteil vom 2. November 2006 1 K 857/06.KO -.
  • VG Koblenz, 13.07.2006 - 1 K 308/06

    Kein Abriss des Templerhauses in Boppard

    Dabei ist auf das Areal als Ganzes und nicht etwa auf einzelne Gebäude abzustellen, da der Vertrag die drei Gebäude zu einer wirtschaftlichen Einheit verbindet (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. März 2002 - 1 L 4339/00 - auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 2003 - 1 A 11997/02.OVG - beide nach juris).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3024
VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00 (https://dejure.org/2002,3024)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.04.2002 - 5 S 2048/00 (https://dejure.org/2002,3024)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. April 2002 - 5 S 2048/00 (https://dejure.org/2002,3024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Außenbereich - Gebäude für landwirtschaftlichen Betrieb - dienen

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines Wohngebäudes mit Garage; Außenbereichslage eines Wohngebäudes am Ortsrand zwischen zwei landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden; Voraussetzungen eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs; ...

  • Judicialis

    LBO § 57 Abs. 2; ; LBO § 58 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Innenbereich, Außenbereich, landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb, Ackerbau ohne Viehhaltung, Wohngebäude, Dienen, Betriebsgewinnermittlung

  • ibr-online

    Landw. Nebenerwerbsbetrieb und Wohnhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann dient ein Wohnhaus einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb? (IBR 2002, 728)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2002, 1047 (Ls.)
  • DÖV 2002, 1047 ZfBR 2003, 69 (Leitsatz) UPR 2003, 158 (Ls.)
  • BauR 2002, 1750 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00
    Mit diesen Merkmalen soll zum Ausdruck gebracht werden, dass das unbebaute Grundstück gedanklich übersprungen werden kann, weil es ein verbindendes Element gibt, nämlich die Verkehrsanschauung, die das unbebaute Grundstück als eine sich zur Bebauung anbietende "Lücke" erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - IV C 2.66 - BVerwGE 31, 20 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 3; Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 15.84 -, ZfBR 1987, 44 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 15 jeweils m. w. N.).

    Maßgebend ist, wieweit eine aufeinander folgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang angehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 und v. 19.09.1986 a.a.O.; Urt. v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236).

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00
    Unter diesen Voraussetzungen scheidet ein Bebauungszusammenhang auch bei einer Grundstückslage am Ortsrand nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 16; Beschl. v. 18.06.1997 - 4 B 238.96 - und vom 20.08.1998 - 4 B 79.98 - NVwZ-RR 1998, 157 und 1999, 105 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 40 und 47).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00
    Hierzu zählen grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.1984 - 4 C 55.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 97).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00
    Dies trifft ausschließlich für Anlagen zu, die optisch wahrnehmbar und nach Art und Gewicht geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten städtebaulichen Charakter zu prägen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.09.1992 - 4 C 15.90 - und vom 17.06.1993 - 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 und 158 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 17 und § 29 BauGB Nr. 12).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00
    Unter diesen Voraussetzungen scheidet ein Bebauungszusammenhang auch bei einer Grundstückslage am Ortsrand nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 16; Beschl. v. 18.06.1997 - 4 B 238.96 - und vom 20.08.1998 - 4 B 79.98 - NVwZ-RR 1998, 157 und 1999, 105 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 40 und 47).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00
    Es sollen Vorhaben verhindert werden, die zwar an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Betrieb zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zweck verfolgt werden (BVerwG, Urt. v. 16.05.1991 - 4 C 2.89 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 272 = DÖV 1992, 73).
  • BVerwG, 10.07.2000 - 4 B 39.00

    Bauen im Außenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Bebauungszusammenhang;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00
    Baulichkeiten, die ausschließlich landwirtschaftlichen Zwecken (Scheunen, Ställe) oder kleingärtnerischer Nutzung (Lauben) dienen, sowie befestigte Reit- oder Stellplätze sind daher für sich allein genommen keine Bauten, die einen Bebauungszusammenhang begründen oder an seiner Entstehung mitwirken können (BVerwG, Beschl. v. 10.07.2000 - 4 B 39.00 - BauR 2000, 1851 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 56).
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00
    Unter diesen Voraussetzungen scheidet ein Bebauungszusammenhang auch bei einer Grundstückslage am Ortsrand nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 16; Beschl. v. 18.06.1997 - 4 B 238.96 - und vom 20.08.1998 - 4 B 79.98 - NVwZ-RR 1998, 157 und 1999, 105 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 40 und 47).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00
    Dies trifft ausschließlich für Anlagen zu, die optisch wahrnehmbar und nach Art und Gewicht geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten städtebaulichen Charakter zu prägen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.09.1992 - 4 C 15.90 - und vom 17.06.1993 - 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 und 158 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 17 und § 29 BauGB Nr. 12).
  • BVerwG, 23.12.1983 - 4 B 175.83

    Imkerei - Wohnhaus - Landwirtschaftlicher Betrieb - Nebenberuflich - Berufsmäßig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00
    Dabei besteht bei landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben Anlass zu besonderer Prüfung, ob ein Wohnhaus in diesem Sinne dem Betrieb dient (BVerwG, Beschl. v. 23.12.1983 - 4 B 175.83 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 208 = BRS 40 Nr. 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1991 - 3 S 2873/90

    Baugenehmigung für Besenwirtschaft und Wohngebäude im Außenbereich

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich,

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68

    Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten

  • BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88

    Bebauungszusammenhang - Unterbrechung der optischen Verbindung - Baukomplexe -

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93

    Abgrenzung Innenbereich und Außenbereich

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 5 S 3229/94

    Voraussetzungen einer Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe im

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 8 S 2517/09

    Zum Vorliegen eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes i.S.d. § 35 Abs 1

    Darauf kommt es allenfalls zur Beantwortung der Frage an, ob dieses Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb "dient" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.06.1983 - 4 B 71.83 - AgrarR 1983, 279 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.04.2002 - 5 S 2048/00 - NuR 2003, 171 sowie nachfolgend 2.).

    Für die maßgebende Sichtweise des "vernünftigen Landwirts" kann auch bedeutsam sein, ob die Kosten des Vorhabens in einem angemessenen Verhältnis zu den betrieblichen Vorteilen stehen (BVerwG, Beschluss vom 10.03.1993 - 4 B 254.92 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 284; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.04.2002 - 5 S 2048/00 - ESVGH 52, 213).

    Dabei kann offen bleiben, ob dies nur dann der Fall wäre, wenn die Investitionskosten für das Wohnhaus allein durch den Gewinn aus dem Nebenerwerbsbetrieb aufgebracht werden könnten (so der 5. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urteil vom 26.04.2002, a.a.O.), oder ob es bei einem Nebenerwerbsbetrieb generell zu weit ginge, stets die Rentabilität eines zum Betrieb gehörenden Wohnhauses allein auf der Grundlage der Einnahmen aus der Landwirtschaft zu fordern (vgl. bereits Senatsurteil vom 06.11.1995 - 8 S 1104/95 - unveröffentlicht).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 3 S 241/12

    Zur Frage der Zulässigkeit baulicher Nebenanlagen zu einem im Außenbereich

    Innerhalb dieses Rahmens muss darauf abgestellt werden, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (so BVerwG, Urt. v. 3.11.1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138; OVG NRW, Urt. v. 15.2.2013 - 10 A 1606/11 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.4.2002 - 5 S 2048/00 - NuR 2003, 171; Stüer, Außenbereichsbebauung, S. 129; Koppitz, Bauvorhaben im Außenbereich, S. 59).
  • VG Karlsruhe, 17.06.2015 - 4 K 3224/13

    Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich.

    Vielmehr bedarf es einer umfassenden Wertung und Bewertung der konkreten Gegebenheiten, wobei es nur auf die Lage der zur Bebauung bestimmten Fläche, nicht dagegen auf die formalen Grundstücks- oder Parzellengrenzen und deshalb auch nicht auf die den Bebauungszusammenhang etwa überschreitenden Grundstücksteile ankommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - 4 C 47.68 - BRS 20 Nr. 38; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.04.2002 - 5 S 2048/00 - ESVGH 52, 213).

    Unter diesen Voraussetzungen scheidet ein Bebauungszusammenhang auch bei einer Grundstückslage am Ortsrand nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138; Beschl. v. 20.08.1998 - 4 B 79.98 - NVwZ-RR 1999, 105; VGH Bad.-Württ., Urt., v. 26.04.2002 - 5 S 2048/00 - ESVGH 52, 213).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2022 - 6 S 1251/20

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Sprengstofflagern

    Eine "qualifizierte Standortzuweisung" im Flächennutzungsplan ist - anders als bei einem privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB - für die Annahme der Beeinträchtigung dieses öffentlichen Belangs bei einem sonstigen Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich (vgl. Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 15. Auflage 2022, § 35 Rn. 75; OVG NRW, Beschluss vom 17.03.2016 - 2 A 1170/15 -, BauR 2016, 1447 ; BVerwG, Urteil vom 23.05.1980 - IV C 79.77 -, NJW 1981, 474 ; so im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 16.06.2003 - 3 S 2436/02 -, VBlBW 2004, 263 und vom 26.04.2002 - 5 S 2048/00 -, ESVGH 52, 213 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2005 - 2 L 14/02

    Zum Dienen eines Wohnhauses für einen forstwirtschaftlichen Betrieb

    Maßgeblich ist auf die sich aus den spezifischen Abläufen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ergebenden Zweck der ständigen Anwesenheit und Bereitschaft auf dem Betriebsgelände abzustellen (vgl. VGH BW, Urt. v. 26.02.2002 - 5 S 2048/00 -, NuR 2003, 171; Urt. v. 06.02.1991 - 3 S 2873/90 -, NuR 1991, 431; OVG RP, Urt. v. 11.06.1986 - 1 A 125/83 -, NuR 1987, 273 [274]; BayVGH, Urt. v. 25.09.1995 - 14 B 94.3676 -, BRS 57 Nr. 101).
  • VG Stuttgart, 14.12.2020 - 11 K 4301/19

    Betriebseigenschaft einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle;

    Innerhalb dieses Rahmens muss darauf abgestellt werden, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (so bereits BVerwG, Urt. v. 3.11.1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138; OVG NRW, Urt. v. 15.2.2013 - 10 A 1606/11 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.4.2002 - 5 S 2048/00 - NuR 2003, 171; Stüer, Außenbereichsbebauung, S. 129; Koppitz, Bauvorhaben im Außenbereich, S. 59).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3082
VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00 (https://dejure.org/2002,3082)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.08.2002 - 5 S 818/00 (https://dejure.org/2002,3082)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. August 2002 - 5 S 818/00 (https://dejure.org/2002,3082)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bekanntmachung über öffentliche Auslegung mehrerer Bebauungspläne; örtliche Bauvorschrift und Bebauungsplan

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer wirksamen Bekanntmachung einer öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplans; Äußerliche Zusammenzufassung eines Bebauungsplans; Örtliche Bauvorschriften in einer Satzung; Unvollständige Bekanntmachung einer Auslegung; Ortsübliche Bekanntgabe des ...

  • Judicialis

    BauGB § 3 Abs. 2; ; BauGB § 9 Abs. 4; ; LBO § 74 Abs. 7

  • rechtsportal.de

    Bauleitplanung, Örtliche Bauvorschriften - Bebauungsplan, Entwurf, Öffentliche Auslegung, Bekanntmachung, Anstoßfunktion, Verfahrensfehler, Örtliche Bauvorschriften

  • rechtsportal.de

    Bauleitplanung, Örtliche Bauvorschriften - Bebauungsplan, Entwurf, Öffentliche Auslegung, Bekanntmachung, Anstoßfunktion, Verfahrensfehler, Örtliche Bauvorschriften

  • ibr-online

    Öffentliche Auslegung zweier Bebauungspläne

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 331
  • VBlBW 2003, 208
  • DVBl 2002, 1500 (Ls.)
  • DÖV 2002, 1047 (Ls.)
  • BauR 2002, 1750
  • ZfBR 2003, 56
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02

    Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Die Änderung der Landesbauordnung zum 01.01.1996, nach der örtliche Bauvorschriften nicht mehr als Festsetzungen in einen Bebauungsplan aufgenommen werden können, hindert die Gemeinden nicht daran, einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften äußerlich in einer Satzung zusammenzufassen (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.04.2002 - 8 S 177/02).

    Zur Vermeidung von Missverständnissen bemerkt der Senat, dass die mit § 3 Abs. 2 BauGB bezweckte Anstoßfunktion nicht verfehlt wird, wenn in der Bekanntmachung eines Bebauungsplanentwurfs nicht auch auf den beabsichtigten gleichzeitigen Erlass örtlicher Bauvorschriften hingewiesen wird, sofern sich der räumliche Geltungsbereich deckt und Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften äußerlich in e i n e m Satzungsentwurf zusammengefasst sind (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.04.2002 - 8 S 177/02 -).

    Vielmehr folgt der erkennende Senat im Ergebnis und in der Begründung der Rechtsprechung des 8. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 22.04.2002 - 8 S 177/02 -), wonach die Änderung der Landesbauordnung zum 01.01.1996, nach der örtliche Bauvorschriften nicht mehr als Festsetzungen in einen Bebauungsplan aufgenommen werden können, die Gemeinden nicht daran hindert, einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften äußerlich in einer Satzung zusammenzufassen.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01

    Anstoßfunktion der Bekanntmachung - Gebietsumschreibung; Rügefrist des BauGB §

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Der Inhalt der Bekanntmachung muss deshalb so konkret gefasst sein, dass der interessierte Bürger erkennen kann, ob er betroffen ist und gegebenenfalls Einsicht in die Entwurfsunterlagen nehmen muss, um die konkrete Beeinträchtigung seiner Belange zu erkunden und notfalls gegen das geplante Vorhaben Einwendungen zu erheben (sog. Anstoßfunktion, vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 = PBauE § 3 BauGB Nr. 3; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 14.12.2001 - 8 S 375/01 - PBauE § 3 BauGB Nr. 29 = VBlBW 2002, 304; Normenkontrollurteil v. 11.10.1993 - 5 S 1266/92 - VBlBW 1994, 233 zu § 59 Abs. 2 NatSchG; BayVGH, Urt. v. 11.04.2000 - 22 N 99.2159 - BayVBl. 2000, 531).

    Auf das nach Ansicht der Antragsgegnerin seit dem Aufstellungsbeschluss vom 15.05.1985 geprägte Bewusstsein der Bevölkerung, dass für das Gesamtgebiet "Windelbachstraße" ein Bebauungsplan aufgestellt werde, kommt es schon deshalb nicht an, weil der Anstoß im Hinblick auf etwa zugezogene Bürger allein von der letzten, auch von der Antragsgegnerin für notwendig erachteten Bekanntmachung der Auslegung ausgehen muss (zu diesem Gesichtspunkt VGH Bad.-Württ., NK-Urteil v. 14.12.2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Zur Kennzeichnung des Gegenstands der Bekanntmachung verlangt § 3 Abs. 2 BauGB, wie sich aus der Verwendung des bestimmten Artikels ergibt, dass sich die Bekanntmachung erkennbar nicht auf nur (irgend-) "einen" Bebauungsplan bezieht, sondern auf einen ganz bestimmten, eben auf "den" (jeweiligen) Bebauungsplan (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 = PBauE § 12 BauGB Nr. 1 zum insoweit gleichlautenden § 2a Abs. 6 BBauG).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Die Antragstellerin zu 2 ist als Inhaberin eines Produktionsbetriebs für Kücheneinrichtungen auf diesen Grundstücken antragsbefugt, weil sie eine Verletzung ihres Rechts auf gerechte Abwägung eigener Belange nach § 1 Abs. 6 BauGB geltend macht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - NJW 1999, 592 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 55a) und es nicht ausgeschlossen ist, dass das Interesse an einer ihren Vorstellungen entsprechenden Entwicklung und Erweiterung ihres Betriebs verletzt ist.
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Dafür, dass die Planung erkennbar von keinem städtebaulichen Konzept getragen sei und deshalb einen groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriff im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 22.08.1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8 = PBauE § 123 BauGB Nr. 1) darstelle, haben die Antragsteller in der mündlichen Verhandlung nichts vorgetragen.
  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Da zu den besonderen Eigenschaften von Betrieben und Anlagen auch ihr Immissionsverhalten gehört, können zum einen "flächenbezogene Schallleistungspegel" und "emissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel" zur Gliederung von Baugebieten festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1998 - 4 NB 3.97 - NVwZ 1998, 1067 = PBauE § 1 Abs. 4 BauNVO Nr. 6).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Hierfür müssen nicht notwendig Gründe von größerem oder im Verhältnis zu § 1 Abs. 5 BauNVO zusätzlichem Gewicht vorliegen, sondern es genügt, dass "spezielle" Gründe, die sich aus der örtlichen Planungssituation und der spezifischen planerischen Aufgabenstellung ergeben, plausibel dargestellt werden (BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 308 = PBauE § 1 Abs. 9 BauNVO Nr. 1 und Fickert/Fieseler, a.a.O., § 1 RdNr. 114).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Der Antragsteller zu 1 ist als Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet antragsbefugt, weil der Bebauungsplan Inhalt und Schranken seines Eigentums bestimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.03.1998 - 4 CN 6.97 - UPR 1998, 348 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 50) und es nach seinem substantiierten Vortrag als möglich erscheint, dass die Festsetzungen dieses Bebauungsplans rechtswidrig sind.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Der Inhalt der Bekanntmachung muss deshalb so konkret gefasst sein, dass der interessierte Bürger erkennen kann, ob er betroffen ist und gegebenenfalls Einsicht in die Entwurfsunterlagen nehmen muss, um die konkrete Beeinträchtigung seiner Belange zu erkunden und notfalls gegen das geplante Vorhaben Einwendungen zu erheben (sog. Anstoßfunktion, vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 = PBauE § 3 BauGB Nr. 3; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 14.12.2001 - 8 S 375/01 - PBauE § 3 BauGB Nr. 29 = VBlBW 2002, 304; Normenkontrollurteil v. 11.10.1993 - 5 S 1266/92 - VBlBW 1994, 233 zu § 59 Abs. 2 NatSchG; BayVGH, Urt. v. 11.04.2000 - 22 N 99.2159 - BayVBl. 2000, 531).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Hierfür müssen nicht notwendig Gründe von größerem oder im Verhältnis zu § 1 Abs. 5 BauNVO zusätzlichem Gewicht vorliegen, sondern es genügt, dass "spezielle" Gründe, die sich aus der örtlichen Planungssituation und der spezifischen planerischen Aufgabenstellung ergeben, plausibel dargestellt werden (BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 308 = PBauE § 1 Abs. 9 BauNVO Nr. 1 und Fickert/Fieseler, a.a.O., § 1 RdNr. 114).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1998 - 8 S 1174/98

    Beteiligung der Bürger - Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in frei zugänglichen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 10 S 1378/93

    Heimerlaubnis: Einhaltung baulicher Mindestanforderungen bei bereits befugt

  • VGH Bayern, 11.04.2000 - 22 N 99.2159
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1973 - II 458/70

    Anforderungen an die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2019 - 5 S 2015/17

    Zulässigkeit der Festsetzung der Entsprechung der zulässigen Größe der

    Auch handelt es sich trotz des Umstands, dass die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Abs. 7 LBO zusammen mit dem Bebauungsplan "Melcherleshorn II" in einem Verbundverfahren und formal in einer Satzung zusammengefasst beschlossen wurden, bei dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften materiell um unterschiedliche Satzungen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123, juris Rn. 26 ff.; Senatsurteil vom 9.8.2002 - 5 S 818/00 - VBlBW 2003, 208, juris Rn. 45).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05

    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; Bekanntmachung (falsche

    Selbst wenn dies vom Plangeber beabsichtigt gewesen sein sollte, entspräche eine solche Festsetzung jedenfalls nicht den rechtsstaatlichen Erfordernissen, da zumindest - etwa anhand der Begründung des Bebauungsplans - nachweisbar sein muss, dass die Gemeindevertretung sich auch darüber bewusst war, dass sie mit dem Bebauungsplan zugleich bauordnungsrechtliche Gestaltungsregelungen auf landesrechtlicher Grundlage erlässt (vgl. Reichel/Schulte, Handbuch des Bauordnungsrechts, München 2004, S. 1203; VGH BW, Urteil vom 9. August 2002, NVwZ-RR 2003, 331).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11

    Bebauungsplan: Abwägungsmangel bei Festsetzung einer Verkehrsfläche an Steilhang

    Die angegriffene Satzung fasst nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassene Festsetzungen und andere im Rang unter dem Landesgesetz stehende örtliche Bauvorschriften, die mangels landesrechtlicher Grundlage keine Festsetzungen des Bebauungsplans sind, äußerlich in einem Regelungswerk zusammen (vgl. Senatsurteil vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 -ESVGH 52, 252; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.08.2002 - 5 S 818/00 -VBlBW 2003, 208).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der Einzelhandel im Plangebiet

    Die Gesamtunwirksamkeit ergibt sich zwar nicht bereits daraus, dass der Bebauungsplan unwirksam ist, da es sich bei den örtlichen Bauvorschriften um eine selbständige Satzung handelt (vgl. dazu Urteil des Senats vom 09.08.2002 - 5 S 818/00 -, ZfBR 2003, 56; VGH Bad,-Württ., Urteil vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, BauR 2003, 81).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - 10 A 6.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Bekanntmachungsfehler; Anstoßfunktion;

    Dies ist auch dann erheblich, wenn man berücksichtigt, dass der Anstoß im Hinblick auf zugezogene Bürger von der Bekanntmachung der Auslegung ausgehen muss (vgl. VGH BW, Urteil vom 9. August 2002 - 5 S 818.00 -, NVwZ-RR 2003, 331, juris Rn. 37).

    Sie birgt das nicht zu vernachlässigende Risiko von Missverständnissen, weil der Bürger nach ihrer Durchsicht sogar zu der irrigen Auffassung kommen kann, von der Planung nicht betroffen zu sein (vgl. dazu VGH BW, Urteil vom 9. August 2002 - 5 S 818.00 -, NVwZ-RR 2003, 331, juris Rn. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 5 S 2662/04

    Verneinung eines potenzielles FFH-Gebiets

    Denn diese sind mit den Festsetzungen des Bebauungsplans, was zulässig ist, nur äußerlich in einer Satzung zusammengefasst (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.04.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123; Senatsurt. v. 09.08.2002 - 5 S 818/00 - VBlBW 2003, 208).
  • VGH Bayern, 13.12.2012 - 15 N 08.1561

    Der Hinweis auf einen Umweltbericht und "wesentliche, bereits vorliegende

    Dass sich die Bekanntmachung auf zwei weitere Bauleitplanentwürfe bezog, ändert daran nichts, weil diese gemeinsame Bekanntmachung für jeden der zusätzlichen Entwürfe gesondert die Anforderungen an die Anstoßfunktion erfüllt hat (vgl. VGH BW vom 9.8.2002 - 5 S 818/00).
  • VG Augsburg, 06.03.2008 - Au 5 K 06.891

    Solarpark; Vorbescheid; Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Sollen zwei Bebauungspläne mit verschiedenen räumlichen Geltungsbereichen öffentlich ausgelegt werden, genügt eine Bekanntmachung über die Auslegung nicht der ihr nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zugedachten Anstoßfunktion, wenn darin nur auf die öffentliche Auslegung eines Entwurfs mit einem geografischen Oberbegriff hingewiesen wird und der mit der Bekanntmachung abgebildete Kartenausschnitt keinen Rückschluss auf die Auslegung mehrerer Bebauungsplanentwürfe zulässt (VGH BW vom 9.8.2002 5 S 818/00).
  • VG Augsburg, 06.03.2008 - Au 5 K 06.1357

    Solarpark; Vorbescheid; Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Sollen zwei Bebauungspläne mit verschiedenen räumlichen Geltungsbereichen öffentlich ausgelegt werden, genügt eine Bekanntmachung über die Auslegung nicht der ihr nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zugedachten Anstoßfunktion, wenn darin nur auf die öffentliche Auslegung eines Entwurfs mit einem geografischen Oberbegriff hingewiesen wird und der mit der Bekanntmachung abgebildete Kartenausschnitt keinen Rückschluss auf die Auslegung mehrerer Bebauungsplanentwürfe zulässt (VGH BW vom 9.8.2002 5 S 818/00).
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