Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04, 4 U 146/04 - 28   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3267
OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04, 4 U 146/04 - 28 (https://dejure.org/2004,3267)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.10.2004 - 4 U 146/04, 4 U 146/04 - 28 (https://dejure.org/2004,3267)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 4 U 146/04, 4 U 146/04 - 28 (https://dejure.org/2004,3267)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftung des Werkunternehmers: Beratungspflicht hinsichtlich der technischen Eignung eines Werkes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen eine Kachelöfen vertreibende und einbauende Firma; Voraussetzungen für ein Anspruch aus culpa in contrahendo (c.i.c.); Pflicht einer Firma zur Aufklärung über das mit der Verwendung des Werks verbundene Risiko, über die Tauglichkeit des ...

  • Judicialis

    ZPO § 448; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • ra.de
  • RA Kotz

    Werkunternehmer - Beratungspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen Verletzung der dem Werkunternehmer obliegenden Aufklärungs- und Beratungspflichten - hier: im Zusammenhang mit dem Einbau einer Kachelofenanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beratungs - und Aufklärungspflicht des Werkunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 766
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 303/03

    Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflicht des Verkäufers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    Denn der grundsätzliche Vorrang der werkvertraglichen Sonderregelungen für fahrlässig unrichtige Angaben gilt gerade nicht, wenn der Unternehmer nach Maßgabe der vorskizzierten Kriterien zur Beratung des Bestellers über Eigenschaften der Werkleistung verpflichtet ist (BGH, Urt. v. 16.6.2004 - VIII ZR 303/03, NJW 2004, 2301; Urt. v. 23.7.1997 - VIII ZR 238/96, NJW 1997, 3227; Wolf, WM Sonderbeilage Nr. 2/1998, S. 26; MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO., vor § 275 Rdn. 101).

    Auf diese Differenzierung kommt es im vorliegenden Fall nicht an, da sich die Rechtsfolgen der Verletzung einer rechtlich selbständigen und einer unselbstständigen Beratungspflicht nur hinsichtlich der Frage der Verjährung unterscheiden, auf die es im vorliegenden Fall nicht ankommt (vgl. BGH, NJW 2004, 2301).

  • BGH, 25.11.1986 - X ZR 38/85

    Aufklärungspflicht d. Herst. im industriellen Anlagenbau

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    So werden - abgeleitet aus dem Grundsatz von Treu und Glauben - beim Werkvertrag Aufklärungs- und Beratungspflichten des Unternehmers anerkannt, die den Unternehmer auch ohne ausdrückliche Abrede dazu verpflichten, den Besteller auf das mit der Verwendung des Werks verbundene Risiko oder darüber aufzuklären, ob das bestellte Werk für den vertraglich vorgesehenen Zweck tauglich ist und den Bedürfnissen des Bestellers entspricht (BGH, Urt. v. 25.11.1986 - X ZR 38/85, NJW-RR 1987, 664; Staudinger/Soergel, BGB, 13. Aufl., § 631 Rdn. 139).

    Schließlich kommt eine Aufklärung umso eher in Betracht, je kleiner der zur sachgerechten Aufklärung erforderliche Aufwand des Unternehmers ist (zur Kasuistik: BGH, NJW-RR 1987, 664; Staudinger/Soergel, aaO., § 631 Rdn. 139; MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO., vor § 275 Rdn. 78 f. mit umfangreichem Nachweis in FN 147).

  • BGH, 05.04.1967 - VIII ZR 32/65

    Verkäuferhaftung des Händlers wegen Verletzung einer Belehrungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    Vielmehr reicht es aus, wenn der Unternehmer nach Lage der Dinge die Notwendigkeit einer Beratung erkennen muss und er mit der Entgegennahme des Angebots zugleich die Pflicht zur Beratung des Bestellers gewissermaßen konkludent übernimmt (MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO., vor § 275 Rdn. 102; vgl. BGHZ 47, 312, 315 f.).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    Schließlich gilt die Kausalitätsvermutung, wonach es grundsätzlich Sache des sich pflichtwidrig verhaltenden Vertragsteiles ist, darzulegen und zu beweisen, dass der andere Vertragsteil den Vertrag auch bei korrekter Aufklärung in gleicher Weise abgeschlossen hätte (MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO, vor § 275 Rdn. 188; vgl. BGHZ 72, 92, 106; 124, 151, 159; Palandt/Heinrichs, aaO, § 280 Rdn. 39).
  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75

    Schadenersatzanspruch aus c. i.c. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    Auch hinsichtlich des tenorierten Zahlungsanspruchs ist die Entscheidung des Landgerichts frei von Beanstandungen: Da sich der Kläger als Rechtsfolge aus der Verletzung der Aufklärungspflicht zur Aufhebung des Werkvertrags entschieden hat (vgl. hierzu: BGHZ 69, 53, 56 f.; 111, 75, 82; 114, 87, 94 f.; MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO., vor § 275 Rdn. 189 mit umf.
  • BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89

    Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    Auch hinsichtlich des tenorierten Zahlungsanspruchs ist die Entscheidung des Landgerichts frei von Beanstandungen: Da sich der Kläger als Rechtsfolge aus der Verletzung der Aufklärungspflicht zur Aufhebung des Werkvertrags entschieden hat (vgl. hierzu: BGHZ 69, 53, 56 f.; 111, 75, 82; 114, 87, 94 f.; MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO., vor § 275 Rdn. 189 mit umf.
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 169/89

    Zusicherung der Nichterhebung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer; Verjährung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    Auch hinsichtlich des tenorierten Zahlungsanspruchs ist die Entscheidung des Landgerichts frei von Beanstandungen: Da sich der Kläger als Rechtsfolge aus der Verletzung der Aufklärungspflicht zur Aufhebung des Werkvertrags entschieden hat (vgl. hierzu: BGHZ 69, 53, 56 f.; 111, 75, 82; 114, 87, 94 f.; MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO., vor § 275 Rdn. 189 mit umf.
  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 238/96

    Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen Verletzung einer Beratungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    Denn der grundsätzliche Vorrang der werkvertraglichen Sonderregelungen für fahrlässig unrichtige Angaben gilt gerade nicht, wenn der Unternehmer nach Maßgabe der vorskizzierten Kriterien zur Beratung des Bestellers über Eigenschaften der Werkleistung verpflichtet ist (BGH, Urt. v. 16.6.2004 - VIII ZR 303/03, NJW 2004, 2301; Urt. v. 23.7.1997 - VIII ZR 238/96, NJW 1997, 3227; Wolf, WM Sonderbeilage Nr. 2/1998, S. 26; MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO., vor § 275 Rdn. 101).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 136/76

    Pflichten der Bank bei finanzierter Unternehmensbeteiligung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    Schließlich gilt die Kausalitätsvermutung, wonach es grundsätzlich Sache des sich pflichtwidrig verhaltenden Vertragsteiles ist, darzulegen und zu beweisen, dass der andere Vertragsteil den Vertrag auch bei korrekter Aufklärung in gleicher Weise abgeschlossen hätte (MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO, vor § 275 Rdn. 188; vgl. BGHZ 72, 92, 106; 124, 151, 159; Palandt/Heinrichs, aaO, § 280 Rdn. 39).
  • AG Brandenburg, 08.01.2007 - 31 C 59/06

    Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt: Bevorstehender Ablauf eines

    Schließlich kommt eine Aufklärung umso eher in Betracht, je kleiner der zur sachgerechten Aufklärung erforderliche Aufwand der Mitarbeiter der KfZ-Werkstatt ist ( BGH, NJW-RR 1987, Seite 664 ; BGH, VersR 1967, Seiten 707 f.; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2005, Seiten 190 ff. = BauR 2005, Seite 766 = BauRB 2005, Seite 104 ).

    Vielmehr reicht es aus, wenn der Unternehmer nach Lage der Dinge die Notwendigkeit einer Beratung erkennen muss und er mit der Entgegennahme des Angebots zugleich die Pflicht zur Beratung des Kunden gewissermaßen konkludent übernimmt ( BGH, BGHZ 47, Seiten 312 ff. ; BGH, VersR 1967, Seiten 707 f.; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2005, Seiten 190 ff. = BauR 2005, Seite 766 = BauRB 2005, Seite 104 ).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.12.2004 - 5 U 71/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9241
OLG Celle, 16.12.2004 - 5 U 71/04 (https://dejure.org/2004,9241)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.12.2004 - 5 U 71/04 (https://dejure.org/2004,9241)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 5 U 71/04 (https://dejure.org/2004,9241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de

    VOB/B § 4 Nr. 8 § 8 Nr. 3
    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund

  • ibr-online

    Eigenmächtiger Austausch der Nachunternehmer: Fristlose Kündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verträge sind einzuhalten - Der Bauherr kann kündigen, wenn der Bauunternehmer nicht die vereinbarten Subunternehmer beauftragt

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung bei eigenmächtigem Austausch benannter Nachunternehmer! (IBR 2005, 139)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung bei eigenmächtigem Abweichen von den vertraglichen Vorgaben! (IBR 2005, 138)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1336
  • BauR 2005, 766 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2013 - 23 U 102/12

    Fristlose Kündigung des Architektenvertrages durch den Auftraggeber

    Als wichtige Gründe zur Kündigung wurden von der Rechtsprechung die Abweichung von vertraglichen Vorgaben (vgl. OLG Celle, Urteil vom 16.12.2004, 5 U 71/04, BauR 2005, 1336), die Verursachung besonders grober Mängel (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 24.02.2000, 2 U 90/95, OLGR 2000, 153; OLG Schleswig Holstein, Urteil vom 09.03.2010, 3 U 55/09, IBR 2011, 9/12) und die begründete Annahme, der Auftragnehmer werde sich in Zukunft nicht vertragstreu verhalten (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1996, VII ZR 140/95, BauR 1996, 704; OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2008, 11 U 98/07, IBR 2008, 207 mit Anm. Bolz; OLG Schleswig, a.a.O.), die Verletzung von Kooperationspflichten (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1996, VII ZR 245/94, BauR 1996, 542; BGH, Urteil vom 28.10.1999, VII ZR 393/98, BauR 2000, 409) sowie die schuldhafte, erhebliche Überschreitung von Vertragsfristen (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2003, X ZR 62/01, BauR 2003, 880) und ähnlich schwere Verletzungen von Vertragspflichten anerkannt (vgl. auch Zusammenstellung bei Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1757 mwN sowie bei Kniffka/Koeble, a.a.O., 7. Teil, Rn 21 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2012 - 23 U 132/11

    Ansprüche des Auftragnehmers nach außerordentlicher Kündigung des Werkvertrages

    Als wichtige Gründe zur Kündigung wurden von der Rechtsprechung die Abweichung von vertraglichen Vorgaben (vgl. OLG Celle, Urteil vom 16.12.2004, 5 U 71/04, BauR 2005, 1336), die Verursachung besonders grober Mängel (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 24.02.2000, 2 U 90/95, OLGR 2000, 153; OLG Schleswig Holstein, Urteil vom 09.03.2010, 3 U 55/09, IBR 2011, 9/12) und die begründete Annahme, der Auftragnehmer werde sich in Zukunft nicht vertragstreu verhalten (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1996, VII ZR 140/95, BauR 1996, 704; OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2008, 11 U 98/07, IBR 2008, 207 mit Anm. Bolz; OLG Schleswig, a.a.O.) sowie die Verletzung von Kooperationspflichten (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1996, VII ZR 245/94, BauR 1996, 542; BGH, Urteil vom 28.10.1999, VII ZR 393/98, BauR 2000, 409) sowie die schuldhafte, erhebliche Überschreitung von Vertragsfristen (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2003, X ZR 62/01, BauR 2003, 880) anerkannt (vgl. auch Zusammenstellung bei Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1757 mwN sowie bei Kniffka/Koeble, a.a.O., 7. Teil, Rn 21 mwN).
  • KG, 03.03.2023 - 7 U 158/21

    Architektenvertrag: Rückzahlungspflicht bei überzahlten Abschlagszahlungen;

    Als wichtige Gründe zur Kündigung wurden von der Rechtsprechung unter anderem die Abweichung von vertraglichen Vorgaben (vgl. OLG Celle, Urteil vom 16.12.2004 - 5 U 71/04, BauR 2005, 1336), die Verursachung besonders grober Mängel (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 09.03.2010 - 3 U 55/09, IBR 2011, 9) und die begründete Annahme, der Auftragnehmer werde sich auch in Zukunft nicht vertragstreu verhalten (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1996 - VII ZR 140/95, BauR 1996, 704), die Verletzung von Kooperationspflichten (vgl. BGH, a.a.O.) sowie die schuldhafte, erhebliche Überschreitung von Vertragsfristen (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2003 - X ZR 62/01, BauR 2003, 880) und ähnlich schwere Verletzungen von Vertragspflichten anerkannt (vgl. auch Zusammenstellung bei Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 1073 ff., 1708 ff. m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 95/13

    Bauvertragsrecht: Einbeziehung der VOB/B in einen Vertrag über Bauleistungen;

    Ebenso kann eine Kündigung in Betracht kommen, wenn der Auftragnehmer erklärt, sich nicht an vertragliche Leistungspflichten halten zu wollen (OLG Celle BauR 05, 1336) oder wenn trotz Abmahnung immer wieder gegen Vertragspflichten verstoßen wird (BGH BauR 96, 704).
  • VK Niedersachsen, 06.06.2006 - VgK-11/06

    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen eines VOB-Vergabeverfahrens

    Für letzteren Fall, nämlich den Ausfall kurz nach Zuschlagserteilung, habe das OLG Celle mit Urteil vom 16.12.2004, Az. 5 U 71/04 , entschieden, dass ein triftiger Grund für die Ablösung eines im Nachunternehmerverzeichnis benannten Unternehmens bestehen muss.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4452
OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01 (https://dejure.org/2004,4452)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.09.2004 - 8 U 86/01 (https://dejure.org/2004,4452)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. September 2004 - 8 U 86/01 (https://dejure.org/2004,4452)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bauprozess: Erlass eines Vorbehaltsurteils nach neuem Recht; unwirksame Vertragsstrafenklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bauvertrages und Voraussetzungen des "Aushandelns"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 302 ZPO; § 9 AGBG; § 6 Nr. 6 VOB/B; § 321 BGB
    Erlass eines Vorbehaltsurteils bei anhängigen Rechtsstreitigkeiten nach der Fassung des § 302 Zivilprozessordnung (ZPO) vom 31.03.2000; Wirksamkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vertragsstrafenklausel mit einer Obergrenze von 10 Prozent in einem ...

  • Wolters Kluwer

    Erlass eines Vorbehaltsurteils bei anhängigen Rechtsstreitigkeiten nach der Fassung des § 302 Zivilprozessordnung (ZPO) vom 31.03.2000; Wirksamkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vertragsstrafenklausel mit einer Obergrenze von 10 Prozent in einem ...

  • Judicialis

    ZPO § 302; ; BGB § 307; ; BGB § 305 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 302; BGB § 307; BGB § 305 Abs. 1 S. 3
    Zur Anwendbarkeit neuer Prozessgesetze auf anhängige Rechtsstreitigkeiten; Zur Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel mit Obergrenze von 10%

  • ibr-online

    Vertragsstrafe: Obergrenze v. 10% d. Auftragssumme in AGB unwirksam

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafe bei Auftrag über 30 Mio. DM: AGB oder Individualvereinbarung? (IBR 2005, 305)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 766 (Ls.)
  • BauR 2005, 887
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01; BGHZ 153, 311, 324 ff = NZBau 2003, 321, 323 f.), auf die der Senat die Parteien mit prozessleitender Verfügung vom 27. April 2004 hingewiesen hat, benachteiligt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel in einem Bauvertrag den Auftragnehmer unangemessen, wenn sie eine Höchstgrenze von über 5 % der Auftragssumme vorsieht.

    Das Aushandeln einer Vertragsklausel im Einzelnen setzt grundsätzlich voraus, dass der Verwender die Klausel inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner die reale Möglichkeit eröffnet, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingung zu beeinflussen (vgl. BGH NZBau 2003, 321, 323 m. w. N.).

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Abnahme, auch nicht derjenige der Fertigstellungsanzeige, sondern lediglich derjenige der Fertigstellung (vgl. BGH BauR 1999, 645).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84

    Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Einen Anspruch aus § 6 Nr. 6 VOB/B auf Ersatz eines konkreten Bauverzögerungsschadens (vgl. dazu BGHZ 97, 163 ff.; Ingenstau/Korbion, VOB Kommentar, 15. Aufl., B § 6 Rdnr. 36 ff.) hat die Beklagte nicht dargelegt, obwohl ihr dazu vom Senat mit prozessleitender Verfügung vom 27. April 2004 Gelegenheit gegeben worden ist.
  • BGH, 08.07.2004 - VII ZR 24/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe mit einer Obergrenze von 10 %;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Der Bundesgerichtshof (a. a. O., S. 326 f.) hat zwar bei bis zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens seiner Entscheidung getroffenen Vertragsstrafenvereinbarungen mit einer Obergrenze von 10 % der Auftragssumme den Auftraggebern Vertrauensschutz gewährt; dies gilt jedoch nur für Verträge bis zu einem Auftragsvolumen von bis zu ca. 13 Millionen DM (vgl. BGH NZBau 2004, 609 f.), das hier mit einem Pauschalpreis von netto 29.355.000,00 DM deutlich und um mehr als das Doppelte überschritten ist.
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGHZ 114, 1, 3 f) richtet sich die Anwendbarkeit neuer Prozessgesetze auf anhängige Rechtsstreitigkeiten in erster Linie nach den vom Gesetzgeber - regelmäßig in Gestalt von Überleitungsvorschriften - getroffenen positiven Regelungen.
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 9/97

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe ist allerdings dem Gesetz fremd; eine solche Regelung wäre damit nur als Individualvereinbarung wirksam, nicht hingegen als Allgemeine Geschäftsbedingung, weil eine derartige Ausgestaltung der Vertragsstrafe mit § 9 AGBG unvereinbar wäre (vgl. BGH NJW 1998, 3488, 3489).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2004 - VII ZR 120/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11769
BGH, 09.12.2004 - VII ZR 120/04 (https://dejure.org/2004,11769)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2004 - VII ZR 120/04 (https://dejure.org/2004,11769)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - VII ZR 120/04 (https://dejure.org/2004,11769)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 766
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 01.04.2004 - 15 U 20/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25202
OLG Dresden, 01.04.2004 - 15 U 20/04 (https://dejure.org/2004,25202)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.04.2004 - 15 U 20/04 (https://dejure.org/2004,25202)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. April 2004 - 15 U 20/04 (https://dejure.org/2004,25202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 634a
    Auch wenn eigene Mängelrechte schon verjährt sind, kann Wohnungseigentümer unverjährt Mängelrechte anderer Wohnungseigentümer gegen den Bauträger in gewillkürter Prozessstandschhaft geltend machen

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung von Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung seitens eines Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit einer Teilklage bei aus mehreren selbstständigen Einzelforderungen zusammengesetztem Gesamtanspruch; ...

  • ibr-online

    Bauträgervertrag: Kostenvorschussanspruch des einzelnen Erwerbers!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Kostenvorschussanspruch des einzelnen Erwerbers! (IBR 2005, 157)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 766 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus OLG Dresden, 01.04.2004 - 15 U 20/04
    Vielmehr wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. grundlegend: BGH NJW 1985, 1551 [1552]) der Beginn der Verjährungsfrist für das Gemeinschaftseigentum nicht generell, sondern individuell bestimmt.
  • BGH, 22.02.2001 - VII ZR 115/99

    Darlegungen zur Anspruchshöhe bei Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.04.2004 - 15 U 20/04
    Es ist ausreichend, die einzelnen Mängel, für die Kostenvorschuss verlangt wird, zu schildern und lediglich die Gesamtkosten, die für die Beseitigung erforderlich sind, zu benennen (BGH, NJW-RR 2001, 739; OLG Dresden, Urteil vom 29.01.2004 - Az.: 15 U 1590/03; a.A. offenbar Siegburg, Handbuch der Gewährleistung beim Bauvertrag, Rn. 2885).
  • BGH, 02.03.1967 - VII ZR 215/64

    Rechte des Bauherrn nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.04.2004 - 15 U 20/04
    Ein Vorschuss ist nichts endgültiges, sondern muss ohnehin nach der tatsächlichen Vornahme der Mängelbeseitigung abgerechnet werden; gegebenenfalls muss eine Nachzahlung geleistet werden (BGHZ 47, 272 [274]).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 75/00

    Abnahme von Gemeinschaftseigentum und die dadurch in Gang gesetzte Verjährung von

    Auszug aus OLG Dresden, 01.04.2004 - 15 U 20/04
    Für ihn beginnt vielmehr individuell mit seiner Abnahme der Lauf der Verjährungsfrist (vgl. Weithnauer, WEG, 8. Aufl., Anh. § 8 Rn. 79 m.w.N. für die Rechtsprechung; BayObLG, RNotZ 2001, 586 - 8 -.
  • OLG Köln, 22.10.1999 - 19 U 138/98

    Arglistige Täuschung beim Mietkaufvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 01.04.2004 - 15 U 20/04
    Frage der Verjährungsunterbrechung: OLG Düsseldorf, OLGReport 2000, 85 [86]).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 24 U 311/97

    Unterbrechung der Verjährung von Gebührenansprüchen einer Rechtsanwaltssozietät

    Auszug aus OLG Dresden, 01.04.2004 - 15 U 20/04
    Indem der Kläger diesen Beschluss ausdrücklich zum Gegenstand seiner Klageschrift gemacht hat, bringt er zum Ausdruck, dass er damit gerade nicht nur seine eigenen Rechte, sondern in gewillkürter Prozessstandschaft auch die Rechte anderer Wohnungseigentümer geltend machen will (vgl. für die Gebührenklage einer Anwaltssozietät: OLG Düsseldorf, OLGReport 1999, 323).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2012 - 12 U 231/11

    Werkvertrag: Kostenvorschussanspruch zur Mängelbeseitigung; Voraussetzungen einer

    Dabei war auch zu berücksichtigen, dass der Beginn der Verjährungsfrist für das Gemeinschaftseigentum nicht generell, sondern individuell bestimmt wird, d. h., die Abnahme durch einzelne Erwerber oder durch eine Mehrheit von Erwerbern wirkt nicht für und gegen andere, hieran nicht beteiligte Erwerber (vgl. BGH NJW 1985, 1551; OLG Dresden BauR 2005, 766).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 21.12.2004 - 8 U 353/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,32807
OLG Jena, 21.12.2004 - 8 U 353/04 (https://dejure.org/2004,32807)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.12.2004 - 8 U 353/04 (https://dejure.org/2004,32807)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 8 U 353/04 (https://dejure.org/2004,32807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verletzung der Pflichten aus dem Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen (GSB); Recht auf Einsicht in den Darlehensvertrag; Auszahlung der Darlehensvaluta nach Maßgabe des Fortschreitens des Baues; Empfänger von Baugeld

  • ibr-online

    Vorlage des Baubuchs in zweiter Instanz verspätet?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorlage des Baubuchs in zweiter Instanz verspätet? (IBR 2005, 1117)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 766 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98

    Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch

    Auszug aus OLG Jena, 21.12.2004 - 8 U 353/04
    Wird ein Gesichtspunkt von einer Partei eingeführt, so besteht eine Hinweispflicht des Gerichtes jedenfalls dann, wenn die andere aufgrund erkennbaren Missverständnisses oder Rechtsirrtums nicht auf ihn eingeht (BGH, NJW 2001, 2548).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 305/99

    Haftung des Empfängers von "Baugeld"

    Auszug aus OLG Jena, 21.12.2004 - 8 U 353/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BauR 2002, 620 ff.) ist bedingter Vorsatz nach diesen Grundsätzen bereits dann anzunehmen, wenn es sich um ein größeres Bauvorhaben handelt, das regelmäßig durch grundpfandrechtlich abgesicherte Fremdmittel finanziert wird.
  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 47/80

    Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person für die Verwendung

    Auszug aus OLG Jena, 21.12.2004 - 8 U 353/04
    Denn Empfänger von Baugeld und damit Verpflichteter nach § 1 GSB kann auch ein Unternehmer sein, der als Zwischenperson die Errichtung des Bauwerkes übernommen hat und sowohl mit dem Bauherrn als auch mit seinen Subunternehmern in vertraglichen Beziehungen steht (vgl. BGH, BauR 82, 193 ff.).
  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 281/88

    Verwendung von Baugeld; Leistungen zur Herstellung des Baues

    Auszug aus OLG Jena, 21.12.2004 - 8 U 353/04
    Der BGH hat zu dieser Frage ausgeführt (vgl. BGH, BauR 1989, 758 ff.), eine Verpflichtung, das Baugeld oder bestimmte Teile desselben zu Gunsten der Baubeteiligten anteilig oder nach einer Rangordnung zu verwenden, sei der Vorschrift des § 1 Abs. 1 GSB nicht zu entnehmen., Ein Verstoß gegen die Verwendungspflicht sei demgemäß schon dann ausgeschlossen, wenn der Baugeldempfänger das Baugeld überhaupt zur Befriedigung von den in § 1 Abs. 1 Satz 1 GSB bezeichneten Baubeteiligten verwendet habe; er habe grundsätzlich die freie Disposition, wie viel er jedem Baugläubiger von dem Baugeld zuwenden wolle; umgekehrt bestehe aber die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB für sämtliches gezahltes Baugeld ohne Rücksicht darauf, in welchem Bauabschnitt es ausgezahlt worden sei.
  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 109/90

    Anwendung auf Architektenleistungen

    Auszug aus OLG Jena, 21.12.2004 - 8 U 353/04
    Erforderlich ist danach, dass der für die Verwendung des Baugeldes Verantwortliche wusste, dass die empfangenen Gelder aus einem zur Bestreitung der Kosten des Baues gewährten grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen stammten oder dies für möglich oder nicht ganz fernliegend hielt und einen Verstoß gegen die Verwendungspflicht für diesen Fall billigend in Kauf nahm oder sich zumindest damit abfand (vgl. BGH, BauR 1991, 237, 240).
  • BGH, 18.04.1996 - VII ZR 157/95

    Vermutung der Baugeldeigenschaft

    Auszug aus OLG Jena, 21.12.2004 - 8 U 353/04
    Für die Frage, ob die Geldbeträge zur Bestreitung der Baukosten gewährt wurden, kommt es allein auf den Inhalt des Darlehensvertrages (Baugeldvertrag) an (vgl. BGH, BauR 1996, 709, 710).
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