Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 25.05.1993 - C-271/92   

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https://dejure.org/1993,2513
EuGH, 25.05.1993 - C-271/92 (https://dejure.org/1993,2513)
EuGH, Entscheidung vom 25.05.1993 - C-271/92 (https://dejure.org/1993,2513)
EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - C-271/92 (https://dejure.org/1993,2513)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Laboratoire de prothèses oculaires / Union nationale des syndicats d'opticiens de France u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 30
    1. Freier Warenverkehr; Mengenmässige Beschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Nationale Rechtsvorschriften, die den Verkauf von Brillenartikeln und Korrekturgläsern den Augenoptikern vorbehalten

  • EU-Kommission

    Laboratoire de prothèses oculaires / Union nationale des syndicats d'opticiens de France u.a.

  • Wolters Kluwer

    Verbot des Verkaufs von Korrekturgläsern durch Personen, die nicht Inhaber eines Augenoptiker-Diploms oder gleichwertigen Befähigungsnachweises sind; Vertrieb von Kontaktlinsen; Gewährung des Schutzes der öffentlichen Gesundheit beim Verkauf von Kontaktlinsen und damit ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verkauf von Kontaktlinsen und Korrekturgläsern

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Rechtsvorschriften, die den Verkauf von Brillenartikeln und Korrekturgläsern den Augenoptikern vorbehalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Artikel 30 und 3 des Vertrages - Nationale Rechtsvorschriften über den Verkauf von Kontaktlinsen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 683
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.03.1991 - 369/88

    Strafverfahren gegen Delattre

    Auszug aus EuGH, 25.05.1993 - C-271/92
    7 Da es sich jedoch um Rechtsvorschriften handelt, die bestimmte Vertriebsformen verbieten, ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof entschieden hat, daß nationale Rechtsvorschriften, die einer bestimmten Berufsgruppe den Vertrieb von bestimmten Erzeugnissen zuweisen, dadurch, daß sie die Verkäufe in eine bestimmte Richtung lenken, geeignet sind, die Absatzmöglichkeiten für eingeführte Erzeugnisse zu beeinträchtigen, und unter diesen Voraussetzungen eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Einfuhrbeschränkung im Sinne des Artikels 30 des Vertrages darstellen können (Urteile vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-369/88, Delattre, Slg. 1991, I-1487, Randnr. 51, und in der Rechtssache C-60/89, Monteil, Slg. 1991, I-1547, Randnr. 38).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-1/90

    Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivia / Departamento de Sanidad y

    Auszug aus EuGH, 25.05.1993 - C-271/92
    10 Bei der Frage nach der Rechtfertigung solcher Rechtsvorschriften aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 36 des Vertrages ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 25. Juli 1991 in den Rechtssachen C-1/90 und C-176/90, Aragonesa, Slg. 1991, I-4151, Randnr. 16), daß es mangels gemeinsamer oder harmonisierter Regeln Sache der Mitgliedstaaten ist, zu entscheiden, auf welchem Niveau sie den Schutz der öffentlichen Gesundheit sicherstellen wollen und wie dieses Niveau erreicht werden soll.
  • FG Hamburg, 03.04.2009 - 4 K 31/05

    Voraussetzungen für die Gewährung der differenzierten Ausfuhrerstattung

    Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat der Europäische Gerichtshof in älteren Judikaten erkannt, dass die Erfüllung der Zollförmlichkeiten dem Erzeugnis nur im Prinzip den Zugang zum Markt des Bestimmungsdrittlandes garantieren und dass die Verzollungsbescheinigung deshalb nur ein widerlegbares Indiz dafür ist, dass das Ziel der differenzierten Ausfuhrerstattungen tatsächlich erreicht wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 11.7.1984, C-89/83 - Dimex -, Rz. 10 u. 11; EuGH, Urteil vom 31.3.1993, C-271/92 - Möllmann-Fleisch -, Rz. 13 u. 14, juris).

    Die Beweiskraft, die die Verzollungsbescheinigung normalerweise hat, kann daher, wie der Europäische Gerichtshof weiter ausgeführt hat, entfallen, wenn begründete Zweifel aufkommen, ob die Waren tatsächlich auf den Markt des Bestimmungsdrittlandes gelangt sind, um dort vermarktet zu werden (EuGH, Urteil vom 31.3.1993, C-271/92 - Möllmann-Fleisch -, Rz. 15, juris).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Gesundheit der

    27 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Mai 1993, LPO (C-271/92, Slg. 1993, I-2899, Randnr. 11).
  • FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 48/07

    Ausfuhrerstattung: Beweislast im Rückforderungsverfahren

    Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat der Europäische Gerichtshof in älteren Judikaten erkannt, dass die Erfüllung der Zollförmlichkeiten dem Erzeugnis nur im Prinzip den Zugang zum Markt des Bestimmungsdrittlandes garantieren und dass die Verzollungsbescheinigung deshalb nur ein widerlegbares Indiz dafür ist, dass das Ziel der differenzierten Ausfuhrerstattungen tatsächlich erreicht wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 11.7.1984, C-89/83 - Dimex -, Rz. 10 u.11; EuGH, Urteil vom 31.3.1993, C-271/92 - Möllmann-Fleisch -, Rz. 13 u. 14, [...]).

    Die Beweiskraft, die die Verzollungsbescheinigung normalerweise hat, kann daher, wie der Europäische Gerichtshof weiter ausgeführt hat, entfallen, wenn begründete Zweifel aufkommen, ob die Waren tatsächlich auf den Markt des Bestimmungsdrittlandes gelangt sind, um dort vermarktet zu werden (EuGH, Urteil vom 31.3.1993, C-271/92 - Möllmann-Fleisch -, Rz. 15, [...]).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-120/95

    Nicolas Decker gegen Caisse de maladie des employés privés.

    In Anbetracht der besonderen Eigenart der betreffenden Waren und mit Rücksicht darauf, daß der Gerichtshof selbst anerkannt hat, daß sowohl beim Verkauf von Brillen und Kontaktlinsen als auch beim Verkauf von Arzneimitteln qualifiziertes Personal eingesetzt werden muß (vgl. Urteile vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-369/88, Delattre, Slg. 1991, I-1485, und in der Rechtssache C-60/89, Monteil und Samanni, Slg. 1991, I-1547, die beide den Apothekerberuf betrafen, sowie Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-271/92, LPO, Slg. 1993, I-2899, in dem es um den Optikerberuf ging), ist die Ansicht durchaus vertretbar, daß die betreffende Regelung auch in diesem Fall in den Anwendungsbereich der Artikel 59 und 60 falle.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-292/92

    Ruth Hünermund und andere gegen Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. - Freier

    ( 12 ) Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-271/92 (Slg. 1993, I-2899).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-531/06

    GENERALANWALT BOT HÄLT ES FÜR ZULÄSSIG, DEN BESITZ UND DEN BETRIEB VON APOTHEKEN

    27 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Mai 1993, LPO (C-271/92, Slg. 1993, I-2899, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2010 - C-108/09

    Ker-Optika - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung -

    15 - Urteil vom 25. Mai 1993 (C-271/92, Slg. 1993, I-2899, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2004 - C-140/03

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-387/93

    Strafverfahren gegen Giorgio Domingo Banchero.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-401/92

    Strafverfahren gegen Tankstation 't Heukske vof und J. B. E. Boermans. - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2013 - C-539/11

    Ottica New Line di Accardi Vincenzo - Optikertätigkeit - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2000 - C-217/99

    Kommission / Belgien

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   Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1993 - C-271/92   

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https://dejure.org/1993,20888
Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1993 - C-271/92 (https://dejure.org/1993,20888)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.03.1993 - C-271/92 (https://dejure.org/1993,20888)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. März 1993 - C-271/92 (https://dejure.org/1993,20888)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Laboratoire de prothèses oculaires gegen Union nationale des syndicats d'opticiens de France u. a.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 25.07.1991 - C-1/90

    Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivia / Departamento de Sanidad y

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1993 - C-271/92
    Im Urteil Aragonesa(18) hat der Gerichtshof im übrigen ausdrücklich festgestellt, daß bei der Prüfung, ob eine Maßnahme aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt ist, nicht untersucht zu werden braucht, ob ein solcher Zweck auch als zwingendes Erfordernis bei der Anwendung des Artikels 30 des Vertrages zu berücksichtigen ist, weil der Schutz der Gesundheit ausdrücklich unter den in Artikel 36 des Vertrages aufgeführten Gründen des Allgemeininteresses genannt ist.

    Wegen der ausschließlich theoretischen Bedeutung dieser Frage halte ich jedoch eine weitere Beschäftigung mit diesem Gegenstand für unnötig und verweise auf die praktische Lösung des Gerichtshofes im Urteil Aragonesa.

    In diesem Sinne hat der Gerichtshof entschieden, daß innerstaatliche Maßnahmen, die das Verbot oder die Beschränkung bestimmter Formen der Werbung beinhalten, das Einfuhrvolumen vermindern können: vgl. z. B. Urteil vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88 (GB-Inno, Slg. 1990, I-667) und Urteil vom 25. Juli 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-1/90 und C-176/90 (Aragonesa, Slg. 1991, I-4151).

    (18) ° Urteil vom 25. Juli 1991, a. a. O., Randnr. 13.

  • EuGH, 16.12.1992 - C-169/91

    Rat of the City of Stoke-on-Trent und Norwich City Council / B & Q Plc

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1993 - C-271/92
    (11) ° Urteil vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88 (Torfän, Slg. 1989, I-3851); Urteile vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-312/89 (Conforama, Slg. 1991, I-997) und in der Rechtssache C-332/89 (Marchandise, Slg. 1991, I-1027); ebenso Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-169/91 (Council of the City of Stoke-on-Trent, Slg. 1992, I-6635).

    (13) ° Urteil Council of the City of Stoke-on-Trent, a. a. O., Randnr. 15.

  • EuGH, 28.02.1991 - C-312/89

    Union départementale des syndicats CGT de l'Aisne / Conforama u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1993 - C-271/92
    (11) ° Urteil vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88 (Torfän, Slg. 1989, I-3851); Urteile vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-312/89 (Conforama, Slg. 1991, I-997) und in der Rechtssache C-332/89 (Marchandise, Slg. 1991, I-1027); ebenso Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-169/91 (Council of the City of Stoke-on-Trent, Slg. 1992, I-6635).

    (12) ° Urteile Conforama und Marchandise, a. a. O., Randnr. 12 und Randnr. 13.

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