Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.04.2002

Rechtsprechung
   BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2420
BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02 (https://dejure.org/2002,2420)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2002 - 4 StR 66/02 (https://dejure.org/2002,2420)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2002 - 4 StR 66/02 (https://dejure.org/2002,2420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 181 a Abs. 1 StGB; § 69 StGB; § 69a StGB
    Ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei; Überwachen bei der Ausübung der Prostitution; Bestimmen anderer Umstände der Prostitution; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zusammenhang; Angemessenheit der Sperrfrist)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 232
  • NZV 2002, 378
  • StV 2003, 163
  • DAR 2002, 462
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 160/93

    Ausbeuterische Zuhälterei durch gefühlsmäßige Bindung

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Voraussetzung wäre jedenfalls, daß die Geschädigte sich vom Angeklagten gerade in der Prostitution durch Zwang oder Drohung festgehalten fühlte (vgl. BGH NStZ 1994, 32).

    Daß er der Geschädigten verbot auszugehen (UA 22), genügt für sich noch nicht, zumal es ihr ersichtlich trotz des "Verbots" ohne weiteres möglich war, die Wohnung zu verlassen (vgl. BGH NStZ 1994, 32).

  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 267/87

    Förderung der Verstrickung in die Prostitution durch einen bordellartig

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Im übrigen sind die dazu bisher getroffenen Feststellungen so allgemein gehalten, daß sie auch deshalb dem Senat nicht die Prüfung erlauben, ob das Landgericht - und zwar auch in der gebotenen zusammenfassenden Würdigung der einzelnen Maßnahmen des Angeklagten (vgl. BGH NJW 1987, 3209, 3210) - die Voraussetzungen der angewendeten Tatbestandsalternative zu Recht angenommen hat.

    c) Die Sache bedarf deshalb insgesamt neuer Prüfung, und zwar auch unter dem Gesichtspunkt der 2. Alternative des § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB, die noch nicht notwendigerweise deshalb ausscheidet, weil sich die Geschädigte B. nach den bisher getroffenen Feststellungen dem Angeklagten im wesentlichen freiwillig unterworfen hat (vgl. BGH NJW 1987, 3209, 3210; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 181 a Rdn. 4).

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Die Beantwortung der Frage, ob eine spürbare Verschlechterung der Vermögenslage in diesem Sinne vorliegt, setzt grundsätzlich Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus (vgl. BGH NStZ 1989, 67 f.; Laufhütte in LK aaO Rdn. 3 m.w.N.).

    Die Rechtsprechung hat dies angenommen, wenn die Abgaben 50 % der Einnahmen ausmachen (vgl. BGH NStZ 1989, 67 f.; 1999, 350, 351).

  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 454/87

    Anforderungen an die Bemessung der Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Maßstab ist allein die voraussichtliche Dauer der Ungeeignetheit des Täters zum Führen eines Kraftfahrzeugs, nicht dagegen, ob die Sperrfrist mit Blick auf die Tatschuld "angemessen" (UA 49) ist (st. Rspr.; BGHR StGB § 69 a Abs. 1 Dauer 1 f).
  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98

    Abgrenzung Räuberische Erpressung und Raub; Tateinheit

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Die Rechtsprechung hat dies angenommen, wenn die Abgaben 50 % der Einnahmen ausmachen (vgl. BGH NStZ 1989, 67 f.; 1999, 350, 351).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Das Verhalten muß vielmehr geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGH StV 2000, 357, 361; BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 2; Senatsbeschluß vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01).
  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Das Verhalten muß vielmehr geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGH StV 2000, 357, 361; BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 2; Senatsbeschluß vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01).
  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97

    Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Nach der Rechtsprechung besteht ein solcher Zusammenhang nicht schon dann, wenn der Täter mit seinem Fahrzeug zum Tatort fährt, sofern dadurch nicht die tatbestandliche Handlung selbst gefördert wird (BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 8).
  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 27/82

    Verurteilung wegen ausbeuterischer Zuhälterei - Berücksichtigung der Förderung

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Damit ist nicht belegt, wie es das Merkmal des Überwachens voraussetzt, daß der Angeklagte kontrollierte, wie und was die Geschädigte verdiente (vgl. BGH NStZ 1982, 379; 1986, 358 f. m.krit.Anm. Nitze; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 181 a Rdn. 6 a).
  • BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85

    Strafbarkeit wegen Förderung der Prostitution - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
    Damit ist nicht belegt, wie es das Merkmal des Überwachens voraussetzt, daß der Angeklagte kontrollierte, wie und was die Geschädigte verdiente (vgl. BGH NStZ 1982, 379; 1986, 358 f. m.krit.Anm. Nitze; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 181 a Rdn. 6 a).
  • BGH, 13.11.2001 - 4 StR 408/01

    Zuhälterei in Tateinheit mit Förderung der Prostitution (persönliche und

  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 320/86

    Begriff des Ausbeutens

  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17

    Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig

    Der Begriff der Ausbeutung verlangt ein planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle, das zu einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten führt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 232, 233).

    Das Verhalten muss vielmehr geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 232 mwN).

  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13

    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe

    Erfasst werden hiervon Vorkehrungen, die das Opfer in seiner Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen geeignet und darauf gerichtet sind, ihm den Weg aus der Prostitution zu verbauen (BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, StV 2003, 163; Beschluss vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01).
  • BGH, 12.04.2018 - 4 StR 336/17

    Rechtsmittelbegründung (Anforderungen); Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig

    Dies ist der Fall, wenn sich das Opfer durch Zwang oder Drohung an der Prostitution festgehalten fühlt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 232).
  • LG Bonn, 10.12.2018 - 22 KLs 22/18
    Das Verhalten muss geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGH NStZ-RR 2002, 232; BGH StV 2000, 357, 361).
  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03

    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die

    Nach der Rechtsprechung muß es sich dabei um ein Verhalten handeln, das geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltiger Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGH NStZ-RR 2002, 232; BGH, Beschl. vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01; BGH NStZ 1983, 220).
  • BGH, 29.01.2020 - 4 StR 87/19

    Zuhälterei (Abgrenzung der Tatbestandsalternativen; mittäterschaftlich begangene

    a) Eine Ausbeutung im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt vor, wenn dem Opfer in objektiver Hinsicht ein erheblicher Teil der Einnahmen entzogen wird und dies bei ihm zu einer gravierenden Beschränkung der persönlichen und wirtschaftlichen Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit führt, die geeignet ist, die Lösung aus der Prostitution zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 ? 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453 Rn. 15; Beschluss vom 9. April 2002 ? 4 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 232, 233).
  • BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; lex mitior; einvernehmlich

    Dieser setzt nämlich in allen Begehungsweisen eine bestimmende Einflußnahme auf die Prostitutionsausübung voraus; eine bloße Unterstützung reicht nicht aus (BGH NStZ-RR 2002, 232 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.12.2003 - 5St RR 308/03

    Revision gegen die Verurteilung wegen dirigierender Zuhälterei; Betreiben eines

    Das Verhalten muss vielmehr geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltiger Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (ständige Rechtsprechung z.B. BGH NStZ-RR 2002, 232 [BGH 09.04.2002 - 4 StR 66/02]).

    Damit wird nämlich nicht belegt, wie es das Merkmal des Überwachens voraussetzt, dass der Angeklagte kontrollierte, wie und was die Prostituierte verdiente (BGH NStZ-RR 2002, 232 [BGH 09.04.2002 - 4 StR 66/02]; vgl. auch BGH NStZ 1986, 359).

  • BGH, 18.07.2023 - 2 StR 423/22

    Revision mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts bei der Verurteilung des

    Legt man dies zugrunde, führte die Zeugin H. - dem Druck des Angeklagten nachgebend - den geforderten Betrag von 3.000 EUR und damit aber deutlich weniger als die Hälfte ihrer "wöchentlichen Einnahmen in Höhe von (mindestens) 7.000 bis 10.000 EUR" an diesen ab, wobei nach dem Zweifelsgrundsatz die von dem Angeklagten vereinnahmten Gelder mit dem Mindest- und die der Zeugin verbleibenden Einnahmen aus der Prostitution mit dem in Betracht kommenden Höchstbetrag anzusetzen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 232).
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 418/22

    Schwere Zwangsprostitution (Ausbeutung); Adhäsionsantrag (Prozesszinsen)

    Denn eine Ausbeutung im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass dem Opfer in objektiver Hinsicht ein erheblicher Teil der Einnahmen entzogen wird und dies bei ihm zu einer gravierenden Beschränkung der persönlichen und wirtschaftlichen Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit führt, die geeignet ist, die Lösung aus der Prostitution zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 232, 233; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453 Rn. 15; Beschluss vom 29. Januar 2020 - 4 StR 87/19, NStZ 2021, 538 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 2a Ss 270/02

    Gewerbsmäßige Förderung der Prostitution; Anforderungen an das Täterverhalten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.04.2002 - 1 ObOWi 52/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5985
BayObLG, 18.04.2002 - 1 ObOWi 52/02 (https://dejure.org/2002,5985)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.2002 - 1 ObOWi 52/02 (https://dejure.org/2002,5985)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 2002 - 1 ObOWi 52/02 (https://dejure.org/2002,5985)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5985) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 44; ; StPO § 345 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 346; ; OWiG § 79; ; OWiG § 80

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf rechtliches Gehör - keine Verwerfung der Rechtsbeschwerde vor Entscheidung über Verteidigerbestellung - Aufhebung des Beschlusses durch Rechtsbeschwerdegericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de (Leitsatz)

    Art.103 Abs. 1 GG; Art.6 Abs. 1 Satz 1 MRK; § 44 StPO; § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 346 StPO; § 79 OWiG; § 80 OWiG
    Recht des Betroffenen auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; Anspruch auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren; Anspruch auf rechtliches Gehör

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3118 (Ls.)
  • NStZ-RR 2002, 287
  • NZV 2002, 420
  • StV 2002, 287
  • JR 2003, 79
  • BayObLGSt 2002, 68
  • DAR 2002, 462
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 29.12.1994 - 1St RR 177/94
    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 1 ObOWi 52/02
    Der Betroffene durfte darauf vertrauen - zumal das Amtsgericht dem Betroffenen für die Hauptverhandlung vom 18.10.2001 antragsgemäß einen Fahrgeldgutschein zugesandt hatte -, dass über seinen Antrag auf Vorschusszahlung so rechtzeitig entschieden wird, dass er noch innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist entweder selbst einen Verteidiger beauftragen oder die Beschwerdebegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklären kann (vgl. BayObLG NStZ 1995, 300/301; LR-Hanack 25.Aufl. § 346 Rn. 4 a.E.).

    Einem derartigen Antrag wird das Gericht stattgeben müssen, wenn es nicht vorzieht, dem Betroffenen zur Begründung der Rechtsbeschwerde einen Verteidiger zu bestellen (vgl. BayObLG NStZ 1995, 300/301; KK-Maul StPO 4. Aufl. § 44 Rn. 20).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 1 ObOWi 52/02
    Aus dem Recht des Betroffenen auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (abgeleitet aus dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG, in Verbindung mit der allgemeinen Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, und konkretisiert durch Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK; BVerfGE 63, 380/390; 66, 313/318; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45.Aufl. Einleitung Rn. 19) und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör ergab sich aber die Verpflichtung des Amtsgerichts, über die Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 346 Abs. 1 StPO i.V.m. § 80 Abs. 4 Satz 2 OWiG nicht vor dem Bescheid über den Antrag auf Vorschusszahlung zu entscheiden.
  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 1 ObOWi 52/02
    Aus dem Recht des Betroffenen auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (abgeleitet aus dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG, in Verbindung mit der allgemeinen Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, und konkretisiert durch Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK; BVerfGE 63, 380/390; 66, 313/318; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45.Aufl. Einleitung Rn. 19) und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör ergab sich aber die Verpflichtung des Amtsgerichts, über die Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 346 Abs. 1 StPO i.V.m. § 80 Abs. 4 Satz 2 OWiG nicht vor dem Bescheid über den Antrag auf Vorschusszahlung zu entscheiden.
  • BayObLG, 07.09.1995 - 2 ObOWi 551/95
    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 1 ObOWi 52/02
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist daher auch anerkannt, dass der auf freiem Fuß befindliche Betroffene die Rechtsbeschwerde nicht zu Protokoll der Geschäftsstelle eines anderen Gerichts begründen kann als desjenigen, das den angefochtenen Beschluss erlassen hat (BayObLGSt 1995, 152/154 m.w.N.).
  • KG, 30.01.2018 - 5 Ws 3/18

    Zulässigkeit einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO vor

    Der Angeklagte darf vielmehr darauf vertrauen, dass - im Fall der Ablehnung seines Antrages - hierüber so rechtzeitig eine Entscheidung getroffen wird, dass er noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entweder selbst einen Verteidiger beauftragen oder die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklären kann (OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 Ss OWi 1399/17 -, juris Rdnr. 9 [betr. Rechtsbeschwerde nach OWiG] ; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. November 2013 - 1 Ws 366/13 -, juris Rdnr. 7 [betr. Rechtsbeschwerde nach OWiG]; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - III-3 RVs 87/10 -, juris Rdnr. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07 -, juris Rdnr. 13; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 4 Ss 3/04 -, juris Rdnr. 6 f., und 16. April 2003 - 5 Ss 462/02 -, juris Rdnr. 10; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Februar 2003 - 3 Ss 386/02 -, juris [nur Leitsatz] - NStZ-RR 2003, 204 f.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 18. April 2002 - 1 ObOWi 52/02 -, juris Rdnr. 9 [betr.

    Es gilt deshalb die Monatsfrist des § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO (so auch für vergleichbare Sachverhalte bei fehlender Entscheidung über einen Beiordnungsantrag - ohne nähere Begründung - OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2017 a. a. O., juris Rdnr. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2010 a. a. O., juris Rdnr. 11; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 a. a. O., juris Rdnr. 20; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 18. April 2002 a. a. O., juris Rdnr. 13, und 29. Dezember 1994 a. a. O., juris Rdnr. 13; bejahend auch unter Hinweis unter anderem auf Praktikabilitätsgründe OLG Köln, Beschluss vom 29. September 2005 - 83 Ss-OWi 37/05 - [betr.

    Zwar erörtern verschiedene Oberlandesgerichte, dass eine Wiedereinsetzung (von Amts) "noch nicht" in Betracht komme, weil die Anbringung der Revisionsanträge und ihrer Begründung bislang nicht erfolgt und dem Angeklagten bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf Bestellung eines Verteidigers auch nicht zumutbar sei, erachten aber gleichwohl - ohne Begründung - die Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages binnen der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Zustellung des nach § 346 Abs. 2 StPO ergangenen Beschlusses für notwendig (OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2017 a. a. O., juris Rdnrn. 9, 11; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2010 a. a. O., juris Rdnrn. 9, 11; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 a. a. O., juris Rdnrn. 15, 20; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 18. April 2002 a. a. O., juris Rdnrn. 11, 13, und 29. Dezember 1994 a. a. O., juris Rdnr. 11 f.).

  • KG, 30.01.2018 - 121 Ss 9/18
    Der Angeklagte darf vielmehr darauf vertrauen, dass - im Fall der Ablehnung seines Antrages - hierüber so rechtzeitig eine Entscheidung getroffen wird, dass er noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entweder selbst einen Verteidiger beauftragen oder die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklären kann (OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 Ss OWi 1399/17 -, juris Rdnr. 9 [betr. Rechtsbeschwerde nach OWiG] ; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. November 2013 - 1 Ws 366/13 -, juris Rdnr. 7 [betr. Rechtsbeschwerde nach OWiG]; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - III-3 RVs 87/10 -, juris Rdnr. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07 -, juris Rdnr. 13; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 4 Ss 3/04 -, juris Rdnr. 6 f., und 16. April 2003 - 5 Ss 462/02 -, juris Rdnr. 10; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Februar 2003 - 3 Ss 386/02 -, juris [nur Leitsatz] - NStZ-RR 2003, 204 f.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 18. April 2002 - 1 ObOWi 52/02 -, juris Rdnr. 9 [betr.

    Es gilt deshalb die Monatsfrist des § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO (so auch für vergleichbare Sachverhalte bei fehlender Entscheidung über einen Beiordnungsantrag - ohne nähere Begründung - OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2017 a. a. O., juris Rdnr. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2010 a. a. O., juris Rdnr. 11; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 a. a. O., juris Rdnr. 20; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 18. April 2002 a. a. O., juris Rdnr. 13, und 29. Dezember 1994 a. a. O., juris Rdnr. 13; bejahend auch unter Hinweis unter anderem auf Praktikabilitätsgründe OLG Köln, Beschluss vom 29. September 2005 - 83 Ss-OWi 37/05 - [betr.

    Zwar erörtern verschiedene Oberlandesgerichte, dass eine Wiedereinsetzung (von Amts) "noch nicht" in Betracht komme, weil die Anbringung der Revisionsanträge und ihrer Begründung bislang nicht erfolgt und dem Angeklagten bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf Bestellung eines Verteidigers auch nicht zumutbar sei, erachten aber gleichwohl - ohne Begründung - die Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages binnen der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Zustellung des nach § 346 Abs. 2 StPO ergangenen Beschlusses für notwendig (OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2017 a. a. O., juris Rdnrn. 9, 11; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2010 a. a. O., juris Rdnrn. 9, 11; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 a. a. O., juris Rdnrn. 15, 20; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 18. April 2002 a. a. O., juris Rdnrn. 11, 13, und 29. Dezember 1994 a. a. O., juris Rdnr. 11 f.).

  • OLG Bamberg, 25.10.2017 - 2 Ss OWi 1399/17

    Aktenrückgabe an AG zur Nachholung einer Entscheidung über

    Ein gleichwohl ergangener Verwerfungsbeschluss des Amtsgerichts ist durch das Rechtsbeschwerdegericht auf einen zulässigen Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO i.V.m. § 80 Abs. 4 Satz 2 OWiG aufzuheben, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann, weil die versäumte Handlung (formgerechte Rechtsbeschwerdebegründung) noch nicht nachgeholt ist (BayObLG NStZ-RR 2002, 287 im Anschluss an BayObLG NStZ 1995, 300; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.04.2003 - 3 Ss 95/02 [bei juris]; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 80; OLG Hamm NStZ-RR 2011, 86).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02

    Revision in Strafsachen: Gebotene Entpflichtung des bisherigen

    Auch hier gilt, dass von einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO abzusehen ist, wenn - wie vorliegend - nach der gebotenen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers die Gewährung von Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur - ggf. nachgeholten - Begründung der Revision in Betracht kommt (vgl. BayObLG NStZ 1995, 300; dass. DAR 2002, 462; Meyer-Goßner a.a.O. § 346 Rdnr. 4).
  • OLG Celle, 30.05.2017 - 1 Ss 26/17

    Verwerfung der Revision als unzulässig mangels wirksamer Begründung bei

    Aus dem Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (Art. 20 Abs. 3 GG) ergab sich die Verpflichtung des Gerichts, über die Verwerfung der Revision nicht vor dem Bescheid über die Bewilligung eines Fahrtengutscheins oder von Fahrtkostenerstattung zu entscheiden (vgl. BayObLG, JR 2003, 79 [80]).
  • KG, 12.05.2020 - 161 Ss 101/19

    Strafbefehlsverfahren: Genügende Entschuldigung des Ausbleibens in der

    So ist das Ausbleiben eines mittellosen Angeklagten entschuldigt, wenn ihm die Beantragung von Reisemitteln nach Ziffer 1 der genannten Bestimmungen über die Gewährung von Reiseentschädigungen nicht möglich war oder über einen vom ihm gestellten Antrag nicht entschieden wurde (vgl. Quentin a.a.O., § 329 Rdn. 45; ferner [betreffend die Fahrt zur Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts zwecks formgerechter Begründung eines Rechtsmittels] BayObLG, Beschluss vom 8. April 2002 - 1 ObOWi 52/02 - juris Rdn. 10 f. und [zu § 44 StPO] Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg, StPO 27. Aufl., § 44 Rdn. 24).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 96/02

    Entpflichtung eines Verteidigers im Falle einer definitiven wiederholten

    Auch hier gilt, dass von einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO abzusehen ist, wenn - wie vorliegend - nach der gebotenen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers die Gewährung von Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur - ggf. nachgeholten - Begründung der Revision in Betracht kommt (vgl. BayObLG NStZ 1995, 300; dass. DAR 2002, 462; Meyer-Goßner a.a.O. § 346 Rdnr. 4).
  • KG, 16.09.2018 - 3 Ws (B) 233/18

    Entscheidung über Beiordnungsantrag vor Sachentscheidung

    Ein gleichwohl ergangener Verwerfungsbeschluss des Amtsgerichts ist durch das Rechtsbeschwerdegericht auf einen zulässigen Antrag nach §§ 80 Abs. 4 Satz 2 OWiG, 346 Abs. 2 StPO aufzuheben, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann, weil die versäumte Handlung, nämlich die formgerechte Rechtsbeschwerdebegründung, noch nicht nachgeholt ist (vgl. OLG Bamberg, StV 2018, 144 [Volltext bei juris] mwN; BayObLG NStZ-RR 2002, 287; NStZ 1995, 300).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht