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Rechtsprechung
   BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93   

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BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 (https://dejure.org/1994,20)
BAG, Entscheidung vom 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 (https://dejure.org/1994,20)
BAG, Entscheidung vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 (https://dejure.org/1994,20)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost vom 6.1.1955 (TV-Arb) i.d.F. des ÄndTV Nr. 406 vom 15.4.1991; ÄndTV Nr. 406 § 5
    Rückwirkende Abänderbarkeit tariflicher Regelungen (hier: bei Tariflohnsenkung) - Vertrauensschutz der Tarifunterworfenen entsprechend den Regeln für Rückwirkung von Gesetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 309
  • MDR 1995, 934
  • NZA 1995, 844
  • BB 1994, 2417
  • BB 1995, 831
  • DB 1994, 2508
  • DB 1995, 778
  • JR 1995, 528
 
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Wird zitiert von ... (292)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 313/82

    Wohlerworbene Rechte - Rückwirkung von Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Die Tarifvertragsparteien hätten damit in bereits entstandene Ansprüchen des Klägers, sog. wohlerworbene Rechte, rückwirkend eingegriffen (u. a. BAGE 43, 305 [BAG 28.09.1983 - 4 AZR 313/82] = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Rückwirkung).

    a) Das Landesarbeitsgericht hat seine Entscheidung mit der vom Senat in seinem Urteil vom 28. September 1983, BAGE 43, 305 [BAG 28.09.1983 - 4 AZR 313/82] = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Rückwirkung vertretenen Auffassung begründet.

    Herschel (Anm. zu BAG AP Nr. 9 zu § 1 TVG Rückwirkung) bezeichnet das Urteil als "beifallswert" und führt aus, das Bundesarbeitsgericht habe für die Frage, wie sich die Rückwirkung tariflicher Normen auf Individualansprüche auswirke, die sich bereits vor Eintritt der Rückwirkung aus dem Arbeitsverhältnis ergeben hätten, "eine elegante Formel gefunden" mit den Worten, die Tarifvertragsparteien könnten nur das Arbeitsverhältnis regeln, nicht aber über daraus schon entstandene Ansprüche verfügen.

    c) Seine Rechtsprechung in der Entscheidung vom 28. September 1983, BAGE 43, 305 [BAG 28.09.1983 - 4 AZR 313/82] = AP, aaO, kann der Senat nicht mehr aufrechterhalten: Wenn bereits entstandene und fällige Ansprüche in die Individualsphäre des Arbeitnehmers gehören, ist nicht zu erkennen, weshalb sie dann beim Bestehen eines dringenden Bedürfnisses nach einer generellen Regelung nachträglich durch Tarifvertrag noch beeinträchtigt, insbesondere herabgesetzt werden können.

    Die Lehre vom Übertritt eines entstandenen fälligen Einzelanspruchs aus einer Tarifnorm in die Privatsphäre des Arbeitnehmers, mit dem der Senat in seinem Urteil vom 28. September 1983, aaO, argumentiert hat, stammt von Herschel, der diese Lehre in seiner vom Senat angeführten Schrift "Tariffähigkeit und Tarifmacht", 1932, entwickelt hat.

    Auch die Ausführungen von Buchner in seiner Anmerkung zum Urteil des Senats vom 28. September 1983, aaO, sind ebenso zu deuten.

    In seiner Anmerkung zum Urteil des Senats vom 28. September 1983 (aaO, zu 2 a bb) führt er aus, da die normative Wirkung der Tarifbedingungen maßgebend sei, schlügen auch etwa rückwirkende Änderungen zum Vorteil wie zum Nachteil der Tarifunterworfenen durch.

    cc) An der in seinem Urteil vom 28. September 1983, aaO, vertretenen Auffassung kann der Senat nicht festhalten: Er folgt vielmehr der im Schrifttum vertretenen Auffassung, daß auch ein zugunsten des Arbeitnehmers entstandener Anspruch, der aus einer kollektiven Norm erwachsen ist, die Schwäche in sich trägt, in den durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes gezogenen Grenzen zum Nachteil des Arbeitnehmers rückwirkend geändert zu werden (Biedenkopf, aaO, S. 229 f., 243, 244; Richardi, aaO, S. 438 f., 441, 442; Buchner, Anm. zu BAG Urteil vom 28. September 1983, aaO).

    Diese stehen somit unter dem "immanenten Vorbehalt" ihrer rückwirkenden Abänderbarkeit (Biedenkopf, aaO, S. 241; Richardi, aaO, S. 430, 442; ebenso der Sache nach Buchner, Anm. zu BAG Urteil vom 28. September 1983, aaO).

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 27/88

    Anforderungen für eine Umschulung auf das Flugzeugmuster Boeing B 747 -

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Der Vertrauensschutz in den Fortbestand einer tariflichen Regelung entfällt, wenn die Tarifvertragsparteien eine "Gemeinsame Erklärung" über den Inhalt der Tarifänderung und den beabsichtigten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vor Abschluß des Tarifvertrages abgeben und diese den betroffenen Kreisen bekanntgemacht wird; auf die Kenntnis jedes einzelnen betroffenen Arbeitnehmers kommt es für den Wegfall seines Vertrauensschutzes nicht an (Urteil des Senats vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 27/88-, n. v.).

    In seinem Urteil vom 1. Juni 1988 (- 4 AZR 27/88 -, n. v.) hatte der Senat dann über einen Anspruch auf eine Ausgleichszulage wegen Ausschlusses eines Ersten Offiziers von einer Förderung zu entscheiden.

    Ebenso wie bei der Rückwirkung von Gesetzen kommt es bei der Rückwirkung von Tarifverträgen für den Wegfall des Vertrauensschutzes nicht auf die Kenntnis jedes einzelnen von der Änderung der bisherigen Rechtslage an; entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (Urteil des Senats vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 27/88 -, n. v.; für deren Maßgeblichkeit bei der Rückwirkung von Gesetzen BVerfGE 13, 261, 272 und die zahlreichen Nachweise bei BAGE 40, 288, 293, = AP Nr. 18 zu § 5 TVG).

  • BAG, 14.06.1962 - 2 AZR 267/60

    Befugnis der Tarifvertragsparteien - Rückwirkende Kraft - Beschneidung von

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Ob nach diesen Grundsätzen an der Rechtsprechung, daß Tarifvertragsparteien mit rückwirkender Kraft bereits entstandene Ansprüche der Tarifunterworfenen dann beschneiden könnten, wenn ein dringendes Bedürfnis nach einer generellen Regelung bestehe (BAGE 13, 142 = AP Nr. 4 zu § 1 TVG Rückwirkung), festgehalten werden könne, erscheine zweifelhaft, könne aber hier offenbleiben.

    Der Zweite Senat hatte in seiner Entscheidung vom 14. Juni 1962 - 2 AZR 267/60 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Rückwirkung über Ansprüche nach einer Herabgruppierung zu entscheiden.

    Dafür verweist er auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Juni 1962 (- 2 AZR 267/60 - AP, aaO).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Der Normunterworfene ist danach nicht schutzwürdig, wenn er im Zeitpunkt des Inkraftretens der Norm mit einer Regelung rechnen mußte, das geltende Recht unklar und verworren war, der Normunterworfene sich aus anderen Gründen nicht auf den Rechtsschein verlassen durfte, z. B. wegen widersprüchlicher Rechtsprechung, oder zwingende Gründe des Gemeinwohls für eine Rückwirkung bestehen (vgl. insbesondere BVerfGE 13, 261, 271, 272).

    Ebenso wie bei der Rückwirkung von Gesetzen kommt es bei der Rückwirkung von Tarifverträgen für den Wegfall des Vertrauensschutzes nicht auf die Kenntnis jedes einzelnen von der Änderung der bisherigen Rechtslage an; entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (Urteil des Senats vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 27/88 -, n. v.; für deren Maßgeblichkeit bei der Rückwirkung von Gesetzen BVerfGE 13, 261, 272 und die zahlreichen Nachweise bei BAGE 40, 288, 293, = AP Nr. 18 zu § 5 TVG).

  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79

    Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Die Rückwirkung von Gesetzen - dasselbe gelte wegen des Normcharakters auch für Tarifverträge - sei dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die betroffenen Kreise damit von vornherein hätten rechnen müssen (BAGE 40, 288, 293 = AP Nr. 18 zu § 5 TVG).

    Ebenso wie bei der Rückwirkung von Gesetzen kommt es bei der Rückwirkung von Tarifverträgen für den Wegfall des Vertrauensschutzes nicht auf die Kenntnis jedes einzelnen von der Änderung der bisherigen Rechtslage an; entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (Urteil des Senats vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 27/88 -, n. v.; für deren Maßgeblichkeit bei der Rückwirkung von Gesetzen BVerfGE 13, 261, 272 und die zahlreichen Nachweise bei BAGE 40, 288, 293, = AP Nr. 18 zu § 5 TVG).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Auch bei der Rückwirkung von Gesetzen entfällt der Vertrauensschutz auf den Fortbestand der bisherigen Regelung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts am Tage des Gesetzesbeschlusses des Bundestages, obgleich dieser Beschluß - schon wegen der Mitwirkungsbefugnisse des Bundesrates - lediglich ein Zwischenergebnis des Gesetzgebungsverfahrens ohne Normwirkung ist (vgl. BVerfGE 72, 200, 261, 262).
  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 349/87

    Wegfall der bezahlten Mittagspause bei der Deutschen Bundespost

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Das hat der Sechste Senat in seinem Urteil vom 28. Juli 1988 (- 6 AZR 349/87 - AP Nr. 1 zu § 5 TV Arb Bundespost) für eine gemeinsame Erklärung derselben Tarifvertragsparteien vom 20. September 1974 entschieden.
  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß die Vereinbarung der Geltung eines Tarifvertrages als Vertragsrecht bei Erfüllung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale einer bestimmten Lohngruppe zur Entstehung eines arbeitsvertraglichen Anspruchs neben dem tariflichen Anspruch auf den an die Tätigkeitsmerkmale geknüpften Lohn führt (Urteil des Senats vom 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 -, n. v.; Urteil des Senats vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61

    Neue tarifvertragliche Ordnung - Geltungsbereich - Verdrängung der bisherigen

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    In der Entscheidung des Ersten Senats vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip ging es um die Frage, ob die erworbene Rechtsposition der Unkündbarkeit durch eine tarifvertragliche Regelung, die eine Änderung der Dienstzeitberechnung vorsah, entzogen werden könne.
  • BAG, 21.03.1990 - 8 AZR 99/89

    Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines Baufacharbeiters - Geltung

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Schließlich hat der Achte Senat in seinem Urteil vom 21. März 1990 (- 8 AZR 99/89 -, n. v.) bemerkt, die Tarifvertragsparteien hätten grundsätzlich nicht die Befugnis, mit rückwirkender Kraft bereits entstandene Ansprüche der Tarifunterworfenen zu beschneiden.
  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90
  • BAG, 20.06.1958 - 1 AZR 245/57

    Tarifvertrag - Vereinbarung der Rückwirkung - Verbände - Abschluß in eigenem

  • BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 630/80
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

  • BAG, 04.10.1972 - 4 AZR 475/71

    Höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende Ausübung - Persönliche Zulage -

  • BAG, 16.07.1975 - 4 AZR 433/74

    Arbeitsentgelt: Lohnsicherung für Arbeiter von Gemeinden nach § 28 BMT-G II

  • BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 268/71

    Unverheiratete Angestellte - Haushaltszuschlag - Ausländischer Dienstort -

  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

    Zutreffend weist die Revision allerdings darauf hin, dass das LSG sich für seine Auffassung, das Arbeitsverhältnis des Klägers habe infolge einer unverfallbaren tarifvertraglichen Position nicht mehr ordentlich gekündigt werden können, auf Rechtsprechung des BAG bezogen hat (BAGE 43, 305 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG; BAG, Urteil vom 21. März 1990 - 8 AZR 99/89 - vgl auch schon BAG AP Nr. 11 zu § 4 TVG; ebenso Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 10. Auflage 2002, § 199 RdNr 35), die das Gericht selbst zwischenzeitlich aufgegeben hat (BAGE 78, 309 = AP Nr. 12 zu § 1 TVG; BAG AP Nr. 20 zu § 1 TVG).
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist deshalb anerkannt, dass die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen begrenzt ist (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1) .
  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Dies gilt auch für bereits entstandene und fällig gewordene, aber noch nicht abgewickelte Ansprüche, die aus einer Tarifnorm folgen; diese genießen keinen Sonderschutz gegen rückwirkende Änderungen (BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung unter Aufgabe der bis dahin vertretenen entgegenstehenden Auffassung und unter umfassender Darlegung des Meinungsstandes; s. auch Bott, FS Schaub, S. 47 ff.).

    bb) Der Rückwirkung von Tarifverträgen sind aber die gleichen Grenzen gesetzt wie der Rückwirkung von Gesetzen (BAG Urteil vom 23. November 1994, aaO, unter II 2 c dd der Gründe; entsprechend für die Rückwirkung von Betriebsvereinbarungen Senatsurteil vom 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - AP Nr. 61 zu § 77 BetrVG 1972, unter II 1 b der Gründe; siehe im einzelnen auch ErfK/Schaub, § 4 TVG Rz 26; Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 4 Rz 35; Löwisch/Rieble, aaO, § 1 Rz 204; Bott, aaO - alle m.w.N.).

    Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn er mit einer abweichenden Neuregelung rechnen mußte, ferner wenn die geltende Regelung unklar oder verworren war, schließlich wenn er sich (z.B. wegen widersprüchlicher Rechtsprechung) nicht auf eine bestimmte Auslegung der Norm verlassen durfte (BAG Urteil vom 23. November 1994, aaO, m.w.N.).

    In diesem Sinne entfällt der Vertrauensschutz in den Fortbestand einer tariflichen Regelung etwa dann, wenn die Tarifvertragsparteien eine "gemeinsame Erklärung" über den Inhalt der Tarifänderung und den beabsichtigten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vor Abschluß des Tarifvertrages abgeben und diese den betroffenen Kreisen bekanntgemacht wird (BAG Urteil vom 23. November 1994, aaO).

    Ausreichend und entscheidend ist daher die Kenntnis der betroffenen Kreise, hier also der gewerkschaftsangehörigen Belegschaft insgesamt (vgl. BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung, unter II 2 c dd der Gründe).

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Rechtsprechung
   BAG, 28.06.1994 - 3 AZR 546/93   

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BAG, 28.06.1994 - 3 AZR 546/93 (https://dejure.org/1994,1640)
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BAG, Entscheidung vom 28. Juni 1994 - 3 AZR 546/93 (https://dejure.org/1994,1640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Prämie nach einem Tarifabschluß in der ehemaligen DDR vor dem 1. Juli 1990 - Verfall eines Anspruchs auf eine Halbjahresprämie für Lehrkräfte nach einer Rechtsgrundlage der DDR - Rechtswirksamkeit des Manteltarifvertrages vom 31. Mai 1990 auf dem Gebiet ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Tarifabschluß in der ehemaligen DDR vor dem 1. Juli 1990

  • Der Betrieb

    § 1 TVG; EV Anl. I Kap. VIII Sachgeb. A Abschn. III Nr. 14; AGB-DDR ... 1977 § 14 Abs. 2; Gesetz über die Rechte der Gewerkschaften in der DDR vom 6.3.1990 (GBl. I S. 110) § 3; Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der DDR vom 17.6.1990 Art. 4; ZPO § 561
    Neue Bundesländer: Wirksamkeit eines nicht registrierten Tarifvertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 149
  • NZA 1995, 432
  • BB 1994, 2284
  • BB 1994, 2349
  • DB 1994, 2508
  • JR 1995, 176
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92

    Tätigkeit für Arbeiter- und Bauern-Inspektion

    Auszug aus BAG, 28.06.1994 - 3 AZR 546/93
    Auch der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Frage aufgeworfen, ob der - hier umstrittene - Manteltarifvertrag vom 31. Mai 1990 wegen Verstoßes gegen § 14 AGB-DDR unwirksam sei (Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 402/92 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu A I der Gründe).
  • BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 269/91

    Bestätigung eines DDR-Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 28.06.1994 - 3 AZR 546/93
    In seinen Urteilen vom 13. Februar 1992 (- 8 AZR 269/91 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR) und vom 21. Mai 1992 (- 8 AZR 436/91 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) hatte der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts Tarifverträge zu beurteilen, die vor dem 1. Juli 1990 abgeschlossen waren und die vor dem 1. Juli 1990 in Kraft treten sollten (Tarifvertrag zur Regelung arbeitsrechtlicher Fragen der Beschäftigten in Unternehmen der Bauindustrie im Zusammenhang mit Strukturveränderungen und Rationalisierungsmaßnahmen vom 28./30. Mai 1990 sowie Tarifvertrag über den Schutz für Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen bei Rationalisierungsmaßnahmen und Strukturveränderungen vom 12. Juni 1990).
  • BAG, 21.05.1992 - 8 AZR 436/91

    Registrierung eines DDR-Rationalisierungsschutzabkommens.

    Auszug aus BAG, 28.06.1994 - 3 AZR 546/93
    In seinen Urteilen vom 13. Februar 1992 (- 8 AZR 269/91 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR) und vom 21. Mai 1992 (- 8 AZR 436/91 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) hatte der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts Tarifverträge zu beurteilen, die vor dem 1. Juli 1990 abgeschlossen waren und die vor dem 1. Juli 1990 in Kraft treten sollten (Tarifvertrag zur Regelung arbeitsrechtlicher Fragen der Beschäftigten in Unternehmen der Bauindustrie im Zusammenhang mit Strukturveränderungen und Rationalisierungsmaßnahmen vom 28./30. Mai 1990 sowie Tarifvertrag über den Schutz für Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen bei Rationalisierungsmaßnahmen und Strukturveränderungen vom 12. Juni 1990).
  • LAG Brandenburg, 28.04.1993 - 2 Sa 108/92

    Berufung ; Frist; Rechtsmittelbelehrung; Lehrmeisterprämie; Prämienliste;

    Auszug aus BAG, 28.06.1994 - 3 AZR 546/93
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 28. April 1993 - 2 Sa 108/92 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 75/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Vor dem 01.07.1990 konnten Tarifverträge und Rahmenkollektivverträge daher erst mit der Bestätigung und Registrierung wirksam werden (BAG, Urteile vom 13.02.1992 - 8 AZR 269/91 -, vom 21.05.1992 - 8 AZR 436/91 und vom 20.04.1994 - 4 AZR 354/93 -, AP Nr. 1, 2 und 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR sowie Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 402/92 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau), soweit ihr Inkrafttreten nicht erst zum 01.07.1990 vereinbart wurde (BAG, Urteil vom 28.06.1994 - 3 AZR 546/93 -, AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR), was jedoch vorliegend nicht der Fall war.
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 71/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Vor dem 01.07.1990 konnten Tarifverträge und Rahmenkollektivverträge daher erst mit der Bestätigung und Registrierung wirksam werden (BAG, Urteile vom 13.02.1992 - 8 AZR 269/91 -, vom 21.05.1992 - 8 AZR 436/91 und vom 20.04.1994 - 4 AZR 354/93 -, AP Nr. 1, 2 und 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR sowie Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 402/92 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau), soweit ihr Inkrafttreten nicht erst zum 01.07.1990 vereinbart wurde (BAG, Urteil vom 28.06.1994 - 3 AZR 546/93 -, AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR), was jedoch vorliegend nicht der Fall war.
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 45/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Vor dem 01.07.1990 konnten Tarifverträge und Rahmenkollektivverträge daher erst mit der Bestätigung und Registrierung wirksam werden (BAG, Urteile vom 13.02.1992 - 8 AZR 269/91 -, vom 21.05.1992 - 8 AZR 436/91 - und vom 20.04.1994 - 4 AZR 354/93 -, AP Nr. 1, 2 und 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR sowie Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 402/92 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau), soweit ihr Inkrafttreten nicht erst zum 01.07.1990 vereinbart wurde (BAG, Urteil vom 28.06.1994 - 3 AZR 546/93 -, AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR), was jedoch vorliegend nicht der Fall war.
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 66/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Vor dem 01.07.1990 konnten Tarifverträge und Rahmenkollektivverträge daher erst mit der Bestätigung und Registrierung wirksam werden (BAG, Urteile vom 13.02.1992 - 8 AZR 269/91 -, vom 21.05.1992 - 8 AZR 436/91 und vom 20.04.1994 - 4 AZR 354/93 -, AP Nr. 1, 2 und 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR sowie Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 402/92 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau), soweit ihr Inkrafttreten nicht erst zum 01.07.1990 vereinbart wurde (BAG, Urteil vom 28.06.1994 - 3 AZR 546/93 -, AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR), was jedoch vorliegend nicht der Fall war.
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 49/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

    Vor dem 01.07.1990 konnten Tarifverträge und Rahmenkollektivverträge daher erst mit der Bestätigung und Registrierung wirksam werden (BAG, Urteile vom 13.02.1992 - 8 AZR 269/91 -, vom 21.05.1992 - 8 AZR 436/91 - und vom 20.04.1994 - 4 AZR 354/93 -, AP Nr. 1, 2 und 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR sowie Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 402/92 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau), soweit ihr Inkrafttreten nicht erst zum 01.07.1990 vereinbart wurde (BAG, Urteil vom 28.06.1994 - 3 AZR 546/93 -, AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR), was jedoch vorliegend nicht der Fall war.
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 62/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Vor dem 01.07.1990 konnten Tarifverträge und Rahmenkollektivverträge daher erst mit der Bestätigung und Registrierung wirksam werden (BAG, Urteile vom 13.02.1992 - 8 AZR 269/91 -, vom 21.05.1992 - 8 AZR 436/91 und vom 20.04.1994 - 4 AZR 354/93 -, AP Nr. 1, 2 und 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR sowie Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 402/92 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau), soweit ihr Inkrafttreten nicht erst zum 01.07.1990 vereinbart wurde (BAG, Urteil vom 28.06.1994 - 3 AZR 546/93 -, AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR), was jedoch vorliegend nicht der Fall war.
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 57/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Vor dem 01.07.1990 konnten Tarifverträge und Rahmenkollektivverträge daher erst mit der Bestätigung und Registrierung wirksam werden (BAG, Urteile vom 13.02.1992 - 8 AZR 269/91 -, vom 21.05.1992 - 8 AZR 436/91 und vom 20.04.1994 - 4 AZR 354/93 -, AP Nr. 1, 2 und 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR sowie Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 402/92 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau), soweit ihr Inkrafttreten nicht erst zum 01.07.1990 vereinbart wurde (BAG, Urteil vom 28.06.1994 - 3 AZR 546/93 -, AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR), was jedoch vorliegend nicht der Fall war.
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 53/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Vor dem 01.07.1990 konnten Tarifverträge und Rahmenkollektivverträge daher erst mit der Bestätigung und Registrierung wirksam werden (BAG, Urteile vom 13.02.1992 - 8 AZR 269/91 -, vom 21.05.1992 - 8 AZR 436/91 und vom 20.04.1994 - 4 AZR 354/93 -, AP Nr. 1, 2 und 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR sowie Urteil vom 24.11.1993 - 4 AZR 402/92 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau), soweit ihr Inkrafttreten nicht erst zum 01.07.1990 vereinbart wurde (BAG, Urteil vom 28.06.1994 - 3 AZR 546/93 -, AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR), was jedoch vorliegend nicht der Fall war.
  • LAG Brandenburg, 19.07.1995 - 4 Sa 378/93

    Aufhebungsvertrag; Abfindung; Sozialplan; Betriebsänderung; Arbeitsvermittlung

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Rechtsprechung
   BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 544/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1334
BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 544/92 (https://dejure.org/1994,1334)
BAG, Entscheidung vom 30.06.1994 - 8 AZR 544/92 (https://dejure.org/1994,1334)
BAG, Entscheidung vom 30. Juni 1994 - 8 AZR 544/92 (https://dejure.org/1994,1334)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Privatisierung der Wohnungswirtschaft

  • Der Betrieb

    Einigungsvertrag Art. 22 Abs. 4, Anl. I Kap. XIX Abschn. III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 2 und 3; BGB § ... 177 Abs. 1, § 613a; UmwG §§ 58, 55; Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17.5.1990 § 57 Abs. 3, § 53, § 21 Abs. 3; EGBGB Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 308 Abs. 1 Satz 1, §§ 523, 536, 561 Abs. 2; ArbGG § 64 Abs. 6
    Neue Bundesländer: Privatisierung der Wohnungswirtschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 174
  • NZA 1995, 172
  • BB 1994, 2148
  • DB 1994, 2508
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 544/92
    (a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 aaO; BAGE 48, 345 = AP Nr. 41 aaO; BAGE 48, 365 = AP Nr. 42 aaO; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 801/87 - AP Nr. 82 aaO) gehören zu einem Betrieb im Sinne von § 613 a BGB nur die sächlichen und die immateriellen Betriebsmittel.

    Ein Betriebsteil ist eine organisatorische Teileinheit, die innerhalb eines Betriebs eine bestimmte Teilaufgabe wahrnimmt und nicht nur eine untergeordnete Hilfsfunktion ausübt (BAGE 48, 365, 371 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89

    Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 544/92
    Recht der Schuldverhältnisse">232 § 5 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB keinen Arbeitgeber hindert, betriebswirtschaftlich notwendige Maßnahmen durch entsprechende Unternehmerentscheidungen umzusetzen und gemäß § 1 KSchG betriebsbedingt zu kündigen (vgl. Ascheid, NZA 1991, 873, 878 f.) [BAG 06.11.1990 - 1 ABR 60/89].
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 544/92
    (a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 aaO; BAGE 48, 345 = AP Nr. 41 aaO; BAGE 48, 365 = AP Nr. 42 aaO; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 801/87 - AP Nr. 82 aaO) gehören zu einem Betrieb im Sinne von § 613 a BGB nur die sächlichen und die immateriellen Betriebsmittel.
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 544/92
    (a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 aaO; BAGE 48, 345 = AP Nr. 41 aaO; BAGE 48, 365 = AP Nr. 42 aaO; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 801/87 - AP Nr. 82 aaO) gehören zu einem Betrieb im Sinne von § 613 a BGB nur die sächlichen und die immateriellen Betriebsmittel.
  • BAG, 06.02.1985 - 5 AZR 411/83

    Betriebsübergang und Geschäftsunfähigkeit des Erwerbers

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 544/92
    Ein solches liegt schon dann vor, wenn der Erwerber mit Willen des Veräußerers die Leitungsmacht des Betriebs aufgrund eines unwirksamen Rechtsgeschäfts übernimmt (BAGE 48, 59 = AP Nr. 44 zu § 613 a BGB).
  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51

    Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 544/92
    Ein Urteil ist aufzuheben, wenn sein Tenor widersprüchlich oder so unbestimmt ist, daß nicht erkennbar ist, inwieweit ein Anspruch zuerkannt oder abgewiesen ist (BGHZ 5, 240, 245 f.).
  • BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 276/84

    Betriebsmittel - Anscheinsbeweis - Betriebsnachfolge - Betriebsübernahme

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 544/92
    (a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 aaO; BAGE 48, 345 = AP Nr. 41 aaO; BAGE 48, 365 = AP Nr. 42 aaO; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 801/87 - AP Nr. 82 aaO) gehören zu einem Betrieb im Sinne von § 613 a BGB nur die sächlichen und die immateriellen Betriebsmittel.
  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 544/92
    Der Kläger gehörte zu der vom Betriebsübergang erfaßten Belegschaft, denn er war überwiegend für den vom Übergang erfaßten Betriebsteil tätig (vgl. BAGE 39, 208, 214 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB, zu 1 c der Gründe).
  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 801/87

    Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang im Baugewerbe - Eingeschränkte Bewertung

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 544/92
    (a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 aaO; BAGE 48, 345 = AP Nr. 41 aaO; BAGE 48, 365 = AP Nr. 42 aaO; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 801/87 - AP Nr. 82 aaO) gehören zu einem Betrieb im Sinne von § 613 a BGB nur die sächlichen und die immateriellen Betriebsmittel.
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19

    Ordentliche Kündigung - Hausangestellte

    Bei einem solchen handelt es sich um eine organisatorische Einheit, mit der ein Unternehmer in einem Betrieb oder mehreren zusammengefassten Betrieben wirtschaftliche oder ideelle Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAG 10. Juli 1996 - 10 AZR 76/96 - zu 1 der Gründe; 30. Juni 1994 - 8 AZR 544/92 - zu C II 1 c aa (1) der Gründe, BAGE 77, 174) .
  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

    [Truppenübungsplatz], zu II 1 b der Gründe; Senatsurteile 30. Juni 1994 - 8 AZR 544/92 - BAGE 77, 174, 180 ff. [Wohnungswirtschaft einer Gemeinde]; 27. Oktober 1994 - 8 AZR 687/92 - AP Einigungsvertrag Art. 13 Nr. 10 [Tierpark], zu B III der Gründe; 7. September 1995 - 8 AZR 928/93 - AP BGB § 613 a Nr. 131 = EzA BGB § 613 a Nr. 136 [Schule], zu B III der Gründe; 20. März 1997 - 8 AZR 856/95 - BAGE 85, 312, 320 f. [Rundfunk]; 23. September 1999 - 8 AZR 750/98 - nv.
  • BAG, 10.07.1996 - 10 AZR 76/96

    Zuwendung für 10-jährige Unternehmenszugehörigkeit

    Ein Unternehmen ist nach allgemeiner Definition eine organisatorische Einheit, in der ein oder mehrere zusammengefaßte Betriebe einen wirtschaftlichen oder ideellen Zweck verfolgen (vgl. dazu BAG Urteil vom 30. Juni 1994 - 8 AZR 544/92 - AP Nr. 1 zu Art. 22 Einigungsvertrag).

    Dieser Eigenbetrieb ist als Unternehmen der Stadt E gemäß § 58 Umwandlungsgesetz rechtswirksam in die Beklagte umgewandelt worden (vgl. dazu im einzelnen BAG Urteil vom 30. Juni 1994 - 8 AZR 544/92 - aaO, zu C II 1 c aa (1) der Gründe).

    Aufgrund der am 28. Juni 1991 gemäß § 58 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 Umwandlungsgesetz erfolgten Umwandlung sind diese Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten von der Stadt E im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Beklagte übergegangen (vgl. BAG Urteil vom 30. Juni 1994 - 8 AZR 544/92 - aaO).

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97

    § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag

    Ergibt sich der Übergang nicht bereits aus dem geschlossenen Personalüberleitungsvertrag oder aus § 58 Abs. 2 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 UmwG a.F., so ist mit dem FEK jedenfalls ein selbständiger Betriebsteil von der Stadt N auf die Beklagte übergangen, so daß die Beklagte nach § 613 a Abs. 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnis mit dem Kläger eingetreten ist (BAGE 77, 174, 179 = AP Nr. 1 zu Art. 22 Einigungsvertrag, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 25.04.1997 - 11 Sa 136/97

    Betriebsübergang: Voraussetzungen - Fehlen eines Rechtsgeschäfts

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 22.05.1985 - 5 AZR 30/84 - EzA § 613 a BGB Nr. 55; BAG v. 30.06.1994 - 8 AZR 544/92 - EzA 613 a BGB Nr. 120; BAG v. 22.09.1994 - 2 AZR 54/94 - EzA § 613 a BGB Nr. 121) gehören zu einem Betrieb i. S. von § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB nur die sächlichen und immatriellen Betriebsmittel.

    (vgl. in diesem Zusammenhang näher Hess. LAG v. 01.07.1996 - 10 Sa 1162/95 - NZA - RR 1997, 41, 43 f.) entgegen der Auffassung der Vorinstanz kann weder nach dem beiderseitigen Parteivorbringen noch nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon ausgegangen werden, daß die Beklagte die für die Annahme eines Betriebsübergangs in Betracht kommenden wesentlichen matriellen oder immatriellen Betriebsmittel, soweit sie sie erhalten haben sollte, mit dem Willen der Gemeinschuldnerin und damit durch Rechtsgeschäft i. S. von § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB (vgl. BAG v. 09.02.1994 - 2 AZR 781/93 - a. a. O.; BAG v. 30.06.1994 - 8 AZR 544/92 - a. a. O.) erworben hat.

  • BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 555/93

    Nachwirkung des Tarifvertrages bei Entfallen der Tarifbindung aufgrund

    Durch Art. 22 Abs. 4 Satz 1 bzw. 3 Einigungsvertrag werden den Kommunen das zur Wohnungsversorgung genutzte Vermögen und die anteiligen Schulden der ehemals volkseigenen Wohnungswirtschaftsbetriebe übertragen (BAG Urteil vom 30. Juni 1994 - 8 AZR 544/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu C I 1 b der Gründe).
  • LAG Thüringen, 09.08.1995 - 9 Sa 1020/94

    Arbeitsentgelt: Jubiläumszuwendung - Berechnung der Beschäftigungszeit

    Nach Art. 22 Abs. 4 Satz 1 bzw. Satz 3 EV wurde der Stadt E. das in ihrem Bezirk gelegene, von dem ehemaligen VEB "K. W. E." zur Wohnungsversorgung genutzte Vermögen zuzüglich der anteiligen Schulden dieses ehemaligen volkseigenen Wohnungswirtschaftsbetriebes übertragen (BAG vom 30.06.1994 - 8 AZR 544/92 -, zu C I 1 b der Gründe).

    Durch die anschließend am 28.06.1991 erfolgte Umwandlung (Bl. 5 d.A.), gegen deren Rechtswirksamkeit keine Bedenken erhoben worden sind, ist das Arbeitsverhältnis des Klägers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge aufgrund des § 58 Abs. 2 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 2 UmwG von der Stadt E. auf die Beklagte übergegangen (so überzeugend BAG vom 30.06.1994, aaO., zu C II 1. a) aa)).

  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99

    Verspätete Geltendmachung eines Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruchs;

    Der Kläger ist als Verkaufsleiter dem (möglicherweise) übergegangenen Verkaufsgeschäft zuzuordnen (BAG v. 30.06.1994 - 8 AZR 544/92, NZA 1995, 172 ; BAG v. 21.01.1999 - 8 AZR 298/98, ZInsO 1999, 361 ).
  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 358/95

    Betriebsstillegung: außerordentliche Kündigung bei Arbeitnehmer, dessen

    Dies ist dann der Fall, wenn er überwiegend für den vom Übergang erfaßten Betriebsteil tätig war (Senatsurteil vom 30. Juni 1994 - 8 AZR 544/92 - BAGE 77, 174 [BAG 30.06.1994 - 8 AZR 544/92] = AP Nr. 1 zu Art. 22 Einigungsvertrag, zu C II 1 c bb [5] der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.1997 - 10 Sa 1205/96

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Umstrukturierung bei Betriebserwerber

    a) Unter Betriebsteil versteht die Rechtsprechung eine Teileinheit bzw. eine Teilorganisation im Sinne einer organisatorischen Untergliederung des Gesamtbetriebes, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wird, auch wenn es sich hierbei nur um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelt (BAG Urteil vom 09.04.1994 - 2 AZR 666/93 - EzA § 613 a BGB Nr. 116; a. A. BAG Urteil vom 30.06.1994 - 8 AZR 544/92 - EzA § 613 a BGB Nr. 120, das eine nur untergeordnete.

    Eine organisatorische Selbständigkeit in dem Maße, wie sie für das Vorliegen eines Eigenbetriebes oder eines Unternehmens vorausgesetzt wird, ist dabei nicht erforderlich (BAG Urteil vom 30.06.1994 a. a. O.).

  • BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 260/99

    Betriebsübergang - Truppenübungsplatz

  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 406/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

  • BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 34/95

    Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) - Mangelhafte

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2007 - 6 Sa 2133/06

    Zur Vertragsauslegung einer Gleichstellungsabrede - Land Berlin

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 10.03.1994 - 12 Sa 1976/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3845
LAG Düsseldorf, 10.03.1994 - 12 Sa 1976/93 (https://dejure.org/1994,3845)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.1994 - 12 Sa 1976/93 (https://dejure.org/1994,3845)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 1994 - 12 Sa 1976/93 (https://dejure.org/1994,3845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pfändungsgläubiger ; Anspruchsbegründender Tatbestand ; Darlegungs- und Beweislast ; Tätigkeit des Schuldners; Unpfändbarer Bezug ; Fiktive Vergütungsansprüche ; Gesetzliche Verjährungsfrist ; Tarifliche Verfallfristen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8; ZPO § 850h Abs. 2
    Zwangsvollstreckung: Verschleiertes Arbeitseinkommen - Beweislast - Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1020
  • NZA 1994, 1056 (Ls.)
  • DB 1994, 2508
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.04.2015 - 1 Sa 181/14

    Drittschuldnerklage, Arbeitseinkommen, verschleiertes, Beweisantritt,

    Zwar legt auch das Berufungsgericht die von der Klägerin zitierte Auffassung des LAG Düsseldorf (Urt. v. 10.03.1994 - 12 Sa 1976/93 -) zu Grunde, die sie in ihrem Schriftsatz vom 25.03.2015 (Bl. 438 d. A.) auszugsweise zitiert hat.
  • LAG Hamm, 09.05.2006 - 19 Sa 905/05

    verschleiertes Arbeitseinkommen, Darlegungs- und Beweislast

    Forderungen auf gepfändetes oder verschleiertes Arbeitseinkommen verjähren wie die Ansprüche auf Arbeitsentgelt (LAG Nürnberg Urteil vom 26. Februar 2003 - 4 Sa 95/02; LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.März 1994, DB 94, 2508; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl., § 89 Rz. 72).
  • OLG Bremen, 21.12.2000 - 2 U 40/00

    Darlegungs- und Beweislast für Art und Umfang der Schuldnertätigkeit zugunsten

    Es trifft auch zu, dass den Gläubiger, der sich auf § 850 h Abs. 2 Satz 1 ZPO beruft, die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, in welcher Art und in welchem zeitlichen Umfang der Schuldner für den Drittschuldner tätig ist (Musielak/Becker, ZPO 2. Auflage 2000, § 850 h Rand-Nr. 21 unter Hinweis auf LAG Düsseldorf MDR 1994, 1020 und LAG Hamm DB 1993, 1428 [in Fußnote 52]).
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