Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 25.06.2003

Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,347
BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01 (https://dejure.org/2003,347)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2003 - V ZR 447/01 (https://dejure.org/2003,347)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2003 - V ZR 447/01 (https://dejure.org/2003,347)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 Nr. 1
    Kein Sondereigentum, wenn Räume infolge abweichender

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sondereigentum oder gemeinschaftliches Eigentum im Falle abweichender Bauausführung; Wirksamkeit der Änderung des Gegenstandes des Sondereigentums nach Eintragung in das Grundbuch; Anspruch auf Genehmigung von Vereinbarungen in einer Nachtragsurkunde; Verpflichtung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum bei Änderung vom Aufteilungsplan; Änderung vom Aufteilungsplan und Sondereigentum

  • Judicialis

    WEG § 3 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 3 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von dem Aufteilungsplan; Mitwirkung der Eigentümer an der Anpassung der Teilungserklärung an die tatsächliche Bebauung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondereigentum bei abweichender Bauausführung möglich?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abweichen vom Aufteilungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 Nr. 1
    Kein Sondereigentum, wenn Räume infolge abweichender Bauausführung nicht mehr zugeordnet werden können; Anspruch auf Anpassung der Teilungserklärung

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Divergenz Aufteilungsplan - Bauausführung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum: Rechtliche Folgen einer vom Aufteilungsplan abweichenden Bauausführung! (IBR 2004, 105)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1798
  • MDR 2004, 439 (Ls.)
  • DNotZ 2004, 371
  • NZM 2004, 102
  • NZM 2004, 103
  • ZMR 2004, 206
  • WM 2004, 1551
  • DB 2004, 757 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 207
  • BauR 2004, 558 (Ls.)
  • DNotI-Report 2004, 16
  • ZfBR 2004, 353
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    Kommt es bei einer Wohnungseigentumsanlage kraft Gesetzes zu einem Miteigentumsanteil, der entgegen dem Grundgedanken des Wohnungseigentumsgesetzes (vgl. § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1 WEG) nicht mit Sondereigentum verbunden ist, so können alle Miteigentümer aus dem Gemeinschaftsverhältnis und nach Maßgabe der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet sein, den Gründungsakt so zu ändern, daß der sondereigentumslose ("isolierte") Miteigentumsanteil nicht weiter bestehen bleibt (Senat, BGHZ 109, 179, 185; 130, 159, 169; BayObLGZ 2000, 243, 245).

    aa) Der Aufteilungsplan, dessen Vorliegen nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 WEG Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch und damit für die Begründung von Wohnungseigentum ist, soll sicherstellen, daß dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchrechts Rechnung getragen wird, also das Sondereigentum auf die dafür vorgesehenen Räume beschränkt bleibt und die Grenzen des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums klar abgesteckt werden (Senat, BGHZ 130, 159, 166).

    cc) Dies hat - nicht anders als in den Fällen, in denen wegen Verstoßes der Teilungserklärung gegen § 5 Abs. 2 WEG (Senat, BGHZ 109, 179, 184) oder wegen nicht hinreichend bestimmter Abgrenzung vom Gemeinschaftseigentum (Senat, BGHZ 130, 159, 168 f) kein Sondereigentum entstehen konnte - zur Folge, daß die Kläger nur isolierte, nicht mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile erwarben (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1991, 27, 31; Röll, MittBayNot 1991, 240, 243; a.A. Weitnauer, WE 1991, 120, 122 f; Ertl, WE 1992, 219, 220).

    b) Soweit ihnen dies nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zumutbar ist, begründet der Erwerb eines isolierten Miteigentumsanteils für die Miteigentümer auf Grund des Gemeinschaftsverhältnisses die Verpflichtung, den Gründungsakt so zu ändern, daß der sondereigentumslose Miteigentumsanteil nicht weiter bestehen bleibt (vgl. Senat, BGHZ 109, 179, 185; 130, 159, 169).

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    Kommt es bei einer Wohnungseigentumsanlage kraft Gesetzes zu einem Miteigentumsanteil, der entgegen dem Grundgedanken des Wohnungseigentumsgesetzes (vgl. § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1 WEG) nicht mit Sondereigentum verbunden ist, so können alle Miteigentümer aus dem Gemeinschaftsverhältnis und nach Maßgabe der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet sein, den Gründungsakt so zu ändern, daß der sondereigentumslose ("isolierte") Miteigentumsanteil nicht weiter bestehen bleibt (Senat, BGHZ 109, 179, 185; 130, 159, 169; BayObLGZ 2000, 243, 245).

    cc) Dies hat - nicht anders als in den Fällen, in denen wegen Verstoßes der Teilungserklärung gegen § 5 Abs. 2 WEG (Senat, BGHZ 109, 179, 184) oder wegen nicht hinreichend bestimmter Abgrenzung vom Gemeinschaftseigentum (Senat, BGHZ 130, 159, 168 f) kein Sondereigentum entstehen konnte - zur Folge, daß die Kläger nur isolierte, nicht mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile erwarben (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1991, 27, 31; Röll, MittBayNot 1991, 240, 243; a.A. Weitnauer, WE 1991, 120, 122 f; Ertl, WE 1992, 219, 220).

    b) Soweit ihnen dies nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zumutbar ist, begründet der Erwerb eines isolierten Miteigentumsanteils für die Miteigentümer auf Grund des Gemeinschaftsverhältnisses die Verpflichtung, den Gründungsakt so zu ändern, daß der sondereigentumslose Miteigentumsanteil nicht weiter bestehen bleibt (vgl. Senat, BGHZ 109, 179, 185; 130, 159, 169).

  • OLG Hamm, 14.08.1990 - 15 W 87/89

    Zum isolierten Miteigentumsanteil nach WEG

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    2 Z 111/86">1987, 78, 82; OLG Düsseldorf, OLGZ 1977, 467, 469; OLG Stuttgart, OLGZ 1979, 21, 23; OLG Hamm, OLGZ 1991, 27, 31; ZWE 2000, 44, 46; Staudinger/Rapp, aaO, § 3 WEG Rdn. 80; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 3 WEG Rdn. 47; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 7 Rdn. 24 f; Lutter, AcP 164 [1964], 122, 146; Merle, WE 1989, 116, 118; Bub, WE 1991, 124, 128; Röll, MittBayNot 1991, 240, 247; Abramenko, ZMR 1998, 741).

    cc) Dies hat - nicht anders als in den Fällen, in denen wegen Verstoßes der Teilungserklärung gegen § 5 Abs. 2 WEG (Senat, BGHZ 109, 179, 184) oder wegen nicht hinreichend bestimmter Abgrenzung vom Gemeinschaftseigentum (Senat, BGHZ 130, 159, 168 f) kein Sondereigentum entstehen konnte - zur Folge, daß die Kläger nur isolierte, nicht mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile erwarben (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1991, 27, 31; Röll, MittBayNot 1991, 240, 243; a.A. Weitnauer, WE 1991, 120, 122 f; Ertl, WE 1992, 219, 220).

    Da gleichwohl für ihre Rechte und Pflichten - wie bei einer werdenden oder faktischen Eigentümergemeinschaft - die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes Anwendung finden (Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl., § 43 WEG Rdn. 4; a.A. OLG Hamm, OLGZ 1991, 27, 31), besteht insoweit kein Unterschied zu der Situation, in der Wohnungseigentum schon vor Errichtung des Gebäudes gebildet wurde, die Bauausführung jedoch unterbleibt.

  • BGH, 16.03.1979 - V ZR 38/75

    Überbau von Fundamenten, Mauer und Dach der Autohalle - Die widerspruchslose

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    Vorwerfbar in diesem Sinne handelt derjenige, der - wie die Kläger - annimmt, eine Abstandsfläche nicht einhalten zu müssen, nur dann, wenn die - sich später als unrichtig erweisende - Annahme ihrerseits auf grober Fahrlässigkeit beruht (vgl. RGZ 52, 15, 17; 83, 142, 145; Senat, Urt. v. 16. März 1979, V ZR 38/75, WM 1979, 644, 645).

    Dieser Grundsatz ist nicht nur auf Fälle des Überbaus anwendbar (Senat, BGHZ 62, 388, 391; Urt. v. 16. März 1979, aaO, 647), sondern erst recht auch dann, wenn bei Errichtung von Bauwerken lediglich vorgeschriebene Abstände nicht eingehalten wurden.

  • OLG Koblenz, 17.12.1998 - 5 U 500/98

    Überbau in den Bauwich

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    So findet § 912 BGB insbesondere auch dann Anwendung, wenn gesetzliche Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden (OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 665, 666; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 1394; MünchKomm-BGB/Säcker, aaO, § 912 Rdn. 53 f; Soergel/Baur, aaO, § 912 Rdn. 34; Staudinger/Roth, BGB [1995], § 912 Rdn. 59).

    Entsprechend der Funktion, den Nutzungsverlust des betroffenen Eigentümers auszugleichen (Senat, BGHZ 65, 395, 398), setzt der Anspruch auf Leistung einer Geldrente allerdings die Feststellung voraus, daß die Beklagten zu 3 und 4 bei der Nutzung ihres Sondereigentums und der ihnen zugewiesenen Sondernutzungsfläche tatsächlich eine solche Einbuße erleiden (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 1394; auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 665, 666).

  • OLG Karlsruhe, 09.09.1992 - 6 U 45/92
    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    So findet § 912 BGB insbesondere auch dann Anwendung, wenn gesetzliche Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden (OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 665, 666; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 1394; MünchKomm-BGB/Säcker, aaO, § 912 Rdn. 53 f; Soergel/Baur, aaO, § 912 Rdn. 34; Staudinger/Roth, BGB [1995], § 912 Rdn. 59).

    Entsprechend der Funktion, den Nutzungsverlust des betroffenen Eigentümers auszugleichen (Senat, BGHZ 65, 395, 398), setzt der Anspruch auf Leistung einer Geldrente allerdings die Feststellung voraus, daß die Beklagten zu 3 und 4 bei der Nutzung ihres Sondereigentums und der ihnen zugewiesenen Sondernutzungsfläche tatsächlich eine solche Einbuße erleiden (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 1394; auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 665, 666).

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    Insoweit mag - falls nicht schon von einer konkludenten Abänderung ausgegangen und diese für § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG als ausreichend angesehen wird (so BayObLGZ 1998, 32, 34 m.w.N.; a.A. Niedenführ/Schulze, aaO, § 10 Rdn. 22: Schriftform; vgl. auch Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Aufl., § 10 WEG Rdn. 63) - aus § 242 BGB ein Anspruch der Kläger auf Abänderung der Gemeinschaftsordnung folgen (vgl. BGHZ 95, 137, 142), wenn etwa die erstrebte Neuzuordnung der langjährigen einvernehmlichen Nutzung aller Miteigentümer entspricht und diese auch durch zugehörige "Grenzeinrichtungen" Ausdruck gefunden hat (vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 10 Rdn. 35).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    Dieser Grundsatz ist nicht nur auf Fälle des Überbaus anwendbar (Senat, BGHZ 62, 388, 391; Urt. v. 16. März 1979, aaO, 647), sondern erst recht auch dann, wenn bei Errichtung von Bauwerken lediglich vorgeschriebene Abstände nicht eingehalten wurden.
  • BGH, 19.12.1975 - V ZR 25/74

    Bemessung einer Überbaurente

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    Entsprechend der Funktion, den Nutzungsverlust des betroffenen Eigentümers auszugleichen (Senat, BGHZ 65, 395, 398), setzt der Anspruch auf Leistung einer Geldrente allerdings die Feststellung voraus, daß die Beklagten zu 3 und 4 bei der Nutzung ihres Sondereigentums und der ihnen zugewiesenen Sondernutzungsfläche tatsächlich eine solche Einbuße erleiden (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 1394; auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 665, 666).
  • BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89

    Erstellung einer Garage abweichend vom Aufteilungsplan

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    Daneben kann aus § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG ein Anspruch auf Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen folgen (vgl. BayObLGZ 1989, 470, 474).
  • BGH, 21.12.1973 - V ZR 107/72

    Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung eines Schutzgesetzes -

  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97

    Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen

  • BayObLG, 26.05.2000 - 2Z BR 174/99

    Rechtsbeschwerde wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • BayObLG, 14.05.1996 - 2Z BR 30/96

    Mitwirkung bei der erstmaligen Herstellung eines dem Aufteilungsplan

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 3.97

    Sprungrevision; Klagebefugnis, Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentum;

  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76

    Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners

  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 280/88

    Feststellungsklage - Zwischenfeststellung - Feststellung eines

  • BGH, 22.12.1989 - V ZR 339/87

    Eintragung der Teilungserklärung oder -vereinbarung vor Errichtung des Gebäudes

  • BGH, 14.07.1972 - V ZR 147/70

    Widerspruch gegen Überbau

  • BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 1.86

    Sondereigentum - Öffentlich-rechtliche Nachbarklage - Behördliche

  • BayObLG, 12.06.2001 - 2Z BR 94/01

    Treuepflicht der Wohnungseigentümer in Bezug auf eine Teilungserklärung

  • BGH, 19.01.2000 - IV ZR 57/99

    Rechtschutzbedürfnis für Feststellungsklage

  • BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 21/00

    Begründung von Sondereigentum bei einem Widerspruch zwischen Teilungserklärung

  • OLG Hamm, 10.06.1999 - 15 W 11/99

    Anspruch auf Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

  • OLG Stuttgart, 06.10.1978 - 8 W 480/77

    Relevanz der Nutzungsart eines im Grundbuch und dem Aufteilungsplan als

  • OLG Düsseldorf, 15.11.1976 - 9 U 58/76
  • RG, 11.06.1902 - V 113/02

    Überbau.

  • RG, 01.10.1913 - V 157/13

    1. Liegt ein Überbau vor, wenn der bauende Eigentümer des einen Grundstücks das

  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Ein in dem Aufteilungsplan vorgesehenes Sondereigentum gelangt nur dann nicht wirksam zur Entstehung, wenn es gegen sonstiges Sondereigentum und gegen das Gemeinschaftseigentum nicht mehr eindeutig abgrenzbar ist (Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800; Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 97/07, BGHZ 177, 338 Rn. 9; Urteil vom 20. Mai 2011- V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 19).
  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    In einem solchen Fall sind die Wohnungseigentümer verpflichtet, Teilungsvertrag und Aufteilungsplan so zu ändern, dass diese der tatsächlichen Bauausführung entsprechen (vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800 für einen sondereigentumslosen Miteigentumsanteil und Urteil vom 11. Mai 2012- V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 11).

    Die Interessen der hiervon nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer werden dadurch gewahrt, dass sie jedenfalls gravierende Abweichungen zu Lasten ihres Sondereigentums unter Umständen nur gegen eine Ausgleichszahlung hinnehmen müssen (vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, aaO).

  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 36/14

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit: Anspruch auf Verlegung der Ausübung eines

    Entsprechendes gilt, wenn jemand einen Unterlassungs- oder einen Beseitigungsanspruch geltend macht, obwohl die Gegenseite einen Anspruch auf Einräumung einer Rechtsposition hat, die den Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch ausschließt (vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1802).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3281
OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03 (https://dejure.org/2003,3281)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.06.2003 - 15 UF 30/03 (https://dejure.org/2003,3281)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 15 UF 30/03 (https://dejure.org/2003,3281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verfügung eines Ehegatten über sein gesamtes Vermögen: Zustimmungserfordernis des anderen Ehegatten bei Vermögensverfügung während der Anhängigkeit eines vom Scheidungsverbund abgetrennten Zugewinnausgleichsverfahrens und Voraussetzungen eines Anspruchs auf ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung; Verfügung über das gesamte Vermögen eines Ehegatten; Erfordernis der Zustimmung ; Beendigung des Güterstandes durch Eintritt der Scheidungsrechtskraft ; Gefährdung des Zugewinnausgleichs ; Eintragung eines Wohnungsrechts ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1365; ZPO § 628
    Zur entsprechenden Anwendung des

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung; Verfügung über das gesamte Vermögen eines Ehegatten; Erfordernis der Zustimmung ; Beendigung des Güterstandes durch Eintritt der Scheidungsrechtskraft ; Gefährdung des Zugewinnausgleichs ; Eintragung eines Wohnungsrechts ...

  • Judicialis

    BGB § 1365; ; BGB § 1366; ; BGB § 1368

  • rechtsportal.de

    BGB § 1365; BGB § 1366; BGB § 1368; BGB § 1389
    Entsprechende Anwendung des § 1365 BGB auch nach Eintritt der Scheidungsrechtskraft - Zeitdauer des Anspruchs auf Sicherheitsleistung gemäß § 1389 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 1365; ZPO § 628
    Zur entsprechenden Anwendung des § 1365 BGB nach Rechtskraft der Scheidung, aber vor rechtskräftiger Entscheidung über die Folgesache "Zugewinnausgleich"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1661
  • FamRZ 2003, 625
  • FamRZ 2004, 625
  • DNotI-Report 2004, 16
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96

    Ermittlung des Urteilsinhalts bei Divergenz zwischen Urteilsformel und -gründen;

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Mit dem angefochtenen Urteil ist antragsgemäß erkannt; dass dort die diesbezüglichen Entscheidungsgründe missverständlich sind, ist unerheblich, weil die Urteilsformel maßgebend ist (vgl. BGH NJW 1997, 3447, 3448).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Das Amtsgericht hat zutreffend festgestellt, dass die übertragenen Grundstücke am 16. August 2002 i. S. d. § 1365 Abs. 1 BGB zumindest im Wesentlichen das gesamte Vermögen des Beklagten zu 2 darstellten und dass - was ausreicht (vgl. BGH NJW 1980, 2350; 1984, 609, 610) - der Beklagte zu 1 wenigstens die Verhältnisse kannte, aus denen sich dies ergab.
  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Zwar besteht bei wirksamem Verpflichtungsgeschäft für das Erfüllungsgeschäft kein Erfordernis der Zustimmung des anderen Ehegatten (vgl. BGH FamRZ 1989, 475; 1990, 971).
  • BGH, 09.01.1991 - XII ZR 14/90

    Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag im Verbundverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Das ergibt sich daraus, dass der Scheidungsverbund, auch soweit er gemäß § 623 Abs. 1 S. 1 ZPO erst durch entsprechenden Parteiantrag herbeigeführt wurde, nicht zur Disposition der Parteien steht und diese deshalb nicht wirksam auf die Schutz- und Warnfunktion des Verbundverfahrens verzichten können (vgl. BGH FamRZ 1991, 687, 688).
  • OLG Celle, 20.10.2000 - 15 UF 81/00

    Scheidung; Ehegattenverfügungsmacht; Verfügungsbeschränkung; Zugewinnausgleich;

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Ausnahmsweise wirkt aber der (zweite, vgl. Senat FamRZ 2001, 1613 = NJW-RR 2001, 866) Normzweck des § 1365 BGB, nämlich den anderen Ehegatten vor einer Gefährdung seines Zugewinnausgleichs bei Beendigung des Güterstandes zu schützen, fort, wenn - wie hier gemäß § 628 S. 1 Nr. 4 ZPO - vorab die Scheidung ausgesprochen wird.
  • OLG Köln, 22.05.2000 - 26 WF 69/00

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung; Anfechtung; Anfechtbarkeit von

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Deshalb ist in einem solchen Fall die entsprechende Anwendung von § 1365 BGB geboten (vgl. OLG Hamm FamRZ 1984, 53; OLG Köln FamRZ 2001, 176; Münchener Kommentar zum BGB/Koch, 4. Aufl., § 1365 Rn. 6; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl. § 1365 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 02.12.1986 - 1 WF 548/86

    Zustimmungserfordernis für Verfügungen; Rechtskräftige Scheidung; Antrag auf

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Nach Beendigung des Güterstandes durch Eintritt der Scheidungsrechtskraft (§ 1372 BGB) kann grundsätzlich jeder Ehegatte frei, d. h. ohne Zustimmung des anderen über sein Vermögen verfügen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1987, 591).
  • OLG Hamm, 14.10.1983 - 15 W 325/83

    Anspruch auf Verschaffung eines Erbbaurechts; Anspruch auf Zustimmungserteilung

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Deshalb ist in einem solchen Fall die entsprechende Anwendung von § 1365 BGB geboten (vgl. OLG Hamm FamRZ 1984, 53; OLG Köln FamRZ 2001, 176; Münchener Kommentar zum BGB/Koch, 4. Aufl., § 1365 Rn. 6; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl. § 1365 Rn. 2).
  • OLG Celle, 08.09.1993 - 21 UF 118/93

    Sicherheitsleistung nach § 1389 BGB; Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs im

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Da die Klägerin deshalb keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung mehr hat, kommt auch dessen Sicherung durch dinglichen Arrest gemäß § 916 ZPO (vgl. OLG Hamm FamRZ 1985, 71; OLG Celle FamRZ 1996, 1429; Münchener Kommentar zur ZPO/Heinze, 2. Aufl., Rn. 7, Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., Rn. 5, jeweils zu § 916) nicht in Betracht.
  • OLG Hamm, 22.02.2006 - 11 WF 406/05

    Keine Fortdauer des Einwilligungserfordernisses nach § 1365 BGB

    Der Schutzzweck des § 1365, den anderen Ehegatten vor der Gefährdung seiner Anwartschaft auf Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes zu bewahren (BGH NJW 78, S. 1380), soll zwar fortwirken, wenn der im Scheidungsverfahren geltend gemachte Anspruch auf Zugewinnausgleich in Folge der Abtrennung der Folgesache aus dem Verbund bei Eintritt der Teil-Rechtskraft hinsichtlich der Scheidung noch nicht entschieden ist (OLG Hamm, FamRZ 1984, S. 53; OLG Köln, FamRZ 2001, S. 176; OLG Celle, FamRZ 2004, S. 625), anderes muss aber gelten, wenn der den Schutz des § 1365 BGB begehrende Ehegatte versäumt hat, seinen vermeintlichen Anspruch auf Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren als Folgesache anhängig zu machen, um seinen Anspruch vor dem Verlust des Schutzes aus § 1365 BGB titulieren zu lassen:.
  • OLG Frankfurt, 22.10.2018 - 2 UF 135/18

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

    Ob eine analoge Anwendung des § 1365 BGB auch bei vorzeitiger Beendigung der Zugewinngemeinschaft geboten ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 25. Juni 2003 - 15 UF 30/03, OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 11 WF 406/05), ist für die Frage der Auslegung des § 1386 BGB unerheblich.
  • OLG München, 12.07.2006 - 33 Wx 238/05

    Ersetzung der Zustimmung des Ehegatten zur Vermögensverfügung; Erledigung der

    Zwar kann nach Auffassung der Oberlandesgerichte Celle und Köln die Zustimmungspflicht nach § 1365 BGB auch nach Eintritt der Scheidungsrechtskraft fortbestehen, wenn die Scheidungsfolgesache Zugewinnausgleich zunächst im Scheidungsverbund anhängig gemacht worden und später abgetrennt worden ist und die Verfügung eines Ehegatten über sein (zumindest im Wesentlichen) ganzes Vermögen noch vor rechtskräftigem Abschluss des Zugewinnausgleichsverfahrens getroffen wird (OLG Celle FamRZ 2004, 625/626; OLG Köln FamRZ 2001, 176).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht