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   BFH, 30.06.2023 - V B 13/22   

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https://dejure.org/2023,17176
BFH, 30.06.2023 - V B 13/22 (https://dejure.org/2023,17176)
BFH, Entscheidung vom 30.06.2023 - V B 13/22 (https://dejure.org/2023,17176)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 2023 - V B 13/22 (https://dejure.org/2023,17176)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 91a Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 119 Nr. 1 FGO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, § 116 Abs. 6 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 91a Abs. 1 FGO, § 547 Nr. 1 der Zivilprozessordnung, § 138 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 91a FGO, § 91a Abs. 1 Satz 1 FGO, § 91a Abs. 1 Satz 2 FGO, § 110a des Sozialgerichtsgesetzes, § 113 Abs. 1, § 155 Satz 1 FGO, § 295 ZPO, § 295 Abs. 1 ZPO, § 295 Abs. 2 ZPO, § 91 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Videokonferenz; Erfordernis der Sichtbarkeit aller Richter

  • rewis.io

    "Videokonferenz" und gesetzlicher Richter

  • BRAK-Mitteilungen

    Videokonferenz und gesetzlicher Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Videokonferenz; Erfordernis der Sichtbarkeit aller Richter

  • datenbank.nwb.de

    "Videokonferenz" und gesetzlicher Richter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhandlung per Videokonferenz: Gesamte Richterbank muss zu sehen sein!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Wenn das Zoom-Gericht tagt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mündliche Verhandlung per Videokonferenz - und der gesetzliche Richter

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verhandlung per Videokonferenz: Gesamte Richterbank muss zu sehen sein! (IBR 2023, 495)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die mündliche Verhandlung per Videokonferenz (IVR 2023, 146)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2596
  • MDR 2023, 1131
  • MDR 2023, 1366
  • FamRZ 2023, 1562
  • MMR 2023, 719
  • DB 2023, 1901
  • DStR 2023, 1600
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 19.07.2007 - 5 B 84.06

    Auswirkungen des Einschlafens eines ehrenamtlichen Richters während der

    Auszug aus BFH, 30.06.2023 - V B 13/22
    Bei dieser Sachlage sieht der Senat --im Rahmen der freien Beweiswürdigung-- von einer förmlichen Beweisaufnahme vor dem Senat (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 19.07.2007 - 5 B 84/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2008, 1291) ab (vgl. zum Beweisrisiko des Klägers auch BVerwG-Urteil vom 16.12.1980 - 6 C 110/79, Zeitschrift für Beamtenrecht --ZBR-- 1982, 30).

    Ist es nicht erforderlich, in der mündlichen Verhandlung das Schlafen eines Richters anzusprechen oder zu beanstanden, um hierzu in der Folgeinstanz einen Verfahrensfehler geltend zu machen (BVerwG-Beschluss vom 19.07.2007 - 5 B 84/06, HFR 2008, 1291; vgl. im Übrigen auch BVerwG-Urteil vom 31.01.1980 - 3 C 118/79, NJW 1981, 413), muss auch nicht zur Vermeidung eines Rügeverlusts in der mündlichen Verhandlung in Form der sogenannten "Videokonferenz" nach § 91a FGO die fehlende Bildübertragung der Richterbank zur Überprüfung des Verhaltens eines Richters gerügt werden.

    Dieses Verhalten könnte allenfalls im Rahmen der Beweiswürdigung zu der Frage, ob tatsächlich keine hinreichende Bildübertragung der gesamten Richterbank erfolgte, eine Rolle spielen, falls der Prozessbevollmächtigte des Klägers unter Verletzung der gebotenen Verfahrensfairness nur deshalb von einem solchen Hinweis an das Gericht während der mündlichen Verhandlung abgesehen hat, um sich treu- und pflichtwidrig einen absoluten Revisionsgrund für den Fall des Unterliegens zu sichern (vgl. BVerwG-Beschlüsse vom 13.06.2001 - 5 B 105/00, NJW 2001, 2898, unter 3. und vom 19.07.2007 - 5 B 84/06, HFR 2008, 1291, unter 2.).

  • BVerwG, 16.12.1980 - 6 C 110.79

    Voraussetzungen für eine vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Verletzung

    Auszug aus BFH, 30.06.2023 - V B 13/22
    Bei dieser Sachlage sieht der Senat --im Rahmen der freien Beweiswürdigung-- von einer förmlichen Beweisaufnahme vor dem Senat (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 19.07.2007 - 5 B 84/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2008, 1291) ab (vgl. zum Beweisrisiko des Klägers auch BVerwG-Urteil vom 16.12.1980 - 6 C 110/79, Zeitschrift für Beamtenrecht --ZBR-- 1982, 30).

    Zu diesen Vorschriften gehört die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts (BVerwG-Urteil vom 16.12.1980 - 6 C 110/79, ZBR 1982, 30).

    Dem steht nicht entgegen, dass im Einzelfall (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 04.08.1967 - VI R 198/66, BFHE 89, 183, BStBl III 1967, 558 und vom 05.12.1985 - IV R 114/85, BFH/NV 1986, 468; BFH-Beschlüsse vom 17.02.2011 - IV B 108/09, BFH/NV 2011, 996 und vom 27.04.2011 - III B 62/10, BFH/NV 2011, 1379) aus dem Umstand, dass in der mündlichen Verhandlung das Schlafen eines Richters nicht beanstandet wurde, "indiziell" (BSG-Beschluss vom 08.12.2022 - B 8 SO 66/21 B, juris) zu folgern sein kann, dass der Richter nicht geschlafen habe (so ausdrücklich BVerwG-Urteil vom 16.12.1980 - 6 C 110/79, ZBR 1982, 30).

  • BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Verfahrensrüge im

    Auszug aus BFH, 30.06.2023 - V B 13/22
    dd) Abweichendes folgt nicht daraus, dass § 91a FGO eine bloße Verfahrensvorschrift ist, die lediglich regelt, dass allein von der zur Vornahme von Verfahrenshandlungen grundsätzlich notwendigen Anwesenheit der Beteiligten und ihrer Prozessbevollmächtigten im Sitzungszimmer abgesehen und diese durch die Übertragung der Verhandlung an deren Aufenthaltsort ersetzt wird (vgl. z.B. zu dem § 91a FGO entsprechenden § 110a des Sozialgerichtsgesetzes Beschluss des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B, NJW 2022, 1639, Rz 7 f.).

    dd) Abweichendes folgt nicht aus dem Beschluss des BSG vom 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B (NJW 2022, 1639, Rz 11).

  • BFH, 17.06.2011 - XI B 21/10

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Verspätetes Erscheinen eines

    Auszug aus BFH, 30.06.2023 - V B 13/22
    Ebenso ist es, wenn einer der zur Entscheidung berufenen Richter nach der Eröffnung der mündlichen Verhandlung eingetroffen ist und seinen Platz auf der Richterbank erst eingenommen hat, nachdem der Berichterstatter bereits mit dem Vortrag des Sachverhalts begonnen hatte, so dass der erst später eintreffende Richter wesentliche Vorgänge der Verhandlung nicht wahrgenommen hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.06.2011 - XI B 21-22/10, BFH/NV 2012, 46, Rz 8 und 10).

    bb) Danach sind die Vorschriften über die Besetzung des Gerichts der Disposition der Beteiligten entzogen (BFH-Beschlüsse vom 05.03.2018 - X B 44/17, BFH/NV 2018, 637, Rz 15; vom 17.06.2011 - XI B 21-22/10, BFH/NV 2012, 46, Rz 11 und vom 30.01.2004 - II B 111/02, BFH/NV 2004, 661, unter II.).

  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

    Auszug aus BFH, 30.06.2023 - V B 13/22
    Dieses Verhalten könnte allenfalls im Rahmen der Beweiswürdigung zu der Frage, ob tatsächlich keine hinreichende Bildübertragung der gesamten Richterbank erfolgte, eine Rolle spielen, falls der Prozessbevollmächtigte des Klägers unter Verletzung der gebotenen Verfahrensfairness nur deshalb von einem solchen Hinweis an das Gericht während der mündlichen Verhandlung abgesehen hat, um sich treu- und pflichtwidrig einen absoluten Revisionsgrund für den Fall des Unterliegens zu sichern (vgl. BVerwG-Beschlüsse vom 13.06.2001 - 5 B 105/00, NJW 2001, 2898, unter 3. und vom 19.07.2007 - 5 B 84/06, HFR 2008, 1291, unter 2.).
  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel;

    Auszug aus BFH, 30.06.2023 - V B 13/22
    b) Weiter hat der Kläger mit seinem Vortrag, dass jeweils allein der Vorsitzende Richter am Finanzgericht A und die Berichterstatterin während der Wortbeiträge dieser beiden Richter zu sehen waren, auch hinreichend dargelegt, was während der mündlichen Verhandlung geschehen ist, als die Richterbank nicht vollständig zu sehen war (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG-Beschluss vom 22.05.2006 - 10 B 9/06, NJW 2006, 2648, unter 1.a).
  • OLG Saarbrücken, 15.07.2021 - 4 U 48/20

    Virtuelle Gerichtsverhandlung nur per Tonübertragung - Widerrufsrecht bei Erwerb

    Auszug aus BFH, 30.06.2023 - V B 13/22
    Dementsprechend kommt es auch nicht auf die instanzgerichtliche Rechtsprechung und auf Beiträge im Schrifttum an, die sich nur zu verzichtbaren Verfahrensmängeln äußern (vgl. z.B. zum Verstoß gegen die Grundsätze der Mündlichkeit oder der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts --OLG-- vom 15.07.2021 - 4 U 48/20, Recht Digital 2022, 185, Rz 53 f.; Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 21.02.2022 - S 13 KR 200/18, juris, Rz 14; zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Hessisches FG, Urteil vom 24.07.2014 - 8 K 1324/10, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 2061, Rz 10; vgl. auch Brandis in Tipke/Kruse, § 91a FGO Rz 11 mit Bezugnahme auf den vorstehenden BSG-Beschluss; zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 91a Rz 18; Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Aufl., § 128a Rz 17 mit Bezugnahme auf das vorstehende Urteil des Saarländischen OLG; zur Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit und des Anspruchs auf rechtliches Gehör Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 20. Aufl., § 128a Rz 3a; Ulrich in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 102a VwGO Rz 41 mit Bezugnahme auf das vorstehende Urteil des Hessischen FG; zum vorstehenden BSG-Beschluss vgl. Müller, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2022, 277; zum Verstoß gegen die Grundsätze der Mündlichkeit oder der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Klasen in Ory/Weth, juris PraxisKommentar Elektronischer Rechtsverkehr, Bd. 2, 2. Aufl., § 128a ZPO [Stand: 12.05.2023] Rz 30; zur Vergleichbarkeit des § 91a Abs. 1 FGO mit der Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung nach § 91 Abs. 2 FGO Schumann, Deutsches Steuerrecht 2022, 1359; vgl. auch ohne Äußerung zur vorschriftsmäßigen Gerichtsbesetzung Windau, NJW 2020, 2753, 2754).
  • FG Hessen, 24.07.2014 - 8 K 1324/10

    Vertagung der mündlichen Verhandlung bei zeitweiliger Bildunterbrechung der

    Auszug aus BFH, 30.06.2023 - V B 13/22
    Dementsprechend kommt es auch nicht auf die instanzgerichtliche Rechtsprechung und auf Beiträge im Schrifttum an, die sich nur zu verzichtbaren Verfahrensmängeln äußern (vgl. z.B. zum Verstoß gegen die Grundsätze der Mündlichkeit oder der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts --OLG-- vom 15.07.2021 - 4 U 48/20, Recht Digital 2022, 185, Rz 53 f.; Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 21.02.2022 - S 13 KR 200/18, juris, Rz 14; zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Hessisches FG, Urteil vom 24.07.2014 - 8 K 1324/10, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 2061, Rz 10; vgl. auch Brandis in Tipke/Kruse, § 91a FGO Rz 11 mit Bezugnahme auf den vorstehenden BSG-Beschluss; zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 91a Rz 18; Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Aufl., § 128a Rz 17 mit Bezugnahme auf das vorstehende Urteil des Saarländischen OLG; zur Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit und des Anspruchs auf rechtliches Gehör Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 20. Aufl., § 128a Rz 3a; Ulrich in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 102a VwGO Rz 41 mit Bezugnahme auf das vorstehende Urteil des Hessischen FG; zum vorstehenden BSG-Beschluss vgl. Müller, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2022, 277; zum Verstoß gegen die Grundsätze der Mündlichkeit oder der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Klasen in Ory/Weth, juris PraxisKommentar Elektronischer Rechtsverkehr, Bd. 2, 2. Aufl., § 128a ZPO [Stand: 12.05.2023] Rz 30; zur Vergleichbarkeit des § 91a Abs. 1 FGO mit der Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung nach § 91 Abs. 2 FGO Schumann, Deutsches Steuerrecht 2022, 1359; vgl. auch ohne Äußerung zur vorschriftsmäßigen Gerichtsbesetzung Windau, NJW 2020, 2753, 2754).
  • SG Darmstadt, 21.02.2022 - S 13 KR 200/18

    KR

    Auszug aus BFH, 30.06.2023 - V B 13/22
    Dementsprechend kommt es auch nicht auf die instanzgerichtliche Rechtsprechung und auf Beiträge im Schrifttum an, die sich nur zu verzichtbaren Verfahrensmängeln äußern (vgl. z.B. zum Verstoß gegen die Grundsätze der Mündlichkeit oder der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts --OLG-- vom 15.07.2021 - 4 U 48/20, Recht Digital 2022, 185, Rz 53 f.; Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 21.02.2022 - S 13 KR 200/18, juris, Rz 14; zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Hessisches FG, Urteil vom 24.07.2014 - 8 K 1324/10, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 2061, Rz 10; vgl. auch Brandis in Tipke/Kruse, § 91a FGO Rz 11 mit Bezugnahme auf den vorstehenden BSG-Beschluss; zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 91a Rz 18; Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Aufl., § 128a Rz 17 mit Bezugnahme auf das vorstehende Urteil des Saarländischen OLG; zur Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit und des Anspruchs auf rechtliches Gehör Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 20. Aufl., § 128a Rz 3a; Ulrich in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 102a VwGO Rz 41 mit Bezugnahme auf das vorstehende Urteil des Hessischen FG; zum vorstehenden BSG-Beschluss vgl. Müller, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2022, 277; zum Verstoß gegen die Grundsätze der Mündlichkeit oder der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Klasen in Ory/Weth, juris PraxisKommentar Elektronischer Rechtsverkehr, Bd. 2, 2. Aufl., § 128a ZPO [Stand: 12.05.2023] Rz 30; zur Vergleichbarkeit des § 91a Abs. 1 FGO mit der Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung nach § 91 Abs. 2 FGO Schumann, Deutsches Steuerrecht 2022, 1359; vgl. auch ohne Äußerung zur vorschriftsmäßigen Gerichtsbesetzung Windau, NJW 2020, 2753, 2754).
  • BFH, 19.09.2012 - IV R 45/09

    Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr -

    Auszug aus BFH, 30.06.2023 - V B 13/22
    a) Die Tatsachen, die zur Beurteilung erforderlich sind, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, kann der BFH im Wege des Freibeweises feststellen (Senatsurteil vom 18.04.1996 - V R 25/95, BFHE 180, 512, BStBl II 1996, 578, unter II.2.c und BFH-Urteil vom 19.09.2012 - IV R 45/09, BFHE 239, 66, BStBl II 2013, 123, Rz 31).
  • BFH, 14.03.2019 - V B 34/17

    Besetzungsmangel bei Doppelpräsidentschaft in unterschiedlichen Gerichtszweigen

  • BFH, 05.03.2018 - X B 44/17

    Überprüfung der formelle Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsverteilungsplans -

  • BFH, 17.02.2011 - IV B 108/09

    Schlafender Richter - Zur Darlegung des Verfahrensmangels - Grundsätzliche

  • BFH, 27.04.2011 - III B 62/10

    Darlegung einer Divergenz - Aufklärungsrüge - Rügeverlust - Schlafender Richter

  • BFH, 18.04.1996 - V R 25/95

    Überschreitung der Fünf-Monate-Frist für Übergabe eines vollständig abgefaßten

  • BVerwG, 31.01.1980 - 3 C 118.79

    Besetzungsrüge - Mündliche Verhandlung - Wahrnehmungsfähigkeit

  • BFH, 30.04.1987 - V B 86/86

    BFH - Beschwerdegericht - Prüfungsumfang - Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BSG, 08.12.2022 - B 8 SO 66/21 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BFH, 30.01.2004 - II B 111/02

    Nicht vorschriftgemäße Besetzung des Gerichts

  • BFH, 28.08.1986 - V R 18/86

    Verfahrensrüge - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Schlafender Richter -

  • BFH, 05.12.1985 - IV R 114/85

    Schlaf eines Richters in der mündlichen Verhandlung - Konzentration des Richters

  • BFH, 04.08.1967 - VI R 198/66

    Rüge der Übermüdung eines Richters

  • BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvR 1615/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Verwendung nur einer Kamera ohne

    Nur die unrichtige Besetzung, nicht die fehlende Möglichkeit von deren (rechtzeitiger) Überprüfung begründet eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (anders der Bundesfinanzhof im Beschluss vom 30. Juni 2023 - V B 13/22 -, BFH/NV 2023, 1175 ff.).
  • BFH, 09.11.2023 - IX B 56/23

    Videoverhandlung

    NV: Der Anspruch auf die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist verletzt, wenn nicht alle zur Entscheidung berufenen Richter während der "Videokonferenz" für die lediglich "zugeschalteten" Beteiligten sichtbar sind (Anschluss an Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30.06.2023 - V B 13/22, BFHE 280, 425).

    Nicht zulässig ist es daher, den alleinigen Bildausschnitt auf einzelne Richter --etwa den Vorsitzenden-- zu beschränken (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30.06.2023 - V B 13/22, BFHE 280, 425, Rz 11).

    Sie müssen feststellen können, ob die beteiligten Richter körperlich und geistig in der Lage sind, der Verhandlung in ihren wesentlichen Abschnitten zu folgen oder ob einer oder mehrere von ihnen während der Verhandlung eingeschlafen ist oder sind, erst verspätet auf der Richterbank Platz genommen oder diese vorübergehend oder vorzeitig verlassen hat oder haben (BFH-Beschluss vom 30.06.2023 - V B 13/22, BFHE 280, 425, Rz 13).

    Wie dies gewährleistet wird, ist Sache des Gerichts, das die Gestattung nach § 91a Abs. 1 Satz 1 FGO erteilt (BFH-Beschluss vom 30.06.2023 - V B 13/22, BFHE 280, 425, Rz 11).

  • SG Mainz, 07.02.2024 - S 7 KR 41/22

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Rentenbezieher - kurzfristige

    17 Zwar erfordert die Regelung, dass alle zur Entscheidung berufenen Richter während der "Videokonferenz" für die lediglich "zugeschalteten" Beteiligten sichtbar sind und es ist daher nicht zulässig, den alleinigen Bildausschnitt auf einzelne Richter -etwa den Vorsitzenden- zu beschränken (Bundesfinanzhof vom 30.06.2023 - V B 13/22, juris Rn. 11), jedoch hat sich der Prozessbevollmächtigte mit diesem Vorgehen einverstanden und damit einen konkludenten Rügeverzicht erklärt.

    Wenn der BFH einen derartigen Rügeverzicht für unwirksam erachtet, da die Vorschriften über die Besetzung des Gerichts der Disposition der Beteiligten entzogen seien (BFH vom 30.06.2023 - V B 13/22, juris Rn. 24), ist dies zwar im Ausgangspunkt richtig, jedoch betrifft die vorliegende Fallgestaltung entgegen dessen Ausführungen nicht die Vorschriften über die Besetzung des Gerichts (so auch: Müller, in jurisPK-ERV, § 110a SGG (Stand: 13.02.2024), Rn. 70_1).

    Nur wenn jeder Richter die wesentlichen Vorgänge aufnimmt, ist er in der Lage, seine Überzeugung aus dem Gesamtergebnis der Verhandlung zu gewinnen, selbstständig zu urteilen und so an einer sachgerechten Entscheidung mitzuwirken (BFH vom 30.06.2023 - V B 13/22, juris Rn. 7).

  • BAG, 21.11.2023 - 2 AZN 153/23

    Absoluter Revisionsgrund - gesetzlicher Richter - Abordnung des

    Auf die Beachtung der Vorschriften über die Besetzung des Gerichts kann nicht nach § 295 ZPO wirksam verzichtet werden (vgl. BAG 25. August 1983 - 6 ABR 31/82 - zu III der Gründe, BAGE 43, 258; BFH 30. Juni 2023 - V B 13/22 - Rn. 22, BFHE 280, 425; BSG 6. Juni 2023 - B 4 AS 133/22 B - Rn. 5; BGH 21. April 1993 - BLw 40/92 - zu II 2 a der Gründe; Zöller/Greger ZPO 35. Aufl. § 295 Rn. 4; aA für den Fall einer Übertragung der Entscheidung vom Senat auf die Einzelrichterin ohne Zustimmung der klagenden Partei BVerwG 6. September 2021 - 1 B 39.21 - Rn. 4 f.) .
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