Rechtsprechung
OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2325
Keine Pflichtteilsergänzung bei lebzeitiger Zuwendung an - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Schenkungsbegriff; Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung; Bereicherung; Durchgangseigentum; Widerruflichkeit einer Auftragserteilung
- Judicialis
BGB § 516; ; BGB § ... 667; ; BGB § 2325; ; BGB § 2329; ; BGB § 516 Abs. 1; ; BGB § 671 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 2329 Abs. 1; ; BGB § 2329 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 709 Satz 2; ; ZPO § 543 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 2325
Keine Pflichtteilsergänzung bei lebzeitiger Zuwendung an bestehende gemeinnützige Stiftung
Verfahrensgang
- LG Dresden - 9 O 106/01
- OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01
- BGH, 10.12.2003 - IV ZR 249/02
Papierfundstellen
- NJW 2002, 3181
- NJW 2004, 1408 (Ls.)
- FamRZ 2003, 62
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 06.02.1905 - III 273/05
1. Erfordert die Schenkung unter einer Auflage, daß nach Vollziehung der Auflage …
Auszug aus OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01
Die Beträge vermehren das treuhänderisch von der Stiftung gehaltene Vermögen, das lediglich als Durchgangseigentum anzusehen ist (vgl. dazu auch RGZ 62, 386, 391).Das Reichsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 06.02.1905 (RGZ 62, 386, 391) ausgeführt, dass im Falle von Spenden an eine Anstalt oder Vereinigung, welche diese zu Gunsten wohltätiger oder sonstiger ideeller Zwecke verwenden solle, keine Schenkung an diese Anstalt oder Vereinigung vorliege.
- RG, 07.05.1909 - VII 365/08
Über den Begriff der Schenkung bei Anwendung des Reichserbschaftssteuergesetzes …
Auszug aus OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01
Diese Auffassung wurde vom Reichsgericht auch in dem vom Landgericht zitierten Urteil vom 07.05.1909 (RGZ 71, 140) aufgegriffen.
- BGH, 10.12.2003 - IV ZR 249/02
Zur Frage, ob Zuwendungen an die Stiftung Frauenkirche Dresden der …
Nach dem Berufungsurteil (abgedruckt in NJW 2002, 3181 ff. = ZEV 2002, 415 f. = FamRZ 2003, 62 ff., mit Anm. Rawert, NJW 2002, 3151 ff. und Muscheler, ZEV 2002, 417 f.) scheitert ein Anspruch der Klägerin an der fehlenden Passivlegitimation der Beklagten. - OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 1 U 88/03
Auskunftsansprüche und Wertermittlungsansprüche eines pflichtteilberechtigten …
Aufgrund des § 4 der Satzung der Stiftung ist auch der Einwand der Beklagten, sie fungiere wie in dem vom Oberlandesgericht Dresden (NJW 2002, 3181) entschiedenen Fall lediglich als "Verteilungstopf", der zufließende Finanzmittel aufnehme und diese in vollem Umfang für gemeinnützige Zwecke ausgebe, widerlegt.
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Befristung der Härteregelung in § 1 Abs. 3 Berufsvormündervergütungsgesetz (BVormVG); Rheinland-Pfalz; Vertrauensschutz; Rechtsstaatsprinzip ; Betreuervergütung ; Anerkennung einer Nachqualifizierungsmaßnahme
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Befristung der Härtefallregelung, Betreuervergütung
- Judicialis
GG Art. 20; ; BGB § 1836 a; ; BVormVG § 1; ; BVormVG § 2; ; rheinland-pfälzisches AGBGB § 24 a
- rechtsportal.de
Befristung der Härteregelung in § 1 Abs. 3 Berufsvormündervergütungsgesetz
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Linz am Rhein - 5 XVII 122/92
- LG Koblenz, 04.02.2002 - 2 T 883/01
- OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 62 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer, nach denen die Höhe der erreichbaren …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02
Das Bundesverfassungsgericht hat im Blick auf die Betreuervergütung hervorgehoben, dass die Begrenzung der Staatsausgaben ein legitimer Gemeinwohlzweck ist (BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1279); das Gericht hat es (…aaO) weiter als "eher fraglich" bezeichnet, ob die bisher erreichbare Vergütungshöhe tatsächlich zu einer verfestigten Rechtsposition der damals beschwerdeführenden Berufsbetreuerinnen geführt hat (vgl. auch BVerfG NJW-RR 2000, 1241, 2142).Sie verkennt zum einen, dass der erfolgreiche Abschluss einer entsprechenden Prüfung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland die Anwendung der erhöhten Stundensätze des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG a.F. unabhängig davon rechtfertigt, ob das rheinland-pfälzische Landesrecht eine Anerkennung vorsieht (BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1280; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. März 2002 - 5 W 15/02; vgl. jetzt § 24 a AGBGB, BS 400-1).
- OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02
Besondere Kenntnisse des Betreuers
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02
Daher war die Vergütung wie geschehen auf der Grundlage der zwingenden Vorschrift des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BVormVG a.F. festzusetzen (vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. März 2002 - 5 W 15/02).Sie verkennt zum einen, dass der erfolgreiche Abschluss einer entsprechenden Prüfung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland die Anwendung der erhöhten Stundensätze des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG a.F. unabhängig davon rechtfertigt, ob das rheinland-pfälzische Landesrecht eine Anerkennung vorsieht (BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1280; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. März 2002 - 5 W 15/02; vgl. jetzt § 24 a AGBGB, BS 400-1).
- OLG Karlsruhe, 05.04.2001 - 11 Wx 3/01
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02
Zum anderen hat die Härteregelung des § 1 Abs. 3 BVormVG a.F. nicht den Zweck, den seit mindestens zwei Jahren vor dem Inkrafttreten des Berufsvormündervergütungsgesetzes tätigen Berufsbetreuern während der gesamten Dauer einer Nachqualifizierungsmaßnahme einen erhöhten Stundensatz einzuräumen; dagegen sprechen schon die unterschiedlichen Zeiträume in § 1 Abs. 3 BVormVG a.F. und § 2 BVormVG (vgl. näher OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117, 118).Ein wesentlicher Zweck der Härteregelung ist es vielmehr, den von ihr erfassten Berufsbetreuern Gelegenheit zu geben, sich durch wirtschaftliche Anpassung (Reduzierung der Kosten, Erhöhung der Einnahmen durch Übernahme weiterer Betreuungen) trotz geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage zu verschaffen (vgl. BayObLGZ 2000, 136, 138 f.; 331, 334; 2001, 37; 122, 125; BayObLG FGPrax 2001, 243, 244; OLG Schleswig SchlHA 2002, 74, 75 f.; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224; 2000, 20).
- BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02
Das Bundesverfassungsgericht hat im Blick auf die Betreuervergütung hervorgehoben, dass die Begrenzung der Staatsausgaben ein legitimer Gemeinwohlzweck ist (BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1279); das Gericht hat es (…aaO) weiter als "eher fraglich" bezeichnet, ob die bisher erreichbare Vergütungshöhe tatsächlich zu einer verfestigten Rechtsposition der damals beschwerdeführenden Berufsbetreuerinnen geführt hat (vgl. auch BVerfG NJW-RR 2000, 1241, 2142). - BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00
Erhöhter Stundensatz für Betreuer
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02
Ein wesentlicher Zweck der Härteregelung ist es vielmehr, den von ihr erfassten Berufsbetreuern Gelegenheit zu geben, sich durch wirtschaftliche Anpassung (Reduzierung der Kosten, Erhöhung der Einnahmen durch Übernahme weiterer Betreuungen) trotz geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage zu verschaffen (vgl. BayObLGZ 2000, 136, 138 f.; 331, 334; 2001, 37; 122, 125; BayObLG FGPrax 2001, 243, 244; OLG Schleswig SchlHA 2002, 74, 75 f.; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224; 2000, 20). - OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02
Ein wesentlicher Zweck der Härteregelung ist es vielmehr, den von ihr erfassten Berufsbetreuern Gelegenheit zu geben, sich durch wirtschaftliche Anpassung (Reduzierung der Kosten, Erhöhung der Einnahmen durch Übernahme weiterer Betreuungen) trotz geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage zu verschaffen (vgl. BayObLGZ 2000, 136, 138 f.; 331, 334; 2001, 37; 122, 125; BayObLG FGPrax 2001, 243, 244; OLG Schleswig SchlHA 2002, 74, 75 f.; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224; 2000, 20). - BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01
Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02
Der Senat ist mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht der Auffassung, dass das Prinzip des Vertrauensschutzes es jedenfalls für die Zeit nach dem 30. Juni 2000 nicht gebietet, einen gegenüber § 1 Abs. 1 BVormVG a.F. erhöhten Stundensatz zu bewilligen (BayObLGZ 2001, 122, 125, 126; vgl. auch BayObLGR 2001, 52, 54, jew. für den Fall einer bemittelten Betreuten). - BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
Vergütung eines Betreuers ab dem 1.9.2000
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02
Der Senat ist mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht der Auffassung, dass das Prinzip des Vertrauensschutzes es jedenfalls für die Zeit nach dem 30. Juni 2000 nicht gebietet, einen gegenüber § 1 Abs. 1 BVormVG a.F. erhöhten Stundensatz zu bewilligen (BayObLGZ 2001, 122, 125, 126; vgl. auch BayObLGR 2001, 52, 54, jew. für den Fall einer bemittelten Betreuten). - OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02
Ein wesentlicher Zweck der Härteregelung ist es vielmehr, den von ihr erfassten Berufsbetreuern Gelegenheit zu geben, sich durch wirtschaftliche Anpassung (Reduzierung der Kosten, Erhöhung der Einnahmen durch Übernahme weiterer Betreuungen) trotz geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage zu verschaffen (vgl. BayObLGZ 2000, 136, 138 f.; 331, 334; 2001, 37; 122, 125; BayObLG FGPrax 2001, 243, 244; OLG Schleswig SchlHA 2002, 74, 75 f.; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224; 2000, 20). - OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 25 Wx 24/00
Vergütung des Berufsbetreuers in Übergangsfällen
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02
Ein wesentlicher Zweck der Härteregelung ist es vielmehr, den von ihr erfassten Berufsbetreuern Gelegenheit zu geben, sich durch wirtschaftliche Anpassung (Reduzierung der Kosten, Erhöhung der Einnahmen durch Übernahme weiterer Betreuungen) trotz geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage zu verschaffen (vgl. BayObLGZ 2000, 136, 138 f.; 331, 334; 2001, 37; 122, 125; BayObLG FGPrax 2001, 243, 244; OLG Schleswig SchlHA 2002, 74, 75 f.; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224; 2000, 20). - BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
Erhöhter Stundensatz für Betreuer eines mittellosen Betreuten
- BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 10/01
Härteausgleich für einen Berufsbetreuer