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   BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96 (1)   

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BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96 (1) (https://dejure.org/2000,34)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2000 - 1 BvR 539/96 (1) (https://dejure.org/2000,34)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 (1) (https://dejure.org/2000,34)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Spielbankengesetzes: Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, Betroffenheit der Spielbankgesellschaften - Betätigung als Spielbankunternehmer als Berufsausübung iSv GG Art 12 Abs 1

  • Wolters Kluwer

    Berufsfreiheit - Berufsausübung - Berufswahl - Spielbank - Kasino - Zugangsbeschränkung - Verhältnismäßigkeit - Baden-Württemberg

  • Glücksspiel & Recht
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verfassungsmäßigkeit des Spielbankgesetz Baden-Wüttemberg

  • Judicialis

    SpBG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; SpBG § 13 Abs. 2 Satz 1; ; SpBG § 13 Abs. 1 Satz 3; ; SpBG § 1 Abs. 3; ; SpBG § 1 Abs. 5; ; SpBG § 6; ; SpBG § 7; ; SpBG § 1 Abs. 4; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1; ; BVerfGG § 95 Abs. 3 Satz 1; ; BVerfGG § 35; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 1; ; GG Art. 70 Abs. 1; ; GG Art. 106 Abs. 2 Nr. 6; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 19 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Baden-Württembergischen Spielbankengesetzes über die Erteilung einer Konzession

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Spielbankgesetz Baden-Württemberg teilweise verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Spielbankgesetz Baden-Württemberg teilweise verfassungswidrig

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 102, 197
  • NJW 2001, 3253 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 771
  • NVwZ 2001, 790
  • DVBl 2000, 1596
  • DÖV 2001, 74
  • GewArch 2001, 61
 
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Wird zitiert von ... (412)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Das Spielbankenrecht gehört in der Bundesrepublik Deutschland zum Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, für das die Länder gemäß Art. 70 Abs. 1 GG die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz haben (vgl. BVerfGE 28, 119).

    In Baden-Württemberg galt deshalb zunächst - wie in den anderen Bundesländern - das Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 14. Juli 1933 (RGBl I S. 480; im Folgenden: Spielbankengesetz 1933) als Landesrecht fort (vgl. BVerfGE 28, 119 ), bis es durch das Gesetz über öffentliche Spielbanken (Spielbankengesetz - SpBG) vom 23. Februar 1995 (GBl S. 271) abgelöst wurde.

    Denn die Eigentumsgarantie schützt nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht dagegen erst in der Zukunft liegende (Umsatz- und Gewinn-)Chancen und Verdienstmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 28, 119 ; 68, 193 m.w.N.).

    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 18. März 1970 ausgeführt hat, mit der Zulassung einer Spielbank entstehe kein Gebilde des wirtschaftlichen Lebens und ihr Betrieb sei nicht wirtschaftliche Betätigung (vgl. BVerfGE 28, 119 ).

    Der Betrieb einer Spielbank ist eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen (vgl. BVerfGE 28, 119 ).

    aa) Die Regelung ist allerdings kompetenzgemäß zustande gekommen (vgl. BVerfGE 28, 119 ).

    In ihr findet einer der für die Zulassung von Spielbanken maßgeblichen Grundgedanken seinen Ausdruck (vgl. BVerfGE 28, 119 ).

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Dies wirkt, weil der Zugang zum Beruf des Spielbankunternehmers insoweit nicht von der Qualifikation der Unternehmen oder von sonstigen Kriterien abhängig ist, auf welche die Bewerber um eine Erlaubnis Einfluss nehmen können, wie eine objektive Berufszulassungsvoraussetzung (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 11, 168 ).

    Grundrechtsbeschränkungen dieser Art sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Allgemeinen nur zulässig, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten sind (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 11, 168 ).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Damit soll neben der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden, dass dieses nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheiden muss (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ).

    Die Durchführung eines behördlichen Erlaubnisverfahrens mit anschließender Anrufung der Verwaltungsgerichte ist den Beschwerdeführerinnen zu 1 und 2 insoweit nicht zuzumuten, weil es offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 79, 1 m.w.N.).

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Ein solches Wiederaufleben von Vorschriften aufgrund Nichtigkeit der sie ändernden Bestimmungen (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 104, 126 ) scheidet hier bereits deshalb aus, weil das Bundesverfassungsgericht das zuvor gesetzlich vorgesehene Sitzzuteilungsverfahren in wesentlichen Teilen ebenfalls für verfassungswidrig und nur für eine - zwischenzeitlich verstrichene Übergangsfrist - weiter anwendbar erklärt hat (BVerfGE 121, 266 ).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    bb) Die Regelung des § 217 StGB greift aber in die Berufsfreiheit von Ärzten und Rechtsanwälten mit deutscher Staatsangehörigkeit jedenfalls insoweit ein, als sie ihnen unter Strafandrohung untersagt, im Rahmen ihrer ärztlichen oder anwaltlichen Berufsausübung - einer auf Dauer angelegten und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dienenden Tätigkeit (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 102, 197 ; 110, 304 ; 126, 112 ) - geschäftsmäßig Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren, zu verschaffen oder zu vermitteln.

    (aa) Die Beschwerdeführerin zu III. 4. ist in Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit für den Beschwerdeführer zu III. 2. nicht zum Zwecke der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage, mithin nicht beruflich, tätig (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 102, 197 ; 110, 304 ; 126, 112 ).

    Dem Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 GG liegt ein weites, nicht personal gebundenes Begriffsverständnis zugrunde (vgl. dazu ausdrücklich BVerfGE 97, 228 ; vgl. auch bereits BVerfGE 50, 290 ), weshalb das Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen des Privatrechts mit Sitz im Inland anwendbar ist (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 102, 197 ; 126, 112 ).

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Allerdings muss er, zumal bei einem weitgehend vorbeugend wirkenden Verbot äußerer religiöser Bekundungen, ein angemessenes Verhältnis zu dem Gewicht und der Bedeutung des Grundrechts des pädagogischen Personals auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit ebenso wahren wie er bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des Eingriffs mit dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit beachten muss (vgl. BVerfGE 83, 1 ; 90, 145 ; 102, 197 ; 104, 337 ).
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