Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 28.11.2005 - 1 U 156/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
BGB-Gesellschaft: Befugnis zur Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung eines Jagdpachtvertrages
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung eines Jagdpachtvertrages; Zur Frage der Aktivlegitimation eines einzelnen Jagdpächters
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 432 § 709 § 730; ZPO § 50 § 51
BGB -Gesellschaft; Prozessführungsbefugnis; ordnungsgemäße Vertretung; Feststellungsklage; Jagdpacht; außerordentliche Kündigung; Abschussplan - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pachtrecht - Festellung d. Wirksamkeit d. Kündg. nur durch Jagdpachtgesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zu wenig Wild erlegt: Jagdpacht gekündigt - Jagdpacht-Gesellschafter können dagegen nicht einzeln gerichtlich vorgehen
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 20.07.2005 - 7 O 112/05
- OLG Karlsruhe, 28.11.2005 - 1 U 156/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2005 - 1 U 156/05
Die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 146, 341; NJW 2002, 1207 und 3389; NJW-RR 2003, 228) als Außengesellschaft rechts- und parteifähige Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist durch den Kläger nicht ordnungsgemäß gesetzlich vertreten. - BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2005 - 1 U 156/05
Die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 146, 341; NJW 2002, 1207 und 3389; NJW-RR 2003, 228) als Außengesellschaft rechts- und parteifähige Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist durch den Kläger nicht ordnungsgemäß gesetzlich vertreten. - BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86
Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2005 - 1 U 156/05
3. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist der einzelne Gesellschafter allerdings in besonders gelagerten Fällen prozessführungsbefugt und damit zur Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung im eigenen Namen berechtigt, wenn die anderen Gesellschafter sich unter Zurückstellung der Gesellschafterinteressen weigern, an der Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung mitzuwirken und zudem der verklagte Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten beteiligt ist (BGHZ 17, 340; 39, 14; 102, 152).
- BGH, 10.01.1963 - II ZR 95/61
Maurermeister - §§ 432, 709 BGB, Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen, …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2005 - 1 U 156/05
3. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist der einzelne Gesellschafter allerdings in besonders gelagerten Fällen prozessführungsbefugt und damit zur Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung im eigenen Namen berechtigt, wenn die anderen Gesellschafter sich unter Zurückstellung der Gesellschafterinteressen weigern, an der Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung mitzuwirken und zudem der verklagte Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten beteiligt ist (BGHZ 17, 340; 39, 14; 102, 152). - OLG Düsseldorf, 13.02.2003 - 10 U 216/01
Vertretung einer Gesellschaft bei Verweigerung der Mitwirkung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2005 - 1 U 156/05
Insoweit teilt der Senat die Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2003, 513). - BGH, 16.10.2002 - XII ZR 73/02
Rechtsverfolgung einer BGB -Gesellschaft; wucherähnliches Geschäft
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2005 - 1 U 156/05
Die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 146, 341; NJW 2002, 1207 und 3389; NJW-RR 2003, 228) als Außengesellschaft rechts- und parteifähige Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist durch den Kläger nicht ordnungsgemäß gesetzlich vertreten. - BGH, 06.06.1955 - II ZR 233/53
Klage wegen Gesellschaftsforderung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2005 - 1 U 156/05
3. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist der einzelne Gesellschafter allerdings in besonders gelagerten Fällen prozessführungsbefugt und damit zur Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung im eigenen Namen berechtigt, wenn die anderen Gesellschafter sich unter Zurückstellung der Gesellschafterinteressen weigern, an der Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung mitzuwirken und zudem der verklagte Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten beteiligt ist (BGHZ 17, 340; 39, 14; 102, 152).
- OLG Dresden, 08.06.2006 - 13 W 653/06
Verfahrensunterbrechung infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen …
Liegt aber die materielle und prozessuale Rechtszuständigkeit bei der Gesellschaft, kann nur diese - es sei denn die Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft liegen vor - Partei des Rechtsstreites sein (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.2003, Az: IX ZR 329/01, NJW-RR 2004, 275, 276; OLGR Karlsruhe 2006, 236; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 513, 514; OLGR Frankfurt 2001, 233;… Münchener Kommentar - Ulmer, BGB, 4. Aufl., § 705 Rn. 321;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 62 Rn. 13a). - LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 527/15 Klagt ein Gesellschafter im eigenen Namen einen Anspruch ein, den er als Anspruch der Gesellschaft bezeichnet, so ist die Klage grundsätzlich mangels Prozessführungsbefugnis des klagenden Gesellschafters unzulässig (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. November 2005 - 1 U 156/05 - juris).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - I-1 U 156/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der schuldbefreienden Wirkung der Leistung an einen Dritten; Voraussetzungen der "Sittenwidrigkeit" der Leistungserfüllung an einen Dritten i. S. des § 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 1 § 1 ...
- urteile-network.de
Reparaturkosten
- Judicialis
BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 185 Abs. 1; ; BGB § 249 Abs. 2; ; BGB § 249 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 362 Abs. 2; ; BGB § 633 Abs. 2; ; RBerG § 1
- rewis.io
- rechtsportal.de
Zur Wirksamkeit einer Reparaturkosten-Übernahmebestätigung
- rechtsportal.de
Zur Wirksamkeit einer Reparaturkosten-Übernahmebestätigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Reparaturkosten-Übernahme - Reparaturkosten - Reparaturwerkstatt - Schadenspositionen
- IWW (Kurzinformation)
Werkstattrecht - RKÜ keine unzulässige Rechtsbesorgung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Rechtsberatung - RKÜ-Bestätigung keine unerlaubte Rechtsberatung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Frankfurt/Main, 25.08.2004 - 1 S 8/04
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 156/05
Dass eine RKÜ gelegentlich mit einer (Sicherungs-)Abtretung gleichgesetzt bzw. verwechselt wird, ist dem Senat nicht erst durch die Schriftsätze der Beklagten bekannt (vgl. z.B. LG Frankfurt, NJW 2004, 3430).Sie steht nicht etwa unter der aufschiebenden Bedingung einer fehlerfreien Reparaturleistung (siehe auch LG Frankfurt NJW 2004, 3430, wo aber nur in der Reparatur als solcher, nicht in deren Fehlerfreiheit, eine aufschiebende Bedingung gesehen wird).
- BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04
Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 156/05
Das ist eine Frage des Einzelfalls und nach den Kriterien zu beurteilen, die der Bundesgerichtshof für vergleichbare Fälle entwickelt hat (zuletzt Urteil vom 04.04.2006, VI ZR 338/04, noch unveröffentlicht). - OLG Karlsruhe, 28.06.1995 - 6 U 244/94
Kfz-Raparaturbetrieb; Fremde Rechtsangelegenheiten; Rechnung; Auftraggeber; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 156/05
Dass die Verwendung des ZDK-empfohlenen Formulars "Reparaturkosten-Übernahmebestätigung" in der Fassung, wie es dem Senat vorliegt, für sich allein in der Regel noch keine erlaubnispflichtige Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit darstellt, steht für den Senat nicht ernsthaft in Frage (…siehe auch Minoggio/Lohmann/Otting, a.a.O., Stichwort "Rechtsberatungsgesetz"; OLG Nürnberg…, Urteil vom 23.04.1993, 3 U 1254/93, zitiert nach Hanel, Rechtsfragen der Kfz-Werkstatt, 6. Auflage, S. 118; OLG Karlsruhe 6 U 244/94, zitiert nach Reinking/Schmidt/Woyte, Die Autoreparatur, Rn. 348).