Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 23.06.2005

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 18/05 - 7   

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https://dejure.org/2005,5367
OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 18/05 - 7 (https://dejure.org/2005,5367)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.03.2005 - 5 W 18/05 - 7 (https://dejure.org/2005,5367)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. März 2005 - 5 W 18/05 - 7 (https://dejure.org/2005,5367)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung: Verurteilung zur Beseitigung einer Grundschuld auf Kosten des Schuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung einer Pflicht zur Beseitigung von auf einem Grundstück lastende Grundschulden nach § 888 Zivilprozessordnung (ZPO); Beseitigung eines Grundpfandrechts als Vornahme einer vertretbaren Handlung

  • Judicialis

    ZPO § 567 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § ... 569 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 2; ; ZPO § 793; ; ZPO § 875; ; ZPO § 887 I; ; ZPO § 887 II; ; ZPO § 888; ; ZPO § 894; ; BGB § 268 Abs. 1; ; BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 1150; ; BGB § 1192 Abs. 1; ; GBO § 27 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888
    § 888 ZPO nicht zur Beseitigung der auf dem Grundstück lastenten Schulden auf Kosten des Schuldners anwendbar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vollstreckung einer Grundschuldbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1253
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 226/84

    Rechte des Gläubigers bei rechtskräftiger Verurteilung des Schuldners zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 18/05
    Dem allem entspricht folglich, dass die Verpflichtung, ein Grundpfandrecht zu beseitigen, nach der Rechtsprechung durchweg als eine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung betrachtet wird, deren Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO erfolgt, wenn die zur Ablösung des Grundpfandrechts zu zahlende Summe feststeht und der Gläubiger zur Löschung bereit ist oder dazu gezwungen werden kann (BGH NJW 1986, 1676, 1677; RG SeuffA 58 (1903) Nr. 128; KG, JR 1952, 440; OLG Düsseldorf, MDR 1980, 410).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.1979 - 18 W 51/79
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 18/05
    Dem allem entspricht folglich, dass die Verpflichtung, ein Grundpfandrecht zu beseitigen, nach der Rechtsprechung durchweg als eine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung betrachtet wird, deren Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO erfolgt, wenn die zur Ablösung des Grundpfandrechts zu zahlende Summe feststeht und der Gläubiger zur Löschung bereit ist oder dazu gezwungen werden kann (BGH NJW 1986, 1676, 1677; RG SeuffA 58 (1903) Nr. 128; KG, JR 1952, 440; OLG Düsseldorf, MDR 1980, 410).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - 5 W 25/05

    Ablehnung eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen wegen der Besorgnis der

    Auch im selbständigen Beweisverfahren kann ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 23.08.2005, I-5 W 18/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2000, 4 W 687/00, OLGR Koblenz 2001, 141).

    Wegen der besonderen Bedeutung der Sachverständigenbestellung im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens erscheint hier die Heranziehung des Hauptsachestreitwertes sachgerecht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 23.08.2005, I-5 W 18/05).

  • OLG Rostock, 03.08.2023 - 3 W 38/19

    Vollstreckungsart bei Ziel der Lastenfreiheit eines Grundstücks

    Vielmehr kann der Anspruch auf Herstellung der Lastenfreiheit von eingetragenen Grundschulden gemäß § 887 ZPO durchgesetzt werden, jedenfalls wenn der zur Ablösung der Grundschuld erforderliche Betrag feststeht und der Grundschuldgläubiger zur Löschung der Grundschuld bereit ist oder hierzu gezwungen werden kann (BGH, Urt. v. 21.02.1986, V ZR 226/84, BGHZ 97, 178; OLG Koblenz, Beschl. v. 23.02.2015 - 5 W 106/15, MDR 2015, 980; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 01.03.2005 - 5 W 18/05, MDR 2005, 1253; OLG Bremen, Beschl. v. 28.05.2014 - 4 UF 46/14, juris).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2010 - 13 W 7/10

    Zwangsvollstreckung: Freigabe einer als Sicherheit für ein Konto des Schuldners

    Die vom Schuldner übernommene Verpflichtung ist vergleichbar mit der Verpflichtung zur Herstellung der Lastenfreiheit eines Grundstücks, die vertretbare Handlung ist (OLG Naumburg OLG-Report 2000, 297; OLG Saarbrücken MDR 2005, 1253; BGH NJW 1986, 1676 m.w.N.) oder mit der Verpflichtung, eine Bürgschaft zu stellen, die ebenfalls vertretbare Handlung ist (OLG Karlsruhe MDR 1991, 454 m.w.N.; KGR Berlin 1997, 202).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.06.2005 - 8 W 246/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6309
OLG Stuttgart, 23.06.2005 - 8 W 246/05 (https://dejure.org/2005,6309)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.06.2005 - 8 W 246/05 (https://dejure.org/2005,6309)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 8 W 246/05 (https://dejure.org/2005,6309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Beschwerdegerichts in Zwangsvollstreckungsverfahren bei Wohnsitz des Schuldners im Ausland; Anwendbarkeit des § 119 Abs. 1 Nr. 1b Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zuständiges Beschwerdegericht im Zusammenhang mit der Freigabe gepfändeter Forderungen, wenn der Schuldner seinen Wohnsitz im Ausland hat - Anwendung der Vorschriften der lex fori

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1253
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 17.09.2004 - 2 W 186/04

    Zuständigkeit des OLG für Beschwerden in Zwangsvollstreckungssachen bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.06.2005 - 8 W 246/05
    Aus den dargelegten Gründen kann den abweichenden Auffassungen des OLG Köln (InVo 2004, 512), OLG Frankfurt (DGVZ 2004, 92) und OLG Braunschweig (Rpfleger 2005, 150) nicht gefolgt werden.
  • OLG Oldenburg, 04.09.2003 - 5 AR 44/03

    Entscheidungskompetenz des Landgerichts über sofortige Beschwerden in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.06.2005 - 8 W 246/05
    Es gelten auch hier nur die Vorschriften der lex fori (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15.3.2005, Az. 8 W 85/05, und 18.4.2005, Az. 8 W 145/05; OLG Oldenburg OLGR 2003, 374; OLGR 2004, 47 = NJW-RR 2004, 499).
  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 23/03

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter; Vergütung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.06.2005 - 8 W 246/05
    Wie der BGH bereits in seinem Beschluss vom 19.3.04 (AZ IXa ZB 23/03, BGHReport 2004, 1114) dargelegt hat, greift die Ausnahmeregelung des § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG bei Zwangsversteigerungsverfahren über ein in Deutschland belegenes Grundstück eines deutschen Eigentümers mit ausländischem Wohnsitz nicht ein.
  • BGH, 25.10.2006 - VII ZB 24/06

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Zwangsvollstreckungsverfahren bei

    Die Gegenansicht verweist auf den Willen des Gesetzgebers sowie den Umstand, dass es im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht um von § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG vorausgesetzte Ansprüche i.S. von § 194 Abs. 1 BGB gehe (vgl. OLG Stuttgart, MDR 2005, 1253; OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 499, 500; OLG Oldenburg, OLGR 2003, 374; Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 119 GVG Rdn. 15; Albers in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 119 GVG Rdn. 9; Musielak/Wittschier, ZPO, 4. Aufl., § 119 GVG Rdn. 19).
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2007 - 3 W 169/07

    Zuständigkeit des Landgerichts in Beschwerdeverfahren nach der Insolvenzordnung

    Diese Überlegungen greifen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte nicht ein, wenn das Amtsgericht im Rahmen eines Zwangsvollstreckungs- oder Zwangsversteigerungsverfahren tätig wird (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IX a ZB 23/03, zit. nach Juris; BGH RPfleger 2007, 210; OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 499; OLG Stuttgart MDR 2005, 1253; inzwischen aufgegebene gegenteilige Auffassung OLG Köln OLGR 2004, 293, vgl. OLG Köln ZIP 2007, 2097).
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