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   OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06 (Hs)   

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OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06 (Hs) (https://dejure.org/2006,5371)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.11.2006 - 10 W 86/06 (Hs) (https://dejure.org/2006,5371)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. November 2006 - 10 W 86/06 (Hs) (https://dejure.org/2006,5371)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung restlichen Werklohns aus einem Bauvertrag über eine Dachneueindeckung an einem Wohnhaus; Erstattung von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln; Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit; Abgabe einer eigenen ...

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 1; ; ZPO § ... 42 Abs. 3; ; ZPO § 46 Abs. 2 2. HS; ; ZPO § 139; ; ZPO § 278; ; ZPO § 278 Abs. 1; ; ZPO § 348; ; ZPO § 348 a; ; ZPO § 349 Abs. 2; ; ZPO § 349 Abs. 3; ; ZPO § 349 Abs. 4; ; ZPO § 567 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; GVG § 122

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 1
    Kein Ablehnungsgrund wegen richterlicher Stellungnahme zur Siegessicherheit einer Partei mit den Worten, er werde sich da aber wundern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 794
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96

    Ablehnung eines Richters wegen Hinweis auf Verjährung im Zuge von

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06
    Die Kundgabe der eigenen Meinung zum möglichen Prozessausgang bietet dabei als solches noch nicht einen Grund zu der Befürchtung, der Richter mache sich zum Sachwalter der Gegenpartei (vgl. BGH NJW 1998, 612 - 613 zitiert nach juris).

    Wenn der Richter in einem Verfahren seine Rechtsansicht darlegt und dabei eine von der Partei abweichende Auffassung vertritt, muss dies vielmehr hingenommen werden, zumal es in der Natur der Sache liegt, dass der Richter nur eine der unterschiedlichen Rechtsansichten zweier sich streitender Parteien für richtig halten kann (vgl. BGH NJW 1998, 612-613 zitiert nach juris; KG MDR 1999, 253 zitiert nach juris; KG MDR 2006, 1009 - 1010 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248; OLG Brandenburg FamRZ 1993, 1497, 1498; OLG München MDR 2004, 52; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 26).

    Hinzu kommt, dass die Vorschrift des § 278 Abs. 1 ZPO es zugleich erforderlich macht, den Parteien die voraussichtliche weitere Entwicklung des Falls auch konkret aufzuzeigen und die vorläufige Rechtsmeinung darzulegen (vgl. BGH NJW 1998, 612 - 613 zitiert nach juris; KG MDR 1999, 253 zitiert nach juris).

  • KG, 21.08.1998 - 28 W 6180/98
    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06
    Wenn der Richter in einem Verfahren seine Rechtsansicht darlegt und dabei eine von der Partei abweichende Auffassung vertritt, muss dies vielmehr hingenommen werden, zumal es in der Natur der Sache liegt, dass der Richter nur eine der unterschiedlichen Rechtsansichten zweier sich streitender Parteien für richtig halten kann (vgl. BGH NJW 1998, 612-613 zitiert nach juris; KG MDR 1999, 253 zitiert nach juris; KG MDR 2006, 1009 - 1010 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248; OLG Brandenburg FamRZ 1993, 1497, 1498; OLG München MDR 2004, 52; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 26).

    Hinzu kommt, dass die Vorschrift des § 278 Abs. 1 ZPO es zugleich erforderlich macht, den Parteien die voraussichtliche weitere Entwicklung des Falls auch konkret aufzuzeigen und die vorläufige Rechtsmeinung darzulegen (vgl. BGH NJW 1998, 612 - 613 zitiert nach juris; KG MDR 1999, 253 zitiert nach juris).

    Ein Richter muss insofern auch nicht bei jeder rechtlichen Äußerung ausdrücklich auf die Vorläufigkeit seiner Rechtsauffassung hinweisen und dabei gleichzeitig im einzelnen auf alle Gegenargumente ausdrücklich eingehen (vgl. KG MDR 1999, 253 zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 25.03.1986 - 15 W 13/86
    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06
    Je nach Sachlage kann unter Abwägung der Gebote der §§ 139, 278 ZPO, insbesondere im Rahmen von Vergleichsverhandlungen (§ 278 Abs. 1 ZPO), nämlich durchaus Anlass bestehen, eindeutig Stellung zu beziehen (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248; OLG München MDR 2004, 52 zitiert nach juris).

    Wenn der Richter in einem Verfahren seine Rechtsansicht darlegt und dabei eine von der Partei abweichende Auffassung vertritt, muss dies vielmehr hingenommen werden, zumal es in der Natur der Sache liegt, dass der Richter nur eine der unterschiedlichen Rechtsansichten zweier sich streitender Parteien für richtig halten kann (vgl. BGH NJW 1998, 612-613 zitiert nach juris; KG MDR 1999, 253 zitiert nach juris; KG MDR 2006, 1009 - 1010 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248; OLG Brandenburg FamRZ 1993, 1497, 1498; OLG München MDR 2004, 52; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 26).

    Solche Umstände liegen etwa dann vor, wenn der Richter eindeutig und unmissverständlich zu erkennen gibt, er werde von der eingenommenen Haltung, völlig unabhängig von dem weiteren Verlauf des Verfahrens, nicht mehr abrücken (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248).

  • OLG München, 19.05.2003 - 13 U 2149/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Erteilung eines richterlichen Hinweises

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06
    Je nach Sachlage kann unter Abwägung der Gebote der §§ 139, 278 ZPO, insbesondere im Rahmen von Vergleichsverhandlungen (§ 278 Abs. 1 ZPO), nämlich durchaus Anlass bestehen, eindeutig Stellung zu beziehen (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248; OLG München MDR 2004, 52 zitiert nach juris).

    Wenn der Richter in einem Verfahren seine Rechtsansicht darlegt und dabei eine von der Partei abweichende Auffassung vertritt, muss dies vielmehr hingenommen werden, zumal es in der Natur der Sache liegt, dass der Richter nur eine der unterschiedlichen Rechtsansichten zweier sich streitender Parteien für richtig halten kann (vgl. BGH NJW 1998, 612-613 zitiert nach juris; KG MDR 1999, 253 zitiert nach juris; KG MDR 2006, 1009 - 1010 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248; OLG Brandenburg FamRZ 1993, 1497, 1498; OLG München MDR 2004, 52; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 26).

  • OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 3 U 217/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06
    Dabei erlaubt selbst eine mit Nachdruck vertretene und pointiert formulierte Rechtsmeinung noch nicht den Schluss auf ein parteiliches Verhalten, das Anlass zu Misstrauen geben könnte (vgl. OLG Frankfurt NJW 2004, 621).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06
    Maßgebend ist hierbei nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH NJW NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 9).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06
    Maßgebend ist hierbei nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH NJW NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 9).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06
    Maßgebend ist hierbei nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH NJW NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 9).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06
    Maßgebend ist hierbei nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH NJW NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 9).
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06
    Ein Anwendungsfall des § 568 Abs. 1 S. 1 ZPO liegt dementsprechend nicht vor (vgl. BGH NJW 2004, 856; Gummer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 568 ZPO Rdn. 3 m.w.N.).
  • KG, 09.03.2006 - 21 U 4/05

    Richterablehnung: Entscheidungszuständigkeit über ein Ablehnungsgesuch gegen

  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv;

  • OLG Dresden, 07.10.2004 - 6 W 972/04

    Besorgnis der Befangenheit wegen Vorbefasstheit des Richters

  • BayObLG, 24.02.1999 - 2Z BR 18/99

    Befangenheit eines Richters wegen Hinweises auf eine mögliche Verjährung von

  • OLG Celle, 01.07.1992 - 7 W 16/92
  • OLG Karlsruhe, 27.05.1986 - 12 W 21/86
  • OLG Hamm, 29.03.2018 - 1 W 12/18

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Vertretung eines angeblich

    Wenn der Richter in einem Verfahren seine Rechtsansicht darlegt und dabei eine von der Partei abweichende Auffassung vertritt, muss dies hingenommen werden, auch wenn dies für eine Partei ungünstig ist und der Richter dabei Argumente des Gegners aufführt (vgl. BGH, B. v. 24.04.2013 - RiZ 4/12 -, Rn 24, Juris; OLG Sachsen-Anhalt, B. v. 30.11.2006 - 10 W 86/06 -, Rn. 21 Juris, jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2021 - 3 WF 162/20

    Richterablehnung; Befangenheit, Meinungskundgabe zu Erfolgsaussichten des

    Wenn der Richter in einem Verfahren seine Rechtsansicht darlegt und dabei eine von der Partei abweichende Auffassung vertritt, muss dies vielmehr hingenommen werden, zumal es in der Natur der Sache liegt, dass der Richter nur eine der unterschiedlichen Rechtsansichten zweier sich streitender Parteien für richtig halten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.1997 - IV ZR 214/96 - NJW 1998, 612f; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2006 - 10 W 86/06 (Hs) -, Rn. 21 - 22, juris).

    Solche Umstände liegen etwa dann vor, wenn der Richter eindeutig und unmissverständlich zu erkennen gibt, er werde von der eingenommenen Haltung, völlig unabhängig von dem weiteren Verlauf des Verfahrens, nicht mehr abrücken (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2006 - 10 W 86/06 (Hs) -, Rn. 22, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.1986 - 15 W 13/86 -, OLGZ 1987, 248).

  • OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15

    Kein Verlust des Ablehnungsrechts bei Verhandlung nach förmlichem

    Ein salopper Tonfall oder die Verwendung umgangssprachlicher Redewendungen allein ist deshalb nicht ausreichend (OLG Naumburg, Beschluss vom 30.11.2006 - 10 W 86/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5.3.2008 - 9 WF 45/08; OLG München, Beschluss vom 11.11.2009 - 7 W 2449/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3.2012 - 14 W 2/12).
  • OLG Naumburg, 24.01.2012 - 10 W 42/11

    Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Aber nicht schon jeder saloppe Tonfall oder jede drastische Formulierung oder Unmutsäußerung führt zur Ablehnung (OLG Naumburg, Beschluss vom 30.11.2006, 10 W 86/06).
  • OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsanträge

    Danach bildet eine lediglich vorläufige Rechtsauffassung von vornherein keinen Ablehnungsgrund (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 1535, 1536; OLG Hamm MDR 2010, 1282; OLG Naumburg MDR 2007, 794).
  • KG, 07.07.2010 - 20 SchH 2/10

    Befangenheit des Schiedsrichters: Beachtung der für Richter geltenden Gebote und

    Denn die Unparteilichkeit gebietet dem Richter nicht, dass er sich über den von ihm nach Prüfung der Sach- und Rechtslage erwartenden Ausgang nicht klar äußert, sondern ausschließlich in der Möglichkeitsform formuliert (OLG Naumburg, Beschluss vom 30.11.2006 -10 W 86/06-, MDR 2007, 794; Zöller/Vollkommer, a. a.O., § 42 Rn. 26).
  • OLG München, 24.11.2015 - 34 SchH 5/15

    Vorab mitgeteilte Schiedsrichtermeinung als Ablehnungsgrund: Keine "Pflicht zum

    Die Pflicht zur Unparteilichkeit gebietet es nicht, dass sich Schiedsrichter nur in der Möglichkeitsform äußern und die Vorläufigkeit ihrer Beurteilung ausdrücklich betonen (OLG München MDR 2004, 52; OLG Bremen NJW-RR 2013, 574; KG SchiedsVZ 2010, 225/227; OLG Naumburg MDR 2007, 794; OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248; Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 26; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 36. Aufl. § 42 Rn. 18).
  • OLG München, 28.03.2011 - 1 W 240/11

    Richterablehnung: Verstoß gegen das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot und

    Hierzu zählen unsachliche Äußerungen in der mündlichen Verhandlung (Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 22), allgemein abfällige, höhnische, ironische, kränkende oder beleidigende Äußerungen des Richters (Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 22), bissige Ironie oder offen gezeigte Häme oder sonst eine unangemessene Ausdrucksweise (BGH vom 21.12.2006 - X ZB 60/06), aber nicht schon ein salopper Tonfall oder drastische Formulierungen (OLG Naumburg vom 30.11.2006 - 10 W 86/06), ebenso wenig eine sachlich begründete Unmutsäußerung.
  • OLG München, 03.01.2008 - 34 SchH 3/07

    Ablehnung eines Schiedsrichters: Gerichtliche Entscheidung über die

    Solche Umstände lägen etwa dann vor, wenn der Richter eindeutig und unmissverständlich zu erkennen gibt, er werde von der eingenommenen Haltung, völlig unabhängig von dem weiteren Verlauf des Verfahrens oder der vorgetragenen Argumente, nicht mehr abrücken (OLG Naumburg MDR 2007, 794/795).
  • OLG München, 20.01.2009 - 1 W 2492/08
    Hierzu zählen unsachliche Äußerungen in der mündlichen Verhandlung (Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 22), allgemein abfällige, höhnische, ironische, kränkende oder beleidigende Äußerungen des Richters (Zöller/Vollkomer § 42 Rn. 22), bissige Ironie oder offen gezeigte Häme oder sonst eine unangemessene Ausdrucksweise (BGH vom 21.12.2006 - X ZB 60/06), aber nicht schon ein salopper Tonfall oder drastische Formulierungen ( OLG Naumburg vom 30.11.2006 - 10 W 86/06).
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