Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.11.2010

Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 112/2010   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1265
BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 112/2010 (https://dejure.org/2010,1265)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2010 - VIII ZR 112/2010 (https://dejure.org/2010,1265)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2010 - VIII ZR 112/2010 (https://dejure.org/2010,1265)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 556a Abs 1 S 2 BGB
    Wohnraummiete: Abrechnung der Betriebskosten auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs; Verbrauchserfassung mit einem geeichten Messgerät

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vermutung für die inhaltliche Richtigkeit einer Betriebskostenabrechnung bei Erfassung des tatsächlichen Verbrauchs mittels eines geeichten Messgeräts; Beweislastverteilung für den Nachweis der inhaltlichen Richtigkeit einer Betriebskostenabrechnung bei Ablesung mit ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung nach erfasstem Verbrauch mit nicht mehr geeichtem Messgerät; geeichte Messgeräte mit Vermutungswirkung für zutreffende Erfassung; Beweislast für zutreffende Verbrauchserfassung durch nicht (mehr) geeichte Geräte trägt der Vermieter

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine Vermutung der Richtigkeit der von einer nicht (mehr) geeichten Messeinrichtung abgelesenen Verbrauchswerte

  • rabüro.de

    Nicht geeichte Wasserzähler in der Betriebskostenabrechnung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Abrechnung der Betriebskosten auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs; Verbrauchserfassung mit einem geeichten Messgerät

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Abrechnung der Betriebskosten auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs; Verbrauchserfassung mit einem geeichten Messgerät

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermutung für die inhaltliche Richtigkeit einer Betriebskostenabrechnung bei Erfassung des tatsächlichen Verbrauchs mittels eines geeichten Messgeräts; Beweislastverteilung für den Nachweis der inhaltlichen Richtigkeit einer Betriebskostenabrechnung bei Ablesung mit ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskosten: Beweis für Verbrauch durch ungeeichten Wasserzähler?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Verwendung von Verbrauchswerten eines nicht geeichten Wasserzählers im Rahmen der Betriebskostenabrechnung

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter in Beweispflicht bei abgelaufener Eichfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nicht geeichte Wasserzähler in der Betriebskostenabrechnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil Betriebskostenabrechnung: Kein geeichter Wasserzähler

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auch nicht geeichte Wasserzähler können Betriebskosten für Mieter begründen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwendung von Verbrauchswerten eines nicht geeichten Wasserzählers im Rahmen der Betriebskostenabrechnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betriebskostenabrechnung mit nicht geeichtem Wasserzähler

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wasserzähler nicht geeicht - Streit um die Messwerte einer Betriebskostenabrechnung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Die Verbrauchswerte eines nicht geeichten Wasserzählers dürfen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung verwendet werden, wenn die angezeigten Werte zutreffend sind

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betriebskostenabrechnung - Verwendung eines nicht geeichten Wasserzählers

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung und nicht geeichter Wasserzähler

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Messwerte nicht geeichter Wasserzähler

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Nicht geeichter Wasserzähler bei der Betriebskostenabrechnung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Verbrauchswerten nicht geeichter Wasserzähler

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Für Betriebskostenabrechnung tatsächlicher Verbrauch entscheidend - BGH: Spätere Messbestätigung möglich

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung gültig, wenn Verbrauchswerte mit ungeeichten Messgeräten ermittelt wurden ?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Werte von ungeeichtem Zähler verwenden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abrechnung von Wasserkosten bei Einsatz nicht geeichter Wasserzähler

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Verwendung von Verbrauchswerten eines nicht geeichten Wasserzählers im Rahmen der Betriebskosten

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Verbrauchswerte eines nicht geeichten Wasserzählers

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Entscheidung zu nicht geeichten Messgeräten

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Verwendung nicht geeichter Messgeräte im Rahmen der Betriebskostenabrechnung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Beweislast bei zu hohen warmen Betriebskosten

Besprechungen u.ä. (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter in Beweispflicht bei abgelaufener Eichfrist

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage, ob auch durch nicht geeichte Wasserzähler Verbrauchswerte ermittelt und einer Betriebskostenabrechnung zugrunde gelegt werden können

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wasserzähler: Umlage nach Verbrauch trotz Ablaufs der Eichfrist möglich! (IMR 2011, 46)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 598
  • MDR 2011, 92
  • NZM 2011, 117
  • ZMR 2011, 362
  • NJ 2011, 135
  • NJ 2011, 210
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04

    Teilweise Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung -

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 112/10
    Ermittle der Vermieter den Verbrauch anhand nicht (mehr) geeichter Messgeräte, verstoße er gegen ein den Verbraucher schützendes gesetzliches Verbot; die so ermittelten Werte seien zur Feststellung des tatsächlichen Verbrauchs deshalb ungeeignet (BayObLG, WuM 2005, 479 f.; LG Saarbrücken, WuM 2005, 606; AG Löbau, WuM 2008, 486; AG Esslingen, WuM 2008, 301; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556 BGB Rn. 116; Bierbaum, GE 2000, 848).
  • LG Saarbrücken, 22.07.2005 - 13 B S 23/05

    Anforderungen an eine hinreichend nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung des

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 112/10
    Ermittle der Vermieter den Verbrauch anhand nicht (mehr) geeichter Messgeräte, verstoße er gegen ein den Verbraucher schützendes gesetzliches Verbot; die so ermittelten Werte seien zur Feststellung des tatsächlichen Verbrauchs deshalb ungeeignet (BayObLG, WuM 2005, 479 f.; LG Saarbrücken, WuM 2005, 606; AG Löbau, WuM 2008, 486; AG Esslingen, WuM 2008, 301; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556 BGB Rn. 116; Bierbaum, GE 2000, 848).
  • AG Löbau, 12.02.2008 - 6 C 290/06
    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 112/10
    Ermittle der Vermieter den Verbrauch anhand nicht (mehr) geeichter Messgeräte, verstoße er gegen ein den Verbraucher schützendes gesetzliches Verbot; die so ermittelten Werte seien zur Feststellung des tatsächlichen Verbrauchs deshalb ungeeignet (BayObLG, WuM 2005, 479 f.; LG Saarbrücken, WuM 2005, 606; AG Löbau, WuM 2008, 486; AG Esslingen, WuM 2008, 301; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556 BGB Rn. 116; Bierbaum, GE 2000, 848).
  • AG Esslingen, 14.10.2004 - 1 C 1532/04
    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 112/10
    Ermittle der Vermieter den Verbrauch anhand nicht (mehr) geeichter Messgeräte, verstoße er gegen ein den Verbraucher schützendes gesetzliches Verbot; die so ermittelten Werte seien zur Feststellung des tatsächlichen Verbrauchs deshalb ungeeignet (BayObLG, WuM 2005, 479 f.; LG Saarbrücken, WuM 2005, 606; AG Löbau, WuM 2008, 486; AG Esslingen, WuM 2008, 301; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556 BGB Rn. 116; Bierbaum, GE 2000, 848).
  • BGH, 07.02.2018 - VIII ZR 189/17

    Zu Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener

    Die genannte Herangehensweise des Berufungsgerichts hat ihm deshalb - was der Senat auch ohne ausdrückliche Revisionsrüge nachzuprüfen hat (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 1998 - VI ZR 239/97, NJW 1999, 860 unter II 3 a; vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 110/06, WM 2007, 2024 Rn. 14) - den Blick dafür verstellt, dass bei einer Nachforderung von Betriebskosten, die der Mieter bei entsprechender Vereinbarung mit den dafür bestehenden Aufteilungsmaßstäben nach (formell) ordnungsgemäß erteilter Jahresabrechnung zu tragen hat (§ 556 Abs. 1, 3, § 556a Abs. 1 BGB, §§ 6 ff. HeizkostenV), die Darlegungs- und Beweislast für die inhaltliche Richtigkeit der erhobenen Forderung, also für die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der angefallenen Betriebskosten auf die einzelnen Mieter, bei der Klägerin als Vermieterin liegt (vgl. Senatsurteile vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 27/07, NJW 2008, 1801 Rn. 28; vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 15; vom 17. November 2010 - VIII ZR 112/10, NJW 2011, 598 Rn. 13; vom 22. Oktober 2014 - VIII ZR 41/14, NJW 2015, 475 Rn.16).

    Umstände, die geeignet wären, eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit zumindest einzelner Abrechnungskriterien zu begründen, und den Beklagten insoweit die Führung des Gegenbeweises abverlangen würden (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 112/10, aaO), sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 243/12

    Energieversorgungsvertrag: Rechtsfolgen einer unzulässigen Verbrauchsschätzung

    Dabei ist, wenn eine exakte Ermittlung des tatsächlichen Verbrauchs auf andere Weise nicht möglich ist, eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO zulässig, sofern der Vortrag der Parteien eine hinreichende Grundlage für eine tatrichterliche Schätzung des Verbrauchs bietet (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 112/10, WuM 2011, 21 Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2016 - 4 A 1150/15

    Verwendung von Messwerten nicht geeichter Wärmezähler und Kaltwasserzähler für

    vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 112/10 -, NJW 2011, 598 = juris, Rn. 13.
  • AG Brandenburg, 29.01.2016 - 34 C 73/14

    Schätzung des tatsächlichen Stromverbrauchs bei Manipulation des Stromzählers

    Denn auch eine unzulässige Schätzung des Versorgungsunternehmens schließt spätere Nachforderungen bzw. Gutschrift nicht aus ( BGH , Urteil vom 16.10.2013, Az.: VIII ZR 243/12, u.a. in: NJW 2014, Seiten 1298 ff.; BGH , Urteil vom 17.11.2010, Az.: VIII ZR 112/10, u.a. in: WuM 2011, Seite 21; OLG Düsseldorf , Urteil vom 21.01.2009, Az.: I-3 U 28/08, u.a. in: RdE 2009, Seiten 227 f.; OLG Hamm , Urteil vom 12.01.2007, Az.: 19 U 98/06, u.a. in: NJW-RR 2007, Seiten 1650 f.; OLG Rostock , Urteil vom 29.09.2004, Az.: 6 U 160/03, u.a. in: OLG-NL 2006, Seiten 56 ff.; OLG Saarbrücken , Urteil vom 28.10.2003, Az.: 4 U 686/02, u.a. in: OLG-Report 2004, Seiten 237 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 11.11.1993, Az.: 5 U 23/93, u.a. in: RdE 1994, Seiten 196 f.; LG Itzehoe , Urteil vom 23.04.2014, Az.: 6 O 416/13, u.a. in: VersorgW 2014, Seite 304 ).

    Dabei ist, wenn eine exakte Ermittlung des tatsächlichen Verbrauchs auf andere Weise jetzt nicht mehr möglich ist, eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO zulässig, sofern der Vortrag der Parteien und das Ergebnis der Beweisaufnahme eine hinreichende Grundlage für eine tatrichterliche Schätzung des tatsächlichen Stromverbrauchs bietet ( BGH , Urteil vom 16.10.2013, Az.: VIII ZR 243/12, u.a. in: NJW 2014, Seiten 1298 ff.; BGH , Urteil vom 17.11.2010, Az.: VIII ZR 112/10, u.a. in: WuM 2011, Seite 21; OLG Saarbrücken , Urteil vom 28.10.2003, Az.: 4 U 686/02, u.a. in: OLG-Report 2004, Seiten 237 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 11.11.1993, Az.: 5 U 23/93, u.a. in: RdE 1994, Seiten 196 f.; LG Frankfurt/Main , Urteil vom 10.03.2005, Az.: 32 O 142/03, u.a. in: "juris" ).

  • LG Limburg, 31.08.2018 - 3 S 39/18

    Messungen eichfälliger Messgeräte: Kein Verwendungsverbot nach Neuregelung des

    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az.: VIII ZR 112/10 = NJW 2011, 598; MDR 2011, 92), wonach Verbrauchswerten von nicht oder nicht mehr geeichten Zählern lediglich die Vermutung der Richtigkeit fehle, der Vermieter diesbezüglich aber den Beweis der Richtigkeit antreten könne, sei mit der Neuregelung des MessEG überholt.

    In dieser Hinsicht wird teilweise vertreten, dass die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Verbrauchswerte eines nicht geeichten Zählers im Rahmen der Betriebskostenabrechnung verwendet werden dürfen und lediglich deren Richtigkeitsvermutung entfallen soll (BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VII ZR 112/10 = NJW 2011, 598 [BGH 17.11.2010 - VIII ZR 112/10] ; MDR 2011, 92), angesichts § 33 Abs. 1 MessEG n.F. und der maßgeblichen Ziele des Eichrechts überholt sei (so Lammel, WuM 2015, 531).

  • OLG München, 13.01.2011 - 32 Wx 32/10

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter wegen unrichtiger

    Messgeräten, deren Eichgültigkeit abgelaufen ist, kommt die Vermutung der Richtigkeit nicht zu (Anschluss an BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 112/10).

    10 Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des BGH an (Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10), wonach der Ablauf der Eichfrist nicht dazu führt, dass die festgestellten Werte ohne Bedeutung sind.

  • OLG Köln, 28.08.2013 - 11 U 209/12

    Nachforderungen eines Stromversorgers

    aa) Eine Verbrauchsmessung, die durch einen von einer staatlichen Eichbehörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle überprüften Zähler vorgenommen wurde, hat nach ganz einhelliger Meinung die vom Kunden zu widerlegende Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich (OLG Saarbrücken Urt. v. 28.10.2003 - 4 U 686/02, BeckRS 2003, 30331753; OVG Saarlouis NJW 1994, 2243; VG Frankfurt NVwZ-RR 2004, 897; Ludwig/Odenthal/Hempel/Franke AVBEltV § 9 Rdn. 6 und § 21 Rdn. 142 m.w.N.; zur Bertriebskostenabrechnung des Vermieters BGH NJW 2011, 598 Tz. 13).
  • OLG München, 06.09.2012 - 32 Wx 32/12

    Wohnungseigentum: Verstoß gegen Kostenverteilungsvorschrift der

    12 Wie auch das Landgericht richtig gesehen hat, hat der BGH (MDR 2011, 92 = WuM 2011, 21 = GE 2011, 126) für das Mietrecht entschieden, dass Verbrauchswerte, die von Zählern abgelesen werden, deren Eichgültigkeitsdauer abgelaufen ist, nicht gänzlich unverwertbar sind.
  • LG Heidelberg, 31.03.2014 - 5 S 48/13

    Wohnraummiete: Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot bei

    Somit ist die Vermutung der Richtigkeit der Ergebnisse geeichter Messgeräte nicht widerlegt oder erschüttert (vergleiche hierzu BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10, WuM 2011, 21, Rn. 13, zitiert nach Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2014 - 9 N 45.13

    Trinkwassergebühr; Schmutzwassergebühr; Mengengebühr; Frischwassermaßstab;

    a) Der Beklagte macht geltend, schon das Messergebnis eines (noch) geeichten Wasserzählers begründe einen entsprechenden Anscheinsbeweis (OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Oktober 2004 - I-7 U 55/04 -, juris, Rdnr. 16) oder eine entsprechende tatsächliche Vermutung (BGH, Urteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 112/10 - juris, Rdnr 13), so dass vorliegend von einem Durchfluss von 13.222 m³ für die gesamte Einbaudauer auszugehen sei.
  • LG Itzehoe, 27.05.2011 - 9 S 118/10

    Betriebskosten bei Wohnraummiete: Zulässigkeit der Zusammenfassung mehrerer

  • BGH, 03.11.2022 - 6 StR 296/21

    Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Möckern weitgehend rechtskräftig

  • VGH Bayern, 15.06.2023 - 20 B 21.2421

    Zur Schätzung des Wasserverbrauchs nach Ablauf der Eichfrist des Wasserzählers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2016 - 4 A 1149/15

    Verwendung von Messwerten nicht geeichter Wärmezähler und Kaltwasserzähler für

  • OLG Frankfurt, 10.03.2020 - 29 U 209/18

    Streit zwischen Grundstücksnachbarn über Nebenkosten

  • VG Halle, 27.11.2012 - 4 A 23/12

    Absetzung von Wassermengen bei der Abwassergebühr

  • VG Karlsruhe, 09.03.2021 - 12 K 1267/20

    Heranziehung zu Wasser- und Abwassergebühren; Nachweiskraft eines geeichten

  • VG Frankfurt/Oder, 08.03.2019 - 5 K 1679/15

    Erhebung von Entwässerungsgebühren anhand des modifizierten Trinkwassermaßstabs;

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 10 U 102/11

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Betriebskosten durch den

  • OLG Schleswig, 04.07.2023 - 7 U 25/23

    WEA; Wärmeerzeugungsanlage; Unterlassung; konkludenter Vertragsschluss; faktische

  • LG Osnabrück, 15.11.2017 - 1 S 265/17

    Unentgeltliches dingliches Wohnungsrecht - Kostenbeteiligung an Unterhaltskosten

  • AG Halle/Westfalen, 07.05.2013 - 2 C 992/11

    Abrechnung trotz nicht geeichten Wärmemengenzählers zulässig!

  • LG Wuppertal, 13.12.2021 - 3 O 401/15
  • LG Frankfurt/Main, 02.10.2017 - 9 S 112/16

    Abrechnung der Heizkosten bei ungedämmten, aber im Estrich verlegten Heizrohren?

  • AG Paderborn, 25.06.2021 - 58 C 217/20

    Geeichte Messgeräte lügen nicht!

  • VG Würzburg, 21.12.2017 - W 2 S 17.1371

    Festsetzung einer Schmutzwassergebühr

  • AG Niebüll, 29.05.2012 - 18 C 19/10

    Betriebskosten sind auf die Grundbucheigentümer umzulegen!

  • LG Flensburg, 29.01.2016 - 3 O 104/15

    Energielieferungsvertrag: Entgeltanspruch eines Versorgungsunternehmens

  • VG Cottbus, 09.03.2023 - 6 K 1063/19
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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,452
BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09 (https://dejure.org/2010,452)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2010 - VIII ZR 330/09 (https://dejure.org/2010,452)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2010 - VIII ZR 330/09 (https://dejure.org/2010,452)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 320 Abs 1 BGB, § 535 Abs 1 S 2 BGB
    Wohnraummiete: Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an der Miete wegen eines Mangels der Wohnung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 320 Abs. 1, 535 Abs. 1 S. 2
    Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mietmangels erst nach Mangelanzeige

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückbehaltungsrecht an fälliger Miete aufgrund eines Mietmangels vor Unterrichtung des Vermieters über den Mangel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Mängeln, wenn dem Vermieter die Mängel nicht angezeigt wurden

  • grundeigentum-verlag.de

    Zurückbehaltungsrecht nur nach Mängelanzeige; Mietmangel

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an der Miete wegen eines Mangels der Wohnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an der Miete wegen eines Mangels der Wohnung

  • rechtsportal.de

    Zurückbehaltungsrecht an fälliger Miete aufgrund eines Mietmangels vor Unterrichtung des Vermieters über den Mangel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln erst ab Kenntnis des Vermieters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung setzt vorherige Mangelanzeige voraus

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum Zurückbehaltungsrecht der Miete

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückbehaltungsrechts wegen Wohnungsmängeln

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Erst Mangelanzeige - dann Mietminderung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mietmängeln - Zurückbehaltungsrecht erst nach Mängelanzeige

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung setzt vorherige Mangelanzeige voraus

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zurückbehaltung von Mieten erst nach Mangelanzeige

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter kürzen die Miete wegen Schimmels ohne dem Vermieter den Mangel anzuzeigen: Kündigung ist wirksam

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei Mängeln der Wohnung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Der Mieter darf erst von einem Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mangels Gebrauch machen, wenn er den Mangel zuvor angezeigt hat

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung setzt Mangelanzeige voraus

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zurückbehaltungsrecht nur nach Mängelanzeige

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Wohnungsmangel anzeigen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Mietmangel: Zurückbehaltungsrecht setzt vorherige Mangelanzeige voraus

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an der Miete erst nach Anzeige des Mangels der Mietsache

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schimmel in Wohnung: Urteil stärkt Vermieter

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Zurückbehaltungsrecht der Miete nur nach vorheriger Mangelanzeige

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Zurückbehaltung der Miete wegen Schimmelbefalls nur bei vorheriger Anzeige

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters ohne vorherige Mängelanzeige

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter darf Miete erst nach Mangelanzeige zurückbehalten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter darf Miete erst nach Mangelanzeige zurückbehalten

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsrechte haben Mieter erst mit Mangelanzeige

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Vermieter legte gegen Zurückbehaltungsrecht Revision ein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Geltendmachung von Mietminderung setzt eine Mängelanzeige voraus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Miete darf erst nach Mängelanzeige gekürzt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietminderung erst nach Mangelanzeige möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wenn der Mieter einen Mangel nicht angezeigt hat, so steht ihm kein Zurückbehaltungsrecht an der Miete zu

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann darf der Mieter bei Mängeln weniger Miete zahlen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln an der Wohnung erst nach Mängelanzeige

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietminderung // Wann darf der Mieter bei Mängeln weniger Miete zahlen?

Besprechungen u.ä. (5)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters aus § 320 BGB setzt voraus, dass der Vermieter seine Leistungspflicht kennt

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassene Mängelanzeige: Kein Zurückbehaltungsrecht an der Miete

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassene Mängelanzeige: Kein Zurückbehaltungsrecht an der Miete

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schimmel: Kein Zurückbehaltungsrecht an der Miete bei unterlassener Mängelanzeige! (IMR 2011, 47)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schimmelpilz in der Mietwohnung: Ohne Kenntnis des Vermieters kein Zurückbehaltungsrecht! (IMR 2011, 1002)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 447
  • MDR 2011, 92
  • NZM 2011, 197
  • ZMR 2011, 275
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.04.2007 - XII ZR 139/05

    Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen durch den Mieter

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09
    Zutreffend ist das Berufungsgericht ferner davon ausgegangen, dass der Ausschluss der Sekundäransprüche des Mieters nach §§ 536b und 536c BGB dessen Erfüllungsanspruch aus § 535 Satz 2 BGB grundsätzlich unberührt lässt (BGH, Urteil vom 18. April 2007 - XII ZR 139/05, NZM 2007, 484 Rn. 28).
  • BGH, 19.06.2006 - VIII ZR 284/05

    Rechtsfolgen der Veräußerung vermieteten Wohnraums nach der Überlassung an den

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09
    Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses hingegen kommt ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mangelbeseitigungsanspruchs ohnehin nicht mehr in Betracht, denn es handelt sich dabei um einen in die Zukunft gerichteten Erfüllungsanspruch, der nur während der Dauer des Mietverhältnisses besteht (vgl. Senatsurteil vom 19. Juni 2006 - VIII ZR 284/05, NZM 2006, 696 Rn. 12 f.).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09
    Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis der Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff.).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 11/90

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Auflassung und Übergabe eines

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09
    Da den Beklagten mithin gegenüber der Mietforderung des Klägers für die Monate April und Mai 2007 die Einrede aus § 320 Abs. 1 BGB nicht zustand, kommt es nicht mehr auf die weitere von der Revision aufgeworfene Frage an, ob bereits das Bestehen der Einrede den Verzug ausschließt oder es zumindest einer Geltendmachung im Prozess bedarf (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Januar 1991 - V ZR 11/90, BGHZ 113, 232, 236; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb. 2006, § 543 Rn. 57; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 543 BGB Rn. 97).
  • LG Berlin, 06.03.1998 - 65 S 386/97
    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09
    Aus diesem Grund kommt ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters für einen Zeitraum, in dem er dem Vermieter den Mangel nicht angezeigt hatte und der Mangel dem Vermieter auch sonst nicht bekannt war, nach Treu und Glauben von vornherein nicht in Betracht (LG Berlin, NZM 1998, 475 f.; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., III Rn. 127; Schenkel, NZM 1998, 502, 504).
  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 19/14

    Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen

    Die Einrede des nichterfüllten Vertrages dient dazu, auf den Schuldner Druck zur Erfüllung der eigenen, im Gegenseitigkeitsverhältnis zur geltend gemachten Forderung stehenden Verbindlichkeit auszuüben (Senatsurteile vom 3. November 2010 - VIII ZR 330/09, NJW-RR 2011, 447 Rn. 12; vom 19. Juni 2006 - VIII ZR 284/04, aaO Rn. 14; Staudinger/Otto, BGB, Neubearb. 2009, § 320 Rn. 1).

    cc) Das Leistungsverweigerungsrecht des § 320 BGB dient dazu, auf den Schuldner (Vermieter) - vorübergehend - Druck zur Erfüllung der eigenen, im Gegenseitigkeitsverhältnis zur geltend gemachten Mietforderung stehenden Verbindlichkeit auszuüben (Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 330/09, aaO).

    Deshalb endet das Zurückbehaltungsrecht nicht nur bei Beseitigung des Mangels, sondern auch - unabhängig von einer Mangelbeseitigung - bei Beendigung des Mietverhältnisses (vgl. Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 330/09, aaO Rn. 13); mit dem Wegfall des Zurückbehaltungsrechts werden die gesamten zunächst zu Recht einbehaltenen Beträge grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2014 - VIII ZR 221/14, WuM 2014, 681 Rn. 5; vom 26. Oktober 1994 - VIII ARZ 3/94, BGHZ 127, 245, 253).

  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 11/18

    Kaufvertrag: Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags; Kauf eines

    So kann etwa der Mieter wegen eines Mangels der Wohnung, von dem der Vermieter keine Kenntnis hat, ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten geltend machen, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat (BGH, Urteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 330/09, ZGS 2011, 95 Rn. 12).
  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

    Wohnraummiete: Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von

    Sollte sich nach Durchführung einer Beweisaufnahme kein höherer Minderungsbetrag als der vom Berufungsgericht bereits berücksichtigte ergeben, wird dieses im Rahmen der Räumungsklage zu prüfen haben, ob der zum Zeitpunkt der Kündigung aufgelaufene Zahlungsrückstand auch angesichts der bestehenden Schätzungsunsicherheiten bei der Bemessung der Minderung für die bedienungsunfreundliche Anbringung von Wasserzählern (das Amtsgericht hat 5 % angesetzt, das Berufungsgericht 2 %), und im Hinblick auf das erst mit Behebung dieses Mangels am 4. Oktober 2010 erloschene Zurückbehaltungsrecht (vgl. auch Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 330/09, NJW-RR 2011, 447 Rn. 11 f.) des Beklagten als schuldhafte nicht unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu werten ist.
  • LG Berlin, 30.04.2013 - 67 S 307/12

    Exzessives Rauchen auf Nachbarbalkon ist Mietmangel!

    Entscheidend ist insoweit nur, dass der Mieter den Mangel, dessentwegen das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt wird, dem Vermieter zuvor angezeigt hat, da das Zurückbehaltungsrecht ansonsten seine Druckfunktion nicht erfüllen kann (vgl. BGH, Urteil v. 03.11.2010 - VIII ZR 330/09, GE 2011, 122).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 24 U 56/11

    Rechte des Mieters bei Abweichung von der vertraglich vereinbarten Fläche

    Denn der Mieter kann ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mangels des Mietobjekts, von dem der Vermieter keine Kenntnis hat, erst an den Mieten geltend machen, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat (BGH, Urt. v. 03.11.2010 - VIII ZR 330/09, NJW-RR 2011, 447).
  • LG Berlin, 23.05.2017 - 67 S 416/16

    Wohnraummiete: Berücksichtigung von Mieterwünschen bei der Farbwahl im Rahmen von

    Denn § 536b BGB bezieht sich schon dem Gesetzeswortlaut nach nur auf Sekundäransprüche im Sinne der §§ 536 und 536a BGB, nicht jedoch auf den Erfüllungsanspruch gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB (vgl. nur BGH, Versäumnisurt. v. 03.11.2010 - VIII ZR 330/09 -, juris Tz. 11 m. w. N. = NZM 2011, 197).
  • LG Flensburg, 20.02.2018 - 1 S 88/17

    Wohnraummietvertrag: Leistungsverweigerungsrecht des Mieters betreffend bereits

    Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters sei in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeschlossen (BGH, NJW-RR 2011, 447, 448).

    Entgegen der Ansicht des Bundesgerichtshofs kann ein Mieter das Leistungsverweigerungsrecht auch an solchen Mieten geltend machen, die in dem Zeitpunkt, in dem der Mieter dem Vermieter Mängel anzeigt, bereits fällig sind (a.A.: BGH, Urteil vom 03.11.2010, VIII ZR 330/09, NJW-RR 2011, 447).

  • LG Lübeck, 20.06.2019 - 14 S 17/18

    Mietminderung wegen Schimmelbildung: Wer hat was und wie zu beweisen?

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn in einer Wohnung tatsächlich Schimmel vorhanden ist (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 3. November 2019, Az. VIII ZR 330/09).
  • KG, 23.06.2016 - 8 U 62/15

    Geschäftsraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und

    Ob der Schuldner es im Prozess geltend machen muss oder es von Amts wegen zu berücksichtigen ist, ist streitig und vom BGH offen gelassen (s. NJW-RR 2011, 447 Tz 14).
  • LG Berlin II, 13.02.2024 - 67 S 250/23

    Bestandsschutzklausel greift bei sämtlichen vermieterseitigen Kündigungen

    Dabei wird das Amtsgericht abhängig vom Ausgang der Beweiserhebung zu berücksichtigen haben, dass Mängel der Mietsache den Mieter nicht nur zur Minderung des Mietzinses nach § 536 Abs. 1 BGB berechtigen, sondern zusätzlich auch zur Zurückbehaltung des Mietzinses (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 3. November 2010 - VIII ZR 330/09, NJW-RR 2011, 447, beckonline Tz. 12).
  • LG Berlin, 04.04.2016 - 65 S 45/16

    Wohnraummiete: Mietminderung nach Beseitigung eines Wasserschadens; Ausschluss

  • OLG Zweibrücken, 03.12.2015 - 6 U 40/14

    Gewerblicher Mietvertrag über Gebäude- und Freiflächen: Mietminderung,

  • KG, 18.10.2012 - 8 U 38/12

    Gewerberaummiete: Leistungsverweigerungsrecht des Mieters bei zu duldender

  • AG Ludwigslust, 26.08.2013 - 5 C 175/12

    Mängelanzeige eines Mieters gegenüber Pfändungsgläubiger der Miete unwirksam

  • LG Duisburg, 15.10.2021 - 6 O 274/20

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