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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2528
BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09 (https://dejure.org/2010,2528)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - 4 StR 518/09 (https://dejure.org/2010,2528)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09 (https://dejure.org/2010,2528)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 203 StPO, § 206a Abs 1 StPO, § 76 Abs 2 S 1 GVG
    Strafverfahren: Fehlerhafter Eröffnungsbeschluss bei vorschriftswidriger Besetzung der Strafkammer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 2 GVG, § 207 StPO
    Strafverfahren: Vollständige Erschöpfung des durch die Anklage abgegrenzten Prozessstoffs; vorschriftswidrige Besetzung des Jugendschöffengerichts bei Eröffnung des Hauptverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenshindernis bei Eröffnung des Hauptverfahrens und Zulassung der Anklage durch ein nicht im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften besetztes Gericht

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Prüfung einer unterlassenen Hilfeleistung durch ein mit einer schweren Körperverletzung befasstes Gericht i.R.d. gerichtlichen Kognitionspflicht

  • rewis.io

    Strafverfahren: Vollständige Erschöpfung des durch die Anklage abgegrenzten Prozessstoffs; vorschriftswidrige Besetzung des Jugendschöffengerichts bei Eröffnung des Hauptverfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Vollständige Erschöpfung des durch die Anklage abgegrenzten Prozessstoffs; vorschriftswidrige Besetzung des Jugendschöffengerichts bei Eröffnung des Hauptverfahrens

  • rewis.io

    Strafverfahren: Fehlerhafter Eröffnungsbeschluss bei vorschriftswidriger Besetzung der Strafkammer

  • rewis.io

    Strafverfahren: Fehlerhafter Eröffnungsbeschluss bei vorschriftswidriger Besetzung der Strafkammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 323c
    Erforderlichkeit der Prüfung einer unterlassenen Hilfeleistung durch ein mit einer schweren Körperverletzung befassten Gericht i.R.d. gerichtlichen Kognitionspflicht

  • rechtsportal.de

    Verfahrenshindernis bei Eröffnung des Hauptverfahrens und Zulassung der Anklage durch ein nicht im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften besetztes Gericht

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Vollständige Erschöpfung des durch die Anklage abgegrenzten Prozessstoffs; vorschriftswidrige Besetzung des Jugendschöffengerichts bei Eröffnung des Hauptverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 187 (Ls.)
  • StV 2010, 287
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09
    Damit hat es entgegen der gesetzlich vorgesehenen Besetzung - drei Berufsrichter unter Ausschluss der Schöffen - entschieden, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einem von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernis führt (BGHSt 50, 267, 269; Senatsbeschlüsse vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07 und vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08) und die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (§ 206a Abs. 1 StPO analog).
  • BGH, 31.07.2008 - 4 StR 251/08

    Strafverfolgungsvoraussetzung des wirksamen Eröffnungsbeschlusses (erforderliche

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09
    Damit hat es entgegen der gesetzlich vorgesehenen Besetzung - drei Berufsrichter unter Ausschluss der Schöffen - entschieden, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einem von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernis führt (BGHSt 50, 267, 269; Senatsbeschlüsse vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07 und vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08) und die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (§ 206a Abs. 1 StPO analog).
  • BGH, 28.08.2007 - 4 StR 212/07

    Verfahrenshindernis des fehlenden Eröffnungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09
    Damit hat es entgegen der gesetzlich vorgesehenen Besetzung - drei Berufsrichter unter Ausschluss der Schöffen - entschieden, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einem von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernis führt (BGHSt 50, 267, 269; Senatsbeschlüsse vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07 und vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08) und die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (§ 206a Abs. 1 StPO analog).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Ohne Kenntnisnahme des verkündeten Urteils wäre auch die amtswegig gebotene Prüfung, ob das Urteil den angeklagten und vom Eröffnungsbeschluss umgrenzten Sachverhalt betrifft und erschöpft (vgl. dazu nur BGH, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 4 StR 555/18 Rn. 8; Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09 Rn. 1, 3, 6), unmöglich.
  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 30/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; versuchte

    Hinsichtlich der seitens des Landgerichts als rechtswidrig beurteilten Taten kommt ein Aufrechterhalten der Feststellungen schon deshalb nicht in Betracht, weil der Beschuldigte deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen im Rechtsmittelverfahren mangels Beschwer nicht überprüfen lassen konnte (BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, NStZ-RR 2000, 300; zu der vergleichbaren Situation bei einem Freispruch im Strafverfahren vgl. Senat, Urteile vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, StraFo 2010, 206; und vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655; Beschluss vom 23. April 2013 - 4 StR 485/12, NStZ 2013, 612; Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 353 Rn. 23).
  • BGH, 20.12.2018 - 4 StR 395/18

    Reihenfolge der Vollstreckung (Keine Aufhebung der Gesamtstrafe bei

    Das Sachurteil muss den durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozessstoff erschöpfen; der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, der den Gegenstand der Untersuchung bildet, muss vollständig abgeurteilt werden (vgl. BGH, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 258/13, NStZ-RR 2014, 57; vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, juris Rn. 6; vom 23. März 1993 -1 StR 21/93, BGHSt 39, 164, 165 f.; KK-StPO/Kuckein, 7. Aufl., § 264 Rn. 10; MüKo-StPO/Norouzi, 1. Aufl., § 264 Rn. 35).
  • BGH, 21.12.2022 - 2 StR 245/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (eindeutige Bewertung des

    Eine Aufrechterhaltung der für sich genommen rechtsfehlerfreien Feststellungen zur Anlasstat und zu den Voraussetzungen des § 20 StGB kommt nicht in Betracht, weil der Beschuldigte das Urteil insoweit nicht anfechten konnte (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09 Rn. 7).
  • BGH, 22.06.2010 - 4 StR 216/10

    Verfahrenshindernis des wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Verfall und Einziehung

    Damit besteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Aufhebung des Urteils in den Fällen 37 bis 44 der Urteilsgründe und zur Einstellung des Verfahrens führt (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52, und - auch zur Kostenentscheidung - Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17

    Freiheitsberaubung (Verhältnis zu mit der Freiheitsberaubung bezweckten weiteren

    Diese Verfahrensweise war rechtsfehlerhaft, weshalb ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis besteht, das zur Aufhebung des Urteils in den Fällen II. 2. a) bis c) der Urteilsgründe und insoweit zur Einstellung des Verfahrens führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, juris Rn. 3; vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52; Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, juris jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.02.2010 - III-2 Ws 32/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7415
OLG Hamm, 17.02.2010 - III-2 Ws 32/10 (https://dejure.org/2010,7415)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2010 - III-2 Ws 32/10 (https://dejure.org/2010,7415)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - III-2 Ws 32/10 (https://dejure.org/2010,7415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die günstige Täterprognose bei Sexualdelikten

  • rechtsportal.de

    StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die günstige Täterprognose bei Sexualdelikten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafrestaussetzung zur Bewährung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Strafrestaussetzung // Kriminalitätsprognose

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 187
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 03.12.1999 - 1 Ws 366/99

    Begutachtung bei Aussetzung der Unterbringung)

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2010 - 2 Ws 32/10
    Soweit seitens der Verteidigung gerügt wird, es sei kein Sachverständigengutachten gemäß § 454 Abs. 2 StPO eingeholt worden, war die Einholung eines Sachverständigengutachtens seitens der Strafvollstreckungskammer entbehrlich, da ein solches nur einzuholen ist, wenn die Strafvollstreckungskammer erwägt, die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung auszusetzen (vgl. OLG Jena, StV 2001, 26; OLG Karlsruhe, StV 1999, 385; OLG Hamburg, NJW 2000, 2758).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00

    Strafvollzug: Tatleugnung reicht für Missbauchsgefahr nach § 11 II StVollzG

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2010 - 2 Ws 32/10
    Auch kann insbesondere bei Affekttaten und bei fortbestehender Tatleugnung (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 251 ff.) eine fehlende Schuldeinsicht- und Schuldverarbeitung als Indiz für eine Tatwiederholung ungeeignet sein.
  • OLG Hamburg, 20.04.1999 - 2a Ws 89/99
    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2010 - 2 Ws 32/10
    Soweit seitens der Verteidigung gerügt wird, es sei kein Sachverständigengutachten gemäß § 454 Abs. 2 StPO eingeholt worden, war die Einholung eines Sachverständigengutachtens seitens der Strafvollstreckungskammer entbehrlich, da ein solches nur einzuholen ist, wenn die Strafvollstreckungskammer erwägt, die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung auszusetzen (vgl. OLG Jena, StV 2001, 26; OLG Karlsruhe, StV 1999, 385; OLG Hamburg, NJW 2000, 2758).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1999 - 2 Ws 19/99
    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2010 - 2 Ws 32/10
    Soweit seitens der Verteidigung gerügt wird, es sei kein Sachverständigengutachten gemäß § 454 Abs. 2 StPO eingeholt worden, war die Einholung eines Sachverständigengutachtens seitens der Strafvollstreckungskammer entbehrlich, da ein solches nur einzuholen ist, wenn die Strafvollstreckungskammer erwägt, die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung auszusetzen (vgl. OLG Jena, StV 2001, 26; OLG Karlsruhe, StV 1999, 385; OLG Hamburg, NJW 2000, 2758).
  • KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16

    Verletzung des Vertrauensschutzes bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Zwar steht weder das Leugnen der Tat, noch eine unzureichende Tataufarbeitung einer günstigen Kriminalprognose grundsätzlich entgegen, da die Ursachen hierfür mannigfaltig sein können (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 187; OLG Karlsruhe StV 2008, 314).

    damit beschäftigen muss, welche persönlichen Defizite zu seinem Versagen geführt haben (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 187; OLG Karlsruhe StV 2008, 314).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 3 Ws 241/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12218
OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 3 Ws 241/10 (https://dejure.org/2010,12218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.03.2010 - 3 Ws 241/10 (https://dejure.org/2010,12218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. März 2010 - 3 Ws 241/10 (https://dejure.org/2010,12218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 275 Abs 1 StPO, § 275 Abs 2 S 1 StPO, § 318 StPO
    Wegfall der Weisungen und Auflagen des Bewährungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Bewährungsauflagen nach Rechtskraft des Widerrufs der Bewährung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Bewährungsauflagen nach Rechtskraft des Widerrufs der Bewährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 187
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 3 Ws 528/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 3 Ws 241/10
    Der Verurteilte wird dadurch auch nicht rechtlos gestellt: Im Widerrufsverfahren war von Amts wegen die Gesetzmäßigkeit des Bewährungsbeschlusses, namentlich der in ihm enthaltenen Zahlungsauflage zu prüfen, auch wenn der Verurteilte sie nicht gesondert beanstandet hätte; auf eine unzulässige Auflage durfte der Widerruf nicht gestützt werden (Senat, NStZ-RR 2003, 199, 200 mwN; Hubrach, in LK-StGB, 12. Aufl., § 56 f Rn 18).
  • KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04

    Bewährungsbeschluss: Erteilung ergänzender Auflagen und Weisungen durch das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 3 Ws 241/10
    Es kann auch dahinstehen, ob dies auch nach Rechtskraft des Berufungsurteils gilt (so die h.M. vgl. OLG Hamm, NJW 1964, 937; KG, NStZ-RR 2006, 137; Matt, in: Löwe/Rosenberg, 25. Aufl., § 305a Rn 8 mwN) gilt, oder der Verurteilte gehalten ist, nach diesem Zeitpunkt eine Entscheidung nach §§ 56 e StGB, 453 StPO beim Amtsgericht zu beantragen (vgl. Pusinelli, NJW 1962, 902 mwN).
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