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   BGH, 01.08.2017 - 2 StR 185/17   

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https://dejure.org/2017,31566
BGH, 01.08.2017 - 2 StR 185/17 (https://dejure.org/2017,31566)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2017 - 2 StR 185/17 (https://dejure.org/2017,31566)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2017 - 2 StR 185/17 (https://dejure.org/2017,31566)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 1 StGB vom 13.11.1998, § 177 Abs 2 StGB vom 13.11.1998, § 177 Abs 5 Halbs 1 StGB vom 13.11.1998
    Vergewaltigung: Absehen von erhöhtem Strafrahmen bei Zusammentreffen eines Regelbeispiels mit Milderungsgründen in einem Altfall

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 177 Abs. 2 StGB, § 177 Abs. 1, 5 StGB, § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 5 1. Halbs. StGB

  • Wolters Kluwer

    Ausnahme von der Regelwirkung des § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB a.F).; Zusammentreffen eines Regelbeispiels mit gewichtigen Milderungsgründen; Beurteilung des Entfallens der Regelwirkung des Regelbeispiels für den besonders schweren Fall der Vergewaltigung ...

  • rewis.io

    Vergewaltigung: Absehen von erhöhtem Strafrahmen bei Zusammentreffen eines Regelbeispiels mit Milderungsgründen in einem Altfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnahme von der Regelwirkung des § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB a.F).; Zusammentreffen eines Regelbeispiels mit gewichtigen Milderungsgründen; Beurteilung des Entfallens der Regelwirkung des Regelbeispiels für den besonders schweren Fall der Vergewaltigung ...

  • rechtsportal.de

    Ausnahme von der Regelwirkung des § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB a.F).; Zusammentreffen eines Regelbeispiels mit gewichtigen Milderungsgründen; Beurteilung des Entfallens der Regelwirkung des Regelbeispiels für den besonders schweren Fall der Vergewaltigung ...

  • datenbank.nwb.de

    Vergewaltigung: Absehen von erhöhtem Strafrahmen bei Zusammentreffen eines Regelbeispiels mit Milderungsgründen in einem Altfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 312
  • NStZ-RR 2017, 365
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 78/00

    Vergewaltigung (in der Ehe); Regelwirkung

    Auszug aus BGH, 01.08.2017 - 2 StR 185/17
    In extremen Ausnahmefällen - ein solcher liegt hier freilich fern - kann sogar eine weiter gehende Milderung des Normalstrafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 5 1. Halbs. StGB a.F.) in Betracht zu ziehen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456, 457; vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, 7; vom 13. April 2011 - 4 StR 100/11, StraFo 2011, 325, jeweils mwN).

    Für die Entscheidung, ob die Regelwirkung des Regelbeispiels für den besonders schweren Fall ausnahmsweise wegen gewichtiger Milderungsgründe entfällt, ist - ähnlich wie bei der Prüfung der Voraussetzungen eines minder schweren Falles - auf das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit abzustellen und zu prüfen, ob sich angesichts deutlich überwiegender Milderungsgründe die Bewertung der Tat als besonders schwerer Fall als unangemessen erweisen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13).

  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 163/05

    Strafrahmenwahl bei Vergewaltigung (Begriff der Vergewaltigung; Entfallen der

    Auszug aus BGH, 01.08.2017 - 2 StR 185/17
    In extremen Ausnahmefällen - ein solcher liegt hier freilich fern - kann sogar eine weiter gehende Milderung des Normalstrafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 5 1. Halbs. StGB a.F.) in Betracht zu ziehen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456, 457; vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, 7; vom 13. April 2011 - 4 StR 100/11, StraFo 2011, 325, jeweils mwN).
  • BGH, 06.03.2001 - 4 StR 558/00

    Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Regelbeispiel; Strafrahmenprüfung;

    Auszug aus BGH, 01.08.2017 - 2 StR 185/17
    In extremen Ausnahmefällen - ein solcher liegt hier freilich fern - kann sogar eine weiter gehende Milderung des Normalstrafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 5 1. Halbs. StGB a.F.) in Betracht zu ziehen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456, 457; vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, 7; vom 13. April 2011 - 4 StR 100/11, StraFo 2011, 325, jeweils mwN).
  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 100/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Entkräftung eines Regelbeispiels im Wege der

    Auszug aus BGH, 01.08.2017 - 2 StR 185/17
    In extremen Ausnahmefällen - ein solcher liegt hier freilich fern - kann sogar eine weiter gehende Milderung des Normalstrafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 5 1. Halbs. StGB a.F.) in Betracht zu ziehen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456, 457; vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, 7; vom 13. April 2011 - 4 StR 100/11, StraFo 2011, 325, jeweils mwN).
  • LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17

    Verurteilung wegen sexuellen Übergriffs nach dem reformierten Sexualstrafrecht

    Entfällt trotz Verwirklichung des Regelbeispiels (§ 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB) dessen Regelwirkung wegen gewichtiger schuldmindernder Umstände, kann eine weitergehende Milderung des Normalstrafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 9 StGB) nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 01. August 2017 - 2 StR 185/17 - Rn. 4 f. m.w.N., juris = NStZ-RR 2017, 312 (Leitsatz); BGH NStZ-RR 2007, 373; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2017,. Rn. 158 f. und 191 f. jeweils m.w.N.).

    Vorauszuschicken ist, dass die Kammer nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 177 StGB a.F. verkennt, wonach in der Konstellation, dass trotz Verwirklichung des Regelbeispiels dessen Regelwirkung wegen gewichtiger schuldmindernder Umstände entfällt, eine weitergehende Milderung des Normalstrafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommen kann (BGH, Beschluss vom 01. August 2017 - 2 StR 185/17 - Rn. 4 f. m.w.N.; BGH NStZ-RR 2007, 373; Fischer, a.a.O. Rn. 158 f. und 191 f. jeweils m.w.N.).

  • BGH, 10.01.2024 - 2 StR 477/23

    Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit

    In extremen Ausnahmefällen - ein solcher liegt hier freilich fern - kann sogar eine weitergehende Milderung des Strafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 9 StGB) in Betracht zu ziehen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00StV 2001, 456, 457; vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05NStZ-RR 2006, 6, 7; vom 13. April 2011 - 4 StR 100/11StraFo 2011, 325; vom 1. August 2017 - 2 StR 185/17, StraFo 2017, 425, jeweils mwN).

    Für die Entscheidung, ob die Regelwirkung des Regelbeispiels für den besonders schweren Fall ausnahmsweise wegen gewichtiger Milderungsgründe entfällt, ist - ähnlich wie bei der Prüfung der Voraussetzungen eines minder schweren Falles - auf das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit abzustellen und zu prüfen, ob sich angesichts deutlich überwiegender Milderungsgründe die Bewertung der Tat als besonders schwerer Fall als unangemessen erweisen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2017 - 2 StR 185/17, StraFo 2017, 425 mwN).

  • LG Aschaffenburg, 12.12.2019 - KLs 102 Js 4640/19

    Aussageanalyse bei der Beweiswürdigung

    Für die Entscheidung, ob die Regelwirkung des Regelbeispiels des § 177 Abs. 6 StGB ausnahmsweise wegen gewichtiger Milderungsgründe entfällt, ist - ähnlich wie bei der Prüfung der Voraussetzungen eines minder schweren Falles nach § 176a Abs. 4 StGB - auf das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit abzustellen und zu prüfen, ob sich angesichts deutlich überwiegender Milderungsgründe die Bewertung der Tat als besonders schwerer Fall als unangemessen erweisen würde (BGH, Beschluss vom 01.08.2017, 2 StR 185/17).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

    Für die Entscheidung, ob die Regelwirkung des Regelbeispiels für den besonders schweren Fall ausnahmsweise wegen gewichtiger Milderungsgründe entfällt, ist - ähnlich wie bei der Prüfung der Voraussetzungen eines minder schweren Falles - auf das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit abzustellen und zu prüfen, ob sich angesichts deutlich überwiegender Milderungsgründe die Bewertung der Tat als besonders schwerer Fall als unangemessen erweisen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 01.08.2017, 2 StR 185/17; BGH, Beschluss vom 11.04.2000, 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13).

    Dies muss nach Ansicht der Kammer auch für die der Prüfung eines minder schweren Falles ähnliche Prüfung einer Ausnahme von der Regelwirkung eines besonders schweren Falles (vgl. BGH, Beschluss vom 01.08.2017, 2 StR 185/17, BeckRS 2017, 122520, Rn. 5) gelten.

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Rechtsprechung
   BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32553
BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17 (https://dejure.org/2017,32553)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2017 - 4 StR 324/17 (https://dejure.org/2017,32553)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2017 - 4 StR 324/17 (https://dejure.org/2017,32553)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 StGB, § 212 StGB, § 246 Abs 1 StGB, § 261 StPO
    Mord aus Habgier: Subsidiarität einer Unterschlagung

  • IWW

    § 246 Abs. 1 StGB, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit zwischen dem Tötungsdelikt (Mord) und dem Vermögensdelikt (Unterschlagung); Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit Unterschlagung; Rücktritt der Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt

  • rewis.io

    Mord aus Habgier: Subsidiarität einer Unterschlagung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Tateinheit zwischen dem Tötungsdelikt (Mord) und dem Vermögensdelikt (Unterschlagung); Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit Unterschlagung; Rücktritt der Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt

  • rechtsportal.de

    StGB § 246 Abs. 1
    Tateinheit zwischen dem Tötungsdelikt (Mord) und dem Vermögensdelikt (Unterschlagung); Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit Unterschlagung; Rücktritt der Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt

  • datenbank.nwb.de

    Mord aus Habgier: Subsidiarität einer Unterschlagung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 312
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt bei dieser Fallgestaltung Tateinheit zwischen dem Tötungsdelikt und dem Vermögensdelikt vor, weil der Zweifelssatz, der - wie hier - zur Verneinung von Mord aus Habgier geführt hat, bei der Beurteilung der Konkurrenzen nochmals heranzuziehen ist (BGHSt 47, 243 mwN).
  • BGH, 13.08.2004 - 2 StR 234/04

    Totschlag; Unterschlagung (Gewahrsam nach Tod des einzigen Gewahrsamsinhabers);

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17
    Dem schließt sich der Senat an (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 5 StR 81/13; Beschluss vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04).
  • BGH, 19.03.2013 - 5 StR 81/13

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17
    Dem schließt sich der Senat an (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 5 StR 81/13; Beschluss vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04).
  • BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zweck der Maßregel;

    Dass sich der Angeklagte tatzeitnah aufgrund eines neuen Entschlusses einen Teil des Tascheninhaltes zugeeignet hat, erfüllt zwar den Tatbestand der Unterschlagung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310); wegen der Subsidiaritätsklausel, die für alle Delikte mit höherer Strafdrohung gilt, kommt ein dahin gehender Schuldspruch gleichwohl nicht in Betracht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 2018, 118, 119; BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - 4 StR 324/17, juris Rn. 3; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244 f.).
  • BGH, 05.07.2022 - 2 StR 276/21

    Zurücktreten der Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt aufgrund der

    Ein Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit Unterschlagung kommt nicht in Betracht, weil aufgrund der Subsidiaritätsklausel in § 246 Abs. 1 StGB die Unterschlagung hinter das Tötungsdelikt zurücktritt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243; Beschluss vom 16. August 2017 - 4 StR 324/17, BeckRS 2017, 123467 jew. mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2017 - 3 StR 135/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32367
BGH, 14.06.2017 - 3 StR 135/17 (https://dejure.org/2017,32367)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2017 - 3 StR 135/17 (https://dejure.org/2017,32367)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 3 StR 135/17 (https://dejure.org/2017,32367)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 240 StGB
    Nötigung: Erzwingen verschiedener Verhaltensweisen durch dieselbe Handlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erzwingung verschiedener Verhaltensweisen des Tatopfers durch dieselbe Nötigungshandlung

  • rewis.io

    Nötigung: Erzwingen verschiedener Verhaltensweisen durch dieselbe Handlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erzwingung verschiedener Verhaltensweisen des Tatopfers durch dieselbe Nötigungshandlung

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Erzwingung verschiedener Verhaltensweisen des Tatopfers durch dieselbe Nötigungshandlung

  • datenbank.nwb.de

    Nötigung: Erzwingen verschiedener Verhaltensweisen durch dieselbe Handlung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    1 Nötigungshandlung - 2 erzwungene Verhaltensweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 312
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.2010 - 1 StR 652/09

    Sexuelle Nötigung; gefährliche Körperverletzung (Verabreichung von K.O.-Tropfen);

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - 3 StR 135/17
    Werden durch dieselbe Nötigungshandlung verschiedene Verhaltensweisen des Tatopfers erzwungen, so liegt nur eine Tat vor (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 StR 652/09, juris Rdn. 8; Fischer, StGB 64. Aufl., § 240 Rdn. 63 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.2019 - 4 StR 155/19

    Vergewaltigung (Tateinheit bei durch dieselbe Nötigungshandlung erzwungen,

    Werden verschiedene Verhaltensweisen durch dieselbe Nötigungshandlung erzwungen, liegt aber nur eine einheitliche materiellrechtliche Tat vor (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 3 StR 135/17, NStZ-RR 2017, 312; vgl. Fischer, StGB, 66. Aufl., § 240 Rn. 63 und § 177 Rn. 197 jeweils mwN).
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