Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.11.2013

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   BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13   

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BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13 (https://dejure.org/2014,8886)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.2014 - 2 B 80.13 (https://dejure.org/2014,8886)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 (https://dejure.org/2014,8886)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    LBG RhPf 1970 § 4 Abs. 2 Satz 3, §§ 56, 56a, 61a; GerOrgG RhPf § 18c Abs. 1 bis 3; VwGO § 44a, § 86 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 133 Abs. 6
    Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten; Minderleistungen; Arbeitsrückstände; Untersuchungsanordnung; Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung; formelle und inhaltliche Anforderungen; Verfahrensmangel; gerichtliche ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    LBG RhPf 1970 § 4 Abs. 2 Satz 3, §§ 56, 56a, 61a
    Amtsermittlungspflicht; Arbeitsrückstände; Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung; Beamter; Fehlzeiten; Minderleistungen; Rechtspfleger; Sachaufklärung; Untersuchungsanordnung; Verfahrensmangel; Zurruhesetzung; Zuständigkeit bei Abordnung; behördliche ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 S 3 BG RP, § 56 BG RP, § 56a BG RP, § 61a BG RP, § 18c Abs 1 GerOrgG RP
    Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit; Anforderungen; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen der an einen Beamten gerichteten Aufforderung zur Duchführung einer amtsärztlichen Untersuchung zwecks Feststellung der Dienstfähigkeit

  • rewis.io

    Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit; Anforderungen; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen der an einen Beamten gerichteten Aufforderung zur Duchführung einer amtsärztlichen Untersuchung zwecks Feststellung der Dienstfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minderleistungen - und die amtsärztliche Untersuchung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Rechtspflegers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Minderleistungen eines Beamten rechtfertigen nicht per se eine amtsärztliche Untersuchung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Minderleistungen eines Beamten rechtfertigen nicht per se eine amtsärztliche Untersuchung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Minderleistungen eines Beamten rechtfertigen nicht per se eine amtsärztliche Untersuchung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 892
  • DÖV 2014, 715
 
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Wird zitiert von ... (197)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13
    Diese betreffen die Angabe der Gründe, aus denen sich die Zweifel an der Dienstfähigkeit des Beamten ergeben, und die Bestimmung von Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung (wie Urteile vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 17.10 - Buchholz 237.6 § 226 NdsLBG Nr. 1 Rn. 16 ff. und vom 30. Mai 2013 - BVerwG 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 18 ff.).

    a) Das Berufungsgericht ist - auf der Grundlage der von ihm zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und insoweit in Übereinstimmung mit dieser - davon ausgegangen, dass es sich bei der an einen Beamten gerichteten Aufforderung, sich einer (amts-)ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine gemischte dienstlich-persönliche Weisung handelt (Urteile vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 17.10 - Buchholz 237.6 § 226 NdsLBG Nr. 1 Rn. 14 f. und vom 30. Mai 2013 - BVerwG 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 16).

    Der Beamte muss anhand der Begründung die Auffassung der Behörde nachvollziehen und prüfen können, ob die angeführten Gründe tragfähig sind (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 S. 6, vom 26. April 2012 a.a.O. Rn. 19 ff. und vom 30. Mai 2013 a.a.O. Rn. 19 ff. m.w.N.).

    Ein etwaiger Mangel dieser Aufforderung kann nicht im weiteren behördlichen oder gerichtlichen Verfahren - etwa gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG - geheilt werden (Urteil vom 30. Mai 2013 a.a.O. Rn. 21).

    Dem entsprechend muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses nach entsprechender sachkundiger ärztlicher Beratung zumindest in den Grundzügen darüber klar werden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (Urteil vom 30. Mai 2013 a.a.O. Rn. 19; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 27. November 2013 - 6 B 975/13 - ZBR 2014, 141 ).

    Zwar können solche Fehlzeiten grundsätzlich Zweifel an der Dienstfähigkeit eines Beamten begründen; dies muss aber schlüssig dargelegt werden (Urteil vom 30. Mai 2013 a.a.O. Rn. 27).

    Ob der Widerspruchsbescheid die Versäumnisse der Ausgangsverfügung beheben konnte, bedarf näherer Prüfung, weil nach der dargestellten Rechtsprechung Mängel der Untersuchungsanordnung nicht im weiteren behördlichen oder gerichtlichen Verfahren geheilt werden können (Urteil vom 30. Mai 2013 a.a.O. Rn. 21 und 30).

    Schließlich und unabhängig davon enthalten weder die Ausgangsverfügung noch der Widerspruchsbescheid nähere Angaben zu Art und Umfang der amtsärztlichen Untersuchung (Urteil vom 30. Mai 2013 a.a.O. Rn. 22 f.); namentlich fehlt jede nähere Eingrenzung, etwa ob sie sich nur auf den körperlich-physischen Gesundheitszustand des Klägers erstrecken oder sich auch mit etwaigen psychischen Beeinträchtigungen befassen soll und - wenn ja - ggf. mit welchen.

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13
    Diese betreffen die Angabe der Gründe, aus denen sich die Zweifel an der Dienstfähigkeit des Beamten ergeben, und die Bestimmung von Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung (wie Urteile vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 17.10 - Buchholz 237.6 § 226 NdsLBG Nr. 1 Rn. 16 ff. und vom 30. Mai 2013 - BVerwG 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 18 ff.).

    a) Das Berufungsgericht ist - auf der Grundlage der von ihm zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und insoweit in Übereinstimmung mit dieser - davon ausgegangen, dass es sich bei der an einen Beamten gerichteten Aufforderung, sich einer (amts-)ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine gemischte dienstlich-persönliche Weisung handelt (Urteile vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 17.10 - Buchholz 237.6 § 226 NdsLBG Nr. 1 Rn. 14 f. und vom 30. Mai 2013 - BVerwG 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 16).

    Der Beamte muss anhand der Begründung die Auffassung der Behörde nachvollziehen und prüfen können, ob die angeführten Gründe tragfähig sind (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 S. 6, vom 26. April 2012 a.a.O. Rn. 19 ff. und vom 30. Mai 2013 a.a.O. Rn. 19 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13
    Weder formuliert die Beschwerde eine klärungsbedürftige, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, noch bezeichnet sie einen abstrakten Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen divergenzfähigen Gerichts, von dem das Berufungsurteil mit einem ebensolchen Rechtssatz abweicht (vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13
    Der Beamte muss anhand der Begründung die Auffassung der Behörde nachvollziehen und prüfen können, ob die angeführten Gründe tragfähig sind (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 S. 6, vom 26. April 2012 a.a.O. Rn. 19 ff. und vom 30. Mai 2013 a.a.O. Rn. 19 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung;

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13
    Die erwähnte Rechtsprechung besagt, dass für den Fall, dass inhaltlich nicht oder nicht vollständig vereinbare Stellungnahmen eines Amtsarztes und eines Privatarztes zu demselben Krankheitsbild vorliegen, diejenige des Amtsarztes im Konfliktfall dann Vorrang verdient, wenn dieser sich mit substantiierten medizinischen Befunden des behandelnden Privatarztes auseinandergesetzt hat (vgl. etwa Urteil vom 11. Oktober 2006 - BVerwG 1 D 10.05 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 30 Rn. 36 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - 6 B 975/13

    Angaben zu Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung als Voraussetzung für eine

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13
    Dem entsprechend muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses nach entsprechender sachkundiger ärztlicher Beratung zumindest in den Grundzügen darüber klar werden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (Urteil vom 30. Mai 2013 a.a.O. Rn. 19; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 27. November 2013 - 6 B 975/13 - ZBR 2014, 141 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13
    Weder formuliert die Beschwerde eine klärungsbedürftige, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, noch bezeichnet sie einen abstrakten Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen divergenzfähigen Gerichts, von dem das Berufungsurteil mit einem ebensolchen Rechtssatz abweicht (vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 = NJW 1997, 3328).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2012 - 1 B 550/12

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Aufforderung gegenüber einem Beamten zur

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13
    c) Des Weiteren wird sich das Berufungsgericht mit der Frage befassen müssen, ob der von ihm ohne nähere Begründung angenommenen Anfechtbarkeit der Untersuchungsanordnung - trotz des lediglich vorbereitenden Charakters der amtsärztlichen Untersuchung im Rahmen des Zurruhesetzungsverfahrens - die Vorschrift des § 44a Satz 1 VwGO entgegensteht, wonach Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden können, es sei denn (Satz 2), die behördliche Verfahrenshandlung kann vollstreckt werden (vgl. hierzu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. September 2012 - 1 B 225/12 - NVwZ-RR 2013, 477 und OVG Münster, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 B 550/12 - NVwZ-RR 2013, 198).
  • OVG Saarland, 18.09.2012 - 1 B 225/12
    Auszug aus BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13
    c) Des Weiteren wird sich das Berufungsgericht mit der Frage befassen müssen, ob der von ihm ohne nähere Begründung angenommenen Anfechtbarkeit der Untersuchungsanordnung - trotz des lediglich vorbereitenden Charakters der amtsärztlichen Untersuchung im Rahmen des Zurruhesetzungsverfahrens - die Vorschrift des § 44a Satz 1 VwGO entgegensteht, wonach Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden können, es sei denn (Satz 2), die behördliche Verfahrenshandlung kann vollstreckt werden (vgl. hierzu etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. September 2012 - 1 B 225/12 - NVwZ-RR 2013, 477 und OVG Münster, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 B 550/12 - NVwZ-RR 2013, 198).
  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Nachdem der Senat in seinem Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 - (Buchholz 237.8 § 56 RhPLBG Nr. 4 Rn. 17) die Frage der isolierten gerichtlichen Angreifbarkeit einer Untersuchungsanordnung unter Hinweis auf oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung aufgeworfen hat, beantwortet er sie nunmehr dahingehend, dass eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten im Rahmen eines Zurruhesetzungsverfahrens gemäß § 44a VwGO nicht isoliert gerichtlich angreifbar ist und ein hierauf gerichteter Rechtsschutzantrag deshalb unzulässig ist.

    (1) Einer Untersuchungsanordnung müssen - erstens - tatsächliche Feststellungen zugrunde liegen, die die Dienstunfähigkeit des Beamten als nahe liegend erscheinen lassen (BVerwG, Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 - Buchholz 237.8 § 56 RhPLBG Nr. 4 Rn. 9).

    Diese Verpflichtung trifft, wenn die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung zu prüfen ist, auch das Tatsachengericht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 - Buchholz 237.8 § 56 RhPLBG Nr. 4 Rn. 11).

  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    (1) Minder- oder Schlechtleistungen sind allerdings für sich genommen in der Regel nicht geeignet, berechtigte Zweifel an der Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers zu begründen (zu §§ 56, 56a LBG RhPf aF BVerwG 10. April 2014 - 2 B 80.13 - Rn. 19) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Bei der an einen Beamten gerichteten Anordnung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat, nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine "gemischte dienstlich-persönliche Weisung", die nicht auf Außenwirkung im Sinne von § 35 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG - gerichtet ist (BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris Rn. 14 f.; Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 B 147.11 -, juris Rn. 14; Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 -, juris Rn. 8; OVG RP, Urteil vom 3. Februar 2015 - 2 A 10458/14.OVG -, juris Rn. 26; Beschluss vom 1. Februar 2016 - 2 B 10148/16.OVG - Beschluss vom 22. April 2016 - 2 B 10231/16.OVG - Beschluss vom 19. September 2016 - 2 B 10743/16.OVG - Beschluss vom 3. Mai 2017 - 2 B 10948/17.OVG - ebenso bereits SächsOVG, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 BS 164/05 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 3 CS 05.2955 -, juris Rn. 21 f.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29907
BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12 (https://dejure.org/2013,29907)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.2013 - 9 A 9.12 (https://dejure.org/2013,29907)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 2013 - 9 A 9.12 (https://dejure.org/2013,29907)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; FStrG § 17
    Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung; Planungshoheit; Selbstgestaltungsrecht.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1
    Gemeinde; Planfeststellung; Planungshoheit; Selbstgestaltungsrecht; Selbstverwaltung; fachplanerische Abwägung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 FStrG, § 17 Abs 2 FStrG, § 17a Nr 7 S 1 FStrG, § 17e Abs 6 FStrG, Art 28 Abs 2 S 1 GG
    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen planerische Abwägungsentscheidung; zur Abgrenzung von kommunaler Planungshoheit und Selbstgestaltungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Kontrolle einer planerischen Abwägungsentscheidung einer Gemeinde hinsichtlich ihrer eigenen Belange (hier: Neubau der Bundesautobahn A 20); Vermittlung einer wehrfähigen Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen durch die gemeindliche Planungshoheit

  • rewis.io

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen planerische Abwägungsentscheidung; zur Abgrenzung von kommunaler Planungshoheit und Selbstgestaltungsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; FStrG § 17
    Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung; Planungshoheit; Selbstgestaltungsrecht

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Kontrolle einer planerischen Abwägungsentscheidung einer Gemeinde hinsichtlich ihrer eigenen Belange (hier: Neubau der Bundesautobahn A 20); Vermittlung einer wehrfähigen Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen durch die gemeindliche Planungshoheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    A 20 bei Bad Segeberg darf bis auf Weiteres nicht weitergebaut werden

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    A 20 bei Bad Segeberg darf bis auf Weiteres nicht weitergebaut werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fledermäuse statt Autobahn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeindliche Planungshoheit und fremde Fachplanungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    A20-Weiterbau gestoppt - Fledermausbestand wurde nicht genug berücksichtigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    A 20 bei Bad Segeberg darf bis auf Weiteres nicht weitergebaut werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    A 20 bei Bad Segeberg darf bis auf Weiteres nicht weitergebaut werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 892
  • DÖV 2014, 538
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10

    Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12
    Es erscheint aber nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Klägerin durch die an ihrem nördlichen Ortsrand geplante, in Hochlage geführte, 371 m lange Brücke in ihrem von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG umfassten Selbstgestaltungsrecht beeinträchtigt wird (vgl. auch Urteil vom 30. Mai 2012 - BVerwG 9 A 35.10 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 225 Rn. 36).

    Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt nach ständiger Rechtsprechung eine wehrfähige, in die Abwägung nach § 17 Satz 2 FStrG einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder erheblich gemeindliche Einrichtungen beeinträchtigt (stRspr, vgl. zuletzt Urteil vom 30. Mai 2012 a.a.O. Rn. 35 m.w.N.).

    bb) Immerhin berührt ist die Klägerin dagegen in ihrem Selbstgestaltungsrecht, das vor Maßnahmen schützt, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (Urteil vom 30. Mai 2012 - BVerwG 9 A 35.10 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 225 Rn. 36 m.w.N.).

    Der Eingriff in das Selbstgestaltungsrecht der Klägerin kann zwar überwunden werden, da es der Planfeststellungsbehörde im Rahmen des Abwägungsgebotes unter dem Vorbehalt der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unbenommen bleibt, gegenläufigen Belangen den Vorrang einzuräumen (Urteil vom 30. Mai 2012 - BVerwG 9 A 35.10 a.a.O. Rn. 36 m.w.N).

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Trassenführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. nur Urteile vom 30. Mai 2012 a.a.O. Rn. 36 und vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 98 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 23).

    Dies genügte, um die Planfeststellungsbehörde zu veranlassen, die Entscheidung für die Trasse einer erneuten umfassenden Prüfung zu unterziehen (vgl. Urteil vom 30. Mai 2012 a.a.O. Rn. 30).

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12
    Insoweit weist der Beklagte zu Recht auf die Geltung des Prioritätsgrundsatzes hin (vgl. hierzu etwa Beschluss vom 5. November 2002 - BVerwG 9 VR 14.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 171).

    Denn unbeschadet dessen, dass sich eine Gemeinde im Unterschied zum Naturschutzverband gegenüber einem anderen Planungsträger nicht zum gesamtverantwortlichen "Wächter des Umweltschutzes" machen kann (vgl. Beschluss vom 5. November 2002 - BVerwG 9 VR 14.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 171 = juris Rn. 17 unter Hinweis auf Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ) schlägt der auf die Klagen der Naturschutzverbände hin festgestellte Fehler bei der FFH-rechtlichen Alternativenprüfung auch auf die allgemeine fachplanerische Abwägung, auf die sich die Klägerin berufen kann, durch.

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12
    Da das strikte Vermeidungsgebot des Art. 6 Abs. 4 FFH-RL nur durchbrochen werden darf, soweit dies mit dem Zweck der größtmöglichen Schonung der durch die FFH-Richtlinie geschützten Rechtsgüter vereinbar ist, bedarf es einer sorgfältigen Untersuchung im Einzelfall, welche Bedeutung einem Teilziel und seiner etwaigen Nichterreichung oder nicht vollständigen Erreichung nach der Planungskonzeption zukommen (Urteil vom 9. Juli 2009 - BVerwG 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166; vgl. auch Winter, NuR 2010, 601 ).
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12
    Insbesondere kommt der Planfeststellungsbehörde im FFH-Recht kein irgendwie gearteter Gestaltungsspielraum zu (vgl. Urteil vom 15. Mai 2005 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12
    Denn unbeschadet dessen, dass sich eine Gemeinde im Unterschied zum Naturschutzverband gegenüber einem anderen Planungsträger nicht zum gesamtverantwortlichen "Wächter des Umweltschutzes" machen kann (vgl. Beschluss vom 5. November 2002 - BVerwG 9 VR 14.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 171 = juris Rn. 17 unter Hinweis auf Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ) schlägt der auf die Klagen der Naturschutzverbände hin festgestellte Fehler bei der FFH-rechtlichen Alternativenprüfung auch auf die allgemeine fachplanerische Abwägung, auf die sich die Klägerin berufen kann, durch.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Trassenführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. nur Urteile vom 30. Mai 2012 a.a.O. Rn. 36 und vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 98 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 23).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12
    Auf eine Beeinträchtigung der Planungshoheit führt auch nicht der Umstand, dass diese auch gegen eine Verlärmung solcher Baugebiete schützt, die bereits in bestehenden Bebauungsplänen ausgewiesen sind; auch das Interesse an der Bewahrung der in der Bauleitplanung ausgeformten städtebaulichen Ordnung vor nachhaltigen Störungen ist ein schutzwürdiger kommunaler Belang (Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 44).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12
    Danach hat eine Gemeinde mit ihrer Bauleitplanung auf eine Straßenplanung Rücksicht zu nehmen, wenn die Straßenplanung hinreichend verfestigt ist; umgekehrt ist aber auch die kommunale Bauleitplanung im Rahmen der zeitlich nachfolgenden Fachplanung bei hinreichender Verfestigung zu berücksichtigen (Urteil vom 24. November 2011 - BVerwG 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 219 Rn. 30).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials alle ernsthaft in Betracht kommenden Alternativlösungen berücksichtigt werden und mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange eingehen (Beschluss vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 NB 2.88 - BVerwGE 81, 128 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 29 S. 26; Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 41 ).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials alle ernsthaft in Betracht kommenden Alternativlösungen berücksichtigt werden und mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange eingehen (Beschluss vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 NB 2.88 - BVerwGE 81, 128 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 29 S. 26; Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 41 ).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 20.11

    Bauarbeiten; Bauzeit; Lärm; Staub; Erschütterungen; AVV Baulärm; Lärmprognose;

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 6.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Diese vermittelt einer Gemeinde nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat auch für das Landesrecht anschließt, eine wehrfähige, in die fachplanerische Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das betreffende Vorhaben nachhaltig eine (hinreichend) bestimmte (konkrete) Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht (vgl. BVerwG, B. v. 28.2.2013 - 7 VR 13/12 - juris Rn. 23 m.w.N.) oder kommunale Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - NuR 2014, 277; B.v. 26.9.2013 - 4 VR 1/13 - juris Rn. 49; U.v. 30.5.2012 - 9 A 35/10 - NVwZ 2013, 147 Rn. 35 m.w.N.; U.v. 27.3.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96/100 m.w.N.; vgl. auch B.v. 5.11.2002 - 9 VR 14/02 - juris Rn. 6 m.w.N.; U.v. 12.12.1996 - 4 C 14/95 - BayVBl 1997, 571/572).

    Dieses in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte Recht kann nämlich nur durch Maßnahmen betroffen werden, die das Ortsbild entscheidend prägen und damit nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - NuR 2014, 277/278; U.v. 30.5.2012 - 9 A 35/10 - NVwZ 2013, 147 Rn. 36 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Eine Gemeinde kann, vergleichbar einem von dem Vorhaben mittelbar Betroffenen, eine gerichtliche Kontrolle der planerischen Abwägungsentscheidung nur hinsichtlich ihrer eigenen Rechte und schutzwürdigen Belange und - wegen der insoweit bestehenden Wechselbeziehung - der ihren Belangen gegenüber gestellten, für das Vorhaben streitenden öffentlichen Belange verlangen (BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 18).

    Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt nach ständiger Rechtsprechung eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört, wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 19).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2018 - 1 KS 2/10

    Klage gegen die Erweiterung des Lübecker Flughafens bleibt ohne Erfolg

    Das hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 14.03.2011 (1 MR 17/10; S. 11 d. Abdr., zu 4.) im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urt. v. 06.11.2013, 9 A 9.12, NuR 2014, 277) entschieden; daran ist auch für die vorliegende Entscheidung festzuhalten.

    Diese ist daraufhin zu überprüfen, ob die eigenen, abwägungserheblichen Belange der Gemeinde hinreichend ermittelt und den für das Vorhaben streitenden Belangen gerecht gegenüber gestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.2013, 9 A 9.12, NuR 2014, 277 [bei Juris Rn. 18]).

    Insoweit sind auch noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten der Gemeinde abwägungsrelevant; diese dürfen nicht unnötigerweise "verbaut" werden (BVerwG, Urt. v. 16.12.1988, 4 C 40.86, BVerwGE 81, 95/106, Urt. v. 27.03.1992, 7 C 18.91, BVerwGE 90, 96/199, Beschl. v. 26.03.2007, 7 B 75.06, Juris [Rn. 6], Urt. v. 26.09.2013, 4 VR 1.13, Juris [Rn. 49] sowie Urt. v. 06.11.2013, 9 A 9.12, NuR 2014, [bei Juris Rn. 19]).

    (4) Der Beklagte hat sich im Rahmen der Abwägung auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob das planfestgestellte Vorhaben, wie es die Klägerin befürchtet, wesentliche Teile des - schon beplanten - Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzieht (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 06.11.2013, a.a.O., [bei Juris Rn. 19]).

    Grundsätzlich wird das sogenannte Selbstgestaltungsrecht vom Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 46 Abs. 1 LVerf SH umfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.1987, 7 C 31.85, BVerwGE 77, 134, Beschl. v. 05.12.1996, 11 VR 8.96, NVwZ-RR 1997, 339, Urt. v. 30.05.2012, 9 A 35.10, NVwZ 2013, 147 [bei Juris Rn. 36] und Urt. v. 06.11.2013, 9 A 9.12, NuR 2014, 277 ff.).

    Die Gemeinde kann danach beanspruchen, dass nachhaltige Auswirkungen des planfestgestellten Vorhabens auf ihre Eigenart und ihre "entscheidende" Prägung im Rahmen der Abwägung nach § 8 Abs. 1 S. 2 LuftVG berücksichtigt werden (BVerwG, Urt. v. 06.11.2013, 9 A 9.12, [bei Juris Rn. 25]).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 10 S 1956/20

    Windenergieanlage; Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG; Erfordernis des

    Sie kann eine gerichtliche Kontrolle dabei nur vergleichbar einem sonstigen mittelbar Betroffenen verlangen (vgl. in Bezug auf Planfeststellungen BVerwG, Urteile vom 06.11.2013 - 9 A 9.12 - NuR 2014, 277 = juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 846/21

    Hochwasserschutz; Retentionsraum; Polder; Integriertes Rheinprogramm; ökologische

    Mithin kann eine Gemeinde - vergleichbar einem von dem Vorhaben mittelbar Betroffenen - eine gerichtliche Kontrolle der planerischen Abwägungsentscheidung nur hinsichtlich ihrer eigenen Rechte und schutzwürdigen Belange und - wegen der insoweit bestehenden Wechselbeziehung - der ihren Belangen gegenübergestellten, für das Vorhaben streitenden öffentlichen Belange verlangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 -, juris Rn. 18).

    Wie ausgeführt (vgl. oben A.I., B. I.1.) kann eine Gemeinde - vergleichbar einem von dem Vorhaben mittelbar Betroffenen - eine gerichtliche Kontrolle der planerischen Abwägungsentscheidung nur hinsichtlich ihrer eigenen Rechte und schutzwürdigen Belange und - wegen der insoweit bestehenden Wechselbeziehung - der ihren Belangen gegenübergestellten, für das Vorhaben streitenden öffentlichen Belange verlangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 -, juris Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 20 D 79/17

    Planfeststellungsbeschluss zur Erhöhung der Zentraldeponie für die Ablagerung von

    vgl. BVerwG, Urteile vom 12. April 2018 - 3 A 10.15 -, juris, vom 14. Februar 2017 - 4 VR 18.16 -, a. a. O., und vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 -, NuR 2014, 277.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 2017 - 9 A 30.15 -, NVwZ 2017, 1309, vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 -, a. a. O., und vom 27. März 1992 - 7 C 18.91 -, NVwZ 1993, 364.

    - 9 A 9.12 -, a. a. 0.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 12. April 2018 - 3 A 10.15 -, a. a. O., und vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 -, a. a. O.

  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 8 A 17.40010

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen Verlegung und Ausbau einer Bundesstraße

    Eine Gemeinde kann, vergleichbar einem von dem Vorhaben mittelbar Betroffenen, eine gerichtliche Kontrolle der planerischen Abwägungsentscheidung nur hinsichtlich ihrer eigenen Rechte und schutzwürdigen Belange und - wegen der insoweit bestehenden Wechselbeziehung - der ihren Belangen gegenüber gestellten, für das Vorhaben streitenden öffentlichen Belange verlangen (BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 18).

    "Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt nach ständiger Rechtsprechung eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört, wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 19).

    Die Berechnungen ergeben einen Immissionswert von 57 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts, so dass die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV maßgeblichen Grenzwerte von 59 dB(A) und 49 dB(A) eingehalten wären (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser Grenzwerte BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - UPR 2014, 223 = juris Rn. 22).

    4.3.1 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 = juris Rn. 29 f.) erwachsen aus diesem in den Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG fallenden Recht allenfalls dann Abwehransprüche, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2012 - 9 A 35.10 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 225 = juris Rn. 36; U.v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - UPR 2014, 223 = juris Rn. 25 ff.; U.v. 15.12.2016 - 4 A 4.15 - juris Rn. 59).

    Vielmehr kann die Planfeststellungsbehörde im Rahmen des Abwägungsgebotes unter dem Vorbehalt der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegenläufigen Belangen den Vorrang einräumen (BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - UPR 2014, 223 = juris Rn. 26; U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 = juris Rn. 30).

  • BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 2.15

    Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und

    Ob andere gegen das Vorhaben sprechende Belange ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind, kann sie demgegenüber ebenso wenig geltend machen wie die Frage, ob Rechtsnormen beachtet wurden, die nicht ihrem Schutz zu dienen bestimmt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 2012 - 9 A 20.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 229 Rn. 11 und vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung durch Birkenwerder erfolglos

    Erhebliches Gewicht hat der Gesichtspunkt der Priorität: Die Gemeinde hat mit ihrer Bauleitplanung auf eine Fachplanung Rücksicht zu nehmen, wenn letztere hinreichend verfestigt ist; umgekehrt ist aber die kommunale Bauleitplanung im Rahmen einer zeitlich nachfolgenden Fachplanung bei hinreichender Verfestigung zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 21).
  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

    Aus dem Umstand, dass der Flächennutzungsplan zeitlich nach dem Bau der Autobahn datiert, folgt vielmehr, dass der Kläger bei dessen Aufstellung offensichtlich selbst nicht von einer Unvereinbarkeit der Campingplatznutzung mit der nahe gelegenen Autobahn ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 S. 15 Rn. 22).

    Denn der Planfeststellungsbehörde bleibt es im Rahmen des Abwägungsgebotes unter dem Vorbehalt der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unbenommen, gegenläufigen Belangen den Vorrang einzuräumen (BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 26).

  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 17.15

    Anteil an geeignetem Material; Eigentum; Feuerfesteignung; Gemeinde; Gewinnen;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2019 - 10 S 1919/17

    Nachbargemeinde gegen Genehmigung von Windkraftanlagen

  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15

    Abwägungsfehler; Agrarklausel; Alternative; Alternativenprüfung; Artenschutz;

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 3.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

  • VGH Bayern, 21.11.2023 - 8 A 21.40040

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen Planfeststellungsbeschluss für den

  • OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11

    Planfeststellungsbeschluss, Eisenbahnvorhaben, Gemeinde, Planungshoheit,

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2016 - 5 S 787/14

    Zur Klage einer Gemeinde gegen die Plangenehmigung für die Erneuerung eines

  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 10.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 12/15

    Abfalldeponie; gemeindliches Selbstgestaltungsrecht; Klagebefugnis; kommunales

  • VG Karlsruhe, 27.07.2017 - 9 K 753/17

    Klage einer Gemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur

  • BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 10.20

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oberhausen - Emmerich im Bereich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2023 - 1 K 58/20

    Keine Rechtsverletzung einer Gemeinde wegen bahnrechtlicher Planfeststellung -

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01479

    Klage einer Nachbargemeinde gegen Windkraftanlage; Drittschutz bei

  • BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 15.20

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Metelen und Wettringen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2018 - 8 A 11914/17

    Rücksichtnahmegebot bei Betriebserlaubnis für Segelflugplatz

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 8.15

    Planfeststellung; Gemeinde; Klagebefugnis; Selbstverwaltungsrecht; abwehrender

  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 15.15

    VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im

  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 11.15

    VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 3 S 280/10

    Normenkontrolle gegen Wasserschutzgebietsverordnung; Wohl der Allgemeinheit;

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16

    Klage einer Gemeinde gegen eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Bestimmung

  • VGH Bayern, 14.10.2014 - 22 A 13.40069

    Widerruf des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • VG Aachen, 23.06.2017 - 6 L 552/17

    Immissionsschutz; Umweltverträglichkeit; Vorprüfung; Verfahrensfehler;

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 23/15

    Schließung des Landeshafens Friedrichskoog hat Bestand

  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 15 N 18.2110

    Fehlende Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde gegen einen Bebauungsplan für

  • VGH Bayern, 25.02.2020 - 22 A 18.40038

    Verletzung der kommunalen Planungshoheit durch Bahnstreckenplanung

  • BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 16.20

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Metelen und Wettringen

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2022 - 10 S 2618/21

    Errichtung einer Windenergieanlage; gemeindliches Selbstgestaltungsrecht;

  • VGH Hessen, 26.05.2020 - 9 C 2796/16

    Wasserrechts

  • VG Aachen, 28.05.2020 - 6 L 1399/19

    Windkraft in Kreuzau: Keine Verletzung der Rechte der Nachbargemeinde Nideggen

  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 A 13.40037

    Flughafen Memmingen darf erweitert werden

  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 23.15

    Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der B 180

  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 8 A 16.40019

    Abwassertechnische Erschließung einer Tank- und Rastanlage; Abwehrrechte einer

  • VG Freiburg, 21.10.2016 - 7 K 72/15

    Klagen gegen Planergänzungsbeschluss zum Polder Elzmündung erfolglos

  • BVerwG, 05.02.2015 - 9 B 1.15

    Rügebefugnis mittelbar Betroffener

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 31.15

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2020 - 4 KS 5/16

    Straßen- und Wegerecht (Ausbau B 207) - Planfeststellung

  • VG Ansbach, 05.07.2017 - AN 11 S 17.00474

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbargemeinde gegen Windenergieanlagen

  • VGH Bayern, 24.09.2021 - 8 A 19.40006

    Teilweise erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen einen straßenrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2021 - 5 S 1361/18

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen eisenbahnrechtlichen

  • VG Stade, 27.03.2019 - 1 A 3271/16

    Abwägungsgebot; Alternativprüfung; Artenschutzrecht; Bindungswirkung der TA Lärm;

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 10/15

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Abwasser; Abwasserbeseitigung;

  • VGH Bayern, 23.06.2015 - 22 A 14.40036

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung

  • VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.560

    Vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebieten

  • VGH Bayern, 15.05.2015 - 8 A 14.40029

    Erneuerung einer Bahnbrücke, Verlegung einer Bundesstraße, gemeindliche

  • VG München, 12.07.2016 - M 2 K 15.3956

    Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets für einen geplanten Flutpolder

  • VG München, 14.06.2016 - M 2 K 15.3776

    Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets für einen geplanten Flutpolder

  • VG Schleswig, 25.10.2017 - 1 B 189/17

    Nachbarbegehren, gerichtet auf die Rücknahme einer bestandskräftigen

  • VG München, 14.06.2016 - M 2 K 15.3777

    Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets für einen geplanten Flutpolder

  • VG Hannover, 25.11.2022 - 5 A 2022/22

    Bahnhof; begünstigend; Eisenbahn; Eisenbahnrechtlicher Planungsvorbehalt;

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