Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 04.04.2001

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.04.2001 - 24 U 133/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4429
OLG Düsseldorf, 26.04.2001 - 24 U 133/00 (https://dejure.org/2001,4429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2001 - 24 U 133/00 (https://dejure.org/2001,4429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2001 - 24 U 133/00 (https://dejure.org/2001,4429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Erlassvertrages; Rechtsfolgen einer verfristeten Annahme eines Angebotes; Grundsätze der Wortlautauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 893
  • ZMR 2001, 962
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 10 U 156/10

    Feststellung eines Verzichtswillens bzgl. einer Mietforderung

    Nach Auffassung des 24. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (ZMR 2001, 962) können damit nicht berücksichtigte Forderungen des Vermieters erlassen worden sein, wenn dieser ein Mietverhältnis unter Berücksichtigung der Kaution abrechnet und er das Abrechnungsguthaben an den Mieter auszahlt.
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 200/01

    Haftung für Mängel der Mietsache; konkludenter Verzicht auf

    An die konkludente Annahme eines Erlassvertrags (§ 397 Abs. 1 BGB) sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 1996, 237 und 2000, 130 vgl. auch Senat ZMR 2001, 962 = NZM 2001, 893).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4895
BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00 (https://dejure.org/2001,4895)
BayObLG, Entscheidung vom 04.04.2001 - 2Z BR 141/00 (https://dejure.org/2001,4895)
BayObLG, Entscheidung vom 04. April 2001 - 2Z BR 141/00 (https://dejure.org/2001,4895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Tiefgaragenstellplatz; Gemeinschaftsordnung; Abgrenzung durch Drahtgitter

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 858; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; WEG § 3 Abs. 2 S. 2; ; WEG § 5 Abs. 2; ; WEG § 13 Abs. 1; ; WEG § 14 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 893
  • ZMR 2001, 820
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 06.02.1991 - BReg. 2 Z 171/90

    Sondereigentum an Garagenstellplätzen; Abgrenzung des Stellplatzes durch

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Das Fehlen einer hinreichend dauerhaften Markierung wäre dann unschädlich, weil § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG nur eine Soll-Vorschrift beinhaltet (BayObLGZ 1989, 447/450; BayObLG NJW-RR 1991, 722).

    Es handelt sich deshalb um eine Maßnahme, die die übrigen Eigentümer entweder als zulässigen Gebrauch des Sondereigentums (Staudinger/Bub WEG § 22 Rn. 36) oder als bauliche Veränderung (aaO Rn. 142; BayObLG NJW-RR 1991, 722) grundsätzlich hinnehmen müssen.

  • BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 147/99

    Widerspruch von Lageplan und Größenangaben bei Sondernutzungsflächen

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung in dem Lageplan (vgl. BayObLG ZMR 1999, 773/774; BayObLG NZM 2000, 509/510; 2000, 1011/1012; BayObLG v. 21.2.2001, 2Z BR 104/00 = BayObLGZ 2001 Nr. 11).

    Die Grenzlinie läßt sich anhand der im Plan 1 : 100 (vgl. Nr. 2 der erwähnten Verwaltungsvorschrift) angeführten Maße in der Natur mit der hinzunehmenden Toleranz (vgl. z.B. BayObLG NZM 2000, 509, 1011 f.) bestimmen.

  • BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 66/99

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Denn dann besteht ein dem Aufteilungsplan entsprechender Zustand (BayObLG NZM 1999, 29; 2000, 515).
  • BayObLG, 10.09.1998 - 2Z BR 86/98

    Im Aufteilungsplan vorgesehene Absperrkette zwischen den Stellplätzen auf einem

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Denn dann besteht ein dem Aufteilungsplan entsprechender Zustand (BayObLG NZM 1999, 29; 2000, 515).
  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97

    Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Vorrichtungen an einem

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Dieses Verhalten allein deswegen unterbinden zu wollen, wäre wohl schikanös (§ 226 BGB; siehe auch BayObLG WuM 1998, 175 f.).
  • BayObLG, 26.05.2000 - 2Z BR 174/99

    Rechtsbeschwerde wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung in dem Lageplan (vgl. BayObLG ZMR 1999, 773/774; BayObLG NZM 2000, 509/510; 2000, 1011/1012; BayObLG v. 21.2.2001, 2Z BR 104/00 = BayObLGZ 2001 Nr. 11).
  • BayObLG, 23.11.1989 - BReg. 2 Z 108/89

    Welche Prüfungskompetenz hat das Grundbuchamt bei Begründung von

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Das Fehlen einer hinreichend dauerhaften Markierung wäre dann unschädlich, weil § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG nur eine Soll-Vorschrift beinhaltet (BayObLGZ 1989, 447/450; BayObLG NJW-RR 1991, 722).
  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Ob die Ausbuchtung als unwesentliche Bauabweichung Teil des Sondereigentums geworden ist oder zum Gemeinschaftseigentum gehört (BayObLGZ 1991, 165/169 f.; allgemein Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 7 Rn. 66; Palandt/Bassenge § 2 WEG Rn. 7 und 8; Abramenko ZMR 1998, 741), kann auf sich beruhen.
  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00

    Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung in dem Lageplan (vgl. BayObLG ZMR 1999, 773/774; BayObLG NZM 2000, 509/510; 2000, 1011/1012; BayObLG v. 21.2.2001, 2Z BR 104/00 = BayObLGZ 2001 Nr. 11).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Soweit der zur Abgrenzung der Stellplätze untereinander wie zum Gemeinschaftseigentum an der Fahrstraße angebrachte Markierungsnagel wegen seiner aus § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG ersichtlichen Funktion zum Gemeinschaftseigentum zählen dürfte (BayObLG WE 1998, 355; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 1 WEG Rn. 11), können die Antragsteller auch ohne Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft den auf Beseitigung der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichteten Anspruch geltend machen (BGH NJW 1992, 978/979).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

  • OLG München, 13.03.2006 - 34 Wx 1/06

    Bauliche Veränderung eines Garageneinstellplatzes bei Ersatz von Maschendraht

    e) Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4.4.2001 (2Z BR 141/00 = NZM 2001, 893), die den nachträglichen Einbau einer Absperrbox für einen Tiefgaragenabstellplatz zu beurteilen hatte, steht der Auffassung des Senats schon deshalb nicht entgegen, weil die Gemeinschaftsordnung dort ausdrücklich die Errichtung einer massiven Abtrennung erlaubte.
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