Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.08.2006

Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05   

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https://dejure.org/2006,787
BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05 (https://dejure.org/2006,787)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2006 - V ZR 159/05 (https://dejure.org/2006,787)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - V ZR 159/05 (https://dejure.org/2006,787)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 917 Abs. 1, 918 Abs. 1, 1011
    Anspruch auf Einräumung eines Notwegrechtes: Nur gemeinschaftliche Gel-tendmachung - Berücksichtigung der baurechtlichen Genehmigung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Notwegrechteanspruch der Miteigentümer eines nach WEG aufgeteilten Grundstücks

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Geltendmachung eines Anspruchs auf Einräumung eines Notwegerechts durch die Miteigentümer eines Grundstücks; Beachtung einer baurechtlichen Genehmigung zur Errichtung eines Gebäudes bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Benutzung eines Grundstücks; ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Ausschluss des Anspruchs auf Einräumung eines Notwegrechts bei Errichtung eines ohne einen Zugang über das Nachbargrundstück nicht nutzbaren Gebäudes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Notwegerecht bei Wohnungseigentum; provoziertes Notwegerecht

  • Judicialis

    BGB § 917 Abs. 1; ; BGB § 918 Abs. 1; ; BGB § 1011

  • ra.de
  • RA Kotz

    Notwegerecht - Miteigentümer haben Anspruch auf Einräumung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 917 Abs. 1 § 1011 § 918 Abs. 1
    Geltendmachung eines Notwegerechts durch Miteigentümer eines Grundstücks; Voraussetzungen eines Notwegerechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Geltendmachung eines Notwegrechts durch Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Notwegerecht: Geltendmachung nur durch alle Miteigentümer! (IMR 2006, 152)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3426
  • MDR 2007, 209
  • NZM 2006, 820
  • ZMR 2007, 46
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.10.1974 - V ZR 69/73

    Untersagung der Benutzung von Forstwegen durch das Forstamt und Angebot über den

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05
    Die Klägerin ist gehalten, die Widerbeklagte auf Mitwirkung und Duldung der zur Schaffung eines Zugangs auf dem Grundstück F. straße 21a notwendigen wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, wozu auch die Herbeiführung einer Änderung der Teilungserklärung oder einer anderweitigen Gestattung gehört (vgl. Senat, Urt. v. 25. Oktober 1974, V ZR 69/73, ZMR 1975, 115, 116).

    Die Verpflichtung des Nachbarn, einen Notweg zu dulden, entfällt gemäß § 918 Abs. 1 BGB, wenn die Verbindung des Grundstücks durch eine willkürliche Handlung, auch eines früheren Eigentümers, aufgehoben wurde (Senat, Urt. v. 25. Oktober 1974, V ZR 69/73, ZMR 1975, 115, 116).

    Danach ist es in der Regel willkürlich, wenn der Eigentümer unter den verschiedenen Möglichkeiten der ordnungsgemäßen Nutzung seines Grundstücks eine Gestaltung wählt, die einen Notweg erfordert (Senat, Urt. v. 5. Mai 2006, V ZR 139/05, EBE-BGH 2006, 187), oder wenn er bei der Bebauung seines Grundstücks nicht darauf achtet, dass die Verbindung sämtlicher Teile des Grundstücks zu dem öffentlich Weg erhalten bleibt (Senat, Urt. v. 25. Oktober 1974, V ZR 69/73, ZMR 1975, 115, 116).

  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05
    Der Eigentümer muss deshalb grundsätzlich Umbaumaßnahmen vornehmen, um eine vorhandene Verbindung seines Grundstücks zu einem öffentlichen Weg nutzen zu können (vgl. RGZ 157, 305, 308; Senat, Urt. v. 15. April 1964, V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322).

    Maßgeblich ist vielmehr das Verhältnis der für die Schaffung einer Zuwegung notwendigen Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks (Senat, Urt. v. 15. April 1964, V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322).

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05
    Denn Wohnungs- und Teileigentümer sind zur Mitwirkung an Änderungen der Teilungserklärung verpflichtet, wenn ihre Beibehaltung zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (Senat, BGHZ 130, 304, 312; 154, 192, 196, 202; 160, 354, 358).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05
    Ihre Klage ist deshalb derzeit unzulässig (Senat, BGHZ 92, 351, 353).
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05
    Dieser Umstand kann nicht unberücksichtigt bleiben, sondern führt dazu, dass insoweit von der Ordnungsmäßigkeit der Nutzung des Grundstücks auszugehen ist (BVerwGE 50, 282, 289 f.).
  • BGH, 05.05.2006 - V ZR 139/05

    Rechtstellung des Besitzers eines zugangslosen Grundstücks; Einräumung eines

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05
    Danach ist es in der Regel willkürlich, wenn der Eigentümer unter den verschiedenen Möglichkeiten der ordnungsgemäßen Nutzung seines Grundstücks eine Gestaltung wählt, die einen Notweg erfordert (Senat, Urt. v. 5. Mai 2006, V ZR 139/05, EBE-BGH 2006, 187), oder wenn er bei der Bebauung seines Grundstücks nicht darauf achtet, dass die Verbindung sämtlicher Teile des Grundstücks zu dem öffentlich Weg erhalten bleibt (Senat, Urt. v. 25. Oktober 1974, V ZR 69/73, ZMR 1975, 115, 116).
  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05
    Dies gilt auch dann, wenn das für den Grundstückseigentümer umständlicher, weniger bequem oder kostspieliger ist als die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks (Senat, BGHZ 75, 315, 319; OLG Brandenburg DtZ 1996, 389).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05
    Denn Wohnungs- und Teileigentümer sind zur Mitwirkung an Änderungen der Teilungserklärung verpflichtet, wenn ihre Beibehaltung zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (Senat, BGHZ 130, 304, 312; 154, 192, 196, 202; 160, 354, 358).
  • BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05
    Einem Grundstück fehlt der erforderliche Zugang nämlich auch dann, wenn nur ein Teil des Grundstücks keinen zur ordnungsgemäßen Nutzung hinreichenden Zugang hat (Senat, Urt. v. 11. Juni 1954, V ZR 20/53, NJW 1954, 1321; RGZ 79, 116, 120 f.; Reinicke MDR 1948, 358 f.) und dem Grundstückseigentümer nicht zugemutet werden kann, dem zuwegungslosen Teil seines Grundstücks über die übrigen, mit dem öffentlichen Weg verbundenen Teile des Grundstücks einen Zugang zu dem öffentlichen Weg zu verschaffen (Senat, aaO).
  • BGH, 28.05.1976 - V ZR 195/74

    Umstellung des Klageantrages bei Rechtsnachfolge auf Klägerseite

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05
    Eine solche Rechtsmacht räumt § 1011 den einzelnen Miteigentümern nicht ein (Erman/Lorenz, BGB, 11. Aufl., § 917 Rdn. 5; Palandt/Bassenge, BGB, 65. Aufl., § 917 Rdn. 8; PWW/Lemke, BGB, § 917 Rdn. 4; Soergel/J. F. Baur, BGB, 13. Aufl., § 917 Rdn. 7; Staudinger/Roth, BGB, [2002], § 917 Rdn. 32; a.A. MünchKomm-BGB/Säcker, 4. Aufl., § 917 Rdn. 16; offen gelassen Senat, Urt. v. 28. Mai 1976, V ZR 195/74, WM 1976, 1061, 1062).
  • OLG Brandenburg, 13.06.1996 - 5 U 109/95
  • RG, 20.03.1912 - V 316/11

    Notweg.

  • RG, 05.05.1938 - V 241/37

    1. Kann der Notweg über ein Nachbargrundstück nur in Höhe des Erdbodens

  • BGH, 24.04.2015 - V ZR 138/14

    Notwegerecht: Beurteilung einer ordnungsmäßigen Nutzung eines Grundstücks

    Eine bestandskräftige Baugenehmigung wirkt dergestalt auf das Zivilrecht ein, dass sie die Ordnungsmäßigkeit der Nutzung eines Grundstücks bestimmt (Senat, Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 159/05, NJW 2006, 3426 Rn. 10; Bamberger/Roth/Fritzsche, BGB, 3. Aufl., § 917 Rn. 10 jeweils mwN).

    Von einer solchen Verbindungsmöglichkeit muss er auch dann Gebrauch machen, wenn sie umständlicher, weniger bequem oder kostspieliger ist als ein Notweg über Nachbargrundstücke (vgl. Senat, Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 159/05, NJW 2006, 3426 Rn. 12; Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 85/78, BGHZ 75, 315, 319; MüKo-BGB/Säcker, 6. Aufl., § 917 Rn. 8; Saller in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., 4. Teil Rn. 11).

    Erst wenn die mit der Schaffung eines Zugangs verbundenen Erschwernisse so groß sind, dass die Wirtschaftlichkeit der Grundstücksbenutzung aufgehoben oder in unzumutbarer Weise geschmälert wird, ist der Nachbar zur Duldung der Benutzung seines Grundstücks als Zugang verpflichtet (vgl. Senat, Urteil vom 7. Juli 2006- V ZR 159/05, NJW 2006, 3426 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 04.07.2008 - V ZR 172/07

    Voraussetzungen eines Notleitungsrechts

    Denn die erforderliche Baugenehmigung ist unstreitig erteilt worden, so dass insoweit von der Ordnungsmäßigkeit der Nutzung auszugehen ist (Senat, Urt. v. 7. Juli 2006, V ZR 159/05, NJW 2006, 3426, 3427; ebenso - für das Notleitungsrecht - BVerwGE 50, 282, 290 f., und Wilhelms, aaO, 127).
  • BGH, 13.07.2018 - V ZR 308/17

    Annahme einer aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis folgenden

    Nur wenn sie sich ausnahmsweise als derartig groß erweisen, dass durch sie die Wirtschaftlichkeit der Grundstücksbenutzung aufgehoben oder doch in unzumutbarer Weise geschmälert würde, ist der Nachbar verpflichtet, den Weg über sein eigenes Gelände freizumachen (vgl. Senat, Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 159/05, NJW 2006, 3426 Rn. 12; Urteil vom 24. Januar 1968 - V ZR 175/64, WM 1968, 434, 435; Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, MDR 1964, 583).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2006 - XII ZR 214/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5491
BGH, 23.08.2006 - XII ZR 214/04 (https://dejure.org/2006,5491)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2006 - XII ZR 214/04 (https://dejure.org/2006,5491)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2006 - XII ZR 214/04 (https://dejure.org/2006,5491)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Abtretung von Pachtzinsen; Außerordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Gebot eines fairen Verfahrens

  • Judicialis

    BGB § 543 Abs. 3; ; BGB § 546 a; ; BGB § 581 Abs. 2; ; BGB § 584 b; ; BGB § 1124 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 546a § 581 Abs. 2
    Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei Einräumung einer Räumungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Pachtrecht - Nutzungsentschädigung für Zeitraum der Räumungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erfasst die Abtretung des Pachtzinses auch den Entschädigungsanspruch? (IMR 2006, 186)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 820 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - XII ZR 214/04
    Ein Gericht verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG NJW 2003, 2524).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - XII ZR 214/04
    Hiervon ist bereits dann auszugehen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei Berücksichtigung der Stellungnahmen der Parteien anders entschieden hätte (vgl. BGH Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02 - NJW 2003, 3205 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BGH, 13.10.1982 - VIII ZR 197/81

    Verstoß gegen die Pflicht zur Rückgabe der Mietsache - Geltendmachung des

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - XII ZR 214/04
    Die Entschädigungsforderung steht dem Vermieter daher auch für den Zeitraum zu, für den er eine Räumungsfrist gewährt hat (BGH Urteil vom 13. Oktober 1982 - VIII ZR 197/81 - NJW 1983, 112).
  • BGH, 09.12.1998 - XII ZR 170/96

    Umfang einer Sicherungsabtretung

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - XII ZR 214/04
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass das Berufungsgericht unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Parteien insbesondere zu prüfen haben wird, ob unter dem Begriff Pachtzins in § 6 des Vertrages im Hinblick auf den Zweck der Abtretung und die Interessenlage nicht auch ein Entschädigungsanspruch nach § 584 b BGB zu verstehen ist (vgl. Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 9. Aufl. Rdn. 474; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 140, 175).
  • BGH, 12.07.2017 - VIII ZR 214/16

    Wohnraummiete: Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses;

    Zur Erfüllung des Tatbestandes der Vorenthaltung reicht dabei der grundsätzliche Rückerlangungswille des Vermieters aus (Senatsurteile vom 13. Oktober 1982 - VIII ZR 197/81, NJW 1983, 112 unter 2 d aa; vom 29. April 1987 - VIII ZR 258/86, NJW-RR 1987, 907 unter II 2 a; BGH, Beschluss vom 23. August 2006 - XII ZR 214/04, GuT 2007, 140 Rn. 7).
  • LG Berlin, 30.09.2016 - 65 S 63/16

    Wohnraummiete: Anspruch des Vermieters auf Betriebskostenvorauszahlungen nach

    Von einem solchen grundsätzlichen Rückerlangungswillen ist aber auch bei der Einräumung einer Räumungsfrist auszugehen (BGH, Beschl. v. 23.08.2006 - XII ZR 214/04, juris; Urteil vom 13.10.1982 - VIII ZR 197/81, juris).
  • KG, 23.08.2012 - 8 U 22/12

    Wohnraummiete: Kündigungsschutz für den Endmieter bei Zwischenvermietung an eine

    Die Klägerin hat die Beendigung der Mietverhältnisse zum 31. Dezember 2008 mit Schreiben vom 18. September 2008 und 22. September 2008 bestätigt und damit auch ihren grundsätzlichen Rücknahmewillen zum Ausdruck gebracht, welcher zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Vorenthaltung ausreichend ist (Schmidt/Futterer/Streyl, Mietrecht, 10. Auflage, § 546 a, Rdnr. 48; BGH, NZM 2006, 820).

    Die Klägerin hat die Beendigung der Mietverhältnisse zum 31. Dezember 2008 mit Schreiben vom 18. September 2008 und 22. September 2008 bestätigt und damit auch ihren grundsätzlichen Rücknahmewillen zum Ausdruck gebracht, welcher zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Vorenthaltung ausreichend ist (Schmidt/Futterer/Streyl, Mietrecht, 10. Auflage, § 546 a, Rdnr. 48; BGH, NZM 2006, 820).

  • KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14

    Fristlose Kündigung des Geschäftsraummietvertrags wegen Zahlungsverzugs:

    Dem steht nicht entgegen, dass der Vermieter dem Mieter eine Räumungsfrist gewährt (vgl. BGH, NJW 1983, 112; BGH, NZM 2006, 820; Palandt/Weidenkaff, BGB, 74. Aufl., § 546a Rn. 8; Schmidt-Futterer/Streyl, Mietrecht, 12. Aufl., § 546a Rn. 26).
  • OLG Celle, 20.06.2011 - 2 U 49/11

    Auswirkungen des vom Vermieter erteilten Einverständnisses mit der

    Der Senat verkennt nicht, dass für die Erfüllung des Tatbestandes der Vorenthaltung der grundsätzliche Rückerlangungswille des Vermieters ausreicht, so dass die Entschädigungsforderung dem Vermieter im Allgemeinen auch für den Zeitraum zusteht, für den er eine Räumungsfrist gewährt hat (vgl. BGH NZM 2006, 820; NJW 1983, 1122, 113).
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