Rechtsprechung
   BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R   

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BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R (https://dejure.org/2005,753)
BSG, Entscheidung vom 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R (https://dejure.org/2005,753)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - B 6 KA 19/04 R (https://dejure.org/2005,753)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung verspätet eingereichter vertragsärztlicher Abrechnungsscheine bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV); Erforderlichkeit einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die Ausgestaltung von Abrechnungsfristen als materielle Ausschlussfristen in einem ...

  • Judicialis

    SGB V § 82 Abs 1; ; SGB V § 85 Abs 1; ; SGB V § 85 Abs 4 S 1; ; SGB V § 85 Abs 4 S 2; ; BMV-Ä § 18 Abs 1 Nr 1; ; EKV-Ä § 21 Abs 1 Nr 1; ; GG Art 12 Abs 1; ; GG Art 20 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristsetzung im Honorarverteilungsmaßstab durch die Kassenärztliche Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Zu späte Abrechnung: Ausschlussfristen der KV müssen maßvoll sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 137
  • NZS 2006, 445 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R
    Zweck der Honorarverteilung ist, dass nach jedem Quartal möglichst schnell und möglichst umfassend die für die Honorarverteilung zur Verfügung stehenden Beträge ausgekehrt werden (BSGE 89, 90, 95 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 8).

    Auch widerspräche die Zahlung lediglich von Abschlägen auf das voraussichtliche Honorar über einen längeren Zeitraum hinweg dem berechtigten Interesse der Ärzte an der Kalkulierbarkeit ihrer Einnahmen (BSGE 89, 62, 69 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 348; BSGE 89, 90, 95 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 8).

    Zahlreiche Bestimmungen sowohl der Bundesmantelverträge als auch des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen legen fest bzw setzen voraus, dass die vertragsärztlichen Leistungen in einem Kalendervierteljahr zusammengefasst vom Vertragsarzt abgerechnet und von der KÄV vergütet werden (BSGE 89, 62, 69 = SozR 3-2500 § 45 Nr. 42 S 348 ff; BSGE 89, 90, 95 ff = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 8 ff, jeweils mwN).

    Auch die berechtigten Belange der Krankenkassen können tangiert sein, wenn diese die Gesamtvergütung in gesetzeskonformer Höhe an die KÄV entrichten, die Vertragsärzte davon aber nur Teile erhalten, die eine angemessene Vergütung der von ihnen erbrachten Leistungen möglicherweise nicht gewährleisten (BSGE 89, 90, 97 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 10; BSGE 89, 62, 71 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 350; vgl Senatsurteil vom 22. Juni 2005 - B 6 KA 21/04 R - zur Nachvergütung psychotherapeutischer Leistungen).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R
    Die Vorschrift ist in der vom LSG getroffenen Auslegung durch die Ermächtigungsgrundlage des § 85 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V nicht gedeckt und greift unverhältnismäßig in den grundrechtlich geschützten Vergütungsanspruch der Klägerin ein (zu den Voraussetzungen näher BVerfG SozR 4-2500 § 87 Nr. 6 RdNr 13; BSG SozR 4-2500 § 72 Nr. 2 RdNr 129).

    Die gesetzliche Ermächtigung für den Erlass des HVM in § 85 Abs. 4 SGB V und der der KÄV damit eingeräumte Regelungsspielraum wird grundsätzlich dem Parlamentsvorbehalt und dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot gerecht (dazu BSG SozR 4-2500 § 72 Nr. 2 RdNr 28, 29).

    Solche Auswirkungen einer nicht weiter differenzierten und abgestuften Ausschlussfrist sind durch die Ermächtigungsgrundlage des § 85 Abs. 4 SGB V nicht gedeckt und stellen zugleich eine unverhältnismäßige Einschränkung des durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rechts der Vertragsärzte auf eine Honorierung ihrer Leistungen dar (dazu näher BSG SozR 4-2500 § 72 Nr. 2 RdNr 129).

  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R
    Auch widerspräche die Zahlung lediglich von Abschlägen auf das voraussichtliche Honorar über einen längeren Zeitraum hinweg dem berechtigten Interesse der Ärzte an der Kalkulierbarkeit ihrer Einnahmen (BSGE 89, 62, 69 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 348; BSGE 89, 90, 95 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 8).

    Zahlreiche Bestimmungen sowohl der Bundesmantelverträge als auch des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen legen fest bzw setzen voraus, dass die vertragsärztlichen Leistungen in einem Kalendervierteljahr zusammengefasst vom Vertragsarzt abgerechnet und von der KÄV vergütet werden (BSGE 89, 62, 69 = SozR 3-2500 § 45 Nr. 42 S 348 ff; BSGE 89, 90, 95 ff = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 8 ff, jeweils mwN).

    Auch die berechtigten Belange der Krankenkassen können tangiert sein, wenn diese die Gesamtvergütung in gesetzeskonformer Höhe an die KÄV entrichten, die Vertragsärzte davon aber nur Teile erhalten, die eine angemessene Vergütung der von ihnen erbrachten Leistungen möglicherweise nicht gewährleisten (BSGE 89, 90, 97 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 10; BSGE 89, 62, 71 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 350; vgl Senatsurteil vom 22. Juni 2005 - B 6 KA 21/04 R - zur Nachvergütung psychotherapeutischer Leistungen).

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt -

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R
    Zwar dient der HVM grundsätzlich nur der Verteilung der Gesamtvergütung (BSGE 88, 20, 22 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 12 S 68).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Notwendigkeit - Dauer - Überprüfung

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R
    Der Senat ist jedoch an die Auslegung durch das LSG gebunden, weil es sich um nicht revisibles Rechts handelt (§ 162 Sozialgerichtsgesetz ) und sie nicht willkürlich, dh schlechthin nicht nachvollziehbar, sondern mit der gegebenen Begründung noch vertretbar ist (vgl zur revisionsgerichtlichen Überprüfung nicht revisiblen Rechts s BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 44 S 358 f und BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 3 RdNr 4 ff, mwN).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 21/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Rücknahme von bestandskräftigen

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R
    Auch die berechtigten Belange der Krankenkassen können tangiert sein, wenn diese die Gesamtvergütung in gesetzeskonformer Höhe an die KÄV entrichten, die Vertragsärzte davon aber nur Teile erhalten, die eine angemessene Vergütung der von ihnen erbrachten Leistungen möglicherweise nicht gewährleisten (BSGE 89, 90, 97 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 10; BSGE 89, 62, 71 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 350; vgl Senatsurteil vom 22. Juni 2005 - B 6 KA 21/04 R - zur Nachvergütung psychotherapeutischer Leistungen).
  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 528/04

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch Kürzung

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R
    Die Vorschrift ist in der vom LSG getroffenen Auslegung durch die Ermächtigungsgrundlage des § 85 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V nicht gedeckt und greift unverhältnismäßig in den grundrechtlich geschützten Vergütungsanspruch der Klägerin ein (zu den Voraussetzungen näher BVerfG SozR 4-2500 § 87 Nr. 6 RdNr 13; BSG SozR 4-2500 § 72 Nr. 2 RdNr 129).
  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzung für Fallzahlsteigerung -

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R
    Schließlich sind zahlreiche mengenbegrenzende Regelungen in Honorarverteilungsmaßstäben, wie etwa Fallzahlzuwachsbeschränkungen (s BSGE 92, 233 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 9) oder Individualbudgets (dazu BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 6), auf das einzelne Quartal bezogen.
  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 76/03 R

    Honorarverteilungsregelung - Ausrichtung auf umfassende Umsatzbegrenzung -

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R
    Schließlich sind zahlreiche mengenbegrenzende Regelungen in Honorarverteilungsmaßstäben, wie etwa Fallzahlzuwachsbeschränkungen (s BSGE 92, 233 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 9) oder Individualbudgets (dazu BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 6), auf das einzelne Quartal bezogen.
  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 48/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Fallzahlsteigerung -

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 34/98 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - EDV-Abrechnung -

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 29/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit von

    Ihre Anwendung darf allerdings nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zu völligem Honorarverlust führen (Fortführung von BSG vom 22.6.2005 - B 6 KA 19/04 R = SozR 4-2500 § 85 Nr. 19).

    Die darin schon normierten Ausnahmen (§ 5 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 iVm § 6 Abs. 1 HVM sowie § 5 Abs. 3 Satz 3 HVM) seien in Anlehnung an das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22.6.2005 (SozR 4-2500 § 85 Nr. 19) dahingehend fortzuentwickeln, dass der vollständige und endgültige Abrechnungsausschluss bei EDV-bedingten Fehlern unzumutbar sein könne.

    Wie bereits im Urteil vom 22.6.2005 (SozR 4-2500 § 85 Nr. 19) im Einzelnen ausgeführt worden ist, ist die Aufnahme solcher Bestimmungen in den HVM von der Rechtsgrundlage des § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V (hier anzuwenden in der 2001 geltenden Fassung des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 vom 22.12.1999, BGBl I 2626) gedeckt (zu deren hinreichender Bestimmtheit s BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 28, 29; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 19 RdNr 14).

    Durch diese Ziele ist der mit dem Abrechnungsausschluss verbundene Eingriff grundsätzlich verhältnismäßig und stellt eine rechtmäßige Berufsausübungsregelung im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG dar (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 19 RdNr 13, 15 bis 17, jeweils mwN; insoweit andere Wertung des 3. Senats des BSG bei Arzneimittelabrechnungen von Apotheken, siehe BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 3 RdNr 16-18, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).

    Insbesondere ist auch zu billigen, nachträgliche Berichtigungen und/oder Ergänzungen bei den bereits eingereichten Behandlungsfällen auszuschließen, wie dies durch § 5 Abs. 2 Satz 3 HVM bestimmt ist (so auch schon BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 19 RdNr 18: "sachgerechterweise die nachträgliche Korrektur von bereits vorgelegten Abrechnungsscheinen ausgeschlossen ist").

    Nach alledem stellt sich ein Abrechnungsausschluss gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 HVM in einem Fall der vorliegenden Art als unverhältnismäßiger Eingriff in den grundrechtlich geschützten Vergütungsanspruch des Vertragsarztes dar (hierzu s BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 19 RdNr 12 und BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 129 mwN).

  • BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 68/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Richtigstellung einer

    bb) Es entspricht der stRspr des Senats, dass die KÄV im HVM Regelungen zu den Modalitäten der Abrechnung durch Vertragsärzte treffen darf (BSG Urteil vom 22.6.2005 - B 6 KA 19/04 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 19 RdNr 13 = Juris RdNr 21; BSG Urteil vom 25.8.1999 - B 6 KA 34/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 32 = Juris RdNr 14) .

    Eine entsprechende Regelung fand sich bereits in § 85 Abs. 4 S 1 und 2 SGB V idF des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21.12.1992 (BGBl I 2266; vgl dazu BSG Urteil vom 22.6.2005 - B 6 KA 19/04 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 19 RdNr 13 = Juris RdNr 21) .

    Dazu gehören insbesondere Bestimmungen über die Form und den Zeitpunkt der Vorlage der Abrechnungen (BSG Urteil vom 22.6.2005 - B 6 KA 19/04 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 19 RdNr 13 = Juris RdNr 21), aber auch Regelungen darüber, welche Unterlagen Vertragsärzte ihrer Quartalsabrechnung beifügen müssen (BSG Urteil vom 25.8.1999 - B 6 KA 34/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 32 = Juris RdNr 14) .

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Der für das Vertragsarztrecht zuständige 6. Senat des BSG hat zwar entschieden, dass die Ausgestaltung von Abrechnungsfristen als materielle Ausschlussfristen zur Erreichung einer möglichst zügigen, zeitgerechten und vollständigen Verteilung der Gesamtvergütung grundsätzlich zulässig ist (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 19 RdNr 17), wenn Ausnahmen für Fälle unverschuldeter Fristversäumnis vorgesehen werden.

    Solche Auswirkungen einer nicht differenzierten und abgestuften Ausschlussfrist wären durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls nicht gerechtfertigt und deshalb eine unverhältnismäßige Einschränkung des Rechts der Apotheker auf Vergütung ihrer Leistungen (so auch der 6. Senat zur Gesamtvergütung - vgl SozR 4-2500 § 85 Nr. 19 RdNr 17).

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Rechtsprechung
   BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R   

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https://dejure.org/2005,317
BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R (https://dejure.org/2005,317)
BSG, Entscheidung vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R (https://dejure.org/2005,317)
BSG, Entscheidung vom 01. September 2005 - B 6 KA 41/04 R (https://dejure.org/2005,317)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des anwaltlichen Gegenstandswertes im Revisionsverfahren; Wirtschaftlicher Wert des im Streit befindlichen Anspruchs als Grundlage für die Festsetzung; Anwendung der alten Vorschriften für die Anwaltsvergütung aus Vertrauensschutzgründen; Gegenstandswert für ...

  • Judicialis

    BRAGO § 116 Abs 2; ; BRAGO § 8 Abs 2 Satz 2 Halbs 1; ; BRAGO § 134 Abs 1 Satz 2; ; SGG § 197a Abs 1 Satz 1; ; SGG § 193; ; GKG § 13 Abs 1 Satz 1; ; RVG § 23 Abs 1 Satz 1; ; SGB V § 81 Abs 5 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 445 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91

    Vollziehungsanordnung - Gebührenfestsetzung - Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    Anlass zum Unterschreiten des Zeitraums von fünf Jahren hat der Senat nur dann gesehen, wenn von vornherein feststand oder nach Lage der Umstände mit Gewissheit zu erwarten war, dass die vertrags(zahn)ärztliche/-psychotherapeutische Tätigkeit lediglich für eine kürzere Dauer ausgeübt werden sollte oder konnte (so für vertragsärztliche Ermächtigungen BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 6 S 16).

    Der Senat legt der Berechnung des Gegenstandswertes in vertragsärztlichen Ermächtigungsstreitigkeiten den Zeitraum zu Grunde, für den die streitige Ermächtigung erteilt werden sollte oder erteilt worden ist, mithin typischerweise den Zeitraum von zwei Jahren (BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 6 S 16), weil sich hiernach das wirtschaftliche Interesse am Streitverfahren bemisst (entsprechend zur Festsetzung des Gegenstandswertes bei befristeten vertragsärztlichen Abrechnungsgenehmigungen: Schleswig-Holsteinisches LSG - Beschluss vom 14. Januar 2004 - NZS 2005, 446).

  • BSG, 14.11.1977 - 6 BKa 7/76

    Kassenarztrecht - Gebühren der Rechtsanwälte - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    Auf der Grundlage der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Vorschriften der BRAGebO hat der Senat in Anlehnung an § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG (ebenfalls in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung) für die Höhe des Gegenstandswertes maßgeblich auf die sich aus dem Antrag des Rechtsuchenden für ihn ergebende Bedeutung der Sache, dh in der Regel auf dessen wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen, abgestellt (BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2 S 2 ff; SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S 2; aaO Nr. 2 S 8).

    Ausgangspunkt der Rechtsprechung des Senats zur Ermittlung des Gegenstandswertes in Zulassungssachen war der Beschluss vom 14. November 1977 - 6 BKa 7/76 - (SozR 1930 § 8 Nr. 2 S 3).

  • BGH, 09.06.2005 - III ZR 21/04

    Streitwert für Streitigkeiten über den Bestand eines privatrechtlichen

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    Der BGH begründet die Heranziehung des § 42 Abs. 3 GKG damit, dass der Betroffene mit der Klage auf Fortbestehen des Dienstverhältnisses seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wahren wolle (Beschluss vom 9. Juni 2005 - III ZR 21/04 - juris).
  • BSG, 19.02.1996 - 6 RKa 40/93

    Festsetzung des Gegenstandswertes im Sozialgerichtsprozeß

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    Selbst wenn die damit potenziell verbundene Kostenbelastung des im Rechtsstreit unterlegenen Vertragsarztes sachgerecht eingegrenzt werden kann (s zur niedrigeren Streitwertfestsetzung nach altem Recht: Beschluss des Senats vom 19. Februar 1996 - SozR 3-1930 § 8 Nr. 2; vgl auch Engelhard, NZS 2004, 299 ff), muss der Vertragsarzt aber vor Klageerhebung jedenfalls damit rechnen, dass ihn ggf die Verpflichtung trifft, auch die Anwaltskosten der beigeladenen Körperschaften zu übernehmen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2004 - L 4 KA 16/03

    Streitwertfestsetzung bei einer Streitigkeit über die Ermächtigung eines Arztes

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    Der Senat legt der Berechnung des Gegenstandswertes in vertragsärztlichen Ermächtigungsstreitigkeiten den Zeitraum zu Grunde, für den die streitige Ermächtigung erteilt werden sollte oder erteilt worden ist, mithin typischerweise den Zeitraum von zwei Jahren (BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 6 S 16), weil sich hiernach das wirtschaftliche Interesse am Streitverfahren bemisst (entsprechend zur Festsetzung des Gegenstandswertes bei befristeten vertragsärztlichen Abrechnungsgenehmigungen: Schleswig-Holsteinisches LSG - Beschluss vom 14. Januar 2004 - NZS 2005, 446).
  • BSG, 06.01.1984 - 6 RKa 7/81
    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    Zwar hat grundsätzlich die Berechtigung zur Führung einer Gemeinschaftspraxis (§ 33 Abs. 2 Zahnärzte-ZV) ihren Wert (zur Festsetzung des Gegenstandswertes im Genehmigungsverfahren für eine fachübergreifende Gemeinschaftspraxis s Beschluss des Senats vom 6. Januar 1984 - 6 RKa 7/81 - juris).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    In diesen Verfahren ist aber aus Gründen des Vertrauensschutzes insgesamt das bis zum 1. Januar 2002 geltende alte Kostenrecht weiter anzuwenden, wenn die Klage vor dem 2. Januar 2002 rechtshängig geworden ist (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff; SozR 4-1930 § 8 Nr. 1 RdNr 1).
  • BGH, 02.12.2004 - AnwZ (B) 72/02

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Aufgabe der Kanzlei

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    In nachfolgenden Beschlüssen wird die Geschäftswertfestsetzung auf 100.000 DM bzw 51.129,19 EUR oder später genau auf 50.000 EUR vom BGH nicht mehr näher begründet (Beschlüsse vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00, vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 59/01 - und vom 2. Dezember 2004 - AnwZ (B) 72/02 - ).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 15/04 R

    Vertragsärztliche Honorarstreitigkeit - Berechnung des Gegenstandswertes -

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    Der 3. Senat des BSG hat bisher in Verfahren, die den Zugang von Personen bzw Institutionen zur ambulanten oder stationären Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen betreffen, den Gegenstandswert ebenfalls unter Zugrundelegung eines Fünf-Jahres-Zeitraums festgesetzt (vgl zB BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4; aaO Nr. 5; SozR 4-1930 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B

    Disziplinarverfahren in der Kassenärztlichen Versorgung, Anwendung von

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    Das gilt unabhängig davon, ob die Rechtsgrundlage der Anwaltsvergütung § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGebO in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung oder § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG ist (dazu näher Beschluss vom 1. Februar 2005 - B 6 KA 70/04 B -, SozR 4-1935 § 33 Nr. 1).
  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01

    Zulassung eines ehemaligen Lebenszeitbeamten zur Rechtsanwaltschaft; Erledigung

  • BSG, 11.11.2003 - B 3 KR 8/03 B

    Bestimmung des Gegenstandswerts nach billigem Ermessen

  • BSG, 25.11.1992 - 1 RR 1/91

    Gegenstandswert - Betriebskrankenkasse - Beiladung - Genehmigung - Errichtung -

  • BSG, 30.11.2000 - B 3 KR 20/99 R

    Bestimmung des Gegenstandswertes - Billiges Ermessen - Wirtschaftliches Interesse

  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

  • BFH, 15.03.2004 - VII B 66/03

    Widerruf einer Bestellung als Steuerberater; Bemessung des Gegenstandswerts nach

  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

  • BSG, 07.04.2000 - B 6 KA 61/99 B

    Gegenstandswertfestsetzung im vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen

  • BSG, 17.06.2003 - B 6 KA 33/02 B

    Bemessung des wirtschaftlichen Interesses bei vertragsärztlichen Zulassungssachen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2004 - L 3 KA 101/01

    Klage auf Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit - Festsetzung des

  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 33/86

    Festsetzung des Geschäftswerts in Zulassungssachen

  • LSG Thüringen, 12.03.2004 - L 4 B 15/01
  • LSG Niedersachsen, 24.01.2002 - L 3 B 6/02
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.04.2005 - L 5 B 39/05

    Vertragsärztliche Versorgung - Gegenstandswert bei Zulassungsstreitigkeit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2005 - L 11 B 6/01
  • SG Hannover, 23.10.2003 - S 16 KA 156/01
  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 2/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung der spezialisierten fachärztlichen

    Dabei ist grundsätzlich - entsprechend der üblichen Vorgehensweise in Zulassungssachen (vgl BSG Beschluss vom 1.9.2005 - B 6 KA 41/04 R - SozR 4-1920 § 52 Nr. 1 RdNr 6 f; BSG Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - MedR 2006, 236; vgl zuletzt BSG Beschluss vom 16.2.2021 - B 6 KA 19/20 B - juris RdNr 15) - von den zusätzlichen Einnahmen der Klägerin aus einer auf einen vollen Versorgungsauftrag erweiterten Tätigkeit des Dr. B unter Zugrundelegung eines Zeitraums von drei Jahren (zur Aufgabe der Begrenzung auf zwei Jahre bei angestellten Ärzten vgl BSG Beschluss vom 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B - MedR 2007, 202 = juris RdNr 1) auszugehen, dh von der Höhe des von dem MVZ in diesem Zeitraum durch den Erhalt eines (weiteren) hälftigen Versorgungsauftrages erzielbaren Umsatzes abzüglich des Praxiskostenanteils.
  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

    Dem entspricht der Ansatz eines Zeitraums von drei Jahren, wie er nunmehr in Zulassungsangelegenheiten zu Grunde gelegt wird (vgl hierzu BSG SozR 4-1920 § 52 Nr. 1; BSG MedR 2006, 236 f).
  • BSG, 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B

    Festsetzung des Streitwerts im Zulassungsverfahren zur vertragsärztlichen

    In Zulassungsverfahren von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten ist der Streitwert auch dann nach den Grundsätzen des BSG-Beschlusses vom 1.9.2005 - B 6 KA 41/04 R = SozR 4-1920 § 52 Nr. 1 festzusetzen, wenn Rechtsmittelführer nicht der Betroffene sondern eine zum Rechtsstreit beigeladene Institution - zB die Kassenärztliche Vereinigung - ist.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 1. September 2005 (SozR 4-1920 § 52 Nr. 1) im Einzelnen ausgeführt, dass in Zulassungsangelegenheiten, die nach dem 1. Januar 2002 in erster Instanz anhängig geworden sind und auf die mithin gemäß § 197a SGG das GKG anzuwenden ist, der Streitwert in der Regel in Höhe des Umsatzes anzusetzen ist, den der Arzt bei erlangter Zulassung innerhalb der nächsten Zeit aus vertragsärztlicher Tätigkeit erzielen könnte, abzüglich des Praxiskostenanteils.

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Rechtsprechung
   BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3854
BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH (https://dejure.org/2005,3854)
BSG, Entscheidung vom 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH (https://dejure.org/2005,3854)
BSG, Entscheidung vom 05. September 2005 - B 1 KR 9/05 BH (https://dejure.org/2005,3854)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren; Folgen einer Unmöglichkeit des Erreichens des Begehrens der Hauptsache; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des ...

  • Judicialis

    SGG § 73a; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de

    SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114
    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 445 (Ls.)
  • AnwBl 2006, 116
 
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Wird zitiert von ... (221)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH
    Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip (vgl BVerfGE 81, 347, 356).

    PKH darf deshalb verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfGE 81, 347, 357).

    Der Zweck der PKH gebietet lediglich, einen Unbemittelten einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff; BGH NJW 1994, 1160 mwN).

    Zwar überschreiten die Fachgerichte den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht verfassungsrechtlich zukommt, wenn sie unter Verkennung der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannen und dadurch der Zweck der PKH, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl BVerfGE 81, 347, 358; BVerfGK 2, 275, RdNr 22; BVerfG SozR 4-1500 § 73a Nr. 1 RdNr 12).

    Insbesondere soll die Prüfung der Erfolgsaussicht nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung selbst in das summarische Prozesskostenhilfeverfahren zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (BVerfGE 81, 347, 359; BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2004, - 1 BvR 596/03 -, NJW 2004, 1789 = BVerGK 2, 279).

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH
    Auch andere oberste Bundesgerichte folgen diesem Prüfmaßstab (vgl BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1993, VI ZR 235/92 -, NJW 1994, 1160 f; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003, - IXa ZB 21/03 -, MDR 2003, 1245 f = BGHR ZPO § 114 Erfolgsaussicht 8; BFH, Beschluss vom 29. April 1981, - IV S 4/77 - BFHE 133, 253 = BStBl II 1981, 580; BFH, Beschluss vom 12. April 2000, - VI B 182/99 -).

    Der Zweck der PKH gebietet lediglich, einen Unbemittelten einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff; BGH NJW 1994, 1160 mwN).

    Zudem vermag einem Revisionskläger die allein auf einen formellen Erfolg seines Rechtsmittels gegründete Bewilligung von PKH für die Revisionsinstanz auch nicht zu einem sachlichen Obsiegen zu verhelfen, wenn das Berufungsgericht, an das die Sache zurückverwiesen werden müsste, der Rechtsverfolgung materiell keine Erfolgsaussicht beimisst und es deshalb dann für die Berufungsinstanz PKH versagt (vgl BGH NJW 1994, 1160).

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Auszug aus BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH
    Es fehle an der hinreichenden Erfolgsaussicht, da jedenfalls zusätzlich zur Sachleistung von einem Versicherten vereinbarte wahlärztliche Leistungen nicht zu Lasten der Krankenkasse gingen (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2002, - B 1 KR 5/01 BH - die Gegenvorstellung gegen diesen Beschluss verwerfender Beschluss des Senats vom 4. März 2002, - B 1 KR 1/02 BH -).

    Wie der Senat bereits anlässlich des ersten Verfahrens im Einklang mit den Vorinstanzen entschieden hat, kann der Kläger nicht mit einem Erfolg seiner Klage rechnen, weil ärztliche Leistungen, die ein Versicherter zusätzlich zu der ihm als Sachleistung gewährten Krankenhausbehandlung privat vereinbart, nicht zu Lasten der Krankenkasse gehen (vgl Senat, Beschluss vom 25. Januar 2002, - B 1 KR 5/01 BH - ).

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH
    Die Auslegung, dass es im Rahmen des § 114 ZPO auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst und nicht auf den isolierten Erfolg des eingelegten Rechtsmittels ankommt, überschreitet nicht die durch das Verfassungsrecht gezogenen Grenzen (BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1997, - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, 2745 f unter II 1 Buchst b).
  • BVerfG, 10.10.1990 - 1 BvR 660/90

    Vereinbarkeit der §§ 546b, 569 BGB mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes

    Auszug aus BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH
    Die Prüfung der Erfolgsaussicht in diesem Sinne verstößt nicht gegen das Gebot des gesetzlichen Richters aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1997, NJW 1997, 2746, II 2).
  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH
    Es fehle an der hinreichenden Erfolgsaussicht, da jedenfalls zusätzlich zur Sachleistung von einem Versicherten vereinbarte wahlärztliche Leistungen nicht zu Lasten der Krankenkasse gingen (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2002, - B 1 KR 5/01 BH - die Gegenvorstellung gegen diesen Beschluss verwerfender Beschluss des Senats vom 4. März 2002, - B 1 KR 1/02 BH -).
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH
    Da das PKH-Verfahren den grundgesetzlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht, dürfen die Anforderungen, insbesondere an den Vortrag der Beteiligten, nicht überspannt werden (vgl BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2002, - 2 BvR 2256/99 -, NJW 2003, 576; BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2003, - 1 BvR 901/03- , NVwZ 2004, 334, RdNr 15).
  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH
    Zwar überschreiten die Fachgerichte den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht verfassungsrechtlich zukommt, wenn sie unter Verkennung der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannen und dadurch der Zweck der PKH, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl BVerfGE 81, 347, 358; BVerfGK 2, 275, RdNr 22; BVerfG SozR 4-1500 § 73a Nr. 1 RdNr 12).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH
    Insbesondere soll die Prüfung der Erfolgsaussicht nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung selbst in das summarische Prozesskostenhilfeverfahren zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (BVerfGE 81, 347, 359; BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2004, - 1 BvR 596/03 -, NJW 2004, 1789 = BVerGK 2, 279).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 216/02 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH
    Neben absurden Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz (zB Klage auf "Zuteilung" eines Ehepartners) kommen von vornherein offensichtlich unschlüssige Klagebegehren in Betracht oder Vorbringen, das bereits mehrmals (zB im Rahmen von Überprüfungen nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) erfolglos zum Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gemacht wurde (vgl für das Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters BSGE 91, 146, 150, RdNr 11 = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1).
  • BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99

    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe für die nachträgliche Feststellung der

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02

    Zur Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages für eine Klage gerichtet auf

  • LSG Hessen, 28.08.2008 - L 1 KR 2/05

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - notwendiger Kausalzusammenhang

  • BSG, 26.10.1994 - 8 BH (Kn) 1/94

    Marokkaner - Rentenversicherungsbeitrag - Erstattung - Rentenanspruch -

  • BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03

    Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde

  • EGMR, 19.04.1993 - 13942/88

    KRASKA c. SUISSE

  • BSG, 23.01.1998 - B 13 RJ 261/97 B

    Prozeßkostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln

  • BFH, 12.04.2000 - VI B 182/99

    PKH; hinreichende Erfolgsaussichten

  • BSG, 19.07.2004 - B 1 KR 2/04 BH

    Leistungsausschluss für kieferorthopädische Behandlung in der Krankenversicherung

  • BSG, 27.06.2001 - B 11 AL 249/00 B

    Darlegung der Prozeßunfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BFH, 29.04.1981 - IV S 4/77

    Rechtsverfolgung - Armenrechtsverfahren - Armenrechtsantrag - Prozeßkostenhilfe

  • BSG, 02.02.1993 - 11 BAr 109/92

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BSG, 17.12.2001 - B 7 AL 218/01 B

    Prozesskostenhilfe und Erfolgsaussicht im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 V 92/98 B

    Anspruch auf Prozeßkostenhilfe

  • BSG, 10.03.1976 - 7 BAr 36/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bewilligung des Armenrechts - Prozeßkostenhilfe -

  • BVerfG, 12.06.1986 - 1 BvR 566/86
  • BSG, 05.05.1986 - 4a BJ 33/86
  • EGMR, 18.04.2002 - 39802/98

    L.B. v. AUSTRIA

  • RG, 25.10.1902 - V 236/02

    Übergabe des Hypothekenbriefs. Miteigentümer.

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 76/05 B

    Einschränkung des Rechts über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche

    Die Befugnis, in Fällen eines in erster Instanz ergangenen Gerichtsbescheids auch über die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zu entscheiden, ist daraus nicht abzuleiten (vgl hierzu auch BVerwGE 116, 123 ff, RdNr 11; Roth, EuGRZ 1998, 495, 505 f; Zeihe, NWVBl 1996, 178 f; zu den Grenzen von Art. 6 Abs. 1 EMRK vgl auch Senat, Beschluss vom 5. September 2005 - B 1 KR 9/05 BH, für SozR vorgesehen).
  • BSG, 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B
    Die PKH hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können und die daher ein vernünftiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl Senatsbeschlüsse vom 23.2.2012 - B 5 R 38/11 BH - BeckRS 2012, 68121 RdNr 3, vom 17.3.2011 - B 5 RS 1/11 BH - BeckRS 2011, 70420 RdNr 4 und vom 23.2.2009 - B 5 R 476/08 B - BeckRS 2009, 59927 RdNr 4; BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3).

    5 Gleichwohl ist dem Kläger PKH zu versagen, weil nach der - verfassungsrechtlich gebilligten - ständigen Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl die Nachweise bei BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3) im PKH-Verfahren ein - über die unmittelbare Erfolgsaussicht des konkret angestrebten Rechtsmittels hinaus - erweiterter Beurteilungsspielraum existiert, der es erlaubt, eine öffentlich-rechtliche Unterstützung bei der Beschreitung des Rechtsweges auch dann zu verweigern, wenn der Antragsteller in der Sache letztlich ohne Erfolg bleiben muss (BSG Beschluss vom 9.5.2007 - B 12 KR 1/07 B - Juris RdNr 3).

    6 Soweit der 1. Senat des BSG (SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 4 f) bei Vorliegen eines besonders schweren Verfahrensfehlers eine Ausnahme von diesem Grundsatz für geboten hält, gilt auch dies jedenfalls dann nicht, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung in der Sache offensichtlich haltlos, mithin mutwillig ist.

    In diesem Sinne haltlos und mutwillig sind absurde Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz, von vornherein offensichtlich unschlüssige Klagebegehren und Vorbringen, das bereits mehrmals (zB im Rahmen von Überprüfungen nach § 44 SGB X) erfolglos zum Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gemacht wurde (BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 4 f; vgl für das Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters BSGE 91, 146, 150, RdNr 11 = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1).

  • BSG, 21.01.2013 - B 5 R 430/12 B
    Denn PKH hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, die im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können und die daher ein vernünftiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl Senatsbeschluss vom 23.2.2012 - B 5 R 38/11 BH - BeckRS 2012, 68121, RdNr 3; BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3).

    Denn nach der - verfassungsrechtlich gebilligten - ständigen Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl die Nachweise bei BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3) existiert im PKH-Verfahren ein - über die unmittelbare Erfolgsaussicht des konkret angestrebten Rechtsmittels hinaus - erweiterter Beurteilungsspielraum, der es erlaubt, eine öffentlich-rechtliche Unterstützung bei der Beschreitung des Rechtsweges auch dann zu verweigern, wenn der Antragsteller in der Sache letztlich ohne Erfolg bleiben muss (BSG Beschluss vom 9.5.2007 - B 12 KR 1/07 B - Juris RdNr 3).

    Soweit der 1. Senat des BSG (SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 4 f) bei Vorliegen eines besonders schweren Verfahrensfehlers eine Ausnahme von diesem Grundsatz für geboten hält, gilt auch dies jedenfalls dann nicht, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung in der Sache offensichtlich haltlos ist.

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Rechtsprechung
   BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1140
BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R (https://dejure.org/2005,1140)
BSG, Entscheidung vom 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R (https://dejure.org/2005,1140)
BSG, Entscheidung vom 31. August 2005 - B 6 KA 6/04 R (https://dejure.org/2005,1140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarrechtsstreit - keine Überprüfung der Vereinbarungen über Höhe der Gesamtvergütung - Kontrolle auf Rechtsverstöße erfolgt durch Aufsichtsbehörde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Kassenarztes zur Klage unmittelbar auf Feststellung der Nichtigkeit eines Gesamtvertrages über die Berechnung der Gesamtvergütung; Überprüfbarkeit der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Vereinbarung und Veränderung der Gesamtvergütungen durch ...

  • Judicialis

    SGB V § 72 ... Abs 2; ; SGB V § 82 Abs 2 S 1 F: 1992-12-21; ; SGB V § 83 Abs 1 S 1; ; SGB V § 85 Abs 1; ; SGB V § 85 Abs 3 S 1; ; SGB V § 85 Abs 4 S 1 F: 1992-12-21; ; SGB V § 85 Abs 4 S 2 F: 1992-12-21; ; SGB V § 85 Abs 4 S 3 F: 1992-12-21; ; SGB V § 89 Abs 1; ; SGB V § 89 Abs 1a

  • rechtsportal.de

    Honorarrechtsstreit in der Vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 95, 86
  • NZS 2006, 445 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R
    Das haben die Gerichte im Streit zwischen dem Vertragsarzt und der KÄV hinsichtlich aller für die Vergütung des Arztes maßgeblichen Normen zu prüfen, wie der Senat in den Urteilen vom 9. Dezember 2004 (ua B 6 KA 44/03 R - BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2) exemplarisch aufgezeigt hat.

    Stellt sich heraus, dass die Vergütung bestimmter oder aller vertragsärztlichen Leistungen einer Arztgruppe in einem Quartal dem Gebot der "Angemessenheit" der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen (vgl § 72 Abs. 2 SGB V) nicht hinreichend entsprochen hat, kann die KÄV den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen (dazu zuletzt Urteil des Senats vom 9. Dezember 2004 - BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 140) nicht durch Verweis darauf entgehen, höhere Gesamtvergütungen von den Krankenkassen nicht erhalten zu haben.

    Der Senat hat in Urteilen vom 9. Dezember 2004 (ua B 6 KA 44/03 R - BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 116 ff) im Einzelnen ausgeführt, nach welchen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundsätzen die Angemessenheit der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen zu beurteilen ist.

    Dieser Betrag bewegt sich zwischen dem Doppelten und dem Dreifachen des vom Kläger selbst als angemessen angesehenen Gewinns aus vertragsärztlicher Tätigkeit von jährlich mindestens 150.000 DM pro Arzt und Jahr und erreicht das Dreifache des im EBM-Ä vom 1. Juli 1997 kalkulierten Durchschnittseinkommens von jährlich 138.000 DM je Arzt (vgl Senatsurteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R - BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 123).

    Auch im Hinblick auf diese Summe kann nach den Darlegungen im zitierten Senatsurteil vom 9. Dezember 2004 (BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 123, 141) und auf dem Hintergrund der eigenen Vorstellungen des Klägers von einer angemessenen Vergütung vertragsärztlicher Leistungen die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide nicht in Zweifel stehen.

    Dieser liegt deutlich oberhalb des durchschnittlichen Überschusses aus vertragsärztlicher Tätigkeit aller Vertragsärzte in den alten Bundesländern im Durchschnitt der Jahre 1996 bis 1998 von 211.900 DM (vgl Senatsurteil vom 9. Dezember 2004 - BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 123).

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 Sozialgerichtsgesetz in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R
    Veranlassung für eine Korrektor von arztgruppenbezogenen Honorarkontingenten besteht von vornherein nur dann, wenn sich bezogen auf den Referenzzeitraum Verschiebungen von relevanten Anteilen der ärztlichen Leistungen insgesamt zwischen verschiedenen Arztgruppen ergeben haben, oder in Folge des medizinischen Fortschritts in einem bestimmten Leistungsbereich die Zahl der Ärzte und der erbrachten Leistungen signifikant ansteigt (BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12, jeweils RdNr 32 - zur Strahlentherapie).
  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 52/03 R

    Bewertungsausschuss - Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 16. 2. 2000 zur

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R
    Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen, wenn die Krankenkassen über ihre Spitzenverbände unmittelbaren Einfluss auf Vergütungsentscheidungen genommen haben, kann eine Notwendigkeit nachträglicher Anpassung der Gesamtvergütungen bestehen, wie der Senat zur Vergütung bestimmter psychotherapeutischer Leistungen ab dem Jahre 2000 entschieden hat (BSGE 92, 87 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 8, jeweils RdNr 35).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R
    Die Entscheidungen des Schiedsamtes wiederum können die Partner der Gesamtverträge - und nur diese - einer gerichtlichen Kontrolle daraufhin unterziehen lassen, ob das Schiedsamt die gesetzlichen Grenzen und Vorgaben der Festsetzung des Inhalts eines Gesamtvertrages beachtet hat (vgl BSGE 91, 153 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 3).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R
    Klagebefugt gegen Entscheidungen der Aufsichtsbehörden, mit denen Beschlüsse eines Schiedsamtes über die "Vergütung der Leistungen" ua nach § 83 Abs. 1, § 85 SGB V beanstandet werden, sind auch hier allein die Parteien der Gesamtverträge und nicht weitere Personen und Institutionen, auch nicht das Schiedsamt selbst (BSGE 86, 126 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 37).
  • BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 41/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Regelung über Vergütung bestimmter Leistungen mit

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R
    Die Rechts(schutz)position des einzelnen Vertragsarztes ist bezogen auf die Gesamtvergütung darauf beschränkt, dass er bei ihrer Verteilung angemessen berücksichtigt wird (BSG aaO; zum Anspruch auf Teilhabe s auch BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 4 RdNr 12).
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 10/99 R

    Klagebefugnis der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung bei Beanstandung einer

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R
    Weder den "beteiligten Krankenkassen", denen gegenüber Gesamtvergütungsvereinbarungen rechtliche Wirkungen entfalten, noch den Vertragsärzten steht insoweit eine Klagebefugnis zu (vgl BSG SozR 3-2500 § 71 Nr. 1 - zur Klagebefugnis von Kassenverbänden).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 36/93

    Vergütungsvereinbarungen für poliklinische Leistungen

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R
    Entsprechendes gilt auch für andere Leistungserbringer im vertragsärztlichen Versorgungssystem wie etwa Krankenhausträger (vgl BSGE 76, 48, 49 f = SozR 3-2500 § 120 Nr. 5 S 27).
  • BSG, 25.05.2005 - B 6 KA 27/04 B

    Rechtswirkung der Festsetzung der Gesamtvergütung, Nachzahlung für zurückliegende

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R
    Ein Gesamtvertrag zur Regelung der Vergütung im Sinne des § 85 Abs. 3 Satz 1 SGB V enthält zum einen obligatorische - dh allein zwischen den vertragsschließenden Institutionen geltende -, zum anderen normative Bestandteile, die auch am Vertragsschluss nicht beteiligte Dritte wie die "beteiligten Krankenkassen" iS des § 85 Abs. 3 Satz 1 SGB V und auch Vertragsärzte binden können (vgl Senatsbeschluss vom 25. Mai 2005 - B 6 KA 27/04 B - und Engelmann, NZS 2000, 1, 4).
  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Begrenzung des Gestaltungsspielraums des

    Daraus folgt, dass Nachforderungen der KÄVen, etwa im Hinblick auf einen Anstieg der Leistungsmenge oder der zugelassenen Ärzte, regelmäßig ausgeschlossen sind (stRspr des BSG, vgl BSGE 80, 48, 53 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 19 S 123; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, RdNr 120; BSGE 95, 141 RdNr 15 = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2, RdNr 23) , weil die Krankenkassen ihrerseits von den Versicherten nachträglich keine höheren Beiträge einziehen können (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 30 S 228/229) und daher Nachforderungen von einem anders zusammengesetzten Versichertenkollektiv zu finanzieren wären (BSGE 95, 86 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 21, RdNr 17) .

    Diese Befreiungswirkung ist ein zentrales und unverzichtbares Element des (gegenwärtigen) vertragsärztlichen Vergütungssystems (BSGE 95, 86 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 21, RdNr 17) .

    Nachschusspflichten der Krankenkassen - außerhalb der im Gesetz ausdrücklich geregelten Fälle - müssen auf besondere Ausnahmesituationen beschränkt bleiben (vgl BSGE 95, 86 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 21, RdNr 17: "Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ...") .

  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 32/16 R

    Krankenversicherung - Disease-Management-Programm (hier: Diabetes mellitus Typ 2)

    Gesamtverträge, die auf der Grundlage des § 83 SGB V geschlossen werden, enthalten zunächst obligatorische Bestandteile, also solche, die allein zwischen den KÄVen und den vertragsschließenden Landesverbänden der Krankenkassen wirken (zum obligatorischen Charakter von Gesamtverträgen auch BSG Urteil vom 31.8.2005 - B 6 KA 6/04 R - BSGE 95, 86 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 21 RdNr 19 mwN) .
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

    Ein Gesamtvertrag, der auf der Grundlage des § 83 Abs. 1 SGB V nach Maßgabe des § 85 Abs. 3 Satz 1 SGB V über die Anpassung der Gesamtvergütungen geschlossen wird, enthält zunächst obligatorische Bestandteile, solche also, die allein zwischen den KÄVen und den vertragsschließenden Landesverbänden der Krankenkassen wirken (zum obligatorischen Charakter von Gesamtverträgen siehe bereits Senatsurteil vom 14. Juni 1965 - SozR Nr. 2 zu § 368h RVO; zuletzt Urteil vom 31. August 2005 - B 6 KA 6/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen; Orlowski in: Maaßen ua , SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung, Stand März 2001, § 83 RdNr 9; Hencke in: Peters , Handbuch der Krankenversicherung, 19. Aufl, Stand Januar 2004, § 82 RdNr 5).

    Diese Befreiungswirkung schützt zunächst die Krankenkasse davor, dass im Streitverfahren zwischen dem Vertragsarzt und seiner KÄV festgestellt werden kann, die vereinbarte Gesamtvergütung sei zu Lasten der KÄV bzw zu Lasten der Vertragsärzte zu niedrig (Urteil des Senats vom 31. August 2005 - B 6 KA 6/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 29.06.2005 - L 1/3 U 291/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17342
LSG Bayern, 29.06.2005 - L 1/3 U 291/04 (https://dejure.org/2005,17342)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.06.2005 - L 1/3 U 291/04 (https://dejure.org/2005,17342)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - L 1/3 U 291/04 (https://dejure.org/2005,17342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Beitragspflicht zu einem Träger der getzlichen Unfallversicherung; Pflicht zur Zahlung einer Pauschgebühr für das ohne Urteil erledigte Berufungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 445
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.12.2004 - L 5 LW 13/04

    Versicherte im Sinne des § 183 SGG

    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2005 - L 1/3 U 291/04
    Dass der landwirtschaftliche Unternehmer als Versicherter bei Streitigkeiten, die seine Versicherteneigenschaft und die darauf beruhenden Rechte und Pflichten betreffen, dem Anwendungsbereich des § 183 SGG unterfällt, bedarf keiner Erläuterung (vgl. zur Befreiung von der Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer nach § 3 ALG LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Dezember 2004 Az. L 5 LW 13/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2003 - L 6 U 194/03

    Rechtmäßigkeit der Forderung von Beiträgen zur landwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2005 - L 1/3 U 291/04
    Das LSG Niedersachsen- Bremen hat zwar in Beschlüssen vom 16. Juni 2003 (Az. L 6 U 152/03 ER), 23. Juli 2003 (Az. L 6 U 194/03 ER) und 01. Juli 2004 (Az. L 6 U 61/03) zur Beitragspflicht eines landwirtschaftlichen Unternehmers eine Streitwertfestsetzung nach § 197a SGG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Gerichtskostengesetz vorgenommen, die Anwendbarkeit dieser Normen aber nicht näher begründet.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2003 - L 6 U 152/03

    Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines noch nicht

    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2005 - L 1/3 U 291/04
    Das LSG Niedersachsen- Bremen hat zwar in Beschlüssen vom 16. Juni 2003 (Az. L 6 U 152/03 ER), 23. Juli 2003 (Az. L 6 U 194/03 ER) und 01. Juli 2004 (Az. L 6 U 61/03) zur Beitragspflicht eines landwirtschaftlichen Unternehmers eine Streitwertfestsetzung nach § 197a SGG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Gerichtskostengesetz vorgenommen, die Anwendbarkeit dieser Normen aber nicht näher begründet.
  • LSG Thüringen, 05.03.2003 - L 3 AL 979/02

    Kostenpflichtigkeit des Arbeitgebers im SG-Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2005 - L 1/3 U 291/04
    Der von Köhler zitierte Beschluss des Thüringischen LSG vom 5. März 2003 (Az. L. 3 AL 979/02 ER) betraf eine andere Fallgestaltung, nämlich den Rechtsstreit eines Arbeitgebers über den Bezug von Eingliederungszuschüssen.
  • SG Dresden, 15.07.2004 - S 5 U 114/04

    Erstattung der Kosten eines erfolgreich durchgeführten Widerspruchsverfahrens;

    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2005 - L 1/3 U 291/04
    Ein Streit um die Beitragspflicht und Beitragshöhe wird aufgrund der Identität von Versichertem und Unternehmer in Fällen des § 2 Abs. 5a SGB VII zudem immer auch aus Eigeninteresse des Versicherten geführt (im Ergebnis ebenso SG Dresden Beschluss vom 15. Juli 2004 Az. S 5 U 114/04 LW).
  • LSG Berlin, 28.04.2004 - L 6 AL 10/03

    Kostenentscheidung des Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2005 - L 1/3 U 291/04
    Zum selben Ergebnis kam das LSG Berlin in seinem Beschluss vom 28. April 2004 (Az. L 6 AL 10/03) mit der Begründung, der Arbeitgeber sei kein (Sozial)Leistungsempfänger im Sinne des § 183 SGG (anders SG Stuttgart, Urteil vom 29. Januar 2004, Az. S 3 AL 6332/02).
  • SG Stuttgart, 29.01.2004 - S 3 AL 6332/02
    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2005 - L 1/3 U 291/04
    Zum selben Ergebnis kam das LSG Berlin in seinem Beschluss vom 28. April 2004 (Az. L 6 AL 10/03) mit der Begründung, der Arbeitgeber sei kein (Sozial)Leistungsempfänger im Sinne des § 183 SGG (anders SG Stuttgart, Urteil vom 29. Januar 2004, Az. S 3 AL 6332/02).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.06.2018 - L 6 U 52/17

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

    In der hier vorliegenden Konstellation ist der Unternehmer selbst gleichzeitig auch Versicherter; hier fallen die Rechtsbeziehungen in einer Person zusammen (st. Rspr. des Senats, vgl. 5.4 2011, L 6 U 99/10 B; 22.4.2014, L 6 U 69/11, so bereits LSG Sachsen, 22.11.2005, L 2 B 206/05 U; LSG Baden-Württemberg, 4.5.2005, L 2 U 5059/04 ER-B; LSG Bayern, 29.6.2005, L 1/3 U 291/04, LSG Hamburg, 28.6.2005, L 3 B 138/05 R; SG Dresden, 15.7.2004, S 5 U 114/04 LW, alle zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 10.05.2013 - L 15 SF 136/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erinnerung gegen Kostenansatz - Gegenstand der

    Eine Anwendung des § 197 a SGG widerspreche Gesetz, Streitwertkatalog und höchstrichterlicher Rechtsprechung, wobei er sich dabei auf den Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 29.06.2005, Az.: L 1/3 U 291/04, berufen hat.

    Wenn sich der Beschwerdeführer demgegenüber auf den Beschluss des Bayer. LSG vom 29.06.2005, Az.: L 1/3 U 291/04, stützt und damit die Nichtanwendbarkeit des § 197 a SGG begründen will, hat er übersehen, dass diese Entscheidung im Widerspruch zur später ergangenen Rechtsprechung des BSG steht und damit bedeutungslos geworden ist.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2014 - L 6 U 49/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - landwirtschaftlicher

    In der hier vorliegenden Konstellation ist der Unternehmer selbst gleichzeitig auch Versicherter; hier fallen die Rechtsbeziehungen in einer Person zusammen (st. Rspr. des Senats, vgl. 5.4 2011, L 6 U 99/10 B; 22.4.2014, L 6 U 69/11, so bereits LSG Sachsen, 22.11.2005, L 2 B 206/05 U; LSG Baden-Württemberg, 4.5.2005, L 2 U 5059/04 ER-B; LSG Bayern, 29.6.2005, L 1/3 U 291/04, LSG Hamburg, 28.6.2005, L 3 B 138/05 R; SG Dresden, 15.7.2004, S 5 U 114/04 LW, alle zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2014 - L 6 U 69/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Kostenprivileg gem § 183 SGG

    In der hier vorliegenden Konstellation ist der Unternehmer selbst gleichzeitig auch Versicherter; hier fallen die Rechtsbeziehungen in einer Person zusammen (st. Rspr. des Senats, vgl. 5.4.2011 L 6 U 99/10 B; so bereits LSG Sachsen, 22.11.2005, L 2 B 206/05 U; LSG Baden-Württemberg, 4.5.2005, L 2 U 5059/04 ER-B; LSG Bayern, 29.6.2005, L 1/3 U 291/04, LSG Hamburg, 28.6.2005, L 3 B 138/05 R; SG Dresden, 15.7.2004, S 5 U 114/04 LW, alle zitiert nach juris).
  • LSG Thüringen, 26.03.2009 - L 1 U 915/08

    Veranlagung eines Unternehmens zur gesetzlichen landwirtschaftlichen

    Soweit hierzu vertreten wird, dass auch der landwirtschaftliche Unternehmer in beitrags- und mitgliedschaftlichen Streitigkeiten das Kostenprivileg des § 183 SGG beanspruchen kann (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. November 2005, Az. L 2 B 206/05 U, juris-dok.; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az. L 1/3 U 291/04, juris-dok.; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Mai 2005, Az. L 2 U 5059/04 ER-B, juris-dok.; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Dezember 2004, Az. L 5 LW 13/04, juris-dok.; LEITHERER in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 183 Rn. 5a), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • SG Augsburg, 26.02.2008 - S 5 U 5031/07

    Erfordernis einer Mindestgröße der forstwirtschaftlich genutzten Waldfläche für

    Dies entspricht der ständigen und aktuellen Rechtsprechung des BayLSG, die auf die ausführlichen Erläuterungen im Beschluss des Präsidentensenats vom 29.06.2005, Az.: L 1/3 U 291/04, verweist (vgl. Beschlüsse aller für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung zuständigen Senate z.B. vom 11.10.2006, Az.: L 2 U 152/04, vom 16.05.2006, Az.: L 3 U 261/04, und vom 04.10.2006, Az.: L 17 B 603/05 U ER).
  • SG Augsburg, 14.01.2008 - S 5 U 5059/06

    Bestehen einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen landwirtschaftlichen

    Dies entspricht der ständigen und aktuellen Rechtsprechung des BayLSG, die auf die ausführlichen Erläuterungen im Beschluss des Präsidentensenats vom 29.06.2005, Az.: L 1/3 U 291/04, verweist (vgl. Beschlüsse aller für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung zuständigen Senate des BayLSG, z.B. vom 11.10.2006, Az.: L 2 U 152/04, vom 16.05.2006, Az.: L 3 U 261/04, und vom 04.10.2006, Az.: L 17 B 603/05 U ER).
  • LSG Bayern, 24.11.2008 - L 2 B 1140/07
    In einer weiteren Entscheidung in einer Versicherungs- und Beitragsangelegenheit eines landwirtschaftlichen Unternehmers hat das BSG in seiner Kostenentscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Streitgegenstand - die Erhebung von Beiträgen - eine Kostenprivilegierung ausschließt (BSG Beschluss vom 5. März 2008 - B 2 U 353/07 B; vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 23. Juli 2008, L. 3 B 219/07 U; LSG Berlin-Brandenburg vom 4. Mai 2007, L 3 B 8/07 U; LSG Baden-Württemberg vom 15. März 2007, L. 10 U 900/07 ER.; anderer Ansicht Bayer. Landessozialgericht vom 29. Juni 2005, L 1/3 U 291/04).
  • SG Augsburg, 03.08.2007 - S 5 U 5056/06
    Dies entspricht der ständigen und aktuellen Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts, die auf die ausführlichen Erläuterungen im Beschluss des Präsidentensenats vom 29.06.2005, Az.: L 1/3 U 291/04, verweist (vgl. Beschlüsse aller für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung zuständigen Senate z.B. vom 11.10.2006, Az.: L 2 U 152/04, vom 16.05.2006, Az.: L 3 U 261/04, und vom 04.10.2006, Az.: L 17 B 603/05 U ER).
  • LSG Bayern, 21.07.2005 - L 2 B 146/05

    Beitragspflicht in der gesetzlichen landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Dass der landwirtschaftliche Unternehmer als Versicherter bei Streitigkeiten, die seine Versicherteneigenschaft und die darauf beruhenden Rechte und Pflichten betreffen, dem Anwendungsbereich des § 183 SGG unterfällt, bedarf keiner Erläuterung (vgl. BayLSG, Beschluss vom 29.06.2005, L 1/3 U 291/04).
  • LSG Bayern, 04.10.2006 - L 17 B 603/06

    Voraussetzungen für die Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens;

  • SG Koblenz, 04.05.2009 - S 7 U 266/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Kostenprivileg gem § 183 SGG

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