Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99   

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OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99 (https://dejure.org/1999,5916)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.1999 - 15 W 201/99 (https://dejure.org/1999,5916)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 1999 - 15 W 201/99 (https://dejure.org/1999,5916)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Höhe der Vergütung des Berufsbetreuers aus der Staatskasse in der Übergangszeit bis 30.06.1999

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVormVG § 1 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 224
  • FamRZ 2000, 684
  • Rpfleger 1999, 539
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Sie ist eine Härteregelung mit dem Ziel der Besitzstandswahrung für berufserfahrene Betreuer (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; OLG Hamm FGPrax 1999, 223 und 2000, 20; LG Dresden FamRZ 2000, 1249; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275).

    Sie will vermeiden, dass Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d.h. durch eine in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder die Unkosten in einer weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224 und 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).

  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Der bestellte Betreuer soll sich grundsätzlich darauf verlassen können, eine seiner Qualifikation entsprechende Vergütung zu erhalten (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 14f., 26, 28; Senat, FamRZ 2000, 549 = BtPrax 2000, 37 und FamRZ 2000, 684 = FGPrax 1999, 223 = Rpfleger 1999, 539; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 551 = FGPrax 2000, 64 = BtPrax 2000, 89).
  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 10/01

    Härteausgleich für einen Berufsbetreuer

    Sie dient der Besitzstandswahrung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; OLG Hamm FGPrax 1999, 223 und 2000, 20; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275) und gewährt Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisher erzielten Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulation darstellen.

    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.. und 2000 Nr. 71; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224 und 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).

    Auf die Schwierigkeit der konkreten Betreuung hat das Landgericht zu Recht nicht abgestellt (vgl. OLG Hamm FGPrax 1999, 223).

  • OLG Schleswig, 18.07.2001 - 2 W 11/01

    Betreuungsvergütung; eingeschränkt zugelassene weitere Beschwerde; Betreuung

    Mit dieser Regelung soll vermieden werden, daß Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommensbußen erleiden, ohne daß sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, daß ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).

    Dieser Zielsetzung widerspricht es, die bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Vergütungsgrundsätze - und sei es auch nur für eine Übergangszeit - im Rahmen des § 1 Abs. 3 BVormVG weiterhin anzuwenden (vgl. auch OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224).

  • OLG Schleswig, 09.08.2001 - 2 W 55/01

    Vergütung eines Berufsbetreuers; Übergangsregelung des § 1 III BVormVG

    Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).

    Dieser Zielsetzung widerspricht es, die bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Vergütungsgrundsätze - und sei es auch nur für eine Übergangszeit - im Rahmen des § 1 Abs. 3 BVormVG weiterhin anzuwenden (vgl. auch OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224).

  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer eines mittellosen Betreuten

    Sie dient der Besitzstandswahrung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; OLG Hamm FGPrax 1999, 223 und 2000, 20; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275) und gewährt Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisher erzielten Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulation darstellen.

    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Hat das Vormundschaftsgericht bei Anordnung der Betreuung einen Berufsbetreuer mit generell nutzbaren besonderen Kenntnissen bestellt, so wirkt bereits diese Bestellung vergütungssteigernd (vgl. Senat OLGR 2000, 238 = FG-Prax 2000, 64; OLG Hamm Rpfleger 1999, 539, jew. m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02

    Übergang zur Vergütung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz

    Mit der Regelung des § 1 Abs. 3 BVormVG soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer und Betreuungsvereine, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechts höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (ihrer Mitarbeiter) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG, BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe, FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig, BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm, FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer

    Auch in der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Rpfleger 1999, 539) wird diese Auffassung nicht vertreten.
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01

    Voraussetzungen für höhere Vergütung des Betreuers nach § 1 Abs. 3 BVormVG

    "Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
  • OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02

    Berufsbetreuervergütung: Befristung der Härtefallregelung in Rheinland-Pfalz

  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des

  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01

    Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der

  • OLG Naumburg, 17.05.2004 - 8 Wx 3/04

    Verlängerung der befristeten Regelung über die Festlegung eines nach § 1 Abs. 1

  • OLG Naumburg, 04.07.2001 - 8 Wx 8/01

    Vergütung des Berufsbetreuers - Übergangsvergütung

  • OLG Naumburg, 18.06.2001 - 8 Wx 6/01

    Bemessung der für Berufsbetreuer festzusetzenden Übergangsvergütung

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 31.03.1999 - 3 WF 35/99   

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https://dejure.org/1999,8647
OLG Naumburg, 31.03.1999 - 3 WF 35/99 (https://dejure.org/1999,8647)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.03.1999 - 3 WF 35/99 (https://dejure.org/1999,8647)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. März 1999 - 3 WF 35/99 (https://dejure.org/1999,8647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren bei Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 93d 643 § 114
    Prozesskostenhilfe für eine unterhaltsrechtliche Stufenklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 101
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr: Ähnlichkeit im Klang von "e-motion" und

    Im Übrigen wird die Dringlichkeitsvermutung für die Unterbindung wettbewerbswidrigen Verhaltens eines bestimmten Antragsgegners nicht deshalb widerlegt, weil dem Antragsteller ähnliche Wettbewerbsverstöße eines Dritten seit längerer Zeit bekannt sind, ohne dass er dagegen vorgegangen wäre (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2002, 236; OLG Hamburg, OLGR 2000, 13).
  • OLG Naumburg, 23.04.2007 - 8 WF 98/07

    Entscheidung eines PKH-Antrages für eine Stufenklage zunächst nur für die

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Beschluss vom 27.10.1993 - Az.: 3 WF 116/93 - abgedruckt in FamRZ 1994, 1042 f.; Beschluss vom 15.07.1998 - Az.: 8 WF 146/98; Beschluss vom 27.10.1998 - Az.: 8 WF 269/98; Beschluss vom 31.03.1999 - Az.: 3 WF 35/99 - abgedruckt in FamRZ 2000, 101 f.; Beschluss vom 29.12.2006 - Az.: 3 WF 206/06 - zitiert nach "juris") ist im Rahmen einer Stufenklage über die zu gewährende Prozesskostenhilfe in mehreren Teilabschnitten, d. h. grundsätzlich zuerst über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur für die Auskunftsstufe und anschließend - nach Übergang in diese zweite Stufe - für das Betragsverfahren zu entscheiden (vgl. auch KG FamRZ 2005, 461).
  • OLG Celle, 14.06.2012 - 6 W 77/12

    Notwendigkeit einer stufenweisen Entscheidung über den Antrag auf

    Über den Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Stufenklage ist stufenweise zu entscheiden (wie hier: OLG Naumburg Beschl. v. 31. Mrz. 1999, 3 WF 35/99, zit. nach juris: Rn. 3).
  • KG, 20.09.2004 - 3 WF 189/04

    Behandlung eines Prozesskostenhilfeantrags bei einer Unterhaltsstufenklage

    Mit dem OLG Koblenz (FamRZ 85, 416), dem OLG Naumburg (FamRZ 2000, 101) und Vogel (Prozesskostenhilfe im familiengerichtlichen Verfahren. S. 58) ist deshalb davon auszugehen, dass auch das Gericht sich die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch für die Zahlungsklage solange vorbehalten kann, wie der Kläger sich nach § 254 ZPO die Bezifferung seines Antrages vorbehalten kann.
  • OLG Naumburg, 30.08.2011 - 8 WF 208/11

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe im Rahmen einer Stufenklage

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Beschluss vom 27.10.1993 - Az.: 3 WF 116/93 - veröffentlicht in FamRZ 1994, 1042 f.; Beschluss vom 15.07.1998 - Az.: 8 WF 146/98; Beschluss vom 27.10.1998 - Az.: 8 WF 269/98; Beschluss vom 31.03.1999 - Az.: 3 WF 35/99 - veröffentlicht in FamRZ 2000, 101 f.; Beschluss vom 29.12.2006 - Az.: 3 WF 206/06 - zitiert nach "juris"; Beschluss vom 23.04.2007 - Az.: 8 WF 98/07 - veröffentlicht in FamRZ 2007, 1755 ) ist im Rahmen eines Stufenantrags über die zu gewährende Verfahrenskostenhilfe in mehreren Teilabschnitten, d. h. grundsätzlich zuerst über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nur für die Auskunftsstufe und anschließend - nach Übergang in diese zweite Stufe - für das Betragsverfahren zu entscheiden.
  • OLG Naumburg, 26.08.2011 - 8 WF 208/11

    Verfahrenskostenhilfe: Bewilligung bei einem Stufenantrag

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Beschluss vom 27.10.1993 - Az.: 3 WF 116/93 - veröffentlicht in FamRZ 1994, 1042 f.; Beschluss vom 15.07.1998 - Az.: 8 WF 146/98; Beschluss vom 27.10.1998 - Az.: 8 WF 269/98; Beschluss vom 31.03.1999 - Az.: 3 WF 35/99 - veröffentlicht in FamRZ 2000, 101 f.; Beschluss vom 29.12.2006 - Az.: 3 WF 206/06 - zitiert nach "juris"; Beschluss vom 23.04.2007 - Az.: 8 WF 98/07 - veröffentlicht in FamRZ 2007, 1755) ist im Rahmen eines Stufenantrags über die zu gewährende Verfahrenskostenhilfe in mehreren Teilabschnitten, d. h. grundsätzlich zuerst über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nur für die Auskunftsstufe und anschließend - nach Übergang in diese zweite Stufe - für das Betragsverfahren zu entscheiden.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.10.1999 - 3 W 228/99   

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https://dejure.org/1999,10648
OLG Zweibrücken, 18.10.1999 - 3 W 228/99 (https://dejure.org/1999,10648)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.10.1999 - 3 W 228/99 (https://dejure.org/1999,10648)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Oktober 1999 - 3 W 228/99 (https://dejure.org/1999,10648)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal - 1 T 242/99
  • OLG Zweibrücken, 18.10.1999 - 3 W 228/99

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 22
  • Rpfleger 2000, 215
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01

    Vergütung der Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Dem Betreuungsverein steht damit dem Grunde nach eine Vergütung in der Höhe zu, wie sie dem Vereinsbetreuer zugestanden hätte, wäre dieser selbständig tätig gewesen (OLG Frankfurt BP Prax 1995, 183, 184; Pfälzisches OLG Zweibrücken OLGReport 2000, 13, 14).
  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

    Die Sache gibt dem Senat somit keinen Anlass, sich mit der Frage zu befassen, ob die Vergütung des Vereinsbetreuers i.S.v. §§ 1908 e, 1836 BGB für bemittelte und mittellose Betreute grundsätzlich nach den gleichen Kriterien zu bemessen ist (vgl. einerseits Senatsbeschluss vom 18. Oktober 1999 - 3 W 228/99 = OLGR Zweibrücken 2000, 13 und vom 22. September 1999 - 3 W 140/99 = OLGR 1999, 491; andererseits Vorlagebeschluss des BayObLG vom 15. Dezember 1999 - 3 ZBR 330/99 = BayObLGZ 1999, 375, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.07.1999 - 2 W 72/99   

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OLG Oldenburg, 07.07.1999 - 2 W 72/99 (https://dejure.org/1999,14754)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.07.1999 - 2 W 72/99 (https://dejure.org/1999,14754)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 2 W 72/99 (https://dejure.org/1999,14754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kosten des Streithelfers bei Parteivereinbarung, die außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1967 - III ZR 15/64
    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.1999 - 2 W 72/99
    Dieser Grundsatz gilt nach entsprechender Verweisung in § 101 Abs. 1 ZPO auf § 98 ZPO auch für einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich (BGH NJW 1967, 983; OLG Köln NJW-RR 1995, 1215 [OLG Köln 07.12.1994 - 13 U 142/94] ; OLG Frankfurt MDR 1971, 936).
  • OLG Köln, 07.12.1994 - 13 U 142/94
    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.1999 - 2 W 72/99
    Dieser Grundsatz gilt nach entsprechender Verweisung in § 101 Abs. 1 ZPO auf § 98 ZPO auch für einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich (BGH NJW 1967, 983; OLG Köln NJW-RR 1995, 1215 [OLG Köln 07.12.1994 - 13 U 142/94] ; OLG Frankfurt MDR 1971, 936).
  • OLG Oldenburg, 24.02.1998 - 2 W 17/98

    Kostenentscheidung bei Vergleich ohne Beteiligung und zu Lasten des Streithelfers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.1999 - 2 W 72/99
    Für die sachliche Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention ist demnach - jedenfalls regelmäßig - allein der Inhalt des zwischen den Hauptparteien abgeschlossenen Vergleichs maßgeblich (Schneider MDR 1983, 801, 802; Zöller-Herget, ZPO , 21. Aufl., § 101 Rndr. 10; zu einem - hier nicht behaupteten - Ausnahmefall vergl. Senat, OLGR Oldenburg 1998, 300).
  • OLG München, 23.06.1975 - 10 W 1114/75
    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.1999 - 2 W 72/99
    Mit der Klagerücknahme entsprechend der im Vergleich getroffenen Regelung (sog. "privilegierte Klagerücknahme") ist lediglich ein Fallenlassen des Klagantrags wegen der Erledigung des Rechtsstreits angezeigt worden (OLG München VersR 1976, 395).
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.07.1999 - 21 U 2376/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16658
OLG München, 23.07.1999 - 21 U 2376/99 (https://dejure.org/1999,16658)
OLG München, Entscheidung vom 23.07.1999 - 21 U 2376/99 (https://dejure.org/1999,16658)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juli 1999 - 21 U 2376/99 (https://dejure.org/1999,16658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Honorar für die Umsetzung von Maßnahmen nach einer Unternehmensanalyse; Abstandnahme von einer erforderlichen Beweisaufnahme ohne zulässigen Ablehnungsgrund; Verneinung der Beweiserheblichkeit wegen vermeintlich unzureichender Substanziierung; Zulässigkeit der Ablehnung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 66
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 3 U 211/22
    Ebenso liegt es, wenn die Beweiserheblichkeit fehlerhaft wegen vermeintlich unzureichender Substanziierung verneint wird (OLG München, Urteil vom 23.07.1999 - 21 U 2376/99, Rn. 26, juris; Zöller/Heßler, ZPO, 35. Aufl., § 539 Rn. 28).
  • OLG Köln, 05.09.2006 - 3 U 201/05

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht im Rahmen einer Auftragsvereitlung;

    Obwohl das Urteil keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat, ist die vorläufige Vollstreckbarkeit im Hinblick auf § 775 Nr. 1 ZPO auszusprechen (vgl. BGH JZ 1977, 232; OLG München NJW-RR 2001, 66).
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