Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.10.1999 - 19 W 36/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4564
OLG Köln, 29.10.1999 - 19 W 36/99 (https://dejure.org/1999,4564)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.1999 - 19 W 36/99 (https://dejure.org/1999,4564)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 1999 - 19 W 36/99 (https://dejure.org/1999,4564)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vortrag Fehler Hardware Software

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 485 Abs. 1, 487 Abs. 2
    Vortrag Fehler Hardware Software

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines selbstständigen Beweisverfahrens nach Rechtshängigkeit der Hauptsache; Anforderungen an die Substantiierung eines Beweisthemas

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 1, § 487 Abs. 2
    Substantiierter Vortrag bei Hard- und Softwarefehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 226
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.03.1992 - VII ZR 258/90

    Mangelbeschreibung im Beweissicherungsantrag; Einbeziehung der VOB/B in den

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1999 - 19 W 36/99
    Zwar sind an die Substantiierung des Beweisthemas nicht zu hohe Anforderungen zu stellen, da eine Partei über die Ursache eines Mangels oder Schadens keine oder völlig falsche Vorstellungen haben kann (BGH MDR 92, 780).
  • LG Köln, 11.09.1991 - 10 T 235/91

    Frage nach Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ist unzulässig

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1999 - 19 W 36/99
    Es ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch hier das Verbot des Ausforschungsbeweises gilt (OLG Düsseldorf, Juristisches Büro 1992, 426; LG Köln, Baurecht 1992, 118).
  • OLG Hamm, 14.11.2019 - 24 W 4/19

    Selbstständiges Beweisverfahren; Geräuschimmissionen

    Zwar sind an die Substantiierung des Beweisthemas nicht zu hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1992 - VII ZR 258/90 - zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 29. Oktober 1999 - 19 W 36/99 - MDR 2000, 226).

    Einigkeit besteht jedenfalls darin, dass ein Ausforschungsbeweis ausgeschlossen ist (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 08. Juli 2008 - 5 W 41/08 - MDR 2008, 1059; VG Ansbach (17. Kammer), Beschluss vom 06.05.2019 - AN 17 X 18.1897 - BeckRS 2019, 9258; OLG Köln, Beschluss vom 29. Oktober 1999 - 19 W 36/99 - MDR 2000, 226).

  • OLG Naumburg, 12.11.2021 - 2 W 76/21

    Selbständige Beweiserhebung: Anforderungen an Bezeichnung von Planungs- und

    Es ist zumindest erforderlich, dass Fehlerbild mitzuteilen, so dass es für einen Sachverständigen prüfbar ist (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 29.10.1999, 19 W 36/99, in juris Rz. 5).
  • OLG Hamm, 23.05.2022 - 22 W 9/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Einholung eines

    Es ist unstatthaft, Beweisthemen ausforschend zu formulieren, die so unbestimmt sind, dass der Sachverständige zunächst einen Sachverhalt ermitteln muss, um auf der Grundlage seine Beurteilung vornehmen zu können (OLG Köln, Beschluss vom 29. Oktober 1999 - 19 W 36/99 -, Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 01. Oktober 1998 - 10 W 6456/98 -, Rn. 19, jeweils juris).
  • VGH Hessen, 20.07.2023 - 9 E 809/22

    Selbständiges Beweisverfahren im Verwaltungsprozess wegen Lichtimmissionen einer

    An die Substantiierung sind im selbständigen Beweisverfahren zudem nicht zu hohe Anforderungen zu stellen (OLG Köln, Beschluss vom 29.10.1999 - 19 W 36/99 -, juris Rn. 5).
  • AG Halle/Saale, 20.07.2009 - 94 H 3/09

    Verfahrensrecht - Auch im selbständigen Beweisverfahren gilt Ausforschungsverbot

    Dies setzt zumindest voraus, dass die festzustellenden Tatsachen so genau bezeichnet sind, dass ein konkretes Fehlerbild mitgeteilt wird, das vom Sachverständigen überprüft werden kann (vgl. dazu OLG Köln, Beschluss vom 29.10.1999, Az. 19 W 36/99; KG Berlin, Beschluss vom 11.03.1999, Az. 10 W 36/09 sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.01.2008, Az. 5 W 61/07; alle zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 26.11.2015 - 1 W 742/15

    Kein Auskunftsanspruch im selbständigen Beweisverfahren!

    Auch im selbständigen Beweisverfahren gilt grundsätzlich das Verbot des Ausforschungsbeweises; es müssen jedenfalls hinreichende, für den Sachverständigen überprüfbare Anknüpfungstatsachen mitgeteilt werden (OLG Köln MDR 2000, 226; Kratz in BeckOK-ZPO, 18. Edition [Stand: September 2015], § 487 Rn. 3).
  • AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18

    Selbständiges Beweisverfahren zu einem vom sog. Dieselskandal betroffenen

    Ein Ausforschungsbeweis ist grundsätzlich unzulässig (OLG Köln OLGR 2000, 234).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.01.2000 - 20 U 94/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10728
OLG Celle, 26.01.2000 - 20 U 94/99 (https://dejure.org/2000,10728)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.01.2000 - 20 U 94/99 (https://dejure.org/2000,10728)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 20 U 94/99 (https://dejure.org/2000,10728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch des ehemaligen Eigentümers eines zwangsversteigerten landwirtschaftlichen Betriebes gegen den Ersteigerer auf Herausgabe angeblich im Dritteigentum stehender Pferde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 858 Abs. 2 BGB; § 861 BGB
    Duldungspflicht des eine Sache aufgrund verbotener Eigenmacht besitzenden Fremdbesitzers bei Rückholung der Sache durch den Eigenbesizter im Wege erlaubter Eigenmacht; Auswirkungen des Eigentumserwerbs aufgrund eines Zuschlagbeschlusses auf die Besitzverhältnisse

  • Wolters Kluwer

    Duldungspflicht des eine Sache aufgrund verbotener Eigenmacht besitzenden Fremdbesitzers bei Rückholung der Sache durch den Eigenbesizter im Wege erlaubter Eigenmacht; Auswirkungen des Eigentumserwerbs aufgrund eines Zuschlagbeschlusses auf die Besitzverhältnisse

  • rechtsportal.de

    BGB § 861
    Grenzen des Besitzschutzes nach Veräußerung eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.02.2000 - 14 U 266/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19769
OLG Hamburg, 18.02.2000 - 14 U 266/98 (https://dejure.org/2000,19769)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.02.2000 - 14 U 266/98 (https://dejure.org/2000,19769)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 14 U 266/98 (https://dejure.org/2000,19769)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem bei Grünlicht in die Kreuzung einfahrenden Fahrzeug des Querverkehrs

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Hamburg, 07.04.2004 - 331 S 22/04

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung im Bereich einer beampelten Kreuzung

    Ein Kraftfahrer, der bei grüner Ampel in die Kreuzung eingefahren ist und in so genannten "Schattenräumen" hängengeblieben ist, ist nicht als Kreuzungsräumer anzusehen (HansOLG 14 U 266/98).
  • LG Hamburg, 15.06.2018 - 331 O 227/17

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zweier Kraftfahrzeuge bei

    Danach entspricht es ganz h. M., dieses Fahrzeug nicht als Kreuzungsräumer anzusehen (DAR 2001, 217).
  • KG, 27.09.2004 - 12 U 270/02

    Haftungsverteilung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Vorrang des

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts handelte es sich bei dem Beklagten zu 2) nicht um einen "unechten" Kreuzungsräumer; der Beklagte zu 2) befand sich nämlich nicht in einem "Schattenraum" des Kreuzungsbereichs (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2000, 234; OLGR 2001, 22) sondern bereits auf dem durch die Flucht- oder Fahrlinien gebildeten "eigentlichen" Kreuzungsbereich.
  • OLG Hamburg, 14.07.2000 - 14 U 175/99

    Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem sog. "unechten" Kreuzungsräumer

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 18. Februar 2000 - G.-Nr. 14 U 266/98 - (betreffend das vom Landgericht zitierte Urteil vom 16.10.98, G.-Nr. 331 O 11/98) noch ergänzend ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.03.2000 - 8 Wx 299/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7568
OLG Brandenburg, 01.03.2000 - 8 Wx 299/99 (https://dejure.org/2000,7568)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2000 - 8 Wx 299/99 (https://dejure.org/2000,7568)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2000 - 8 Wx 299/99 (https://dejure.org/2000,7568)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Oder - 16 T 105/98
  • OLG Brandenburg, 01.03.2000 - 8 Wx 299/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1380
  • MDR 2000, 665
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 85/00

    Erforderliche vollständige Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung;

    Der Senat wird deshalb in künftigen Fällen aufgrund eines zulässigen Rechtsmittels alle Entscheidungen der Insolvenzgerichte aufheben (vgl. OLG Brandenburg, JurBüro 1998, 369; OLG Brandenburg, MDR 2000, 665), in denen die maßgebliche Anordnung des Richters oder Rechtspflegers - einschließlich der Bezeichnung der von der Anordnung betroffenen Beteiligten - nicht vollständig aus der von dem Richter oder Rechtspfleger unterzeichneten Urschrift ersichtlich ist, sofern nicht im Einzelfall der gegebene Mangel nachträglich geheilt ist.
  • OLG Köln, 14.07.2000 - 2 W 85/00

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsbeschluß; Weitere Beschwerde;

    Der Senat wird deshalb in künftigen Fällen aufgrund eines zulässigen Rechtsmittels alle Entscheidungen der Insolvenzgerichte aufheben (vgl. OLG Brandenburg, JurBüro 1998, 369; OLG Brandenburg, MDR 2000, 665), in denen die maßgebliche Anordnung des Richters oder Rechtspflegers - einschließlich der Bezeichnung der von der Anordnung betroffenen Beteiligten - nicht vollständig aus der von dem Richter oder Rechtspfleger unterzeichneten Urschrift ersichtlich ist, sofern nicht im Einzelfall der gegebene Mangel nachträglich geheilt ist.
  • OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/03

    Kostenansatz in Grundbuchsachen: Fehlerfreie Ermessensausübung des Landgericht

    Die vom OLG Brandenburg (Beschl. v. 01.03.2000 -8 Wx 299/99- ) für die Notarkostenbeschwerde gemäß § 156 KostO vertretene Auffassung, dass eine außerordentliche Beschwerde deshalb zulässig sei, weil es um rechtsgrundsätzliche Erwägungen ginge, die vom Senat noch nicht entschieden worden seien, ist deshalb nicht ohne weiteres auf die Kostenerinnerung nach § 14 KostO übertragbar.
  • BayObLG, 23.07.2003 - 3Z BR 42/03

    Rechtliches Gehör für Notarkasse im Verfahren der Notarkostenbeschwerde

    Insoweit wurde bereits entschieden, dass ohne eine Stellungnahme der Ländernotarkasse eine Entscheidung in Notarkostenbeschwerdesachen nicht ergehen darf (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1380; ThürOLG FGPrax 2000, 251; OLG Rostock NotBZ 2003, 38 mit Anmerkung Lappe; siehe auch Hartmann Kostengesetze 32. Aufl. § 156 Rn. 27).
  • BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03

    Verfahren bei Notarkostenbeschwerde - Prozessvergleich ausreichend für die

    Es ist nicht auszuschließen, dass sie unter Beachtung weiterer rechtlicher und tatsächlicher Aspekte anders ausgefallen wären, hätte der Präsident des Landgerichts die Stellungnahme der Notarkasse eingeholt, deren Vorliegen im Bereich der Ländernotarkasse (§ 113a BNotO) von einigen dortigen, Obergerichten als zwingend erachtet wird (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1380; ThürOLG FGPrax 2000, 251; OLG Rostock NotBZ 2003, 38 mit Anmerkung Lappe).
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