Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.08.2002 - 3 Wx 213/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5603
OLG Düsseldorf, 30.08.2002 - 3 Wx 213/02 (https://dejure.org/2002,5603)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2002 - 3 Wx 213/02 (https://dejure.org/2002,5603)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2002 - 3 Wx 213/02 (https://dejure.org/2002,5603)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerversammlungsbeschlusses über die Kompetenzzuweisung an einen "Arbeitskreis"; Reparatur der Heizungsanlage und der Warmwasseranlage; Instandsetzungsmaßnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen; "Organ" im Sinne des Wohnungseigentumsrechts

  • Judicialis

    WEG § 20; ; WEG § 21; ; WEG § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein wirksamer Beschluss mit Stimmenmehrheit, wenn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Organisationsstrukturen der Gemeinschaft tangiert sind

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entscheidungsbefugnis der Eigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Befugnisse hat ein Sanierungsausschuss? (IBR 2003, 1035)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 1031
  • FGPrax 2002, 250
  • ZMR 2003, 126
  • BauR 2003, 773 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 3 Wx 61/97

    Übertragung der Entscheidung über die Durchführung von Instandhaltungs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2002 - 3 Wx 213/02
    Da es auch aus Sicht der Eigentümergemeinschaft sinnvoll sein kann, ein weniger "schwerfälliges" Organ als diese mit der Entscheidung und Durchführung von Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen zu betrauen, können in gewissen Grenzen weitere Befugnisse sowohl auf den Verwalter als auch auf den Verwaltungsbeirat übertragen werden (vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1988, 188 [189]; Senat, ZMR 2001, 303, 304; 1997, 605 ;Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage 2000 § 29 Rdz. 48 a).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2000 - 3 Wx 253/00

    Unwirksame Ermächtigung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - Miete für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2002 - 3 Wx 213/02
    Da es auch aus Sicht der Eigentümergemeinschaft sinnvoll sein kann, ein weniger "schwerfälliges" Organ als diese mit der Entscheidung und Durchführung von Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen zu betrauen, können in gewissen Grenzen weitere Befugnisse sowohl auf den Verwalter als auch auf den Verwaltungsbeirat übertragen werden (vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1988, 188 [189]; Senat, ZMR 2001, 303, 304; 1997, 605 ;Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage 2000 § 29 Rdz. 48 a).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1987 - 20 W 448/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2002 - 3 Wx 213/02
    Da es auch aus Sicht der Eigentümergemeinschaft sinnvoll sein kann, ein weniger "schwerfälliges" Organ als diese mit der Entscheidung und Durchführung von Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen zu betrauen, können in gewissen Grenzen weitere Befugnisse sowohl auf den Verwalter als auch auf den Verwaltungsbeirat übertragen werden (vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1988, 188 [189]; Senat, ZMR 2001, 303, 304; 1997, 605 ;Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage 2000 § 29 Rdz. 48 a).
  • OLG Oldenburg, 07.08.2018 - 2 U 30/18

    Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten wegen Überschreitung des

    Trotz des im Grunde fehlenden vollstreckungsfähigen Inhalts könnte aus dem Urteil die Vollstreckung insoweit betrieben werden, als erst die Vorlage eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils das Vollstreckungsorgan nach §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO nötigt, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen und getroffene Maßnahmen aufzuheben (vgl. OLG München, NZM 2002, 1032 [OLG Düsseldorf 30.08.2002 - 3 Wx 213/02] ; Zöller/Heßler, ZPO 32. Aufl. § 538 Rn. 59).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung:

    Zwar sind regelmäßig die notwendigen Entscheidungen über das "Ob" und das "Wie" von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zu treffen (vgl. insofern Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 21 Rz. 50 a; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 27 Rz. 46; § 29 Rz. 85; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 21 Rz. 28; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 21 WEG Rz. 6; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 21 WEG Rz. 9; BayObLG ZMR 2004, 601; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 605; ZMR 2003, 126; vgl. etwa auch Senat OLGZ 1988, 188).
  • LG Düsseldorf, 05.09.2013 - 19 S 24/13
    Ein Mehrheitsbeschluss ist nicht ausreichend (OLG Düsseldorf NZM 2002, 1031 ff.; Bärmann/Merle aaO Rn. 107).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.2002 - 8 U 68/02   

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https://dejure.org/2002,4490
OLG Hamm, 20.11.2002 - 8 U 68/02 (https://dejure.org/2002,4490)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2002 - 8 U 68/02 (https://dejure.org/2002,4490)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2002 - 8 U 68/02 (https://dejure.org/2002,4490)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Berufungsverfahren; Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes (HTWG); Widerruf der zum Erwerb einer Kommanditistenstellung führenden rechtsgeschäftlichen Erklärungen nach dem Haustürwiderrufgesetz (HTWG); Beitritt zu Anlagegesellschaften ; Verhandlungen in einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2002 - 8 U 68/02
    Der Beitritt zu einer Gesellschaft ist ein Geschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 HTWG, wenn er in einer Verhandlungssituation des § 1 HTWG erfolgt ( BGH NJW 1996, 3414; WM 2001, 1464; OLG Stuttgart OLGR 1999, 430).

    Allein wegen eines längeren Zeitraums sind die Grenzen zur Treuwidrigkeit nicht überschritten (siehe auch BGH WM 2001, 1464: Widerruf 10 Jahre nach der Verpflichtungserklärung).

    Der Widerruf führt zur Anwendung der Regeln über den fehlerhaften Beitritt und löst einen Anspruch auf das den Klägern zustehende Auseinandersetzungsguthaben aus (BGH WM 2001, 1464, 1465).

    Dem sind die Beklagten weder schriftsätzlich noch mündlich mit genügender Substanz entgegen getreten (siehe auch BGH WM 2001, 1464, 1466).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2002 - 8 U 68/02
    Dies folgt aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 13.12.2001 (WM 2001, 2434).

    Dies würde mit der Entscheidung des EuGH vom 13.12.2001 (WM 2001, 2434) nicht in Einklang zu bringen sein.

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2002 - 8 U 68/02
    Nach der Rspr. des BGH (vgl. nur BGH NJW 1993, 64, 67; siehe zuletzt BB 2002, 2148; 2IP 2002, 1730, 1731) haben die Regelungen in den Verbraucherschutzgesetzen, die eine Widerrufsmöglichkeit und eine zu unterzeichnende Belehrung über dieses Recht vorsehen, den Zweck, die erhöhte Aufmerksamkeit des Kunden zu erreichen und ihm so Inhalt und Tragweite der Belehrung klar vor Augen zu führen.

    Enthalten ist indes keine Belehrung zum Fristbeginn, jedenfalls keine mit der gebotenen Deutlichkeit und Eindeutigkeit (dazu BGH ZIP 2002, 1730, 1732 = DB 2002, 2042), wenn auf sie in der Unterschriftszeile mit "Ort, Datum (Beginn der Widerrufsfrist)" vor der zu leistenden Unterschrift hingewiesen wird.

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2002 - 8 U 68/02
    Der Bundesgerichtshof (WM 2002, 1181, 1182) hat unter Beachtung des Gebots richtlinienkonformer Auslegung der zur Durchführung einer europäischen Richtlinie erlassenen Gesetze § 5 Abs. 2 HTWG dahin ausgelegt, dass auch im Fall eines Realkreditvertrages dem Verbraucher, der im Rahmen einer Haustürsituation den Vertrag geschlossen hat und dem die gebotene Widerrufsbelehrung nicht in ordnungsgemäßer Form erteilt wurde, das Widerrufsrecht nach § 1 HTWG unbefristet zusteht.
  • BGH, 29.11.1999 - XI ZR 91/99

    Anwendung der Haustürgeschäfte-Richtlinie und des Widerrufsrechts nach dem

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2002 - 8 U 68/02
    Mit dieser Vorabentscheidung auf den Vorlagebeschluss des BGH vom 29.11.1999 (WM 2000, 26) ist entschieden, dass die Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20.12.1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen dahin auszulegen ist, dass sie auf einen Realkreditvertrag anwendbar ist, so dass der Verbraucher, der einen derartigen Vertrag in einem der in Art. 1 dieser Richtlinie genannten Fälle geschlossen hat, über das Widerrufsrecht nach Art. 5 der Richtlinie verfügt und der nationale Gesetzgeber durch die Richtlinie 85/577/EWG daran gehindert ist, das Widerrufsrecht nach Art. 5 dieser Richtlinie für den Fall, dass der Verbraucher nicht gemäß Art. 4 dieser Richtlinie belehrt wurde, auf ein Jahr nach Vertragsschluss zu befristen.
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2002 - 8 U 68/02
    Der Beitritt zu einer Gesellschaft ist ein Geschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 HTWG, wenn er in einer Verhandlungssituation des § 1 HTWG erfolgt ( BGH NJW 1996, 3414; WM 2001, 1464; OLG Stuttgart OLGR 1999, 430).
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2002 - 8 U 68/02
    Mitursächlichkeit ist ausreichend (BGH NJW 1996, 926, 928).
  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2002 - 8 U 68/02
    Nach der Rspr. des BGH (vgl. nur BGH NJW 1993, 64, 67; siehe zuletzt BB 2002, 2148; 2IP 2002, 1730, 1731) haben die Regelungen in den Verbraucherschutzgesetzen, die eine Widerrufsmöglichkeit und eine zu unterzeichnende Belehrung über dieses Recht vorsehen, den Zweck, die erhöhte Aufmerksamkeit des Kunden zu erreichen und ihm so Inhalt und Tragweite der Belehrung klar vor Augen zu führen.
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 197/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2002 - 8 U 68/02
    Selbst wenn in diesem Gespräch noch nicht von der Beteiligung die Rede gewesen sein sollte, so hat dieses Gespräch doch dazu geführt, dass die Kläger die Geschäftsräume der Beklagten aufgesucht haben und dort über die Anlage, wenn auch durch einen anderen Mitarbeiter, informiert worden sind und die Erklärung des Beitritts vollzogen haben (BGH NJW 1996, 3416).
  • OLG Hamm, 18.01.1999 - 31 U 146/98

    Zur Frist für einen Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2002 - 8 U 68/02
    Die von den Beklagten zur Stütze ihrer Auffassung herangezogene Entscheidung des hiesigen 31. Zivilsenats(MDR 1999, 537) kann die Würdigung der Beklagten nicht tragen.
  • OLG Stuttgart, 08.07.1994 - 2 U 298/93
  • OLG Stuttgart, 14.09.1999 - 6 U 72/99
  • OLG Hamm, 30.08.2004 - 8 U 15/04

    Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf Beitritt zu Immobilienfonds

    Der Widerruf führt zur Anwendung der Regeln über den fehlerhaften Beitritt mit der Folge einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung; dem Kläger steht das Auseinandersetzungsguthaben zu (Fortführung des Urteils des Senats vom 20.11.2002, 8 U 68/02).

    Er begründet seine Berufung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 20.11.2002 (8 U 68/02; Revision: BGH II ZR 352/02) wie folgt:.

    Der Beitritt zu einer Gesellschaft ist zwar kein auf eine entgeltliche Leistung gerichtetes Geschäft, allerdings ist der Beitritt zu einer Anlagegesellschaft mit Rücksicht auf den mit der Beteiligung verfolgten wirtschaftlichen Zweck und die Schutzbedürftigkeit des Anlegers einem Vertrag über eine entgeltliche Leistung gleichzustellen; er ist deshalb ein Geschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 HaustürWG, wenn er in einer Verhandlungssituation im Sinne dieser Vorschrift geschlossen wird (BGH NJW 1996, 3414; WM 2001, 1464; Urteile vom 14.06.2004, II ZR 392/01 und 395/01, letzteres abgedruckt in DB 2004, 1660 ff und ZIP 2004, 1402 ff; OLG Stuttgart OLGR 1999, 430; Senat im Urteil vom 20.11.2002, 8 U 68/02, OLGR 2003, 100 ff - jeweils m.w.N. -).

    Dies hat der Senat für einen parallelen Fonds mit identischer Beitrittserklärung und Widerrufsbelehrung in der Sache 8 U 68/02 entschieden und insoweit ausgeführt: .

    Der Senat verbleibt auch nach erneuter Prüfung bei seiner im Urteil vom 20. November 2002 (8 U 68/02) ausgeführten Rechtsauffassung: .

    Da der Kläger - im Gegensatz zu dem Rechtsstreit 8 U 68/02 - nicht behauptet hat, daß sich diese Auseinandersetzungsforderung zum Zeitpunkt seines Widerrufs der Höhe nach zumindest auf den geleisteten Beitrag zum Beitritt beziffert, war seiner (Stufen-) Klage entsprechend dem Hilfsantrag zu 1) auf Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz zum Zeitpunkt seines Ausscheidens am 17.04.2003 begründet.

    Der Widerruf führt zur Anwendung der Regeln über den fehlerhaften Beitritt mit der Folge einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung; dem Kläger steht das Auseinandersetzungsguthaben zu (BGH NJW 2001, 2718, 2720; NJW 2003, 2821, 2823; OLG Dresden, ZIP 2002, 1292, 1293; OLG Braunschweig, ZIP 2004, 28 f.; OLG Frankfurt, ZIP 2004, 32, 35; Senat, Urteil vom 20.11.2002, 8 U 68/02, OLGR 2003, 100, 103 - jeweils m.w.N. -).

  • LG Dortmund, 17.11.2006 - 3 O 231/06

    Widerruf des Abschlusses eines im Zuge des Beitritts zu einem geschlossenen

    Dahinstehen kann insoweit, ob der Fondsbeitritt aus welchen Gründen auch immer unwirksam ist, denn dies führt lediglich zu einem Anspruch auf Auszahlung des Abfindungsguthabens, der dem Darlehensrückzahlungsanspruch der Bank entgegengehalten werden könnte (BGH XI ZR 106/05, OLG Hamm 8 U 68/02 = NJOZ 03, 368, OLG Hamm 8 U 15/04, BeckRS 2004, Nr. 09741).
  • LG Dortmund, 07.04.2006 - 3 O 391/05

    WGS 38

    Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den mündlichen Verhandlungen gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 HausTWiG unter Vertragserklärung wird vom Gesetz nicht gefordert (BGH NJW 1996, 926 ff., NJW-RR 2005, 180 ff, Hamm, NJOZ 2003, 368 ff., Palandt, 58. Auflage, § 1 HausTWiG, Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3936
OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02 (https://dejure.org/2003,3936)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.2003 - 14 WF 195/02 (https://dejure.org/2003,3936)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 14 WF 195/02 (https://dejure.org/2003,3936)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zur Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegen eine beantragte Vaterschaftsfeststellungsklage sowie gegen eine beantragte Verurteilung zur Zahlung von Regelunterhalt

  • Judicialis

    BGB § 1600 d; ; ZPO § 114; ; ZPO §§ 653 ff.

  • rechtsportal.de

    BGB § 1600d; ZPO §§ 114 653 ff.
    PKH für Vaterschaftsfeststellungsklagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1018
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bremen, 02.02.2000 - 4 UF 110/99

    Unterhalt bei Vaterschaftsfeststellung - Einwand fehlender Leistungsfähigkeit -

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02
    Zwar war unter Geltung des § 643 ZPO a.F. umstritten, ob neben Einwänden zum Grund des Anspruchs wie Erfüllung, Forderungsübergang (§§ 91 BSHG, 7 UVG) und Zusammenleben mit dem Vater (§ 1612 f BGB a.F.) im Einzelfall auch der Einwand mangelnder Leistungsfähigkeit des Vaters zu beachten war (vgl. zum Meinungsstreit OLG Bremen FamRZ 2000, 1164).

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des OLG Bremen, wie sie in der Entscheidung vom 2.2.2000 ihren Niederschlag gefunden hat (= FamRZ 2000, 1164; ebenso Zöller-Philippi, ZPO 23. Aufl. 2002, § 653 Rn. 4 m.w.N.

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02
    Im Rahmen der PKH-Prüfung ist auch in eng begrenztem Umfang eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig, vgl. BGH NJW 1994, 1160.
  • OLG Brandenburg, 23.03.2000 - 9 UF 289/98

    Positiver Vaterschaftsnachweis - schwerwiegende Zweifel -

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02
    a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1581, 1583).
  • OLG Karlsruhe, 22.07.1997 - 2 W 1/97

    Prozeßkostenhilfe für Abstammungsprozeß bei erheblichen Zweifeln an der

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02
    Zu den Vaterschaftsfeststellungssachen wird die Ansicht vertreten, dass wegen der regelmäßig veranlassten Einholung von Abstammungsgutachten an die Erfolgsaussicht keine hohen Anforderungen zu stellen seien, vgl. Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 114 Rn. 58. Nach Auffassung des Senats muss ein Beklagter, der die Vaterschaft nicht anerkennen und es auf einen Prozess ankommen lassen will, ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegen können, so auch OLG Hamburg FamRZ 2000, 1587, OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1228.
  • OLG Hamburg, 11.02.1999 - 12 WF 13/99
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02
    Zu den Vaterschaftsfeststellungssachen wird die Ansicht vertreten, dass wegen der regelmäßig veranlassten Einholung von Abstammungsgutachten an die Erfolgsaussicht keine hohen Anforderungen zu stellen seien, vgl. Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 114 Rn. 58. Nach Auffassung des Senats muss ein Beklagter, der die Vaterschaft nicht anerkennen und es auf einen Prozess ankommen lassen will, ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegen können, so auch OLG Hamburg FamRZ 2000, 1587, OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1228.
  • BFH, 18.03.2004 - III R 24/03

    Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses als außergewöhnliche Belastung

    Insoweit sind die Grundsätze der Rechtsprechung der Zivilgerichte zur hinreichenden Erfolgsaussicht eines Antrags auf Prozesskostenhilfe in Vaterschaftssachen entsprechend heranzuziehen (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Karlsruhe, Beschluss vom 22. Juli 1997 2 W 1/97, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1998, 484; OLG Köln, Beschluss vom 20. Januar 2003 14 WF 195/02, FamRZ 2003, 1018).

    Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das FG diese unbewiesenen Behauptungen --entsprechend der zivilrechtlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe in FamRZ 1998, 484; OLG Köln in FamRZ 2003, 1018)-- nicht als ausreichend angesehen hat, die Durchführung des Vaterschaftsprozesses für den Kläger als unausweichlich i.S. des § 33 EStG zu beurteilen.

  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 24 WF 558/10

    Vaterschaft; Feststellung; Eltern-Kind-Verhältnis

    a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden die Anforderungen an das Verteidigungsvorbringen zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gegenüber einer Vaterschaftsfeststellungsklage nicht einheitlich beurteilt.Ein Teil der Obergerichte verlangt, der als Vater in Anspruch genommene Antragsgegner habe ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darzulegen (OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 547; OLG Köln, FamRZ 2003, 1018; OLG Hamburg, FamRZ 2000, 1587).
  • OLG Zweibrücken, 24.06.2005 - 5 WF 75/05

    Prozesskostenhilfe: Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung im

    Eine Auffassung geht dahin, der als Vater in Anspruch genommene Beklagte habe dazu ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darzulegen (vgl. etwa OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 5 147; OLG Köln, FamRZ 2003, 1018; OLG Hamburg, FamRZ 2000, 1587).
  • OLG Naumburg, 16.09.2005 - 8 WF 187/05

    Das Vaterschaftsfeststellungsverfahren hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der

    Nach zutreffender Auffassung hat auch in dem von dem Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten Vaterschaftsfeststellungsverfahren die Rechtsverteidigung des als Vater in Anspruch genommenen Beklagten nur dann hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114 ZPO, wenn er ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegt (OLG Köln FamRZ 2003, 1018; OLG Nürnberg MDR 2004, 96 m. w. Nachw).
  • OLG Nürnberg, 07.10.2003 - 11 UF 2342/03

    Prozesskostenhilfe im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Nach Auffassung des Senats muss ein Beklagter, der die Vaterschaft nicht anerkennen und es auf einen Prozess ankommen lassen will, ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegen (Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage, § 114 Rn. 6, OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 1605; OLG Köln, FPR 2003, 482).
  • OLG Nürnberg, 05.08.2014 - 10 UF 416/14

    Geltendmachung von Kindesunterhalt bei Feststellung der Vaterschaft: Einwand

    Im Hinblick auf den Normzweck sind daher Einwendungen im Verfahren des § 237 FamFG nicht zuzulassen, sondern der Vater ist insoweit auf das Korrekturverfahren nach § 240 FamFG zu verweisen (vergleiche BGH FamRZ 2003, 1095; OLG Köln FamRZ 2003, 1018; OLG Naumburg FamRZ 2006, 1395, jeweils noch ergangen zur Vorschrift des § 653 ZPO; Johannsen/Maier, Familienrecht, 5. Aufl., § 237 FamFG, Rn.7).
  • OLG Hamm, 18.05.2007 - 9 WF 40/07

    Zur Frage, wann eine Rechtsverteidigung "mutwillig" im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO

    Dann kann seine Beteiligung am Verfahren - wie auch immer sie ausfällt - nicht mutwillig sein (vgl. auch OLG Koblenz, FamRZ 2002, 1194; OLG Köln, FamRZ 2003, 1018; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 114 Rn. 53).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 3 W 74/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6480
OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 3 W 74/02 (https://dejure.org/2002,6480)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.09.2002 - 3 W 74/02 (https://dejure.org/2002,6480)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. September 2002 - 3 W 74/02 (https://dejure.org/2002,6480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 84

    KostO §§ 44, 16 Abs. 1 Satz 1, UmwG §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 3, 16 Abs. 2 Satz 2
    Unrichtige Sachbehandlung des Notars bei unterlassener Zusammenbeurkundung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Unrichtige Sachbehandlung des Notars bei unterlassener Zusammenbeurkundung; Kostenrechnung; Verschmelzungsvertrag zwischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH); Verzichtserklärungen der Anteilsinhaber; Personenidentität ; Urkundsklarheit

  • Judicialis

    KostO § 44; ; KostO § 16 Abs. 1 Satz 1; ; UmwG § 8 Abs. 3; ; UmwG § 9 Abs. 3; ; UmwG § 16 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Unrichtige Sachbehandlung des Notars bei unterlassener Zusammenbeurkundung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 274
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 06.12.2001 - 15 W 314/01

    Bewertung von Verzichtserklärungen in einem beurkundeten Umwandlungsvorgang

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 3 W 74/02
    Nach gefestigter Rechtsprechung sind in diesem Sinne gegenstandsgleich der Verschmelzungsvertrag im Verhältnis zu den auf die Vorschriften der §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 3 und 16 Abs. 2 S. 2 UmwG bezogenen Verzichtserklärungen der Anteilsinhaber (vgl. OLG Hamm DB 2002, 1314, 1315; Tiedtke, MittBay-Not1995, 4f; Notarkasse, Streifzug durch die Kostenordnung 5. Aufl. Rdnr. 752).
  • OLG Oldenburg, 27.06.1996 - 1 W 33/96

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ; Verstoß gegen den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 3 W 74/02
    Der Aufwand höherer Kosten ist nur dann gerechtfertigt, wenn besondere Gründe, etwa berechtigte Interessen eines Beteiligten, zu einer getrennten Beurkundung Anlass geben (vgl. OLG Oldenburg JurBüro 1997, 376, 378).
  • BayObLG, 23.09.1987 - BReg. 3 Z 82/87

    Beurkundung der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und der Art und Höhe des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 3 W 74/02
    Dies gilt nicht nur für den Fall, dass eine Personenidentität zwischen dem organschaftlichen Vertreter der Gesellschaft und den Anteilsinhabern vorliegt, denn der Begriff der Gegenstandsgleichheit schließt auch Erklärungen Dritter zur Begründung eines Rechtsgeschäfts mit ein (vgl. OLG Hamm aaO, BayObLGZ 1987, 341, 342; Korintenberg/Bengel/Tiedtke aaO § 44 Rdnr. 16).
  • LG Berlin, 29.11.2017 - 80 OH 155/16

    Notarkosten: Getrenntbeurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

    Darüber besteht im Grundsatz Einigkeit (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. September 2002 - 3 W 74/02, JurBüro 2003, 148; Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, § 21 Rn. 21).

    bb) Es besteht aber auch Einigkeit darüber, dass an die Stelle des günstigsten Weges gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG im Einzelfall der sicherste Weg zu treten hat (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. September 2002 - 3 W 74/02, JurBüro 2003, 148; Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, § 21 Rn. 21).

  • LG Potsdam, 20.12.2019 - 12 T 29/17

    Aufhebung der Kostenberechnungen für die Beurkundung von Vorsorgevollmachten und

    Der Aufwand höherer Kosten ist nur dann gerechtfertigt, wenn besondere Gründe, etwa berechtigte Interessen eines Beteiligten, zu einer getrennten Beurkundung Anlass geben (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.9. 2002 - 3 W 74/02).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.12.2002 - 8 U 31/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6288
OLG Hamm, 16.12.2002 - 8 U 31/02 (https://dejure.org/2002,6288)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.2002 - 8 U 31/02 (https://dejure.org/2002,6288)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - 8 U 31/02 (https://dejure.org/2002,6288)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Geltung von Sportordnungen der Landes- und Spitzenverbände ohne Satzungsrang für Nichtmitglieder; Wirksamkeit der Sanktionskataloge für Regelverletzungen und der zu ihrer Durchsetzung festgelegten inneren Disziplinargerichtsbarkeit; Einhaltung des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2002 - 8 U 31/02
    Von Landes- und Spitzenverbänden aufgestellte Sportordnungen können auch ohne Satzungsrang nach den Grundsätzen der "Reitsport"-Entscheidung des BGH (NJW 1995, 583) für Sportler Bedeutung erlangen, die nicht Mitglieder des fraglichen Verbandes sind; dies gilt auch für die in den jeweiligen Sportordnungen enthaltenen Sanktionskataloge für Regelverletzungen und der zu ihrer Durchsetzung unabdingbar erforderlichen inneren Disziplinargerichtsbarkeit(OLG München SpoRt 2001, 64).

    Nach der Rechtsprechung des BGH in seiner sog. "Reistsport"-Entscheidung (BGH, NJW 1995, S. 583 f.) ergibt sich, daß sich der Kläger sowohl durch die Beantragung eines Reiterausweises als auch durch die Meldung zum Turnier durch rechtsgeschäftlichen Einzelakt den Regelungen der LPO unterworfen hat.

  • OLG Düsseldorf, 17.11.1995 - 7 U 154/92
    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2002 - 8 U 31/02
    Der Senat tritt der Entscheidung des OLG Düsseldorf in NJW-RR 1996, 696 bei.
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 9 U 97/12

    Vereinsrecht: Wirksamkeit von Strafbestimmungen in Statuten eines Fußballverbands

    Zweifelhaft ist aber, ob dies auch für die Verletzung rein wettkampfbezogener Regeln gilt, die üblicherweise in den Sport- und Wettkampfordnungen der zuständigen Sportverbände festgelegt sind und für alle Teilnehmer - ohne Rücksicht auf deren Verbandszugehörigkeit - Geltung beanspruchen (vgl. dazu etwa OLG München, Urt. v. 26. Oktober 2000, U (K) 3208/00, juris Tz. 126 und OLG Hamm, OLGR 2003, 100, aber auch DLV-Rechtsausschuss, NJW 1992, 2588, 2590 und Staudinger/Weick, BGB, § 35 Rdn. 36 sowie - zu derartigen Regelwerken im Allgemeinen - BGH, NJW 1995, 583, 584).
  • LG Kiel, 18.10.2016 - 9 O 283/13

    Sam Soliman

    Auch steht die Entscheidung des OLG Hamm vom 16.12.2002 (8 U 31/02) der hiesigen Entscheidung nicht entgegen, da in der Meldung zum dort streitgegenständlichen Turnier auf Regelungen, deren Geltung im Streit stand, ausdrücklich Bezug genommen worden ist.
  • KG, 08.04.2014 - 7 U 67/13

    Doping-Verstoß im Trabrennsport: Geltung der Trabrennordnung für Nichtmitglieder

    Das Interesse des Sportlers an einem sachlich angemessenen Inhalt der auch ihm gegenüber Verbindlichkeit beanspruchenden Verbandsordnung ist dadurch ausreichend geschützt, dass die Rechtsprechung vereinsrechtliche Regelwerke sozial mächtiger (monopolistischer) Verbände auf ihre inhaltliche Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) überprüft (OLG München, Urteil vom 26. Oktober 2000 - U (K) 3208/00 -, juris Rn. 126 m.w.N.; vgl. auch OLGR Hamm 2003, 100).
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