Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.03.2004 - 16 U 169/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10538
OLG Celle, 16.03.2004 - 16 U 169/03 (https://dejure.org/2004,10538)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.03.2004 - 16 U 169/03 (https://dejure.org/2004,10538)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. März 2004 - 16 U 169/03 (https://dejure.org/2004,10538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten; Koordinationsfehler beim Bau einer Messehalle auf dem Expo-Gelände; Mehrkosten für die Befestigung von Venturikanälen; Verletzung von Koordinierungspflichten; Mitverschulden

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten; Koordinationsfehler beim Bau einer Messehalle auf dem Expo-Gelände; Mehrkosten für die Befestigung von Venturikanälen; Verletzung von Koordinierungspflichten; Mitverschulden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss Architekt die Zeitplanung erstellen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Mängel der Terminplanung oder Koordination - Wann haftet der Architekt und wann der Projektsteuerer?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 638; HOAI § 15 Abs. 2 Nr. 8
    Umfang der Leistungspflichten eines Architekten der Leistungsphase 8

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Koordinierungspflichten des Architekten gehören umfassende Terminplanungen.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt schuldet Zeitplanung! (IBR 2004, 574)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1173
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14

    Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen

    (c) Im Rahmen der Begleitung der Bauwerksentstehung trifft den Architekten auch die Pflicht, die Reihenfolge der zu erbringenden Leistungen so festzulegen, dass Baubeteiligte sich nicht gegenseitig behindern oder fertiggestellte Teile des Bauwerks durch Folgearbeiten beschädigt werden, vgl. OLG Celle BauR 2004, 1173.
  • LG Siegen, 11.12.2023 - 5 O 124/21

    Auch renommierte Fachunternehmer sind zu überwachen!

    Im Rahmen der Begleitung der Bauwerksentstehung trifft den Architekten auch die Pflicht, die Reihenfolge der zu erbringenden Leistungen so festzulegen, dass Baubeteiligte sich nicht gegenseitig behindern oder fertiggestellte Teile des Bauwerks durch Folgearbeiten beschädigt werden (vgl. OLG Celle, BauR 2004, 1173).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2069
OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03 (https://dejure.org/2004,2069)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.06.2004 - 20 W 332/03 (https://dejure.org/2004,2069)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 20 W 332/03 (https://dejure.org/2004,2069)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1821 Abs 1 Nr 1 BGB, § 1821 Abs 1 Nr 4 BGB, § 1829 BGB, § 1908i Abs 1 BGB, § 2 BSHG
    Sittenwidrigkeit eines Vertrages, mit dem ein Betreuter ein Grundstück auf einen Angehörigen überträgt, um es dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen

  • Wolters Kluwer

    Entzug des Zugriffs des Sozialhilfeträgers auf ein Grundstück durch Übertragung auf einen Angehörigen; Genehmigungsfähigkeit sittenwidriger Geschäfte durch das Vormundschaftsgericht; Zulässigkeit der Vornahme von Geschäften durch einen Betreuer bei fehlender ...

  • Wolters Kluwer

    (Sittenwidrigkeit eines Vertrages, mit dem ein Betreuter ein Grundstück auf einen Angehörigen überträgt, um es dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sittenwidrige Grundstücksübertragung durch Betreuer, Entziehung des Zugriff des Sozialhilfeträgers

  • Judicialis

    BGB § 1821 I 1; ; BGB § 1821 I 4; ; BGB § 1829; ; BGB § 1908 i I; ; BSHG § 2; ; FGG § 55; ; FGG § 62; ; FGG § 69 e

  • rechtsportal.de

    Zur Sittenwidrigkeit eines durch den Betreuer mit Angehörigen geschlossenen Vertrages zur Verhinderung der Anrechnung späterer staatlicher Leistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Grundstücksübertragung durch Betreuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 284
  • FamRZ 2005, 60
  • Rpfleger 2004, 694
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    Allerdings hat es der Bundesgerichtshof grundsätzlich für zulässig erachtet, dass Eltern behinderter Kinder ihre letztwilligen Verfügungen so ausgestalten, dass hierdurch der Zugriff der Sozialhilfeträger auf das von ihnen hinterlassene Vermögen verhindert wird (BGH NJW 1990, 2055 und 1994, 248; VG Lüneburg NJW 2000, 1885; vgl. hierzu auch Mayer DNotZ 1994, 374; Nieder NJW 1994, 1264; Smid, NJW 1990, 409, van de Loo, MitRhNotK 1989, 233; kritisch: Eichenhofer JZ 1999, 226, Staudinger/Sack, a.a.O., § 138 Rn. 365).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89

    Sittenwidrigkeit eines Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    Allerdings hat es der Bundesgerichtshof grundsätzlich für zulässig erachtet, dass Eltern behinderter Kinder ihre letztwilligen Verfügungen so ausgestalten, dass hierdurch der Zugriff der Sozialhilfeträger auf das von ihnen hinterlassene Vermögen verhindert wird (BGH NJW 1990, 2055 und 1994, 248; VG Lüneburg NJW 2000, 1885; vgl. hierzu auch Mayer DNotZ 1994, 374; Nieder NJW 1994, 1264; Smid, NJW 1990, 409, van de Loo, MitRhNotK 1989, 233; kritisch: Eichenhofer JZ 1999, 226, Staudinger/Sack, a.a.O., § 138 Rn. 365).
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    So stuft der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung den Unterhaltsverzicht zwischen Ehegatten, der absehbar zur Sozialbedürftigkeit des Verzichtenden und damit zur Belastung der Sozialhilfe führt, als sittenwidrig ein, auch wenn die Vertragsparteien eine Schädigung des Trägers der Sozialhilfe nicht beabsichtigen (vgl. BGH NJW 1983, 1851 und 1987, 1548, 1991, 913 sowie 1992, 3164; ebenso OLG Köln FamRZ 1999, 920).
  • OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 8 W 494/99

    Betreuungsrecht - Versagung vormundschaftlicher Genehmigung - Anfechtung namens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    Des Weiteren wurden auch Vermögensübertragungen, der Verzicht auf dingliche Rechte und die Ausschlagung einer Erbschaft zum Nachteil des Sozialhilfeträgers für unwirksam erklärt (vgl. VGH Mannheim NJW 1993, 2953; Schleswig-Holsteinisches OLG SchlHA 1998, 48; OVG Münster FamRZ 1998, 199; VG Gießen, NJW 2000, 1515; OLG Stuttgart FGPrax 2001, 199; siehe auch Schwarz JZ 1997, 545 ff und Holzhauer FamRZ 2000, 163).
  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    Maßstab für die Erteilung oder Versagung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte sind das Interesse und das Wohl des Betreuten, wie sie sich zur Zeit der Entscheidung unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles darstellen (vgl. BGH NJW 1986, 2829; BayObLG FamRZ 1998, 455).
  • BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01

    Versagung einer vormundschaftsrichterlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    Auf die von der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur verneinte Frage, ob dem Betreuer auch im eigenen Namen gestützt auf § 69 g Abs. 2 Satz 1 FGG ein eigenes Beschwerderecht eingeräumt werden kann, kommt es deshalb im vorliegenden Falle nicht an (vgl. hierzu OLG Köln FGPrax 1999, 26; OLG Stuttgart, FGPrax 2001, 1999; BayObLG DNotZ 2002, 547; Keidel/Karl, FGG, 15. Aufl., § 20 Rn. 58 m. w. N.; MünchKomm/Wagenitz, BGB, 13. Bearb., § 1828 Rn. 39).
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    Maßstab für die Erteilung oder Versagung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte sind das Interesse und das Wohl des Betreuten, wie sie sich zur Zeit der Entscheidung unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles darstellen (vgl. BGH NJW 1986, 2829; BayObLG FamRZ 1998, 455).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58

    Witwerrente

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    Deshalb muss nach dem Sozialstaatsprinzip derjenige mit seinem Wunsch nach staatlicher Hilfe zurücktreten, der sich aus eigener Kraft zu helfen in der Lage ist (vgl. BVerfGE 17, 38, 56).
  • OLG Köln, 15.12.1998 - 4 UF 113/98

    Verzicht auf nachehelichen Unterhalt bei Alkoholabhängigkeit des Verzichtenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    So stuft der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung den Unterhaltsverzicht zwischen Ehegatten, der absehbar zur Sozialbedürftigkeit des Verzichtenden und damit zur Belastung der Sozialhilfe führt, als sittenwidrig ein, auch wenn die Vertragsparteien eine Schädigung des Trägers der Sozialhilfe nicht beabsichtigen (vgl. BGH NJW 1983, 1851 und 1987, 1548, 1991, 913 sowie 1992, 3164; ebenso OLG Köln FamRZ 1999, 920).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 6 S 1068/92

    Sozialhilferecht: privatrechtliches Rechtsgeschäft zur Regelung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03
    Des Weiteren wurden auch Vermögensübertragungen, der Verzicht auf dingliche Rechte und die Ausschlagung einer Erbschaft zum Nachteil des Sozialhilfeträgers für unwirksam erklärt (vgl. VGH Mannheim NJW 1993, 2953; Schleswig-Holsteinisches OLG SchlHA 1998, 48; OVG Münster FamRZ 1998, 199; VG Gießen, NJW 2000, 1515; OLG Stuttgart FGPrax 2001, 199; siehe auch Schwarz JZ 1997, 545 ff und Holzhauer FamRZ 2000, 163).
  • VG Gießen, 29.11.1999 - 6 G 2321/99

    Gewährung von Sozialhilfe; Grundstück stellt wirtschaftlich und rechtlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.1996 - 8 A 3204/94

    Miteigentumsanteile; Unterhaltspflichtiger; Übertragung auf einen Dritten;

  • OLG Frankfurt, 22.12.1998 - 2 UF 147/96
  • VG Lüneburg, 27.08.1999 - 7 A 53/98
  • OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09

    Sittenwidrigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft; Voraussetzungen der

    Zu prüfen hat das Vormundschaftsgericht hingegen, ob die Erklärung infolge eines Gesetzes- oder Sittenverstoßes (§§ 134, 138 BGB) nichtig ist (OLG Frankfurt NJOZ 2005, 976f m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2011 - L 13 AS 824/09
    Es ist insoweit allgemein anerkannt, dass Rechtsgeschäfte, die nach Inhalt, Zweck und Beweggrund darauf abzielen, trotz eigenen Vermögens oder eigener Einkunftsmöglichkeiten zu Ansprüchen auf Sozialhilfe zu gelangen, grundsätzlich als sittenwidrig einzustufen und deshalb nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 20 W 332/03 - juris Rdnr. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2011 - L 13 AS 4496/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bausparguthaben -

    Sittenwidrig ist jedenfalls ein Vertrag, mit dem ein Betreuter ein Grundstück auf einen Angehörigen überträgt, um diesen Vermögensgegenstand bei einer absehbaren späteren Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen (Nassal a.a.O. Rdnr. 115); das gilt jedenfalls dann, wenn der Vertrag von seiner Zielsetzung her vorrangig hierauf ausgerichtet ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 20 W 332/03 - juris Rdnr. 19, 21).
  • LSG Hessen, 25.11.2013 - L 9 AS 591/11

    Rücknahme von Grundsicherungsleistungsbescheiden; Treuhänderisch gehaltenes

    Sittenwidrig ist jedenfalls ein Vertrag, der von seiner Zielsetzung her vorrangig nach Inhalt, Zweck und Beweggrund darauf ausgerichtet ist, trotz eigenen Vermögens oder eigener Einkunftsmöglichkeiten zu Ansprüchen auf Sozialhilfe zu gelangen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 20 W 332/03 - juris Rdnr. 19, 21; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. September 2011 - L 13 AS 4496/10 -, juris ).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 13 AS 4219/11
    Eine nach dem Übergabevertrag vorgenommene Abtretung wurde nicht dargelegt -stünde auch im Widerspruch zum Vortrag, sie seien sich bereits beim Übergabevertrag einig gewesen- und auch nicht glaubhaft gemacht, so dass der Senat auch nicht darüber zu entscheiden hatte, ob eine solche Abtretung gem. § 138 BGB nichtig ist (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senates vom 27. September 2011, L 13 AS 4496/10, veröffentlicht in Juris, Nasall in Juris PK-BGB, 5. Auflage 2010, § 138 BGB Rdnr. 114 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2004, 20 W 332/03, veröffentlicht in Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.09.2003 - 6 WF 167/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3410
OLG Zweibrücken, 19.09.2003 - 6 WF 167/03 (https://dejure.org/2003,3410)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.09.2003 - 6 WF 167/03 (https://dejure.org/2003,3410)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. September 2003 - 6 WF 167/03 (https://dejure.org/2003,3410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Durchsetzung der Herausgabeverpflichtung eines Kindes gegen Dritte; Vergleichbarkeit von Obhutsdiener und Besitzdiener; Rechtfertigung der Durchsuchung einer Wohnung, in der sich Kinder aufgrund Kindesentziehung aufhalten; Möglichkeit des Verzichts der Anhörung von ...

  • Judicialis

    FGG § 33; ; GG Art. 13

  • rechtsportal.de

    FGG § 33; GG Art. 13
    Voraussetzungen für die Anwendung von Gewalt gegen Dritte bei der Vollstreckung einer Kindesherausgabe gem. § 33 FGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 691
  • FamRZ 2004, 1592
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 16.07.2007 - 4 UF 9/07

    Zur Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Verfahrenspflegschaft - Verbleib des

    Allerdings stellen Entscheidungen über die Bestellung, die Auswahl und Entlassung eines Verfahrenspflegers nach inzwischen ganz überwiegender Ansicht so genannte verfahrensleitende Zwischenverfügungen dar (vgl. etwa KG, FamRZ 2004, 1592, 1593; Bumiller-Winkler, Kommentar zum FGG, § 19 Rn. 6 m. w. N.; Keidel/Engelhardt, Kommentar zum FGG, § 50 Rn. 48, jeweils m. w. N.), die grundsätzlich jederzeit abänderbar und nicht selbstständig anfechtbar sind.
  • OLG Naumburg, 28.11.2006 - 8 WF 153/06

    Verbringen der Kinder in einen anderen Staat durch einen Elternteil ohne

    Denn anderenfalls könnte die Rückgabe schon dadurch faktisch unterlaufen werden, dass die Kinder innerhalb des Familien- und Freundeskreises der Kindesmutter hin- und hergeschoben werden (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Auflage, § 1632 Rn 9 unter Bezugnahme auf OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1592 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8958
OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04 (https://dejure.org/2004,8958)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.03.2004 - 4 U 3/04 (https://dejure.org/2004,8958)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. März 2004 - 4 U 3/04 (https://dejure.org/2004,8958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeldansprüchen und Feststellungsansprüchen wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung ; Anforderungen an die Einwilligung in den vorzunehmenden Heileingriff; Verletzung der Aufklärungspflicht; Behandlungsmethoden bei ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 a.F.

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 (a.F.)
    Aufklärungspflicht des Patienten bei einer sog. "Außenseitermethode" - Schmerzensgeld bei Notwendigkeit mehrerer Nachoperationen wegen wiederholten Harnverhalten und dauerhafte Stressharninkontinenz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Grundsätzlich ist dabei eine Aufklärung des Patienten "im großen und ganzen" ausreichend, d.h. dem Patienten muss eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren vermittelt werden ( BGH NJW 1992, 2351 m.w.N.).

    Da eine ordnungsgemäße Aufklärung schon inhaltlich nicht erfolgt ist, kommt es nicht mehr auf die Frage an, ob die Aufklärung in zeitlicher Hinsicht beanstandungsfrei erfolgte, sie mithin für eine angemessene Bedenkzeit zur Abwägung der für oder gegen die Operation sprechenden Umstände ausreichte (dazu: BGH NJW 1998, 2734; 1992, 2351).

  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Da eine ordnungsgemäße Aufklärung schon inhaltlich nicht erfolgt ist, kommt es nicht mehr auf die Frage an, ob die Aufklärung in zeitlicher Hinsicht beanstandungsfrei erfolgte, sie mithin für eine angemessene Bedenkzeit zur Abwägung der für oder gegen die Operation sprechenden Umstände ausreichte (dazu: BGH NJW 1998, 2734; 1992, 2351).

    Der Senat hat zu der unter diesem Gesichtspunkt zu beantwortenden Frage der Ursächlichkeit der fehlerhaften Aufklärung auf die persönliche Entscheidungssituation und Willenslage aus der Sicht des Klägers im Zeitpunkt vor der Operation abgestellt (vgl.: BGH NJW 1994, 2414; 1998, 2734).

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Der Senat hat zu der unter diesem Gesichtspunkt zu beantwortenden Frage der Ursächlichkeit der fehlerhaften Aufklärung auf die persönliche Entscheidungssituation und Willenslage aus der Sicht des Klägers im Zeitpunkt vor der Operation abgestellt (vgl.: BGH NJW 1994, 2414; 1998, 2734).
  • BGH, 15.01.1991 - VI ZR 163/90

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Schmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Das allein reicht aus (BGH NJW 1991, 1544; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 82).
  • BGH, 23.09.1980 - VI ZR 189/79

    Hornschwiele - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Reichweite der

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Dies wiederum setzt eine nach dem Stand der Wissenschaft diagnostisch abgesicherte Aufklärung durch den Arzt voraus (BGH NJW 1981, 633).
  • OLG Köln, 05.02.1992 - 27 U 117/91

    Aufklärung Magenballon

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Über Behandlungsalternativen ist deshalb dann aufzuklären, wenn die Methode des Arztes keine anerkannte Therapie ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (OLG Bremen VersR 1998, 1240; OLG Oldenburg VersR 1997, 491; OLG Köln NJW-RR 1992, 986).
  • OLG Köln, 18.03.1992 - 27 U 178/89

    Aufklärungspflicht; Operation; Streßinkontinenz; Blasenhalshebung; Lyoduraband;

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Ein Schmerzensgeld in der ausgeurteilten Höhe liegt auch innerhalb des Rahmens, in dem die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen einen Ausgleich vornimmt ( OLG Köln NJW-RR 1992, 984; OLG Düsseldorf VersR 1991, 1138; OLG Karlsruhe VersR 1989, 1053).
  • OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 113/95

    Arzt; Blinddarmoperation; Aufklärungspflicht; Schmerzensgeld; Folgeoperation

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Über Behandlungsalternativen ist deshalb dann aufzuklären, wenn die Methode des Arztes keine anerkannte Therapie ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (OLG Bremen VersR 1998, 1240; OLG Oldenburg VersR 1997, 491; OLG Köln NJW-RR 1992, 986).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2001 - 3 W 269/00

    Erstattung von Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Das allein reicht aus (BGH NJW 1991, 1544; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 82).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.1988 - 7 U 2/84
    Auszug aus OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
    Ein Schmerzensgeld in der ausgeurteilten Höhe liegt auch innerhalb des Rahmens, in dem die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen einen Ausgleich vornimmt ( OLG Köln NJW-RR 1992, 984; OLG Düsseldorf VersR 1991, 1138; OLG Karlsruhe VersR 1989, 1053).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1990 - 8 U 235/88

    Gesamtschuldnerische Haftung wegen unzureichender Dokumentation

  • OLG Bremen, 16.12.1997 - 3 U 167/96

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ; Vorliegen eines ärztlichen

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Will der Arzt aber keine allseits anerkannte Standardmethode, sondern eine - wie im Streitfall - relativ neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken anwenden, so hat er den Patienten nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte auch darüber aufzuklären und darauf hinzuweisen, dass unbekannte Risiken derzeit nicht auszuschließen sind (vgl. OLG Celle, VersR 1992, 749 f.; OLG Köln, NJW-RR 1992, 986, 987; OLG Oldenburg, VersR 1997, 491; OLG Zweibrücken, aaO; OLG Bremen, OLGR 2004, 320, 321 f.; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 244, 245; OLG Düsseldorf, VersR 2004, 386; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl, Rn. 185; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., C, Rn. 39; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn. 387; vgl. auch Katzenmeier, aaO, S. 312; MünchKommBGB/Wagner, aaO, § 823 Rn. 710).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.05.2004 - 7 U 204/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10541
OLG Karlsruhe, 12.05.2004 - 7 U 204/98 (https://dejure.org/2004,10541)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.05.2004 - 7 U 204/98 (https://dejure.org/2004,10541)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 7 U 204/98 (https://dejure.org/2004,10541)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arzthaftung wegen Geburtsschaden eines Kindes: Ausschluss von Beweiserleichterungen trotz groben Behandlungsfehlers

  • Wolters Kluwer

    Anforderung an Eignung eines groben Behandlungsfehlers für eine Schädigung; Arztvertrag als Vertrag mit Schutzwirkung Dritter; Anforderungen an Beweispflicht des Klägers zum Nachweis eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Schadensersatz wegen Körperschädigung durch ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 823; BGB § 847
    Keine Eignung eines groben Behandlungsfehlers für eine Schädigung bei fehlender evidenter Kausalität und Risikoverwirklichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2004 - 7 U 204/98
    Zwar kommen beim Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr in Betracht, wobei in der Regel auch das Gewicht der Möglichkeit, dass der Fehler zum Misserfolg der Behandlung beigetragen hat, zu berücksichtigen ist (BGH VersR 1978, 1022; BGHZ 85, 212, 216 = VersR 1982, 1192, 1193 = NJW 1983, 333, 334; VersR 1989, 80, 81; VersR 1995, 46, 47; VersR 1997, 362, 363).

    Geeignet zur Herbeiführung des Schadens ist der grobe Behandlungsfehler zwar nicht erst dann, wenn die Ursächlichkeit naheliegend oder wahrscheinlich ist (BGHZ 85, 212, 216 = VersR 1982, 1193, 1195 = NJW 1983, 333, 334; VersR 1986, 366, 367).

    Die Eignung ist jedoch zu verneinen, wenn eine kausale Verknüpfung des Behandlungsfehler mit dem Schaden in hohem Maße unwahrscheinlich ist (BGH VersR 1989, 80, 81; VersR 1995, 46, 47; VersR 1997, 362, 364; NJW 1998, 1780, 1781), weshalb es für die Feststellungen der Geeignetheit des groben Behandlungsfehlers für den Schaden noch nicht ausreicht, dass ein bloß theoretisch denkbarer Zusammenhang, der ohnehin fast nie ausgeschlossen werden kann, im Raum steht (BGHZ 85, 212 ff. = VersR 1982, 1193, 1195; vgl. auch BGH VersR 1989, 80, 81).

    c) Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen dem (hier unterstellten) groben Behandlungsfehler und dem Schaden nicht naheliegend oder gar typisch sein muss (BGHZ 85, 212 ff. = VersR 1982, 1193, 1195), es für die Eignung des Behandlungsfehlers und damit für die Annahme einer kausalen Verknüpfung mit dem Schaden genügt, dass diese nicht in hohem Maße (BGH VersR 1995, 46, 47), äußerst (BGH VersR 1997, 362, 364) oder nicht grundsätzlich unwahrscheinlich (BGH NJW 1998, 1780, 1781) ist, genügt die bloße Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs, für die sich nach dem derzeitigen medizinischen Erkenntnisstand keine beweisenden Anhaltspunkte oder Hinweise finden lassen, nicht, um eine Eignung bejahen zu können.

    Ein nur theoretisch denkbarer Zusammenhang, der fast nie ausgeschlossen werden kann, vermag Beweiserleichterungen bzw. eine Beweislastumkehr jedoch noch nicht zu rechtfertigen (BGHZ 85, 212, 216 f. = VersR 1982, 1193, 1195 = NJW 1983, 333, 334).

  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2004 - 7 U 204/98
    Zwar kommen beim Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr in Betracht, wobei in der Regel auch das Gewicht der Möglichkeit, dass der Fehler zum Misserfolg der Behandlung beigetragen hat, zu berücksichtigen ist (BGH VersR 1978, 1022; BGHZ 85, 212, 216 = VersR 1982, 1192, 1193 = NJW 1983, 333, 334; VersR 1989, 80, 81; VersR 1995, 46, 47; VersR 1997, 362, 363).

    Die Eignung ist jedoch zu verneinen, wenn eine kausale Verknüpfung des Behandlungsfehler mit dem Schaden in hohem Maße unwahrscheinlich ist (BGH VersR 1989, 80, 81; VersR 1995, 46, 47; VersR 1997, 362, 364; NJW 1998, 1780, 1781), weshalb es für die Feststellungen der Geeignetheit des groben Behandlungsfehlers für den Schaden noch nicht ausreicht, dass ein bloß theoretisch denkbarer Zusammenhang, der ohnehin fast nie ausgeschlossen werden kann, im Raum steht (BGHZ 85, 212 ff. = VersR 1982, 1193, 1195; vgl. auch BGH VersR 1989, 80, 81).

    c) Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen dem (hier unterstellten) groben Behandlungsfehler und dem Schaden nicht naheliegend oder gar typisch sein muss (BGHZ 85, 212 ff. = VersR 1982, 1193, 1195), es für die Eignung des Behandlungsfehlers und damit für die Annahme einer kausalen Verknüpfung mit dem Schaden genügt, dass diese nicht in hohem Maße (BGH VersR 1995, 46, 47), äußerst (BGH VersR 1997, 362, 364) oder nicht grundsätzlich unwahrscheinlich (BGH NJW 1998, 1780, 1781) ist, genügt die bloße Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs, für die sich nach dem derzeitigen medizinischen Erkenntnisstand keine beweisenden Anhaltspunkte oder Hinweise finden lassen, nicht, um eine Eignung bejahen zu können.

  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2004 - 7 U 204/98
    Zwar kommen beim Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr in Betracht, wobei in der Regel auch das Gewicht der Möglichkeit, dass der Fehler zum Misserfolg der Behandlung beigetragen hat, zu berücksichtigen ist (BGH VersR 1978, 1022; BGHZ 85, 212, 216 = VersR 1982, 1192, 1193 = NJW 1983, 333, 334; VersR 1989, 80, 81; VersR 1995, 46, 47; VersR 1997, 362, 363).

    Die Eignung ist jedoch zu verneinen, wenn eine kausale Verknüpfung des Behandlungsfehler mit dem Schaden in hohem Maße unwahrscheinlich ist (BGH VersR 1989, 80, 81; VersR 1995, 46, 47; VersR 1997, 362, 364; NJW 1998, 1780, 1781), weshalb es für die Feststellungen der Geeignetheit des groben Behandlungsfehlers für den Schaden noch nicht ausreicht, dass ein bloß theoretisch denkbarer Zusammenhang, der ohnehin fast nie ausgeschlossen werden kann, im Raum steht (BGHZ 85, 212 ff. = VersR 1982, 1193, 1195; vgl. auch BGH VersR 1989, 80, 81).

    c) Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen dem (hier unterstellten) groben Behandlungsfehler und dem Schaden nicht naheliegend oder gar typisch sein muss (BGHZ 85, 212 ff. = VersR 1982, 1193, 1195), es für die Eignung des Behandlungsfehlers und damit für die Annahme einer kausalen Verknüpfung mit dem Schaden genügt, dass diese nicht in hohem Maße (BGH VersR 1995, 46, 47), äußerst (BGH VersR 1997, 362, 364) oder nicht grundsätzlich unwahrscheinlich (BGH NJW 1998, 1780, 1781) ist, genügt die bloße Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs, für die sich nach dem derzeitigen medizinischen Erkenntnisstand keine beweisenden Anhaltspunkte oder Hinweise finden lassen, nicht, um eine Eignung bejahen zu können.

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2004 - 7 U 204/98
    Ebenso kann offen bleiben, ob den Ausführungen von Prof. Dr. L. zu folgen ist, dass die Verkennung der gesamten Situation, das immer weitere Hinausschieben des Entbindungszeitpunkts und die Beibehaltung des einmal eingeschlagenen Entbindungskonzepts vor dem Hintergrund der Warnzeichen aus dem CTG als nicht mehr verständlich und verantwortbar und damit bei einer Gesamtwürdigung (zur Zulässigkeit und Notwendigkeit einer solchen Gesamtwürdigung BGH VersR 2000, 1146, 1148 = NJW 2000, 2737) als grob fehlerhaft zu werten sei (so insbesondere in der Anhörung durch den Senat vom 26.09.2001, II 205 und S. 10, II 211; zweifelnd Karck, Gutachten vom 18.04.2002, S. 29 f.).

    Voraussetzung für das Eingreifen von Beweiserleichterungen ist jedoch, dass der grobe Verstoß gegen ärztliche Behandlungspflichten zur Herbeiführung des Schadens geeignet war (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH VersR 1968, 498, 499; VersR 1974, 804, 807; VersR 2000, 1146, 1147).

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2004 - 7 U 204/98
    Die Eignung ist jedoch zu verneinen, wenn eine kausale Verknüpfung des Behandlungsfehler mit dem Schaden in hohem Maße unwahrscheinlich ist (BGH VersR 1989, 80, 81; VersR 1995, 46, 47; VersR 1997, 362, 364; NJW 1998, 1780, 1781), weshalb es für die Feststellungen der Geeignetheit des groben Behandlungsfehlers für den Schaden noch nicht ausreicht, dass ein bloß theoretisch denkbarer Zusammenhang, der ohnehin fast nie ausgeschlossen werden kann, im Raum steht (BGHZ 85, 212 ff. = VersR 1982, 1193, 1195; vgl. auch BGH VersR 1989, 80, 81).

    c) Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen dem (hier unterstellten) groben Behandlungsfehler und dem Schaden nicht naheliegend oder gar typisch sein muss (BGHZ 85, 212 ff. = VersR 1982, 1193, 1195), es für die Eignung des Behandlungsfehlers und damit für die Annahme einer kausalen Verknüpfung mit dem Schaden genügt, dass diese nicht in hohem Maße (BGH VersR 1995, 46, 47), äußerst (BGH VersR 1997, 362, 364) oder nicht grundsätzlich unwahrscheinlich (BGH NJW 1998, 1780, 1781) ist, genügt die bloße Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs, für die sich nach dem derzeitigen medizinischen Erkenntnisstand keine beweisenden Anhaltspunkte oder Hinweise finden lassen, nicht, um eine Eignung bejahen zu können.

  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2004 - 7 U 204/98
    Zwar kommen beim Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr in Betracht, wobei in der Regel auch das Gewicht der Möglichkeit, dass der Fehler zum Misserfolg der Behandlung beigetragen hat, zu berücksichtigen ist (BGH VersR 1978, 1022; BGHZ 85, 212, 216 = VersR 1982, 1192, 1193 = NJW 1983, 333, 334; VersR 1989, 80, 81; VersR 1995, 46, 47; VersR 1997, 362, 363).

    Die Eignung ist jedoch zu verneinen, wenn eine kausale Verknüpfung des Behandlungsfehler mit dem Schaden in hohem Maße unwahrscheinlich ist (BGH VersR 1989, 80, 81; VersR 1995, 46, 47; VersR 1997, 362, 364; NJW 1998, 1780, 1781), weshalb es für die Feststellungen der Geeignetheit des groben Behandlungsfehlers für den Schaden noch nicht ausreicht, dass ein bloß theoretisch denkbarer Zusammenhang, der ohnehin fast nie ausgeschlossen werden kann, im Raum steht (BGHZ 85, 212 ff. = VersR 1982, 1193, 1195; vgl. auch BGH VersR 1989, 80, 81).

  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2004 - 7 U 204/98
    Zwar kommen beim Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr in Betracht, wobei in der Regel auch das Gewicht der Möglichkeit, dass der Fehler zum Misserfolg der Behandlung beigetragen hat, zu berücksichtigen ist (BGH VersR 1978, 1022; BGHZ 85, 212, 216 = VersR 1982, 1192, 1193 = NJW 1983, 333, 334; VersR 1989, 80, 81; VersR 1995, 46, 47; VersR 1997, 362, 363).
  • BGH, 03.12.1985 - VI ZR 106/84

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2004 - 7 U 204/98
    Geeignet zur Herbeiführung des Schadens ist der grobe Behandlungsfehler zwar nicht erst dann, wenn die Ursächlichkeit naheliegend oder wahrscheinlich ist (BGHZ 85, 212, 216 = VersR 1982, 1193, 1195 = NJW 1983, 333, 334; VersR 1986, 366, 367).
  • BGH, 16.06.1981 - VI ZR 38/80

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Annahme eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2004 - 7 U 204/98
    In einem solchen Fall, in dem sich das befürchtete Risiko nicht verwirklicht hat und das Risiko, dass sich verwirklicht hat, den Vorwurf eines (groben) Behandlungsfehlers nicht zu tragen geeignet ist, fehlt es an einer Interessenlage, die es rechtfertigen könnte, eine Beweislastumkehr zugunsten der Klägerin anzunehmen und dem Beklagten die volle Beweislast für das Fehlen eines Ursachenzusammenhangs aufzubürden (BGH NJW 1981, 2513, 2514).
  • BGH, 12.03.1968 - VI ZR 85/66

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2004 - 7 U 204/98
    Voraussetzung für das Eingreifen von Beweiserleichterungen ist jedoch, dass der grobe Verstoß gegen ärztliche Behandlungspflichten zur Herbeiführung des Schadens geeignet war (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH VersR 1968, 498, 499; VersR 1974, 804, 807; VersR 2000, 1146, 1147).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.06.2004 - 20 U 107/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15203
OLG Hamm, 30.06.2004 - 20 U 107/04 (https://dejure.org/2004,15203)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.06.2004 - 20 U 107/04 (https://dejure.org/2004,15203)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 20 U 107/04 (https://dejure.org/2004,15203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AERB 87 § 1 Nr. 2 c
    Nachweis eines Einbruchdiebstahls bei fehlenden Einbruchspuren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 15 O 653/02
  • OLG Hamm, 30.06.2004 - 20 U 107/04

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1401
  • VersR 2004, 1598
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 11.09.2001 - 9 U 166/99

    Anspruch auf Entschädigung aus einer Einbruchdiebstahlversicherung; Entwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 20 U 107/04
    Der Streitfall unterscheidet sich damit auch von dem von dem Kläger angeführten Fall des OLG Köln, in welchem unstreitige Zeugenbeobachtungen auf einen Diebstahl im Anschluss an ein Sichsverbergen hindeuteten (OLG Köln r+s 2002, 25 = NVersZ 2002, 86).
  • OLG Hamm, 22.05.1981 - 20 U 71/81

    Versicherer; Versicherungsnehmer; Mitversicherte; Prozeßkostenhilfe; Persönliche

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 20 U 107/04
    Bezüglich des Prozesskostenhilfeantrags sei der Kläger im Übrigen darauf hingewiesen, dass seine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unvollständig ist (Angaben zum Kontostand und zu Abschnitt H, Datum) und dass auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse seiner Ehefrau - als der Versicherten - darzulegen und zu belegen wären (vgl. OLG Hamm v. 22.5.1981 - 20 U 71/81, VersR 1982, 381).
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