Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.07.2006 - 10 U 66/06   

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https://dejure.org/2006,6430
OLG Stuttgart, 11.07.2006 - 10 U 66/06 (https://dejure.org/2006,6430)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.07.2006 - 10 U 66/06 (https://dejure.org/2006,6430)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 10 U 66/06 (https://dejure.org/2006,6430)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergütungsanspruch des Werkunternehmers bei Kündigung durch den Besteller: Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllungsbereitschaft im Zeitpunkt der Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Modifizierung der Voraussetzung eines Anspruchs auf Vergütung bei Kündigung des Bestellers ; Beweis der Abnahme durch den Unternehmer; Beweis der zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Bereitschaft zur vertragsmäßigen Erbringung der versprochenen Leistung

  • Judicialis

    BGB § 649 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 649 S. 2
    Modifikation der Anspruchsvoraussetzungen der §§ 632 , 641 BGB durch § 649 Satz 2 BGB - Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nach Kündigung: Leistungsbereitschaft genügt für Lohnanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1797 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2006 - 10 U 66/06
    Allerdings kann eine unwirksame außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung ausgelegt bzw. umgedeutet werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, dass diese dem Willen des Erklärenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung gegenüber deren Empfänger zum Ausdruck gekommen ist (BGH a.a.O.; NJW 2003, 3474, 3475; NJW-RR 2004, 1539, 1540).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 271/01

    Berechtigung der Kündigung des Auftraggebers wegen Verweigerung einer nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2006 - 10 U 66/06
    Allerdings kann eine unwirksame außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung ausgelegt bzw. umgedeutet werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, dass diese dem Willen des Erklärenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung gegenüber deren Empfänger zum Ausdruck gekommen ist (BGH a.a.O.; NJW 2003, 3474, 3475; NJW-RR 2004, 1539, 1540).
  • BGH, 12.09.2002 - VII ZR 344/01

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2006 - 10 U 66/06
    Eine Verspätung von 2 1/2 bis 3 Stunden zu einem öffentlichen Auftritt rechtfertigt angesichts der damit verbundenen Ärgernisse des Veranstalters und der Besucher eine fristlose außerordentliche Kündigung des Werkvertrags (vgl. auch BGH NJW-RR 2003, 13) und einen Rücktritt nach § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
  • BGH, 26.07.2001 - X ZR 162/99

    Anspruch auf Vergütung nach Kündigung des Werkvertrages durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2006 - 10 U 66/06
    Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund führt ebenso wie ein Rücktritt wegen Leistungsverzugs in der Regel nicht zur Anwendung dieser Vorschrift (vgl. BGH NZBau 2001, 621).
  • OLG Stuttgart, 23.11.2006 - 13 U 53/06

    VOB-Vertrag: Kündigung des Auftraggebers nach fruchtlosem Ablauf einer dem

    Sie hat, wenn sie Vergütung nach § 649 S. 2 BGB verlangt, die Voraussetzungen zu beweisen (Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 649 Rn. 29), wozu auch der Nachweis, zur vertragsgemäßen Leistung bereit gewesen zu sein, gehört (OLG Stuttgart, Urteil vom 11.07.2006, 10 U 66/06, OLGR 2006, 773).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04   

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https://dejure.org/2005,13329
OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04 (https://dejure.org/2005,13329)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.05.2005 - 5 U 198/04 (https://dejure.org/2005,13329)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 5 U 198/04 (https://dejure.org/2005,13329)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende materiell-rechtliche Aufgabeerklärung bzgl. eines Wohnrechts; Rechte bei Erteilung der Löschungsbewilligung

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Von entscheidender Bedeutung für das Vorliegen eines Altenteilsvertrages ist aber das Nachrücken der folgenden Generation in eine ihre Existenz wenigstens teilweise begründende Wirtschaftseinheit (BGH NJW 2003, 1325, 1326; NJW 2003, 1126, 1127; NJW 1981, 2568, 2569; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 201, 202); dabei überträgt ein Beteiligter dem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine von ihm bereits geschaffene wirtschaftliche Lebensgrundlage (BGH NJW 2003, 1325, 1326).

    Erst recht ist nicht ersichtlich, dass, wie es zusätzlich für die Annahme eines Altenteilsvertrages erforderlich ist (BGH NJW 2003, 1126, 1127), der "Übernehmer" sich durch die Nutzung des Grundstücks nicht nur eine eigene Lebensgrundlage verschaffen, sondern gleichzeitig noch den dem Altenteil geschuldeten Unterhalt gewinnen konnte: Dass H T2 die Erzielung nennenswerter Einkünfte aus dem ihm übertragenen Hausgrundstück bereits zu der Zeit möglich gewesen wäre, in der seine Eltern noch die Erdgeschosswohnung nutzten, hat die Klägerin nicht substantiiert vorgetragen.

  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 14/01

    Auslegung einer Verpflichtung zur umfassenden Pflege im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Weder im Wege ergänzender Auslegung (vgl. BGH NJW 2002, 440, 441) des notariellen Vertrages vom 28.09.1975 noch nach Art. 96 EGBGB i.V.m. Art. 15 § 9 Abs. 2 und 3 PrAGBGB lässt sich auf einen Geldrentenanspruch Frau T schließen, der mit Eintritt ihrer Pflegedürftigkeit und ihrem Umzug in ein Altersheim entstanden sein könnte.
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Es kann dahinstehen, ob es, wie die Klägerin meint, in Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit des Unterhaltsverzichts (BGH NJW 1983, 1851, 1852) vorliegend nicht auf eine Schädigungsabsicht der damals Beteiligten ankäme.
  • OLG Köln, 06.02.1995 - 2 W 21/95

    Grenzen der Beschränkung der Nutzung eines Wohnrechts - Wohnrecht, Nutzung,

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Entgegen vereinzelt getroffenen obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Köln NJW-RR 1995, 1358 f.; OLG Celle MDR 1998, 1344) sieht der Senat in Fällen, in denen in der Person des dinglich Wohnberechtigten ein Ausübungshindernis entsteht, weder einen Anlass noch eine Möglichkeit zur Annahme eines Wegfalls dieser Beschränkung und des Entstehens (übergangsfähiger) Vermietungsrechte bzw. von Ansprüchen des Wohnberechtigten auf eine Auskehr erzielbarer Mieterträge.
  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 293/01

    Abweichung des Tatrichters von der Aussage eines sachverständigen Zeugen;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Von entscheidender Bedeutung für das Vorliegen eines Altenteilsvertrages ist aber das Nachrücken der folgenden Generation in eine ihre Existenz wenigstens teilweise begründende Wirtschaftseinheit (BGH NJW 2003, 1325, 1326; NJW 2003, 1126, 1127; NJW 1981, 2568, 2569; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 201, 202); dabei überträgt ein Beteiligter dem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine von ihm bereits geschaffene wirtschaftliche Lebensgrundlage (BGH NJW 2003, 1325, 1326).
  • OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98

    Voraussetzungen einer Ausgleichszahlung zugunsten des Inhabers eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Zwar entspricht es ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass ein in der Person des Berechtigten entstehendes subjektives Ausübungshindernis nicht zum Erlöschen des Wohnrechts führt (vgl. Schneider in: MDR 1999, 87, 87; Bassenge in: Palandt, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (64. Aufl.), Rn. 19 zu § 1093).
  • BGH, 03.04.1981 - V ZR 55/80

    Grundstücksüberlassung - Leibgedingevertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Von entscheidender Bedeutung für das Vorliegen eines Altenteilsvertrages ist aber das Nachrücken der folgenden Generation in eine ihre Existenz wenigstens teilweise begründende Wirtschaftseinheit (BGH NJW 2003, 1325, 1326; NJW 2003, 1126, 1127; NJW 1981, 2568, 2569; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 201, 202); dabei überträgt ein Beteiligter dem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine von ihm bereits geschaffene wirtschaftliche Lebensgrundlage (BGH NJW 2003, 1325, 1326).
  • OLG Oldenburg, 03.05.1994 - 12 U 16/94

    Anspruch auf Auskunftserteilung und Auskehrung der Mietzinsen; Wohnrecht als

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Vielmehr ist die Möglichkeit einer späteren Pflegebedürftigkeit des Wohnberechtigten, verbunden mit dem Wunsch oder der Notwendigkeit eines Heimaufenthaltes, für die Vertragsparteien grundsätzlich vorhersehbar (Schneider a.a.O.; OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 1041, 1042).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1993 - 14 U 333/92
    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Von entscheidender Bedeutung für das Vorliegen eines Altenteilsvertrages ist aber das Nachrücken der folgenden Generation in eine ihre Existenz wenigstens teilweise begründende Wirtschaftseinheit (BGH NJW 2003, 1325, 1326; NJW 2003, 1126, 1127; NJW 1981, 2568, 2569; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 201, 202); dabei überträgt ein Beteiligter dem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine von ihm bereits geschaffene wirtschaftliche Lebensgrundlage (BGH NJW 2003, 1325, 1326).
  • OLG Hamm, 17.05.2017 - 30 U 117/16

    Dingliches Wohnrecht; Wert; Schenkungswert

    Zudem habe der Kläger, wie sich aus dem Urteil des OLG Hamm vom 9. Mai 2005 (5 U 198/04[, juris Rn. 11]) ergebe, keinen mit dem Wohnungsrecht zusammenhängenden Anspruch mehr auf sich überleiten können, weil das Wohnungsrecht im Zeitpunkt der Überleitungsanzeige bereits erloschen gewesen sei.
  • OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12

    Unentgeltliche Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts:

    Ein in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt somit nicht generell zum Erlöschen des Wohnungsrechts, und zwar selbst dann nicht, wenn das Hindernis auf Dauer besteht (vgl. BGH NJW 2007, 1884 ff; OLG Hamm, 5. Zivilsenat, OLGR Hamm 2006, 773).
  • OLG Karlsruhe, 29.09.2010 - 4 W 78/10

    Ergänzende Auslegung eines Grundstückskaufvertrages mit Vorbehalt eines

    cc) Allerdings hat die Rechtsprechung in einer Reihe von ähnlichen Fällen eine entsprechende ergänzende Vertragsauslegung abgelehnt (vgl. insbesondere BGH, NJW 2009, 1348, 1349; OLG Hamm, OLGR 2006, 773; OLG Koblenz, OLGR 2007, 142; OLG Celle, NZM 2008, 337 ; OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 1705 ).

    Vor allem spricht in diesen Fällen § 1092 Abs. 1 BGB gegen eine solche Auslegung: Wenn die Beteiligten eine dingliche Gestaltung wählen, bei welcher der Berechtigte auf eine persönliche Nutzung der Wohnung beschränkt ist, erscheint eine ergänzende Vertragsauslegung, die schuldrechtlich von § 1092 Abs. 1 BGB abweicht, eher problematisch (vgl. zu dieser Argumentation insbesondere OLG Hamm, OLGR 2006, 773; BGH, NJW 2009, 1348, 1349).

  • OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07

    Wohnrechtseinräumung: Ohne Vermietungsvereinbarung besteht bei fehlender Nutzung

    Die Möglichkeit, dass derjenige, zu dessen Gunsten vertraglich ein Wohnungsrecht eingeräumt wird, im Alter pflegebedürftig wird mit der Folge, dass es entweder seinem Wunsch oder der Notwendigkeit entspricht, ihn in einem Heim unterzubringen, ist für die Vertragsparteien regelmäßig und typischerweise vorhersehbar und rechtfertigt eine Vertragsanpassung gem. § 313 BGB nicht (vgl. Senat, Urteil vom 09.05.2005, 5 U 198/04, Juris Rz. 16, OLGR 06, 773; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1360, 1361; vgl. auch BGH NJW 2007, 1884, 1885 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 11.10.2007 - 14 U 86/07

    Fehlende Möglichkeit der Ausübung eines auf Lebenszeit eingeräumten

    Wegen der zwingenden Bestimmung des § 1092 Abs. 1 S. 1 BGB ist schon zweifelhaft, ob der Vertrag überhaupt eine ergänzungsbedürftige Lücke enthält (in diesem Sinne OLG Hamm, OLGR 2006, 773).
  • OLG Koblenz, 15.11.2006 - 1 U 573/06

    Altenteilsrecht: Voraussetzungen eines Altenteilsvertrages und Anspruch des

    Überzeugender ist jedoch die Gegenauffassung (vgl. etwa OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 1041; OLG Köln FamRZ 1998, 431; OLG Hamm, Urt. v. 09.05.2005, 5 U 198/04).
  • OLG Celle, 19.06.2008 - 4 U 61/08

    Grundstückskaufvertrag mit Übernahme von Wohnrecht und Versorgungsleistungen;

    Denn unabhängig von der Frage, ob der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit überhaupt eine Änderung eines unvorhersehbaren Umstandes sei, der zur Geschäftsgrundlage gemacht wurde, bedürfe es aufgrund der dem Berechtigten zustehenden Rechte aus § 1092 Abs. 1 bzw. § 1093 Abs. 2 BGB dieses Rückgriffs auf allgemeine Billigkeitserwägungen nicht (OLGR Hamm 2006, 773. OLGR Oldenburg 2008, 141).
  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 22 U 113/08

    Schenkungsrückforderungsanspruch eines Landkreises gegenüber dem Schwiegersohn

    Ein in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt somit nicht generell zum Erlöschen des Wohnungsrechts, und zwar selbst dann, wenn das Hindernis auf Dauer besteht (vgl. BGH NJW 2007, 1884 ff; OLG Hamm, 5. Zivilsenat, OLGR Hamm 2006, 773).
  • VG Minden, 16.10.2007 - 6 K 3415/06

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Heimträgers auf Bewilligung von

    vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.05.2005 - 5 U 198/04 -, OLGR Hamm 2006, 773 und bei juris.
  • SG Stade, 01.09.2006 - S 19 SO 83/05
    Vielmehr ist die Möglichkeit einer späte-ren Pflegebedürftigkeit des Wohnberechtigten, verbunden mit dem Wunsch oder der Not-wendigkeit eines Heimaufenthalts, für die Vertragsparteien bereits bei Vertragsabschluss grundsätzlich vorhersehbar (vgl OLG Hamm, Urteil vom 09.05.2005, Az: 5 U 198/04 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.04.2006 - 2 UF 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7187
OLG Zweibrücken, 27.04.2006 - 2 UF 1/05 (https://dejure.org/2006,7187)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.04.2006 - 2 UF 1/05 (https://dejure.org/2006,7187)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. April 2006 - 2 UF 1/05 (https://dejure.org/2006,7187)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Regelung des Versorgungsausgleichs; Sittenwidrigkeit eines ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs bei gleichzeitiger Vereinbarung einer künftigen Anstellung im elterlichen Betrieb zum Zwecke des Erwerbs eigener Rentenanwartschaften; Folgen des Scheiterns ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 1408 Abs. 2; ; BGB § 1587 o

  • rechtsportal.de

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 73
  • FamRZ 2006, 1683
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.04.2006 - 2 UF 1/05
    Nach den Grundsätzen der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen (grundlegend: BGH FamRZ 2004, 601 ff), der der Senat folgt, ist vorliegend der Versorgungsausgleich teilweise durchzuführen.
  • BGH, 25.05.2005 - XII ZR 296/01

    Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts bei Schwangerschaft der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.04.2006 - 2 UF 1/05
    Da aufgrund der im notariellen Ehevertrag enthaltenen Teilunwirksamkeitsregelung (Ziffer C S. 6 und 7) anzunehmen ist, dass dieser Vertrag auch bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln hinsichtlich der übrigen Regelungen geschlossen worden wäre, bedarf es keiner Überprüfung der Wirksamkeit der Regelungen hinsichtlich der anderen Scheidungsfolgesachen unter dem Gesichtspunkt des § 139 BGB (vgl. BGH FamRZ 2005, 1444 [1447]).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 303/13

    Wirksamkeitsprüfung für einen Ehevertrag: Vollständiger Ausschluss des

    Im Rahmen richterlicher Wirksamkeitskontrolle könnten die Kompensationsleistungen allenfalls dann als unzureichend angesehen werden, wenn sie nicht annähernd geeignet sind, die aufgrund des geplanten Zuschnitts der Ehe sicher vorhersehbaren oder die bereits entstandenen ehebedingten Versorgungsnachteile des verzichtenden Ehegatten zu kompensieren (vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 34, 35; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1683, 1684; Siegler MittBayNot 2012, 95, 96; Bredthauer FPR 2009, 500, 504).
  • KG, 16.01.2017 - 25 UF 30/16

    Versorgungsausgleichsverfahren: Wirksamkeit eines ehevertraglich vereinbarten

    Im Rahmen richterlicher Wirksamkeitskontrolle sind sie allenfalls dann als unzureichend anzusehen, wenn sie nicht annähernd geeignet sind, die aufgrund des geplanten Zuschnitts der Ehe sicher vorhersehbaren oder die bereits entstandenen ehebedingten Versorgungsnachteile des verzichtenden Ehegatten zu kompensieren (vgl. BGH FamRZ 2014, 629; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 34; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1683, 1684).
  • OLG Zweibrücken, 27.04.2006 - 2 UF 33/04

    Wirksamkeitskontrolle des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs in einem

    Aktenzeichen: 2 UF 1/05.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7831
OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05 (https://dejure.org/2005,7831)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.10.2005 - 5 U 101/05 (https://dejure.org/2005,7831)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - 5 U 101/05 (https://dejure.org/2005,7831)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unerlaubte Inkassotätigkeit eines Abschleppunternehmens

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Unzulässige Inkassotätigkeit eines Abschleppunternehmers

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1529 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 764
  • GRUR-RR 2006, 169
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98

    Abschleppunternehmer: "Auto gegen Geld" - Art. 1 § 1 RBerG, kein Anspruch eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
    Ein Abschleppunternehmen, das bei der Abholung abgeschleppter Fahrzeuge darauf hinwirkt, dass der Fahrzeughalter oder -fahrer das Entgelt für das im Auftrag eines Dritten durchgeführte Abschleppen bezahlt, tritt mit dieser Inkassotätigkeit in ein konkretes Wettbewerbsverhältnis mit den am selben Ort tätigen Rechtsanwälten (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 510 und OLG München, NJW 2000, 1347).

    Der Einzug von Forderungen gegen säumige Schuldner aber bildet einen Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 510).

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
    Das RBerG soll im Interesse einer zuverlässigen Rechtspflege verhindern, dass die geschäftsmäßige und im Rahmen der Berufsausübung erfolgende Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten an ungeeignete oder unzuverlässige Personen gerät (BGHZ 37, 258).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01

    Testamentsvollstreckung durch Banken

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
    Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG gehört zu den Vorschriften im Sinne § 4 Nr. 11 UWG, die im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten bestimmen, da auch Regelungen über den Marktzutritt dem Schutz der Lauterkeit des Wettbewerbs dienen können (BGH GRUR 2005, 353).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
    Soweit die Ermächtigung gemäß Art. 129 Abs. 3 GG inzwischen erloschen ist, bleibt die Wirksamkeit der auf ihr beruhenden Verordnung davon unberührt (BVerfGE 9, 3; 22, 1; BVerwGE 54, 264).
  • OLG München, 23.12.1999 - 29 U 5265/99

    Inkassotätigkeit des Abschleppunternehmers

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
    Ein Abschleppunternehmen, das bei der Abholung abgeschleppter Fahrzeuge darauf hinwirkt, dass der Fahrzeughalter oder -fahrer das Entgelt für das im Auftrag eines Dritten durchgeführte Abschleppen bezahlt, tritt mit dieser Inkassotätigkeit in ein konkretes Wettbewerbsverhältnis mit den am selben Ort tätigen Rechtsanwälten (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 510 und OLG München, NJW 2000, 1347).
  • BVerfG, 03.05.1967 - 2 BvR 134/63

    Rechtsqualität der Arbeitszeitordnung

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
    Soweit die Ermächtigung gemäß Art. 129 Abs. 3 GG inzwischen erloschen ist, bleibt die Wirksamkeit der auf ihr beruhenden Verordnung davon unberührt (BVerfGE 9, 3; 22, 1; BVerwGE 54, 264).
  • BVerwG, 16.08.1977 - I C 23.69

    Unfallersatzwagen - Gewerbsmäßige Vermietung - Schadensersatzforderungen -

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05
    Soweit die Ermächtigung gemäß Art. 129 Abs. 3 GG inzwischen erloschen ist, bleibt die Wirksamkeit der auf ihr beruhenden Verordnung davon unberührt (BVerfGE 9, 3; 22, 1; BVerwGE 54, 264).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 15 U 37/16

    Ansprüche eines Anbieters von Schutzbriefversicherungen gegen einen

    So ist in der Rechtsprechung zum RBerG bspw. eine Inkassodienstleistung bejaht worden, wenn ein Abschleppunternehmer die Herausgabe eines im Auftrag eines Grundeigentümers abgeschleppten Fahrzeugs von der Bezahlung der Abschleppkosten abhängig macht, weil darin ein Inkasso einer Forderung des Grundstückseigentümers liegt (OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 169; vgl. auch BGH, GRUR 2006, 428 - Abschleppkosten-Inkasso, wo Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht allein damit verneint werden, dass hoheitliches Handeln von vornherein nicht unter das UWG fällt).
  • AG Hamburg-Altona, 24.08.2007 - 318c C 22/07
    Soweit das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in seiner Entscheidung vom 26.10.2005 ( NJW-RR 2006, 764 [OLG Naumburg 26.10.2005 - 5 U 101/05] ) immer noch die Auffassung vertreten hat, auch das Inkasso durch Abschleppunternehmen bedürfe einer Erlaubnis nach dem RechtsberatungsG beruht das offensichtlich darauf, dass die Entscheidung des Bundesveraltungsgerichts vom 16.7.2003 übersehen wurde und auch die danach unanwendbare Fünfte Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes vom 29. März 1938 unter Hinweis auf überholte, ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weiter angewandt wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20025
OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06 (https://dejure.org/2006,20025)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15.08.2006 - 2 W 102/06 (https://dejure.org/2006,20025)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15. August 2006 - 2 W 102/06 (https://dejure.org/2006,20025)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    RVG § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 § 48 § 55
    Erfallen einer Gebühr für eine außergerichtliche Einigung für den beigeordneten Anwalt; Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Einigungsgebühr für den beigeordneten Rechtsanwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 170/86

    Vergütung des in einem Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof zu § 121 BRAGO entschieden, dass der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt für seine Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich eine Vergleichsgebühr aus der Staatskasse beanspruchen könne (BGH NJW 1988, 494; ebenso: OLG Schleswig NJW-RR 2004, 422 ; OLG München MDR 2004, 296 ; OLG Celle MDR 1989, 647; OLG Nürnberg JurBüro 2003, 367; OLG Düsseldorf MDR 2003, 415 ).

    Dafür, dass für den im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt etwas anderes gelten sollte, finde sich in der BRAGO kein Anhaltspunkt (BGH NJW 1988, 494 (495)).

    Mit den Regelungen der Vorschriften zur Prozesskostenhilfe sollte schließlich erreicht werden, eine möglichst weitgehende Waffengleichheit von bedürftigen und nichtbedürftigen Parteien zu erreichen (BGH NJW 1988, 494 (495); OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 422 (423); OLG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2003, AZ: 9 W 113/02).

    Bei Bedarf gehört zu einer interessengerechten und effektiven Interessenwahrnehmung daher auch die Aufnahme außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel, eine Einigung herbeizuführen (BGH NJW 1988, 494 (495); OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 422 (423); OLG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2003, AZ: 9 W 113/02).

    Würde man die Erstattungsfähigkeit einer Gebühr für eine außergerichtliche Einigung ablehnen, so würde dies eine Schlechterstellung der bedürftigen Partei zur Folge haben, weil die gegnerische Partei in manchen Fällen nur zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs, nicht aber zu einer vergleichsweisen Regelung unter Mitwirkung des Gerichts bereit sein wird (BGH NJW 1988, 494 (495)).

  • OLG Nürnberg, 29.08.2005 - 6 W 916/05

    Zur Einigungsgebühr nach Inkrafttreten des RVG bei ausdrücklich protokolliertem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06
    Verschiedene Gerichte lehnen die Erstattungsfähigkeit ab (OLG Nürnberg, MDR 2006, 234 ; OLG Celle JurBüro 1984, 125)).

    (3) Endlich vermag auch das Argument, dass die Rechtssicherheit die eindeutige Feststellbarkeit einer die Einigungsgebühr auslösenden gerichtlichen Vereinbarung der Parteien gebiete (so OLG Nürnberg MDR 2006, 234 (235)), nicht zu überzeugen.

    Die von dem Bundesgerichtshof zur Begründung aufgeführten Argumente sind indes nicht auf das Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG zu übertragen (so aber: OLG Nürnberg MDR 2006, 234 (235)).

    Entgegen der Auffassung des OLG Nürnberg (MDR 2006, 234 (235)) ist das Festsetzungsverfahren (§ 55 RVG ) daher nicht ohne weiteres mit dem Kostenfestsetzungsverfahren (§ 103 ff. ZPO ) zu vergleichen.

  • OLG Schleswig, 20.12.2002 - 9 W 113/02

    Zur Vergütung des PKH-Anwalts bei Mitwirkung an einem außergerichtlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof zu § 121 BRAGO entschieden, dass der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt für seine Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich eine Vergleichsgebühr aus der Staatskasse beanspruchen könne (BGH NJW 1988, 494; ebenso: OLG Schleswig NJW-RR 2004, 422 ; OLG München MDR 2004, 296 ; OLG Celle MDR 1989, 647; OLG Nürnberg JurBüro 2003, 367; OLG Düsseldorf MDR 2003, 415 ).

    (1) Die Formulierung in § 45 Abs. 1 S. 1 RVG , wonach der Rechtsanwalt "die gesetzliche Vergütung in Verfahren vor Gerichten des Bundes aus der Bundeskasse, in Verfahren vor Gerichten eines Landes aus der Landeskasse" erhält, bringt lediglich zum Ausdruck, wer Kostenschuldner der Vergütung des beigeordneten Anwalts ist, ohne dass mit dieser Regelung eine Beschränkung auf die Vergütung von Gebühren, die im Gericht anfallen, bezweckt wäre (OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 422 (423)).

    Der Umfang des "Verfahrens vor Gerichten" und damit auch der "gesetzlichen Vergütung wird durch § 19 RVG bestimmt und erfasst gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG auch außergerichtliche Einigungen (vgl. zur BRAGO : OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 422 (423); OLG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2003, AZ: 9 W 113/02).

    Mit den Regelungen der Vorschriften zur Prozesskostenhilfe sollte schließlich erreicht werden, eine möglichst weitgehende Waffengleichheit von bedürftigen und nichtbedürftigen Parteien zu erreichen (BGH NJW 1988, 494 (495); OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 422 (423); OLG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2003, AZ: 9 W 113/02).

    Bei Bedarf gehört zu einer interessengerechten und effektiven Interessenwahrnehmung daher auch die Aufnahme außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel, eine Einigung herbeizuführen (BGH NJW 1988, 494 (495); OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 422 (423); OLG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2003, AZ: 9 W 113/02).

  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

    Voraussetzungen des Entstehens der anwaltlichen Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06
    Der Bezirksrevisor beim Landgericht Braunschweig ist der Auffassung, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der mit Beschluss vom 28.03.2006 (NJW 2006, 1523 ) entschieden hat, dass im Kostenfestsetzungsverfahren eine Einigungsgebühr für einen außergerichtlichen Vergleichsabschluss nicht zuerkannt werden könne, auf das Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG entsprechend anwendbar sei.

    Ein solcher Vertrag kann auch stillschweigend geschlossen werden und ist nicht formbedürftig sofern dies materiellrechtlich nicht besonders vorgeschrieben ist (BGH NJW 2006, 1523 (1524)).

    Auch die aktuelle Entscheidung des BGH vom 28.03.2006 (NJW 2006, 1523 ff.) gibt keine Veranlassung zu einer abweichenden Beurteilung.

    Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ff. ZPO den Parteien lediglich eine schnelle und kostengünstigere Variante zur Erlangung eines kostenrechtlichen Vollstreckungstitels gewähren soll, weshalb der vom BGH angeführte Gesichtspunkt einer raschen, vereinfachten und anhand der Prozessakten vorzunehmenden gebührenrechtlichen Überprüfung der Tätigkeit des Rechtsanwalts ein wesentlicher Gesichtspunkt sein mag (BGH NJW 2006, 1523 (1524); BGH NJW-RR 2005, 1731 (1732)).

  • BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04

    Festsetzung der Anwaltsgebühren für die Einbeziehung einer bislang nicht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06
    Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ff. ZPO den Parteien lediglich eine schnelle und kostengünstigere Variante zur Erlangung eines kostenrechtlichen Vollstreckungstitels gewähren soll, weshalb der vom BGH angeführte Gesichtspunkt einer raschen, vereinfachten und anhand der Prozessakten vorzunehmenden gebührenrechtlichen Überprüfung der Tätigkeit des Rechtsanwalts ein wesentlicher Gesichtspunkt sein mag (BGH NJW 2006, 1523 (1524); BGH NJW-RR 2005, 1731 (1732)).

    Für diesen Teil der Einigung, der nicht-rechtshängige Ansprüche betrifft, bestehen daher keine Erstattungsansprüche (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1731 (Ls)).

  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06
    Bereits in einer früheren Entscheidung (BGH NJW 2002, 3713 (3713)) hat der BGH nämlich als wesentlichen Gesichtspunkt für seine Rechtsauffassung das schutzwürdige Interesse derjenigen Partei, die sich in dem außergerichtlichen Vergleich zur Kostenübernahme bereit erklärt habe, genannt.

    Häufig werde diese Partei darauf vertrauen, von der Belastung mit einer Vergleichsgebühr verschont zu bleiben, wenn die Parteien sich außergerichtlich darauf einigen, den Rechtsstreit durch Klagerücknahme und Anerkenntnisurteil zu erledigen (BGH NJW 2002, 3713 (3713)).

  • OLG München, 16.10.2003 - 11 W 1806/03

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts nach Abschluss eines außergerichtlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof zu § 121 BRAGO entschieden, dass der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt für seine Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich eine Vergleichsgebühr aus der Staatskasse beanspruchen könne (BGH NJW 1988, 494; ebenso: OLG Schleswig NJW-RR 2004, 422 ; OLG München MDR 2004, 296 ; OLG Celle MDR 1989, 647; OLG Nürnberg JurBüro 2003, 367; OLG Düsseldorf MDR 2003, 415 ).

    Allerdings wird man auch insoweit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben eine Grenze der Erstattungsfähigkeit anzunehmen haben, wenn Gebühren offensichtlich in rechtsmissbräuchlicher Weise zur Entstehung gebracht werden (vgl. OLG München FamRZ 2004, 966 ; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 45 RVG Rd. 25).

  • OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 7 WF 3360/02

    Zur Erstattungsfähigkeit der Vergleichsgebühr des im Rahmen der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof zu § 121 BRAGO entschieden, dass der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt für seine Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich eine Vergleichsgebühr aus der Staatskasse beanspruchen könne (BGH NJW 1988, 494; ebenso: OLG Schleswig NJW-RR 2004, 422 ; OLG München MDR 2004, 296 ; OLG Celle MDR 1989, 647; OLG Nürnberg JurBüro 2003, 367; OLG Düsseldorf MDR 2003, 415 ).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2002 - 3 WF 209/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Mitwirkung des PKH-Anwalts bei außergerichtlichem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof zu § 121 BRAGO entschieden, dass der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt für seine Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich eine Vergleichsgebühr aus der Staatskasse beanspruchen könne (BGH NJW 1988, 494; ebenso: OLG Schleswig NJW-RR 2004, 422 ; OLG München MDR 2004, 296 ; OLG Celle MDR 1989, 647; OLG Nürnberg JurBüro 2003, 367; OLG Düsseldorf MDR 2003, 415 ).
  • OLG Celle, 06.03.1989 - 2 U 101/88
    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof zu § 121 BRAGO entschieden, dass der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt für seine Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich eine Vergleichsgebühr aus der Staatskasse beanspruchen könne (BGH NJW 1988, 494; ebenso: OLG Schleswig NJW-RR 2004, 422 ; OLG München MDR 2004, 296 ; OLG Celle MDR 1989, 647; OLG Nürnberg JurBüro 2003, 367; OLG Düsseldorf MDR 2003, 415 ).
  • VGH Bayern, 26.06.2009 - 21 C 09.700

    Prozesskostenhilfe - Zur Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts - hier:

    Eine Beschränkung auf Vergleiche, die vor Gericht protokolliert werden, ist weder § 48 RVG oder einer sonstigen Vorschrift des Abschnitts 8 des RVG, in dem der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts geregelt ist, zu entnehmen noch ergibt sich eine Einschränkung der Erstattungsfähigkeit aus dem Sinn und Zweck der maßgeblichen Vorschriften (so auch OLG Braunschweig vom 15.8.2006 Az. 2 W 102/06 und BGH vom 13.4.2007 Az. II ZB 10/06, NJW 2007, 2187, für die Festsetzbarkeit einer Einigungsgebühr außerhalb der Prozesskostenhilfe).
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