Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.06.2008 - 2 U 158/07 (Hs)   

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https://dejure.org/2008,7853
OLG Naumburg, 19.06.2008 - 2 U 158/07 (Hs) (https://dejure.org/2008,7853)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.06.2008 - 2 U 158/07 (Hs) (https://dejure.org/2008,7853)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 2 U 158/07 (Hs) (https://dejure.org/2008,7853)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Handelns eines Verrichtungsgehilfen "in Ausführung" der ihm übertragenen Verrichtung i.R.d. Haftungstatbestandes des § 831 BGB; Rechtliche Ausgestaltung der Haftung eines Geschäftsherrn für die Verletzung eines absoluten Rechtsguts eines Dritten durch ...

  • Judicialis

    BGB § 831

  • jura-3d.net PDF

    Haftung des Geschäftsherrn für Schädigungen seines Verrichtungsgehilfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 831
    Haftungstatbestand des § 831 BGB bzgl. "in Ausführung" einer Verrichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für Verrichtungsgehilfen bei Überlassung einer Maschine?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "in Ausführung der Verrichtung" - § 831 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1032
  • BauR 2009, 137
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.1977 - VIII ZR 243/75

    Voraussetzungen der Haftung kraft Anscheinsvollmacht

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.06.2008 - 2 U 158/07
    "In Ausführung" ist eine Verrichtung erfolgt, wenn ein Handeln innerhalb des übernommenen Pflichtenkreises vorliegt, das heißt, dass ein Sachzusammenhang mit der Aufgabe besteht, die dem Gehilfen zugewiesen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75, WM 1977, 1169, 1171).

    aa) "In Ausführung" ist eine Verrichtung dann erfolgt, wenn ein Handeln innerhalb des übernommenen Pflichtenkreises vorliegt, d. h. dass ein Sachzusammenhang mit der Aufgabe besteht, die dem Gehilfen zugewiesen ist (BGH, Urteil vom 13.07.1977, Az. VIII ZR 243/75, WM 1977, 1169, 1171).

  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 270/94

    Berechnung des Abzugs "neu für alt"

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.06.2008 - 2 U 158/07
    Dieser Abzug soll den Vorteil ausgleichen, der dem Geschädigten daraus erwächst, dass er im Zuge der Schadensbehebung für eine schadhafte alte eine neue Sache erlangt (s. BGH, Urteil vom 06.12.19995, VIII ZR 270/94, NJW 1996, 584, 585).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.06.2008 - 2 U 158/07
    Erfüllt ein Vorgang sowohl den Tatbestand des Vertragsrechts als auch den des Deliktsrechts, so haftet der Schädiger regelmäßig sowohl aus Vertrag als auch aus unerlaubter Handlung (BGH, Urteil vom 17.03.1987, Az. VI ZR 282/85, NJW 1987, 2008 ff.).
  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.06.2008 - 2 U 158/07
    Auch eine Überschreitung des Pflichtenkreises und sogar eine vorsätzliche unerlaubte Handlung kann noch in einem objektiven Zusammenhang mit den zugewiesenen Verrichtungen stehen (BGH, Urteil vom 30.10.1967, Az. VII ZR 82/65, NJW 1968, 391).
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 121/88

    Begriff der Leute; Handeln in Ausführung; Haftung für Verhalten eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.06.2008 - 2 U 158/07
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Gehilfe rein zufällig mit den Rechtsgütern des Geschädigten in einer Weise in Berührung gekommen ist, die ihm lediglich die Gelegenheit bot, wie ein deliktisch handelnder Dritter eine von den ihm übertragenen Aufgaben völlig losgelöste unerlaubte Handlung zu begehen (BGH, Urteil vom 14.02.1989, Az. VI ZR 121/88, NJW-RR 1989, 723 f.).
  • OLG München, 12.04.2001 - 8 U 6333/99

    Übergang von Ersatzansprüchen gegen den Verursacher eines Brandes auf die

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.06.2008 - 2 U 158/07
    Als Angestellter der Beklagten war der Zeuge L. Verrichtungsgehilfe dieses Unternehmens (vgl. OLG München, Urteil vom 12.04.2001, Az. 8 U 6333/99, VersR 2003, 216 ff.).
  • OLG Hamburg, 20.07.1973 - 8 U 58/73
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.06.2008 - 2 U 158/07
    bb) Im vorliegenden Fall lässt sich ein Tätigwerden des Zeugen L. außerhalb der ihm übertragenen Verrichtungen nicht allein damit begründen, dass die Verladung der Biegemaschine - entsprechend den Ausführungen des Senats unter Ziff. 1. - nicht mehr zu den vertraglichen Verpflichtungen der Beklagten gehörte (so aber OLG Hamburg, Urteil vom 20.07.1973, Az. 8 U 58/73, VersR 1974, 52, 53).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.07.2008 - 7 UF 208/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4645
OLG Koblenz, 17.07.2008 - 7 UF 208/08 (https://dejure.org/2008,4645)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.07.2008 - 7 UF 208/08 (https://dejure.org/2008,4645)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 7 UF 208/08 (https://dejure.org/2008,4645)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung des Umgangsrechts einer nicht sorgeberechtigten Mutter mit ihrem Kind; Recht eines Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil; Auslegung des Schutzbereichs des Art. 6 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz (GG) hinsichtlich des Umgangsrechts des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BGB § 1684 Abs. 1; BGB § 1684 Abs. 4; AufenthG § 25 Abs. 4 S. 1; GG Art. 6
    D (A), Umgangsrecht, deutsche Kinder, Eltern-Kind-Verhältnis, Aufenthaltserlaubnis, vorübergehender Aufenthalt, Schutz von Ehe und Familie

  • Judicialis

    AufenthG § 25 Abs. 4; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 621 e; ; BGB § 1684 Abs. 1; ; BGB § 1684 Abs. 4; ; AuslG § 17 Abs. 1; ; AuslG § 23 Abs. 1

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Abstrakte Einbehaltungssorge rechtfertigt keinen Umgangsausschluss

  • rechtsportal.de

    BGB § 1684 Abs. 1; BGB § 1684 Abs. 4
    Keine Einschränkung des Umgangsrechts weil die abstrakte Gefahr besteht, dass der Umgangsberechtigte das Kind nicht wieder herausgibt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 133
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2008 - 7 UF 208/08
    Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden (ständige Rechtsprechung des BVerfG, zuletzt Beschluss vom 29.11.2007, FamRZ 2008, 494 und Beschluss vom 01.04.2008, FamRZ 2008, 845).Der Umgang zwischen Eltern und ihrem Kind ist eine grundlegende Basis für die Eltern-Kind-Beziehung und damit ein wesentlicher Bestandteil des von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Elternrechts.

    Auch die Anordnung eines nur begleiteten Umgangs ist eine Einschränkung in diesem Sinne, die nur ergehen kann, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG, Beschluss vom 29.11.2007, FamRZ 2008, 494, m.w.N.).

    Die längerfristige Anordnung begleiteten Umgangs beschränkt nämlich nicht nur den nicht sorgeberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit seinem umgangsberechtigten Elternteil grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 494).

  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2008 - 7 UF 208/08
    Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden (ständige Rechtsprechung des BVerfG, zuletzt Beschluss vom 29.11.2007, FamRZ 2008, 494 und Beschluss vom 01.04.2008, FamRZ 2008, 845).Der Umgang zwischen Eltern und ihrem Kind ist eine grundlegende Basis für die Eltern-Kind-Beziehung und damit ein wesentlicher Bestandteil des von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Elternrechts.

    Gerade für einen nicht sorgeberechtigten Elternteil ist das Umgangsrecht die wesentliche Grundlage dafür, sein Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG überhaupt ausüben zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.04.2008, FamRZ 2008, 845).

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2008 - 7 UF 208/08
    Andererseits ist das von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte Erziehungsrecht der Eltern ein Recht im Interesse des Kindes (vgl. BVerfGE 75, 201 ff, 218; 103, 89 ff, 107), das auf das Kindeswohl ausgerichtet ist.
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2008 - 7 UF 208/08
    Andererseits ist das von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte Erziehungsrecht der Eltern ein Recht im Interesse des Kindes (vgl. BVerfGE 75, 201 ff, 218; 103, 89 ff, 107), das auf das Kindeswohl ausgerichtet ist.
  • OLG Brandenburg, 08.08.2001 - 9 UF 28/01

    Zu den Voraussetzungen von Einschränkungen oder Ausschluß des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2008 - 7 UF 208/08
    Eine entsprechende Anordnung kann deshalb nur getroffen werden, wenn andernfalls das Wohl des Kindes konkret gefährdet wäre (OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 414), was hier - wie oben dargestellt - nicht der Fall ist.
  • OLG Bamberg, 06.12.1983 - 7 UF 56/83

    Ausübung des Verkehrsrechts; Unterstützung der Eltern-Kind-Beziehungen mit einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2008 - 7 UF 208/08
    Der Umgang hat deshalb in der Regel in der Wohnung des Berechtigten stattzufinden (OLG Celle, FamRZ 1996, 364; OLG Düsseldorf; FamRZ 1988, 1196; OLG Bamberg, FamRZ 1984, 507, 508; AG Eschwege, FamRZ 2001, 1162, 1163).
  • OLG Celle, 04.10.1995 - 19 UF 85/95

    Verbot der Schlechtterstellung im Rechtsmittelzug in Verfahren zur Regelung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2008 - 7 UF 208/08
    Der Umgang hat deshalb in der Regel in der Wohnung des Berechtigten stattzufinden (OLG Celle, FamRZ 1996, 364; OLG Düsseldorf; FamRZ 1988, 1196; OLG Bamberg, FamRZ 1984, 507, 508; AG Eschwege, FamRZ 2001, 1162, 1163).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.1988 - 16 WF 115/88

    Sorgerecht; Umgangsrecht; Vollstreckbarkeit; Zwangsgeld

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2008 - 7 UF 208/08
    Der Umgang hat deshalb in der Regel in der Wohnung des Berechtigten stattzufinden (OLG Celle, FamRZ 1996, 364; OLG Düsseldorf; FamRZ 1988, 1196; OLG Bamberg, FamRZ 1984, 507, 508; AG Eschwege, FamRZ 2001, 1162, 1163).
  • AG Eschwege, 09.06.2000 - 5 F 649/99

    Gewährung eines Umgangsrechts; Wohnung des Berechtigten als richtiger Ort für die

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2008 - 7 UF 208/08
    Der Umgang hat deshalb in der Regel in der Wohnung des Berechtigten stattzufinden (OLG Celle, FamRZ 1996, 364; OLG Düsseldorf; FamRZ 1988, 1196; OLG Bamberg, FamRZ 1984, 507, 508; AG Eschwege, FamRZ 2001, 1162, 1163).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2008 - 7 UF 208/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat die gewachsene Einsicht in die Bedeutung des Umgangsrechts eines Kindes mit beiden Elternteilen Auswirkungen auf die Auslegung und Anwendung ausländerrechtlicher Vorschriften und verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die durch die Wahrnehmung des Umgangsrechts zum Ausdruck kommenden familiären Bindungen des den weiteren Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zur Geltung zu bringen (BVerfG, FamRZ 2006, 187).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2009 - 9 UF 61/09

    Umgang: Regelung des Umgangs durch das Gericht bei bestehender Gefahr einer

    Dabei soll der Umgangsberechtigte dem Kind unbefangen und natürlich entgegentreten können, weshalb der Umgang grundsätzlich nicht in Gegenwart des anderen Elternteils oder dritter Personen oder an sogenannten neutralen Orten stattzufinden hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. nur FamRZ 1995, 86; 2007, 105; 2008, 494 und 845; BGH FamRZ 1984, 778; OLG Koblenz FamRZ 2009, 133; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, Beschluss vom 15. Januar 2009, Az. 10 UF 155/08; erkennender Senat FamRZ 2002, 414).
  • OLG Köln, 01.03.2018 - 10 UF 19/18

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater im Rahmen eines

    In der Kommunikation mit beiden Elternteilen kann das Kind Zuneigung erfahren, von diesen lernen und Impulse wie Ratschläge erhalten, was ihm Orientierung gibt, zu seiner Meinungsbildung beiträgt und ihm dazu verhilft, sich zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu entwickeln (so schon BVerfG, Beschl. v. 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93, FamRZ 1995, 86; BVerfG, Beschl. v. 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06, FamRZ 2007, 105; BVerfG, Beschl. v. 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07, FamRZ 2008, 494; BGH, Urt. v. 23.05.1984 - IVb ZR 9/83, FamRZ 1984, 778; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.07.2008 - 7 UF 208/08, FamRZ 2009, 133; OLG Brandenburg, Beschl. v. 15.10.2009 - 9 UF 61/09, NJW-RR 2010, 148).
  • OLG Köln, 08.02.2019 - 10 UF 189/18

    Kindeswohldienlichkeit von Übernachtungskontakten bei dem nicht betreuenden

    Denn es ist für eine gedeihliche seelische Entwicklung des Kindes bedeutsam, in der Kommunikation mit dem Elternteil Zuneigung zu erfahren, von diesem lernen und Impulse wie Ratschläge erhalten zu können, was ihm Orientierung gibt, zu seiner Meinungsbildung beiträgt und ihm dazu verhilft, sich zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu entwickeln (so schon BVerfG, Beschl. v. 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93, FamRZ 1995, 86; BVerfG, Beschl. v. 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06, FamRZ 2007, 105; BVerfG, Beschl. v. 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07, FamRZ 2008, 494; BGH, Urt. v. 23.05.1984 - IVb ZR 9/83, FamRZ 1984, 778; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.07.2008 - 7 UF 208/08, FamRZ 2009, 133; OLG Brandenburg, Beschl. v. 15.10.2009 - 9 UF 61/09, NJW-RR 2010, 148).
  • OLG Köln, 13.07.2017 - 10 UF 70/17

    Regelung des Umgangs von Eltern mit ihrem Kind nach Unterbringung in einer

    Dabei soll der Umgangsberechtigte dem Kind unbefangen und natürlich entgegentreten können, weshalb der Umgang grundsätzlich nicht in Gegenwart des anderen Elternteils oder dritter Personen oder an sogenannten neutralen Orten stattzufinden hat (so schon BVerfG, Beschl. v. 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93, FamRZ 1995, 86; BVerfG, Beschl. v. 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06, FamRZ 2007, 105; BVerfG, Beschl. v. 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07, FamRZ 2008, 494; BGH, Urt. v. 23.05.1984 - IVb ZR 9/83, FamRZ 1984, 778; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.07.2008 - 7 UF 208/08, FamRZ 2009, 133; OLG Brandenburg, Beschl. v. 15.10.2009 - 9 UF 61/09, NJW-RR 2010, 148).

    Nach § 1684 Abs. 4 BGB kann deshalb das Familiengericht das Umgangsrecht nur einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist, wobei eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit ausschließt oder einschränkt, nur ergehen kann, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine konkrete Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07, FamRZ 2008, 494; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.07.2008 - 7 UF 208/08, FamRZ 2009, 133; OLG Brandenburg, Beschl. v. 15.10.2009 - 9 UF 61/09, NJW-RR 2010, 148).

  • OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 4 UF 11/22

    Begleiteter Umgang in der Wohnung des Obhutselternteils

    Nach Ablauf der die Begleitung durch einen mitwirkungsbereiten Dritten erfordernden Übergangsphase, hier also nach einem halben Jahr, bestimmt der Kindesvater während des Umgangs den Ort des Aufenthalts von A. Geeigneter Ort dafür ist grundsätzlich seine eigene Wohnung (vgl. BGH FamRZ 1969, 148, 149; OLG Koblenz FamRZ 2009, 133, 134); dies schließt aber nicht aus, dass er in den von §§ 1687 Abs. 1, 1687a BGB, möglichen Kindeswohlgefährdungen und etwaigen Elternvereinbarungen gezogenen Grenzen den Ort des Umgangs auch anderweitig bestimmen kann und wird (vgl. KG FamRZ 2016, 389; Grüneberg/ Götz , BGB. 81. A., § 1684 BGB, Rn. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2018 - L 7 AS 2380/17

    Anspruch auf Zahlung vorläufiger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    So wird zB in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 4 AufenthG zur Ausübung des Umgangsrechts mit minderjährigen Kindern bejaht (OLG Koblenz Beschluss vom 17.07.2008 - 7 UF 208/08).
  • LG Saarbrücken, 16.03.2017 - 11 Ns 151/16

    Beleidigung, Werturteil

    Dabei soll der Umgangsberechtigte dem Kind unbefangen und natürlich entgegentreten können, weshalb der Umgang grundsätzlich nicht in Gegenwart des anderen Elternteils oder dritter Personen oder an sogenannten neutralen Orten stattzufinden hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. nur FamRZ 1995, 86; 2007, 105; 2008, 494 und 845; BGH FamRZ 1984, 778; OLG Koblenz FamRZ 2009, 133; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, Beschluss vom 15. Januar 2009, Az. 10 UF 155/08; erkennender Senat FamRZ 2002, 414).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.09.2008 - 7 U 237/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4915
OLG Karlsruhe, 10.09.2008 - 7 U 237/07 (https://dejure.org/2008,4915)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.09.2008 - 7 U 237/07 (https://dejure.org/2008,4915)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. September 2008 - 7 U 237/07 (https://dejure.org/2008,4915)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 839 BGB; Art. 34 GG

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur fortlaufenden Beseitigung einer Tropfeisbildung im Rahmen der Streupflicht bei ansonsten trockenem Wetter; Pflicht des Verkehrssicherungspflichtigen zu vorbeugenden Streumaßnahmen

  • Judicialis

    BGB § 839

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 839
    Zum Umfang der Streupflicht: Keine Pflicht zur fortlaufenden Beseitigung bloßer Tropfeisbildung bei trockenem Wetter

  • ibr-online

    Streupflicht auch bei Tropfeisbildung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorbeugend streuen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung der winterdienstpflichtigen Gemeinde bei Sturz auf vereinzelter Glatteisstelle wegen Tropfeis - Zumutbarkeit und Leistungsfähigkeit des Winterdienstpflichtigen ist zu beachten

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 386
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 217/89

    Reichweite der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) der Gemeinden unter § 1

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2008 - 7 U 237/07
    Der Sicherungspflicht hat aber durch Schneeräumen und Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln die Gefahren, die infolge winterlicher Glätte für den Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Wegebenutzung und trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bestehen, im Rahmen und nach Maßgabe der vorgenannten Grundsätze zu beseitigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1993, 2802 f.; BGH NJW 1991, 33, 34; Senat, Urteil vom 27.10.1999, 7 U 67/99).
  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 88/92

    Streupflichten einer Stadtgemeinde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2008 - 7 U 237/07
    Der Sicherungspflicht hat aber durch Schneeräumen und Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln die Gefahren, die infolge winterlicher Glätte für den Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Wegebenutzung und trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bestehen, im Rahmen und nach Maßgabe der vorgenannten Grundsätze zu beseitigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1993, 2802 f.; BGH NJW 1991, 33, 34; Senat, Urteil vom 27.10.1999, 7 U 67/99).
  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 51/69

    Umfang und Beginn der Streupflicht bei Glatteis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2008 - 7 U 237/07
    Zu vorbeugenden Streumaßnahmen ist der Verkehrssicherungspflichtige nicht verpflichtet, da im Regelfall eine Streupflicht erst bei konkreter Glatteisbildung besteht (vgl. BGH VersR 1970, 1130; BGH VersR 1974, 910, 911; OLG Karlsruhe, VersR 1980, 538).
  • BGH, 30.04.1974 - III ZR 166/72

    Glatteis - Vorbeugendes Streuen - Vorsorgemaßnahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2008 - 7 U 237/07
    Zu vorbeugenden Streumaßnahmen ist der Verkehrssicherungspflichtige nicht verpflichtet, da im Regelfall eine Streupflicht erst bei konkreter Glatteisbildung besteht (vgl. BGH VersR 1970, 1130; BGH VersR 1974, 910, 911; OLG Karlsruhe, VersR 1980, 538).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.1975 - 7 U 104/74
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2008 - 7 U 237/07
    Die Beschränkung der Streupflicht auf das zumutbare Maß führt dazu, dass bei ansonsten trockenem Wetter - wie es am 18.01.2006 herrschte - keine fortlaufende Beseitigung bloßer Tropfeisbildung verlangt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 23.04.1975, 7 U 104/74 = VersR 1976, 346; OLG Hamm, NJWE-VHR 1996, 44).
  • OLG Karlsruhe, 03.10.1979 - 1 U 118/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2008 - 7 U 237/07
    Zu vorbeugenden Streumaßnahmen ist der Verkehrssicherungspflichtige nicht verpflichtet, da im Regelfall eine Streupflicht erst bei konkreter Glatteisbildung besteht (vgl. BGH VersR 1970, 1130; BGH VersR 1974, 910, 911; OLG Karlsruhe, VersR 1980, 538).
  • OLG Hamm, 07.11.1995 - 9 U 69/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2008 - 7 U 237/07
    Die Beschränkung der Streupflicht auf das zumutbare Maß führt dazu, dass bei ansonsten trockenem Wetter - wie es am 18.01.2006 herrschte - keine fortlaufende Beseitigung bloßer Tropfeisbildung verlangt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 23.04.1975, 7 U 104/74 = VersR 1976, 346; OLG Hamm, NJWE-VHR 1996, 44).
  • AG Wipperfürth, 31.03.2015 - 9 C 249/13

    Winterliche Räum- und Streupflicht

    Auch besteht keine Veranlassung zu vorbeugenden Streumaßnahmen, wenn nicht voraussehbar ist, dass an der Unfallstelle Wasser austreten und am Boden gefrieren wird (vergl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 386 f.).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2012 - 18 U 69/12
    Grundsätzlich führt die Beschränkung der Streupflicht auf das zumutbare Maß dazu, dass bei ansonsten trockenem Wetter keine fortlaufende Beseitigung bloßer Tropfeisbildung verlangt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.09.2008 - 7 U 237/07 - NJW-RR 2009, 386, 387).
  • LG Kempten, 11.03.2015 - 52 S 1539/14
    Die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 10.09.2008 (Az: 7 U 237/07 - veröffentlicht bei juris) ist nach Auffassung der Kammer auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.01.2008 - 15 WF 241/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9736
OLG Celle, 04.01.2008 - 15 WF 241/07 (https://dejure.org/2008,9736)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.01.2008 - 15 WF 241/07 (https://dejure.org/2008,9736)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Januar 2008 - 15 WF 241/07 (https://dejure.org/2008,9736)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aufenthaltsbestimmungsrechts: Aufhebung eines praktizierten Wechselmodells im einstweiligen Anordnungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bestimmung einer Aufenthaltsregelung im Sinne eines Wechselmodells durch das Gericht; Belastungen für ein Kind auf Grund des aus dem Wechselmodel i.S.d. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) folgenden regelmäßigen Wechsels des Kindes zwischen zwei Haushalten

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung einer Aufenthaltsregelung im Sinne eines Wechselmodells durch das Gericht; Belastungen für ein Kind auf Grund des aus dem Wechselmodel i.S.d. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) folgenden regelmäßigen Wechsels des Kindes zwischen zwei Haushalten

  • Judicialis

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 620

  • fr-blog.com

    Gerichtliche Anordnung des Wechselmodell als einstweilige Anordnung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 620
    Regelung des Kindesaufenthalts: Zur gerichtlichen Anordnung des Wechselmodells im Wege einstweiliger Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wechselmodell steht dem Kindeswohl nicht entgegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2053
  • FamRZ 2008, 2053 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 03.06.2004 - 21 UF 144/04

    Zulässigkeit einer Elternvereinbarung über die elterliche Sorge

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2008 - 15 WF 241/07
    Gesicherte entwicklungspsychologische Erkenntnisse über die Folgen des Wechselmodells liegen bisher wohl nicht vor (vgl. OLG Dresden FamRZ 2005, 125 f. = FPR 2004, 619 f. AG Hannover FamRZ 2001, 846, 847 m.w.Nw.. Überblick bei Kostka FPR 2006, 271 ff.. siehe auch Fichtner/Salzgeber FPR 2006, 278 ff.).

    Gleichwohl ist davon auszugehen, dass mit dem regelmäßigen Wechsel des Kindes zwischen zwei Haushalten Belastungen verbunden sein können, denen jedoch zugleich Vorteile für das Kind wie auch für die Eltern, von denen jedoch ein hohes Maß an Kooperation, Kommunikation und Kompromissbereitschaft erwartet wird, gegenüberstehen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2005, 125, 126).

  • OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03

    Sorgerecht nicht verheirateter Eltern: Ersetzung der Sorgerechtserklärung eines

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2008 - 15 WF 241/07
    Die Aufhebung eines praktizierten Wechselmodells kann im Einzelfall nicht gerechtfertigt sein (vgl. KG FamRZ 2006, 798. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1397).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2006 - 5 WF 9/06

    Prozesskostenhilfebewilligung für eine Unterhaltsklage trotz Vergleichs während

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2008 - 15 WF 241/07
    Die Aufhebung eines praktizierten Wechselmodells kann im Einzelfall nicht gerechtfertigt sein (vgl. KG FamRZ 2006, 798. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1397).
  • AG Hannover, 13.10.2000 - 608 F 2223/99

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Kindesmutter im Wege der

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2008 - 15 WF 241/07
    Gesicherte entwicklungspsychologische Erkenntnisse über die Folgen des Wechselmodells liegen bisher wohl nicht vor (vgl. OLG Dresden FamRZ 2005, 125 f. = FPR 2004, 619 f. AG Hannover FamRZ 2001, 846, 847 m.w.Nw.. Überblick bei Kostka FPR 2006, 271 ff.. siehe auch Fichtner/Salzgeber FPR 2006, 278 ff.).
  • OLG München, 01.10.2001 - 16 UF 1095/01

    Antrag auf alleinige elterliche Sorge; Verbot der Schlechterstellung des

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2008 - 15 WF 241/07
    Ob eine Aufenthaltsregelung im Sinne eines Wechselmodells vom Gericht angeordnet werden kann, wird unterschiedlich beurteilt (vgl. OLG Stuttgart NJOZ 2007, 2020. wohl auch OLG München FamRZ 2002, 1210).
  • KG, 24.04.2018 - 19 UF 71/17

    Gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells

    Dies gilt insbesondere in der vorliegenden Fallkonstellation, in der es um die Frage der Aufrechterhaltung der von den Eltern seit der Trennung vor zwei Jahren praktizierten hälftigen Betreuung eines 4 ½-jährigen Kindes geht war (zur Aufrechterhaltung einer bereits praktizierten geteilten Betreuung schon vor der Entscheidung des BGH etwa OLG Celle, FamRZ 2008, 2053 ; KG, FamRZ 2012, 886 ; OLG Naumburg, FamRZ 2014, 1860 ) und nicht um den Fall der erstmaligen Einrichtung der hälftigen Betreuung, wenn ein Elternteil das Kind zuvor lediglich im Rahmen eines Wochenendumgangs oder eines erweiterten Umgangs betreut hat, wie es auch in dem der Entscheidung des BGH zugrundeliegenden Sachverhalt der Fall war (ebenso zur Ausweitung des Umgangs auf einen erweiterten Umgang OLG Schleswig, FamRZ 2016, 1788, 1790; OLG Koblenz, FamRZ 2018, 507 ).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2012 - 6 UF 191/12

    Anordnung eines Wechselmodells im Wege einstweiliger Anordnung bis zur Erstattung

    Es ist davon auszugehen, dass mit dem regelmäßigen Wechsel der Kinder zwischen zwei Haushalten Belastungen verbunden sein können, denen jedoch zugleich Vorteile für die Kinder wie auch für die Eltern, von denen jedoch ein hohes Maß an Kooperation, Kommunikation und Kompromissbereitschaft erwartet wird, gegenüber stehen (vgl. OLG Celle FamRZ 2008, 2053, juris, Tz. 10 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 16.02.2012 - 2 UF 211/11

    Ausgestaltung einer Umgangsregelung

    Mithin kann das Wechselmodell allein dann in Betracht zu ziehen sein, wenn die Eltern in der Lage sind, ihre Konflikte einzudämmen, sie beide hochmotiviert und an den Bedürfnissen des Kindes ausgerichtet sind, sie kontinuierlich kommunizieren und kooperieren können und wollen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2010 - 9 UF 20/10 - FamFR 2010, 547; OLG Celle, Beschluss vom 04.01.2008 - 15 WF 241/07 - FamRZ 2008, 2053; OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2004 - 21 UF 144/04 - FamRZ 2005, 125; OLG Koblenz, Beschluss vom 12.01.2010 - 11 UF 251/09 - FamRZ 2010, 738; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.07.2011 - 7 UF 830/11 - FamRZ 2011, 1803; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.03.2007 - 16 UF 13/07 - FamRZ 2007, 753).
  • OLG Hamm, 04.12.2013 - 8 UF 238/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung eines Wechselmodells im Wege

    Die Textstelle ist offensichtlich missverständlich, sie bezieht sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 04.01.2008, abgedruckt in FamRZ 2008, 2053.
  • AG Wuppertal, 07.11.2012 - 6 UF 191/12

    Wechselmodell

    Es ist davon auszugehen, dass mit dem regelmäßigen Wechsel der Kinder zwischen zwei Haushalten Belastungen verbunden sein können, denen jedoch zugleich Vorteile für die Kinder wie auch für die Eltern, von denen jedoch ein hohes Maß an Kooperation, Kommunikation und Kompromissbereitschaft erwartet wird, gegenüber stehen (vgl. OLG Celle FamRZ 2008, 2053, juris, Tz. 10 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.02.2008 - 16 U 26/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15420
OLG Köln, 18.02.2008 - 16 U 26/07 (https://dejure.org/2008,15420)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.2008 - 16 U 26/07 (https://dejure.org/2008,15420)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - 16 U 26/07 (https://dejure.org/2008,15420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BJagdG § 11 Abs. 4; ; BJagdG § 32 Abs. 2 S. 1; ; LJG-NRW § 35; ; LJG-NRW § 36; ; LJG-NRW § 37; ; LJG-NRW § 38; ; LJG-NRW § 39; ; LJG-NRW § 40; ; LJG-NRW § 41

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BJagdG § 32 Abs. 2 S. 1
    Jagdrecht; Verfahrensrecht - Wildschadensersatz bei Buschbohnenanbau; Buschbohnen als Gartengewächse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.07.2004 - III ZR 359/03

    Ersatzfähigkeit von Schäden im Spargelanbau

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2008 - 16 U 26/07
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22.07.2004 (III ZR 359/03) handelt es sich bei den Buschbohnen nur dann um ein "Feldgewächs", wenn in der betreffenden Region in einem größeren Gebiet, jedenfalls in einem Bereich, der über einen Landkreis erheblich hinausgeht, der feldmäßige Anbau von Buschbohnen derart im Vordergrund steht, dass der gartenmäßige Anbau (Anbau von Pflanzen, die üblicherweise in Gärten und der für Gärtnereien typischen Anbauweise gezogen werden) dort kaum eine Rolle spielt.
  • BGH, 03.12.2009 - III ZR 139/09

    Zulässigkeit tatrichterlicher Würdigung bei der Frage nach dem Gewicht des

    Die Bedeutung und das Gewicht des feldmäßigen Anbaus der Pflanze als Teil der landwirtschaftlichen Erzeugung in der betroffenen Region können in der Größe der Anbaufläche, in Umsatz- und Ertragszahlen, in der Anzahl der hierfür eingesetzten Beschäftigten (vgl. dazu OLG Karlruhe, VersR 2005, 364, 365) oder - vor allem - auch in dem Anteil an der Gesamtackerfläche bzw. der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Gebiets (vgl. dazu OLG Köln, OLGR 2009, 55; LG Trier, Urteil vom 5. Juli 2005 - 1 S 98/05 - [...] Rz. 14; AG Trier, Urteil vom 30. März 2007 - 32 C 609/06 - [...] Rz. 24) zum Ausdruck kommen.
  • LG Mönchengladbach, 07.04.2009 - 5 S 157/08
    Bei der Frage, worauf in diesem Zusammenhang abzustellen ist, ist das Amtsgericht dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 18.2.2008 ( 16 U 26/07 , Juris) gefolgt.
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