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Rechtsprechung
   BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1669
BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98 (https://dejure.org/1999,1669)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1999 - 3 StR 597/98 (https://dejure.org/1999,1669)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1999 - 3 StR 597/98 (https://dejure.org/1999,1669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Recht auf Behandlung der Sache in angemessener Zeit

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Strafzumessung - Beschleunigungsgebot nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK - Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK wegen Verfahrensverzögerung - Angemessenheit der Frist des Strafverfahrens

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 313
  • StV 1999, 205
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91

    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98
    Für die Angemessenheit ist dabei auf die gesamte Dauer von Beginn bis zum Ende der Frist abzustellen und es sind Schwere und Art des Tatvorwurfs, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, Art und Weise der Ermittlungen neben dem eigenen Verhalten des Beschuldigten zu berücksichtigen (BVerfG NJW 1992, 2472).
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98
    Die Strafkammer hat bei der Strafzumessung zwar "die relativ lange Verfahrensdauer infolge verzögerter Anklageerhebung" (UA S. 23) berücksichtigt, ohne jedoch entsprechend den Anforderungen der Rechtsprechung (BVerfG NStZ 1997, 591) das konkrete Ausmaß der Herabsetzung der Strafe zu bestimmen, doch gefährdet dies letztlich den Bestand des Urteils nicht.
  • BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Rüge der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz

    Auszug aus BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98
    Die Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist im Revisionsverfahren grundsätzlich nur auf Grund einer entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12; BGH, Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98).
  • BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97

    Voraussetzungen für eine unzulässige Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98
    Die Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist im Revisionsverfahren grundsätzlich nur auf Grund einer entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12; BGH, Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

    Dagegen verlangen der 1. und 3. Strafsenat grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge, mit der vom Angeklagten die zur Beurteilung eines Verstoßes gegen das allgemein als Beschleunigungsgebot bezeichnete Prinzip maßgeblichen Tatsachen in einer Form vorzutragen sind, die der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt (BGHSt 45, 308, 310; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 11 - so auch BGH (1. Strafsenat), Beschluß vom 3. August 2000 - 1 StR 293/00).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Für die Angemessenheit ist dabei auf die gesamte Dauer von Beginn bis zum Ende der Frist abzustellen und es sind Schwere und Art des Tatvorwurfs, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, Art und Weise der Ermittlungen neben dem eigenen Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des Verfahrens verbundenen Belastungen des Beschuldigten zu berücksichtigen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9 vgl. auch BGH StV 1994, 652; StV 1992, 452).

    Für die Angemessenheit ist dabei auf die gesamte Dauer von Beginn bis zum Ende der Frist abzustellen und es sind Schwere und Art des Tatvorwurfs, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, Art und Weise der Ermittlungen neben dem eigenen Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des Verfahrens verbundenen Belastungen des Beschuldigten zu berücksichtigen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9 unter Bezugnahme auf BVerfG NJW 1992, 2472; vgl. auch BGH StV 1994, 652; StV 1992, 452).

  • BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02

    Beschleunigungsgrundsatz (angemessene Frist; Beginn; Umstände des Einzelfalles;

    Dabei ist auf die gesamte Dauer von Beginn bis zum Ende der Frist abzustellen und es sind Schwere und Art des Tatvorwurfs, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, Art und Weise der Ermittlungen neben dem eigenen Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des Verfahrens verbundenen Belastungen für den Beschuldigten zu berücksichtigen (BVerfG NJW 1992, 2472, 2473; BGH NStZ 1999, 313; Urt. vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01; EGMR EuGRZ 2001, 299, 301; 1983, 371, 380).

    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt daher nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (BGH NStZ 1999, 313; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).

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Rechtsprechung
   BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1286
BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98 (https://dejure.org/1998,1286)
BGH, Entscheidung vom 28.08.1998 - 3 StR 142/98 (https://dejure.org/1998,1286)
BGH, Entscheidung vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98 (https://dejure.org/1998,1286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Rüge der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ; Überprüfung des Verfahrensgangs auf Einhaltung des Beschleunigungebotes

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 170 Abs. 2; ; StGB § 78b Abs. 4; ; StGB § 78c Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de

    MRK Art. 6; StGB § 46; StPO § 344

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 95
  • NStZ-RR 1999, 261
  • StV 1999, 205
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96

    Indirekte Sterbehilfe

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Das erstinstanzliche Urteil vom 6. April 1995 hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. November 1996 (3 StR 79/96) aufgehoben und die Sache zu erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Selbst wenn man das Abwarten des Parallelverfahrens für einen solch langen Zeitraum von zwei Jahren angesichts eines Zeitablaufs von fast zehn Jahren seit der Tatzeit für nicht mehr sachgerecht erachten und hierin einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK erblicken würde, wäre dieser Verzögerung durch die Herabsetzung der an sich verwirkten Freiheitsstrafe von vier auf drei Jahre angesichts der Gesamtdauer des Verfahrens, seiner Schwierigkeit und seines Umfangs sowie der damit für den Angeklagten verbundenen Belastungen ausreichend Rechnung getragen (vgl. zur Quantifizierung BVerfG NStZ 1997, 591).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Will ein Beschwerdeführer rügen, daß durch das Verfahren das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzt und die Verfahrensverzögerung im Urteil nicht berücksichtigt worden ist, so hat er die diesen Verfahrensverstoß belegenden Tatsachen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in der Revisionsbegründung darzulegen, um dem Revisionsgericht eine entsprechende Nachprüfung zu ermöglichen (st. Rspr. des Senats, vgl. BGH StV 1998, 377 m.w.Nachw.; BGH StV 1997, 408; vgl. andrerseits BGH StV 1998, 376 f.).
  • BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Vielmehr ist der Senat gehalten, die erforderlichen Feststellungen selbst zu treffen (vgl. zur eigenen Sachentscheidung zur Vermeidung weiterer Verfahrensverzögerung BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8).
  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Vielmehr ist der Senat gehalten, die erforderlichen Feststellungen selbst zu treffen (vgl. zur eigenen Sachentscheidung zur Vermeidung weiterer Verfahrensverzögerung BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8).
  • BGH, 16.10.1997 - 4 StR 468/97

    Folgen der Verfahrensverzögerung - Anforderungen an die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Will ein Beschwerdeführer rügen, daß durch das Verfahren das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzt und die Verfahrensverzögerung im Urteil nicht berücksichtigt worden ist, so hat er die diesen Verfahrensverstoß belegenden Tatsachen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in der Revisionsbegründung darzulegen, um dem Revisionsgericht eine entsprechende Nachprüfung zu ermöglichen (st. Rspr. des Senats, vgl. BGH StV 1998, 377 m.w.Nachw.; BGH StV 1997, 408; vgl. andrerseits BGH StV 1998, 376 f.).
  • BGH, 16.07.1997 - 2 StR 286/97

    Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren - Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Will ein Beschwerdeführer rügen, daß durch das Verfahren das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzt und die Verfahrensverzögerung im Urteil nicht berücksichtigt worden ist, so hat er die diesen Verfahrensverstoß belegenden Tatsachen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in der Revisionsbegründung darzulegen, um dem Revisionsgericht eine entsprechende Nachprüfung zu ermöglichen (st. Rspr. des Senats, vgl. BGH StV 1998, 377 m.w.Nachw.; BGH StV 1997, 408; vgl. andrerseits BGH StV 1998, 376 f.).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Soweit er nach Zustellung der Antragsschrift des Generalbundesanwalts mit Schriftsatz vom 13. Oktober 2003 erstmals eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bis zur Abfassung der Anklageschrift geltend macht, ist diese Verfahrensrüge (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7 und 11) verspätet (§ 345 Abs. 1 Satz 1 StPO); sie entspricht zudem auch nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO.
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13

    Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz

    Soweit die Revision meint, es liege ein Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz vor, genügt das Vorbringen ebenfalls nicht den Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 445/03, NStZ 2004, 504; Beschluss vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Daher kann offenbleiben, ob hier ein solcher Verstoß allein mit der Sachrüge hätte gerügt werden können (vgl. BGHR- StGB § 46 11 Verfahrensverzögerung 12; BGH, Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98).
  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16

    Beruhen des Strafausspruchs auf der unvollständigen Mitteilung

    Zur zulässigen Erhebung einer entsprechenden Verfahrensrüge ist es erforderlich, aber auch ausreichend, die Tatsachen darzulegen, welche die Verfahrensverzögerung belegen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7).
  • OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04

    Fahrlässige Körperverletzung des Arbeitgebers bei Verstoß gegen

    Soweit der Angeklagte die Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK geltend macht, ist dies nur durch eine den strengen Formvorschriften des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechende Verfahrensrüge möglich (BGH NStZ 1999, 95; 313).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Entsprechendes gilt, wenn der Beschwerdeführer wie hier beanstandet, das Urteil sei zwar eher allgemein vom Vorliegen einer Verfahrensverzögerung ausgegangen, aber Art, Ausmaß und Umstände dieser Verzögerung seien nicht oder nicht genügend festgestellt (so BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7 m.w.Rspr.Nw.).
  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Zwar ist eine Verletzung des Beschleunigungsgebots im Revisionsverfahren grundsätzlich nur aufgrund einer entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7, 9; BGH NJW 2000, 748; BGH, Beschl. vom 21. Januar 2000 - 3 StR 367/99).
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Die Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist im Revisionsverfahren grundsätzlich nur auf Grund einer entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12; BGH, Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98).
  • BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Begründungsanforderungen bei der

    Für eine Überprüfung des Zeitraums vor Erlaß des Urteils fehlt es an der erforderlichen Verfahrensrüge (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7 m. w. N.).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 4St RR 54/00

    Grenzen des revisionsrechtlichen Freibeweisverfahrens

    Rügt der Beschwerdeführer wie hier, daß das angefochtene Urteil zwar pauschal vom Vorliegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung ausgegangen ist, aber Art, Ausmaß und Umstände dieser Verzögerung nicht festgestellt hat, so hat er die diesen Verfahrensverstoß belegenden Tatsachen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in der Revisionsbegründung darzulegen, um dem Revisionsgericht eine entsprechende Nachprüfung zu ermöglichen (BGH wistra 1999, 62 = NStZ 1999, 95 = BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7; vgl. z.B. auch BGH NStZ 1999, 313 = wistra 1999, 139 = StV 1999, 205 = BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beschleunigungsgebot 1).

    Angesichts dessen braucht hier nicht entschieden zu werden, ob diese Rüge nicht auch Art und Umfang der von der Steuerfahndung zu prüfenden Unterlagen mitteilen muß, um so dem Revisionsgericht die Prüfung der Komplexität des Falles (vgl. dazu etwa BGH wistra 1999, 62; StV 1992, 452 jeweils m.w.N.) und damit des für seine Bearbeitung zuzubilligenden Zeitaufwands zu ermöglichen.

  • BFH, 22.10.2008 - VIII B 213/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensmangel - Übergehen unsubstantiierter

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 2b Ss 111/00

    Beschleunigung des Verfahrens; Verfahrensbeschleunigung; Beschleunigungsgebot;

  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 53 Ss 42/10

    Revisionsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Beanstandung

  • BGH, 16.04.1999 - 3 StR 65/99

    Überlange Verfahrensdauer; Verletzung des Beschleunigungsgebotes

  • OLG Koblenz, 29.02.2000 - 1 Ss 27/00

    Fahrlässige Tötung; Alkoholisierung des Fahrers; Verteidigung der Rechtsordnung;

  • OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 161/07

    Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei der

  • OLG Celle, 12.05.2005 - 21 Ss 122/04

    Rechtsfolgenentscheidung in der Revisionsinstanz bei rechtsstaatswidriger

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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1999 - 3 StR 142/98 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9788
BGH, 17.11.1999 - 3 StR 142/98 (2) (https://dejure.org/1999,9788)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1999 - 3 StR 142/98 (2) (https://dejure.org/1999,9788)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1999 - 3 StR 142/98 (2) (https://dejure.org/1999,9788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 95
  • NStZ-RR 1999, 261
  • StV 1999, 205
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 3 StR 142/98
    Ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluß kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden (vgl. BGHSt 17, 94, 97, BGHR StPO § 349 11 Beschluß 2 m.w. Nachw.).
  • OLG Jena, 18.03.2004 - 1 Ss 40/04
    Es liegen aber die weiteren Voraussetzungen für ein Nachverfahren nach § 33a StPO , in dem eine Überprüfung des Verwerfungsbeschlusses ausnahmsweise möglich wäre, nicht vor (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 295; BGH, Beschluss vom 17.11.1999, 3 StR 142/98 zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3260
BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98 (2) (https://dejure.org/1998,3260)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1998 - 2 StR 193/98 (2) (https://dejure.org/1998,3260)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 2 StR 193/98 (2) (https://dejure.org/1998,3260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 205 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des zweiten tatrichterlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 m. Anm. Scheffler; NJW 1995, 1101; StV 1994, 652, 653; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).

    Die danach gebotene Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafe kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen, weil jede weitere Verfahrensverzögerung unvertretbar wäre (BGH NStZ 1997, 29; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4).

  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des zweiten tatrichterlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 m. Anm. Scheffler; NJW 1995, 1101; StV 1994, 652, 653; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94

    Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht -

    Auszug aus BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des zweiten tatrichterlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 m. Anm. Scheffler; NJW 1995, 1101; StV 1994, 652, 653; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).
  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98
    Die danach gebotene Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafe kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen, weil jede weitere Verfahrensverzögerung unvertretbar wäre (BGH NStZ 1997, 29; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94

    Aufklärungsrüge - Verfahrensverzögerung - Freiwilliger Rücktritt - Prozeßbetrug -

    Auszug aus BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des zweiten tatrichterlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 m. Anm. Scheffler; NJW 1995, 1101; StV 1994, 652, 653; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).
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