Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 21.07.2000 | LG Kiel, 22.01.2001

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99   

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https://dejure.org/2001,51
BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 (https://dejure.org/2001,51)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 (https://dejure.org/2001,51)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 (https://dejure.org/2001,51)
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Rundfunkübertragung aus dem Gerichtssaal

§ 169 S. 2 GVG verstößt nicht gegen die Informations- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG)

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen in Gerichtsverhandlungen und bei der Verkündung von Entscheidungen: Zugänglichkeit von Informationsquellen und Schutzbereich der Informationsfreiheit - Ausschluss von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen gem GVG § 169 S 2 verfassungsgemäß

  • Telemedicus

    Fernsehen aus dem Gerichtssaal II - n-tv

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung einer Informationsquelle - Informationsfreiheit - Rundfunkfreiheit - Zugänglichkeit einer Informationsquelle - Bestimmungsrecht - Grundrechtseingriff - Gerichtsverhandlung - Rundfunkaufnahmen in Gerichtsverhandlungen

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5... Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 169 Satz 2; ; GVG § 169; ; GVG § 176; ; GVG § 169 Satz 1; ; VwGO § 55; ; VwGO § 55; ; FGO § 52 Abs. 1; ; SGG § 61 Abs. 1; ; ArbGG § 52; ; BVerfGG § 17 a

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5... Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 169 Satz 2; ; GVG § 169; ; GVG § 176; ; GVG § 169 Satz 1; ; VwGO § 55; ; VwGO § 55; ; FGO § 52 Abs. 1; ; SGG § 61 Abs. 1; ; ArbGG § 52; ; BVerfGG § 17 a

  • sewoma.de

    Veröffentlichungen von Gerichtsverhandlungen im Fernsehen - ntv.de

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Fernsehaufnahmen in Gerichtsverhandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. Abs. 1 S. 1, S. 2; GVG § 169 S. 2
    Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen in Gerichtsverhandlungen und bei der Verkündung von Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde zum Gerichtsfernsehen erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde zum Gerichtsfernsehen erfolglos

  • nomos.de PDF, S. 25 (Kurzinformation)

    Keine Fernsehübertragungen von Gerichtsverhandlungen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Gerichtsfernsehen bleibt verboten

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Keine Fernsehaufnahmen bei Gerichtsverhandlungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 15 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fernsehberichterstattung aus dem Gerichtssaal? (RA Dr. Christian Kirchberg; BRAK-Mitteilungen 6/2002, S. 252-256)

  • ius-it.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kläger, Beklagte und Angeklagte - live im TV?

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 44
  • NJW 2001, 1633
  • NVwZ 2001, 790 (Ls.)
  • StV 2001, 149
  • StV 2001, 661 (Ls.)
  • DVBl 2001, 456
  • DVBl 2001, 461
  • DÖV 2001, 596
  • ZUM 2001, 220
  • ZUM 2001, 228
  • afp 2001, 48
 
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Wird zitiert von ... (203)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
    Zudem hat die Beschwerdeführerin unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein anerkennenswertes Interesse an der Feststellung, ob die angegriffenen Verfügungen verfassungsgemäß waren (vgl. BVerfGE 91, 125 ).

    Zu der Rundfunkfreiheit gehört ebenso wie zu der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG der Schutz der Berichterstattung von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 91, 125 ; stRspr).

    Zu den medienspezifischen Möglichkeiten gehört auch der Einsatz von Aufnahme- und Übertragungsgeräten (vgl. BVerfGE 91, 125 ).

    § 169 GVG regelt nämlich nur die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht, nicht auch die zeitlich davor oder danach gelegenen Phasen (vgl. BVerfGE 91, 125 ).

    § 176 GVG ist insofern ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, bei dessen Auslegung und Anwendung auch die Rundfunkfreiheit zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 91, 125 ).

    Neben Korrespondentenberichten kommen Ton- und Bewegtbildaufnahmen vor Beginn und nach Ende der Verhandlung sowie aus den Sitzungspausen in Betracht (vgl. BVerfGE 91, 125 ).

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
    Auch entspricht er dem allgemeinen Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie (vgl. BVerfGE 70, 324 ).

    Der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit gilt aber nicht ausnahmslos (vgl. BVerfGE 4, 74 ); die Öffentlichkeit kann aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls auch dort ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wo sie nach der Verfassung grundsätzlich geboten ist (vgl. BVerfGE 70, 324 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
    Der Abwehr solcher Gefahren für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (zu ihm vgl. BVerfGE 65, 1) dient der generelle Ausschluss von Aufnahmen und deren Verbreitung.
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Das aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG folgende Grundrecht der Informationsfreiheit schützt den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 145, 365 ) und zugleich die eigene Entscheidung darüber, sich aus solchen Quellen zu informieren (vgl. BVerfGE 15, 288 ).
  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch anerkannt, dass eine Erledigung nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führt, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt und anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 91, 125 ; 98, 169 ; 103, 44 ), die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 99, 129 ) oder ein Rehabilitationsinteresse des Beschwerdeführers besteht (vgl. auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -, juris, Rn. 183; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 269a ).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 104/17

    Zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke

    Fehlt es hingegen an dieser Bestimmung, fällt die Informationsbeschaffung nicht in den Schutzbereich der Informationsfreiheit (BVerfGE 103, 44, 60 [juris Rn. 56] mwN).

    Soweit er bestimmungsberechtigt ist, kann er im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse Art und Umfang des Zugangs bestimmen (BVerfGE 103, 44, 60 f. [juris Rn. 57]).

    Durch die Festlegung der Zugänglichkeit und des Ausmaßes der Öffnung einer Informationsquelle wird in diesem Umfang zugleich der Schutzbereich der Informationsfreiheit eröffnet (BVerfGE 103, 44, 61 [juris Rn. 58]; kritisch hierzu Stieper aaO S. 423 f.).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1904
BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00 (https://dejure.org/2000,1904)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00 (https://dejure.org/2000,1904)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 (https://dejure.org/2000,1904)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Telemedicus

    Sparkasse Mannheim

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Bundesverfassungsgericht - Strafverfahren - Fernsehaufnahmen - Fernsehaufzeichnung - Filmaufnahmen - Sitzungssaal - Sitzungspolizeiliche Anordnung - Verfassungsbeschwerde

  • opinioiuris.de

    Aufnahmen von Richtern und Schöffen

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 34 a Abs. 3; ; GVG § 169 Satz 2; ; GVG § 176; ; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; KUG § 22

  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Richter und Schöffen dürfen bei Ausübung ihrer gerichtlichen Tätigkeit abgelichtet werden

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; GVG § 176
    Zulässigkeit von Film- und Tonaufnahmen in einem Strafverfahren vor der Urteilsverkündung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2890
  • NStZ 2000, 543
  • StV 2001, 149
  • DVBl 2000, 1778
  • afp 2000, 454
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.01.1996 - 1 BvR 2623/95

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen während einer

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00
    Das Bundesverfassungsgericht muss die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 ; BVerfG, NJW 1996, S. 581 ; NJW 1999, S. 1951; stRspr).

    Dabei ist nicht nur die Schwere des Eingriffs in die Rechtsposition des Antragstellers, sondern auch das Interesse der Allgemeinheit zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 12, 276 ; BVerfG, NJW 1996, S. 581 ).

    Zweitens müssen sie gegenüber den Nachteilen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung erlassen würde, die noch mögliche Verfassungsbeschwerde aber keinen Erfolg hätte, überwiegen (BVerfG, NJW 1996, S. 581 ).

    Bei der Prüfung, ob ein "schwerer Nachteil" zu befürchten wäre, ist hierbei ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfG, NJW 1996, S. 581 ; NJW 1999, S. 1951).

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00
    Bei den oben bezeichneten sitzungspolizeilichen Entscheidungen des Vorsitzenden (§ 176 GVG) handelt es sich um Akte der öffentlichen Gewalt, die selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (BVerfGE 50, 234 ; 91, 125 ).

    Es ist dem Antragsteller im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes daher nicht zuzumuten, den Rechtsweg zu den Fachgerichten zu beschreiten (vgl. BVerfGE 91, 125 ).

  • BVerfG, 16.04.1999 - 1 BvR 622/99

    Keine einstweilige Anordnung zugunsten von ntv

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00
    Das Bundesverfassungsgericht muss die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 ; BVerfG, NJW 1996, S. 581 ; NJW 1999, S. 1951; stRspr).

    Bei der Prüfung, ob ein "schwerer Nachteil" zu befürchten wäre, ist hierbei ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfG, NJW 1996, S. 581 ; NJW 1999, S. 1951).

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00
    Das Bundesverfassungsgericht muss die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 ; BVerfG, NJW 1996, S. 581 ; NJW 1999, S. 1951; stRspr).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00
    Bei den oben bezeichneten sitzungspolizeilichen Entscheidungen des Vorsitzenden (§ 176 GVG) handelt es sich um Akte der öffentlichen Gewalt, die selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (BVerfGE 50, 234 ; 91, 125 ).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

    Grenzen der Sitzungspolizei

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00
    Ein Rechtsbehelf am Ausgangsverfahren nicht Beteiligter gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen ist nach allgemeiner Ansicht nicht vorgesehen (vgl. BGHSt 17, 201 ).
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00
    Dabei ist nicht nur die Schwere des Eingriffs in die Rechtsposition des Antragstellers, sondern auch das Interesse der Allgemeinheit zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 12, 276 ; BVerfG, NJW 1996, S. 581 ).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Aber auch den als Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten oder Justizbediensteten am Verfahren Mitwirkenden steht ein Anspruch auf Schutz zu, der das Veröffentlichungsinteresse überwiegen kann, etwa wenn Veröffentlichungen von Abbildungen eine erhebliche Belästigung oder eine Gefährdung ihrer Sicherheit durch Übergriffe Dritter bewirken können (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07 -, NJW-RR 2007, S. 1416).

    Beeinträchtigungen des äußeren Ablaufs der Sitzung, die etwa durch die Enge des Saals bedingt sind, kann dadurch entgegengewirkt werden, dass nicht mehrere Kamerateams zugelassen werden, sondern eine so genannte Pool-Lösung gewählt wird (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 91, 125 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

    d) Den vom Vorsitzenden angeführten Problemen, die aus der räumlichen Enge des Sitzungssaals resultieren könnten, hätte durch geeignete Vorkehrungen Rechnung getragen werden können, etwa durch die Beschränkung der Aufnahmen im Rahmen einer Pool-Lösung (vgl. dazu BVerfGE 91, 125 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13

    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren;

    Es hat hierbei ausgesprochen, dass Richter, Verteidiger und Staatsanwälte kraft des ihnen übertragenen Amtes bzw. ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege anlässlich ihrer Teilnahme an Gerichtsverhandlungen im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen und ein berechtigtes Interesse dieser Personen, nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren regelmäßig nicht anzunehmen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 - DVBl 2000, 1778 und vom 7. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07 - NJW-RR 2007, 1416; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07 - BVerfGE 119, 309 ; Kammerbeschluss vom 30. März 2012 - 1 BvR 711/12 - NJW 2012, 2178 ).

    Ein Vorrang der Persönlichkeitsrechte von mitwirkenden Verteidigern und Staatsanwälten gegenüber dem Informationsinteresse der Presse ist bei Zugrundelegung der genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann anzunehmen, sofern diese Personen erhebliche Belästigungen oder eine Gefährdung ihrer Sicherheit durch Übergriffe Dritter zu befürchten haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. S. 324; Kammerbeschluss vom 21. Juli 2000 a.a.O.).

  • BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 620/07

    Medienberichterstattung über ein Strafverfahren (Zulassung durch das

    Ein Interesse der Richter und Schöffen, in ihrer Person nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, ist angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Strafverfahren regelmäßig nicht anzuerkennen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13

    Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren

    Wenn Richter und Schöffen nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00 - die Beeinträchtigung durch Filmaufnahmen des öffentlich-rechtlichen Deutschen Fernsehens hinzunehmen hätten, dann erst recht diejenige, die durch eine nur namentliche Benennung in einer Fachzeitschrift eintreten könne.

    Ein Interesse der Richter und Schöffen, in ihrer Person nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen und nicht gefilmt zu werden, ist im Hinblick auf Filmaufnahmen im Gerichtssaal angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren daher regelmäßig nicht anzunehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00 - NJW 2000, 2890 ; Kammerbeschl. v. 15.03.2007 - 1 BvR 620/07 - NJW-RR 2007, 986 ; Kammerbeschl. v. 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07 - NJW-RR 2007, 1416 ; Kammerbeschl. v. 11.12.2007 - 1 BvR 3129/07 - juris Rn. 15).

  • OVG Saarland, 30.08.2010 - 3 B 203/10

    Rundfunkberichterstattung aus Gemeinderatssitzung

    BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 21.7.2000 -1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, 2890 f., Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 620/07 -, a.a.O. und Einstweilige Anordnung vom 3.4.2009 - 1 BvR 654/09 -, NJW 2009, 2117 f. zum reduzierten Gewicht des Persönlichkeitsrechts von Amtsträgern im gerichtlichen Verfahren, die außerhalb, aber im Kontext mündlicher Verhandlungen vor Gericht eine unmittelbare Rundfunkberichterstattung regelmäßig hinzunehmen haben; zur Rechtslage für Ratsmitglieder nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung BVerwG, Urteil vom 3.8.1990, a.a.O.,.

    BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 21.7.2000 -1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, 2890 f., Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 620/07 -, a.a.O. und Einstweilige Anordnung vom 3.4.2009 - 1 BvR 654/09 -, NJW 2009, 2117 f. zum reduzierten Gewicht des Persönlichkeitsrechts von Amtsträgern im gerichtlichen Verfahren, die außerhalb, aber im Kontext mündlicher Verhandlungen vor Gericht eine unmittelbare Rundfunkberichterstattung regelmäßig hinzunehmen haben; zur Rechtslage für Ratsmitglieder nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung BVerwG, Urteil vom 3.8.1990, a.a.O..

  • BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09

    "Koma-Saufen"

    Dies gilt nicht nur für die Mitglieder des Spruchkörpers, in deren Person ein Interesse, allein von den in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Strafverfahren regelmäßig nicht anzuerkennen ist (vgl. BVerfGK 10, 435 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ), sondern auch für die mitwirkenden Rechtsanwälte (vgl. BVerfGE 119, 309 ).
  • BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvQ 26/09

    (Erfolgloser) Antrag auf einstweilige Anordnung; allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Dabei kann es allerdings auf eine Gegenüberstellung der jeweiligen Folgen nur insoweit ankommen, als die im Fall der Ablehnung einer einstweiligen Anordnung zu erwartenden Nachteile für den Antragssteller isoliert betrachtet als "schwere Nachteile" im Sinne des § 32 BVerfGG einzustufen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07

    Erlass einer eA zur Gestattung von Filmaufnahmen der Mitglieder einer Strafkammer

    Ein Interesse der Richter und Schöffen, außerhalb konkreter Anhaltspunkte für eine Gefährdung ihrer Sicherheit in ihrer Person nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, ist angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Strafverfahren regelmäßig nicht anzuerkennen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007, - 1 BvQ 620/07 -, DVBl. 2007, S. 496 f., Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

    Ihr stehen für den Fall eines Erlasses der Eilanordnung und einer Nichtstattgabe der Verfassungsbeschwerde denkbare Nachteile für die Belange des Persönlichkeitsschutzes der Mitglieder des Spruchkörpers gegenüber, die im Rahmen einer Folgenabwägung jedoch geringeres Gewicht haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007, - 1 BvQ 620/07 -, DVBl. 2007, S. 496 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

  • OVG Saarland, 30.08.2010 - 3 B 2031/10

    Zum Antrag einer privaten Rundfunkveranstalterin, die öffentlichen Sitzungen

    BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 21.7.2000 -1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, 2890 f., Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 620/07 -, a.a.O. und Einstweilige Anordnung vom 3.4.2009 - 1 BvR 654/09 -, NJW 2009, 2117 f. zum reduzierten Gewicht des Persönlichkeitsrechts von Amtsträgern im gerichtlichen Verfahren, die außerhalb, aber im Kontext mündlicher Verhandlungen vor Gericht eine unmittelbare Rundfunkberichterstattung regelmäßig hinzunehmen haben; zur Rechtslage für Ratsmitglieder nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung BVerwG, Urteil vom 3.8.1990, a.a.O.,.

    BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 21.7.2000 -1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, 2890 f., Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 620/07 -, a.a.O. und Einstweilige Anordnung vom 3.4.2009 - 1 BvR 654/09 -, NJW 2009, 2117 f. zum reduzierten Gewicht des Persönlichkeitsrechts von Amtsträgern im gerichtlichen Verfahren, die außerhalb, aber im Kontext mündlicher Verhandlungen vor Gericht eine unmittelbare Rundfunkberichterstattung regelmäßig hinzunehmen haben; zur Rechtslage für Ratsmitglieder nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung BVerwG, Urteil vom 3.8.1990, a.a.O..

  • OLG Hamburg, 12.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Strafverfahren: Sitzungspolizeiliches Verbot von Foto- und Filmaufnahmen im

    Die Fertigung und Veröffentlichung ihrer Aufnahmen kann nur dann eingeschränkt werden, wenn die Veröffentlichung eine Gefährdung der Sicherheit der Betroffenen durch Übergriffe Dritter bewirkt (BVerfG, Beschl. [Kammer] v. 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00, NJW 2000, 2890, 2891 und Beschl. [Kammer] v. 7. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07, NJW-RR 2007, 1416).
  • BVerfG, 11.12.2007 - 1 BvR 3129/07

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Ermöglichung von Filmaufnahmen vor

  • VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
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Rechtsprechung
   LG Kiel, 22.01.2001 - 32 Qs 7/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,32757
LG Kiel, 22.01.2001 - 32 Qs 7/01 (https://dejure.org/2001,32757)
LG Kiel, Entscheidung vom 22.01.2001 - 32 Qs 7/01 (https://dejure.org/2001,32757)
LG Kiel, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 32 Qs 7/01 (https://dejure.org/2001,32757)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 149 (Ls.)
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