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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3279
BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00 (https://dejure.org/2000,3279)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2000 - 4 StR 488/00 (https://dejure.org/2000,3279)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2000 - 4 StR 488/00 (https://dejure.org/2000,3279)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Diebstahl - Urkundenfälschung - Betäubungsmittel - Gesamtfreiheitsstrafe - Förderung der Prostitution - Verletzung materiellen Rechts - Aufhebung des Strafausspruchs - Rechtsfolgenausspruch - Verfall des Wertersatzes - Aufhebung der Gesamtstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Strafschärfung bei Belastungen von Zeugen oder Mittätern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 618
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00
    Daß der Angeklagte versucht hat, S., soweit es die Fälle II 1 (Diebstahl) und 3 bis 6 (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge) der Urteilsgründe betrifft, "als Haupttäterin vorzuschieben, "vermag allein die Annahme einer rechtsfeindlichen Gesinnung des Angeklagten nicht zu rechtfertigen; denn es ist einem eine Straftat leugnenden Angeklagten unbenommen, sich damit zu verteidigen, daß er anderen die Schuld an der Tat zuschiebt (vgl. BGH aaO; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10).

    Zwar können zusätzliche Umstände im Rahmen einer Falschbelastung, etwa eine Verleumdung oder Herabwürdigung (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 5) oder die Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung (BGH NStZ 1988.35) eine Strafschärfung rechtfertigen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10).

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00
    Einer Erörterung bedarf es insoweit in der Regel dann, wenn die Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung zur Bildung mehrerer Gesamtstrafen nötigt (vgl. BGHSt 41, 310, 313; BGH NStZ 1999, 244).
  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98

    Zu Schmiergeldzahlungen an den Leiter des Zubehör- und Ersatzteilelagers eines

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00
    Die vom Landgericht vorgenommene Zustellung des, soweit es die Urteilsformel betrifft, unvollständigen Urteils war gleichwohl wirksam und hat mithin die Revisionsbegründungsfrist in Lauf gesetzt (vgl. BGH NJW 1999, 800, insoweit in BGHSt 44, 251 nicht abgedruckt).
  • BGH, 02.02.1999 - 4 StR 626/98

    Gewerbsmäßige Betrugsbegehung; Betrügerische Erlangung von Grundschuldbriefen;

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00
    Einer Erörterung bedarf es insoweit in der Regel dann, wenn die Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung zur Bildung mehrerer Gesamtstrafen nötigt (vgl. BGHSt 41, 310, 313; BGH NStZ 1999, 244).
  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00
    Die Urschrift des Urteils gibt die Urteilsformel, wie sie sich - im Einklang mit den Urteilsgründen (UA 42/43) - verbindlich (BGHSt 34, 11, 12) aus dem Protokoll ergibt, insoweit unvollständig wieder, als darin ein Teil des Rechtsfolgenausspruchs - Anordnung des Verfalls des Wertersatzes in Höhe eines Betrages von 28.000 DM - versehentlich weggelassen worden ist.
  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 238/99

    Strafschärfung infolge Verteidigungsverhaltens; Untersuchungshaft;

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00
    Allerdings können Zeugen und Mittäter betreffende Angaben strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreiten und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Einstellung des Angeklagten zulassen (st. Rspr., vgl. BGH StV 1995, 633; BGH NStZ-RR 1999, 328, jew. m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1989 - 1 StR 184/89

    Strafzumessung - Straferhöhung - Leugnen der Tatbeteiligung - Mittäter -

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00
    Zwar können zusätzliche Umstände im Rahmen einer Falschbelastung, etwa eine Verleumdung oder Herabwürdigung (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 5) oder die Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung (BGH NStZ 1988.35) eine Strafschärfung rechtfertigen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10).
  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 69/95

    Strafverschärfung - Angemessene Verteidigung - Strafänderung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00
    Allerdings können Zeugen und Mittäter betreffende Angaben strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreiten und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Einstellung des Angeklagten zulassen (st. Rspr., vgl. BGH StV 1995, 633; BGH NStZ-RR 1999, 328, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.01.2006 - 2 Ws 319/05

    falsche Verdächtigung; Amtsträger; Beweiswürdigung; Nichteröffnung

    Münchener Kommentar, StGB 1. Auf!., § 164 Rdnr. 25; Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl. § 164 Rdnr. 5 jeweils m.w.N.; BGH, Urt. V. 14. November 1990 - 3 StR 160/90 in BGHR StGB § 46 II "Verteidigungsverhalten" Nr. 10; BGH, Beschl. v. 28. November 20004 StR 488/00 in StV 2001, 618; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. August 1991 - 5 Ss 232/91 -76/911 in NJW 1992, 1119,1120; BayObLG, Beschl. v. 21.5.1985 - Rreg.
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 5 Ss 172/04

    Überprüfung des Schuldspruchs auf Grund der allgemeinen Sachrüge

    Insbesondere darf dem Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen, dass er die Tat bestreitet und infolge dessen auch keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4 und Verteidigungsverhalten 17; BGH StV 2001, 618).
  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 400/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit;

    Angesichts der relativ geringen Höhe der einbezogenen Strafen aus dem nach den bisherigen Feststellungen eine Zäsur bildenden Urteil des Amtsgerichts Senftenberg (eine sechsmonatige Freiheitsstrafe und zwei 30 Tagessätze betragende Geldstrafen) wird das neue Tatgericht bei der Bemessung der Gesamtstrafen das Gesamtstrafübel im Blick zu behalten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2000 - 4 StR 488/00).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.08.2000 - 3 StR 235/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4355
BGH, 11.08.2000 - 3 StR 235/00 (https://dejure.org/2000,4355)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2000 - 3 StR 235/00 (https://dejure.org/2000,4355)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2000 - 3 StR 235/00 (https://dejure.org/2000,4355)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 641
  • StV 2001, 618
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen

    Auszug aus BGH, 11.08.2000 - 3 StR 235/00
    Idealkonkurrenz zwischen dem Ausüben der tatsächlichen Gewalt über das Springmesser und den jeweiligen Diebstahlstaten liegt jedoch nicht vor, weil es an der erforderlichen - zumindest teilweisen - Identität der objektiven Tathandlungen fehlt (vgl. BGHSt 43, 317, 319; Rissing van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 19).
  • BGH, 11.01.2018 - AK 75/17

    Dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen

    Da er die Beteiligungshandlung somit nur gelegentlich des kriegswaffenrechtlichen Dauerdelikts ausführte und eine bloße zeitliche Überschneidung keine Tateinheit begründet (s. BGH, Beschluss vom 11. August 2000 - 3 StR 235/00, NStZ 2000, 641; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 52 WaffG Rn. 140; S/S/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 29. Aufl., Vor §§ 52 ff. 90), ist diesem Beschuldigten eine weitere (vierte) sachlich-rechtlich selbständige Tat (allein) der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorzuwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2017 - AK 35 u. 36/17, juris Rn. 39).
  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 120/23

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen in Tateinheit mit Besitz

    Deshalb liegt insoweit, da Regelbeispiele Tatbestandsmerkmalen ähnlich sind (s. BGH, Beschluss vom 18. November 1985 - 3 StR 291/85, BGHSt 33, 370, 374; NK-StGB/Streng, 6. Aufl., § 46 Rn. 14), eine Teilidentität der Ausführungshandlungen vor (vgl. für das Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB BGH, Beschlüsse vom 24. November 2010 - 2 StR 519/10, NStZ-RR 2011, 111; vom 8. Februar 2018 - 1 StR 228/17, NStZ-RR 2018, 203); der Angeklagte übte die Gewalt gegenüber den Polizeibeamten mithin nicht nur gelegentlich der Dauerdelikte aus (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 11. August 2000 - 3 StR 235/00, NStZ 2000, 641; vom 10. August 2017 - AK 35 u. 36/17, juris Rn. 37).
  • BGH, 10.08.2017 - AK 35/17

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Die qualifizierte Freiheitsberaubung stellt im Verhältnis hierzu eine eigenständige Tat im Rechtssinne dar, weil der Beschuldigte sie nur gelegentlich des kriegswaffenrechtlichen Dauerdelikts - ohne Verwendung des Sturmgewehrs - beging (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2000 - 3 StR 235/00, NStZ 2000, 641; MüKoStGB/Heinrich aaO, § 52 WaffG Rn. 131; S/S/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 29. Aufl., Vor § 52 Rn. 90).
  • BGH, 11.01.2018 - AK 77/17
    Da er die Beteiligungshandlung somit nur gelegentlich des kriegswaffenrechtlichen Dauerdelikts ausführte und eine bloße zeitliche Überschneidung keine Tateinheit begründet (s. BGH, Beschluss vom 11. August 2000 - 3 StR 235/00, NStZ 2000, 641; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 52 WaffG Rn. 140; S/S-Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 29. Aufl., Vor §§ 52 ff. 90), ist diesem Beschuldigten eine weitere (vierte) sachlichrechtlich selbständige Tat (allein) der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorzuwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2017 - AK 35 u. 36/17, juris Rn. 39).
  • BGH, 11.01.2018 - AK 76/17
    Da er die Beteiligungshandlung somit nur gelegentlich des kriegswaffenrechtlichen Dauerdelikts ausführte und eine bloße zeitliche Überschneidung keine Tateinheit begründet (s. BGH, Beschluss vom 11. August 2000 - 3 StR 235/00, NStZ 2000, 641; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 52 WaffG Rn. 140; S/S-Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 29. Aufl., Vor §§ 52 ff. 90), ist diesem Beschuldigten eine weitere (vierte) sachlichrechtlich selbständige Tat (allein) der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorzuwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2017 - AK 35 u. 36/17, juris Rn. 39).
  • BGH, 10.08.2017 - AK 36/17

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Die qualifizierte Freiheitsberaubung stellt im Verhältnis hierzu eine eigenständige Tat im Rechtssinne dar, weil der Beschuldigte sie nur gelegentlich des kriegswaffenrechtlichen Dauerdelikts - ohne Verwendung des Sturmgewehrs - beging (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2000 - 3 StR 235/00, NStZ 2000, 641; MüKoStGB/Heinrich aaO, § 52 WaffG Rn. 131; S/S/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 29. Aufl., Vor § 52 Rn. 90).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2000 - 2 StR 628/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5006
BGH, 19.01.2000 - 2 StR 628/99 (https://dejure.org/2000,5006)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2000 - 2 StR 628/99 (https://dejure.org/2000,5006)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 2 StR 628/99 (https://dejure.org/2000,5006)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafenbildung - Freiheitsstrafe - Einbeziehung von Geldstrafe - Strafmilderung - Aussetzung zur Bewährung - Anrechnung von Freiheitsentzug im Ausland

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 618 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1990 - 3 StR 169/90

    Absehen der Einbeziehung einer Geldstrafe in eine zu bildende

    Auszug aus BGH, 19.01.2000 - 2 StR 628/99
    Der Tatrichter darf von der Einbeziehung von Geldstrafen in eine Gesamtfreiheitsstrafe auch absehen, wenn er im Rahmen einer schuldangemessenen Ahndung der Taten nur so die Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen kann (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Nichteinbeziehung 2).
  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

    Auszug aus BGH, 19.01.2000 - 2 StR 628/99
    Eine dahingehende Prüfung war im vorliegenden Fall geboten (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1-4): Zum einen ist die Erhöhung der Freiheitsstrafe durch die Einbeziehung der Geldstrafen im Vergleich zur gesonderten Festsetzung einer Gesamtgeldstrafe ein schwereres Strafübel.
  • LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06

    Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Peter Hartz

    Die gesonderte Festsetzung einer Gesamtgeldstrafe neben einer Freiheitsstrafe kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn nach den besonderen Umständen des Falles eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint, insbesondere, wenn erst die Einbeziehung von Geldstrafen zur Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe führt, deren Höhe keine Strafaussetzung zur Bewährung mehr zulässt ( BGH wistra 2000, 177, NStZ-RR 2002, 264) oder z.B. zwingende beamtenrechtliche Folgen auslöst ( BGH wistra 2004, 264 ).
  • BayObLG, 08.07.2003 - 4St RR 66/03

    Überprüfbarkeit der Anordnung von Wertersatzverfall

    Das gilt insbesondere dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass erst die Einbeziehung der Einzelgeldstrafen zu einer nicht mehr aussetzungsfähigen Gesamtfreiheitsstrafe geführt hat (st. Rsp., vgl. BGH StV 1999, 558 und 2001, 618; BGH NStZ-RR 2002, 264).
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