Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.11.2003

Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03 (1)   

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https://dejure.org/2004,3438
BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03 (1) (https://dejure.org/2004,3438)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2004 - 4 StR 147/03 (1) (https://dejure.org/2004,3438)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - 4 StR 147/03 (1) (https://dejure.org/2004,3438)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anstelle der Unterbringung in Sicherheitsverwahrung; Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ; Uneingeschränkt schuldhaftes Sichberauschen; Berücksichtigung des ...

  • Judicialis

    StGB § 63; ; StGB § 66; ; StGB § 323 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 63 66 323a
    Verhältnis zwischen § 63 und § 66 StGB bei Verurteilung wegen Vollrausch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 960
  • NStZ 2004, 384
  • StV 2005, 21
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.05.1995 - 5 StR 239/95

    Vollrausch - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie -

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) hat das Landgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 18. Mai 1995 - 5 StR 239/95 = NStZ 1996, 41) mit der Begründung abgelehnt, diese komme nur dann in Betracht, wenn die Tat, d.h. das Sichberauschen, im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde, was hier aber nicht der Fall gewesen sei.

    Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluß vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist.

  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6).
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Zu Recht macht die Revision geltend, daß die Sicherungsverwahrung als "ultima ratio" (vgl. BGH NStZ 2002, 533, 534) erst dann hätte angeordnet werden dürfen, wenn § 63 StGB nicht anwendbar wäre.
  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6).
  • BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96

    Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6).
  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6).
  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96

    Anforderungen an die subjektive Seite des "Sichbetrinkens" im Sinne des

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluß vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist.
  • BGH, 21.12.1994 - 3 StR 347/94

    Hangtäter - Tatanreize - Maßregelung - Unterbringung - Psychiatrie -

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6).
  • BGH, 28.04.1995 - 2 StR 134/95

    Unterbringung - Maßregel - Psychiatrie - Psychiatrisches Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6).
  • BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96

    Strafrechtliche Verantwortungsfähigkeit bei einer "dissozialen

  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 735/97
  • BGH, 05.02.2008 - 4 StR 314/07

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB trotz

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat das Urteil durch Beschluss vom 8. Januar 2004 (= NStZ 2004, 384; vgl. auch den Senatsbeschluss vom 5. August 2003 = NStZ 2004, 96 m. Anm. Neumann NStZ 2004, 198) im Maßregelausspruch mit den Feststellungen auf und verwarf die Revision im Übrigen.
  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vereinbarkeit mit der

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat das Urteil durch Beschluss vom 8. Januar 2004 (= NStZ 2004, 384) im Maßregelausspruch mit den Feststellungen auf und verwarf die Revision im Übrigen.
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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2003 - 4 StR 456/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5437
BGH, 06.11.2003 - 4 StR 456/03 (https://dejure.org/2003,5437)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2003 - 4 StR 456/03 (https://dejure.org/2003,5437)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2003 - 4 StR 456/03 (https://dejure.org/2003,5437)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO; § 20 StGB
    Sicherungsverfahren; Schuldunfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; Schizophrenie; Einmaltäter; Überzeugungsbildung; Urteilsgründe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen einer fehlerfreien Gefährlichkeitsprognose als Voraussetzung der Unterbringung eines wegen Schizophrenie Geiteskranken in einem psychatrischen Krankenhaus

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 22; ; StGB § 63; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1
    Türblätter sind wesentliche Teile eines Gebäudes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 354/97

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus bei geistiger Behinderung infolge

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 4 StR 456/03
    Eine solche Tat ist jedenfalls dann, wenn sie ihre Ursache (auch) in der durch die Unterbringung für den Betreffenden bestehenden Situation hat, für die Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 StGB nur eingeschränkt verwertbar (BGH NStZ 1998, 405; BGHR aaO Gefährlichkeit 26).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 4 StR 456/03
    Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, daß der Beschuldigte infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26).
  • BGH, 31.10.1989 - 5 StR 496/89

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 4 StR 456/03
    Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, daß der Beschuldigte infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26).
  • BGH, 18.10.1994 - 1 StR 502/94

    Schwere Brandstiftung - Wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes - Türblatt

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 4 StR 456/03
    Die getroffenen Feststellungen ergeben, daß das vom Beschuldigten entzündete Papier geeignet war, auf die Türblätter der Toilettenkabinen und damit auf wesentliche Teile des Gebäudes überzugreifen (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 StR 502/94).
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