Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.08.2006 | OLG Nürnberg, 30.08.2006

Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2006 - 3 StR 279/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5267
BGH, 17.08.2006 - 3 StR 279/06 (https://dejure.org/2006,5267)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2006 - 3 StR 279/06 (https://dejure.org/2006,5267)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06 (https://dejure.org/2006,5267)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Werthaltigkeit einer Forderung als Voraussetzung für einen Vermögensschaden i. S. d. § 253 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB); Täuschung durch Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit gegenüber einem Taxifahrer; Änderung eines Schuldspruchs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 240 Abs. 4 Satz 1; ; StGB § 249 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b; ; StGB § 253; ; StGB § 253 Abs. 1; ; StGB § 255; ; StGB § 265

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 253 Abs. 1 § 255
    Erpressung bei Nötigung zum Verzicht auf eine Forderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verzicht wertlose Forderung

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 95
  • StV 2006, 694
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Ein Vermögensschaden kann aber dennoch eintreten, wenn der Kläger durch die Täuschung veranlasst wird, endgültig auf die Geltendmachung einer werthaltigen Forderung zu verzichten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06, NStZ 2007, 95), oder abgehalten wird, weitere Schritte zur Durchsetzung seiner begründeten Forderung zu unternehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 1992 - 4 StR 373/92, wistra 1993, 17), und dadurch im Ergebnis, etwa im Fall einer eingetretenen Verjährung, den Anspruch danach nicht mehr durchsetzen kann.
  • BGH, 22.11.2012 - 1 StR 378/12

    Räuberischer Diebstahl (Betroffenheit auf frischer Tat); räuberische Erpressung;

    Dies kommt regelmäßig in Betracht, wenn ein dem Transportunternehmer unbekannter Fahrgast gewaltsam seine Flucht erzwingt und so verhindert, dass der gegen ihn bestehende (hier gemäß § 12 EVO erhöhte) Fahrpreisanspruch durchgesetzt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06).
  • BGH, 09.06.2021 - 2 StR 13/20

    Erpressung (Vermögensschaden: Verzicht auf die Geltendmachung einer Forderung,

    Wer auf die Geltendmachung einer wertlosen, weil gänzlich uneinbringlichen Forderung verzichtet, erleidet dadurch keinen Vermögensschaden (BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 13; Beschluss vom 27. Mai 2008 - 4 StR 58/08, juris, Rn. 7; Sander in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 253 Rn. 24; aA Grabow NStZ 2010, 371; Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., 2019, § 253 Rn. 8).
  • BGH, 18.01.2011 - 3 StR 467/10

    Sexuelle Nötigung einer Prostituierten (dienstvertragliche Ansprüche;

    Danach bedarf es keiner näheren Betrachtung, ob die Flucht der Geschädigten überhaupt als Verzicht auf eine ihr zustehende - werthaltige (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06, NStZ 2007, 95 f.) - Forderung gewertet werden könnte.
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Zwar kommt eine räuberische Erpressung grundsätzlich in Betracht, wenn dem Opfer unter Anwendung von Gewalt unmöglich gemacht wird, eine Forderung - hier eine Darlehensrückforderung - durchzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 4 StR 58/08, NStZ 2008, 627; vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06, NStZ 2007, 95, 96; Urteil vom 30. August 1973 - 4 StR 410/73, BGHSt 25, 224, 227 f.; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 253 Rn. 30).
  • LG Gießen, 24.10.2017 - 2 KLs 401 Js 28842/17
    Wer auf die Geltendmachung einer ohnehin wertlosen, weil uneinbringlichen Forderung verzichtet, erleidet keinen Vermögensschaden (BGH NStZ 2007, 95).
  • LG Gießen, 24.10.2017 - 2 KLs
    Wer auf die Geltendmachung einer ohnehin wertlosen, weil uneinbringlichen Forderung verzichtet, erleidet keinen Vermögensschaden (BGH NStZ 2007, 95).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5302
BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06 (https://dejure.org/2006,5302)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2006 - 3 StR 238/06 (https://dejure.org/2006,5302)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2006 - 3 StR 238/06 (https://dejure.org/2006,5302)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 16
  • StV 2006, 694
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96

    Weitergeleitetes Schutzgeld - §§ 263, 253 StGB, Abgrenzung Erpressung - Betrug,

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06
    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muss in dem Bedrohten die Vorstellung geweckt werden, dass der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; Senat, StV 1996, 482; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 18.01.1955 - 2 StR 284/54

    uneheliches Kind - Schweigegeld - §§ 253, 263 StGB, Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06
    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muss in dem Bedrohten die Vorstellung geweckt werden, dass der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; Senat, StV 1996, 482; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 218/90

    Unterlassene Feststellung einer erpresserischen Absicht

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06
    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muss in dem Bedrohten die Vorstellung geweckt werden, dass der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; Senat, StV 1996, 482; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Soll das Übel von einem Dritten verwirklicht werden, muss er also die Vorstellung erwecken wollen, er könne den Dritten in der angekündigten Richtung beeinflussen und wolle dies für den Fall der Verweigerung des verlangten Verhaltens auch tun (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693; Träger/Altvater in LK-StGB, 11. Aufl., § 240 Rn. 56; insoweit vergleichbar zur Erpressung BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 238/06, NStZ-RR 2007, 16; Urteil vom 18. Januar 1955 - 2 StR 284/54, BGHSt 7, 197, 198 jew. mwN).
  • LG Aachen, 10.11.2016 - 67 KLs 17/16

    Androhung von Schlägen zur Erhaltung der Beute nach der Wegnahme von Bargeld und

    Eine Drohung im Sinne dieser Vorschrift ist in Fällen, in denen das in Aussicht gestellte Übel nicht durch den Drohenden selbst, sondern durch Dritte verwirklicht werden soll, dann gegeben, wenn der Drohende in dem Bedrohten die Vorstellung weckt, dass er den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und dies - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (vgl. BGH, Beschluss vom 17.08.2006, 3 StR 2238/06, NStZ-RR 2007, S. 16).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 191/06   

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https://dejure.org/2006,15438
OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 191/06 (https://dejure.org/2006,15438)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 191/06 (https://dejure.org/2006,15438)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. August 2006 - 2 St OLG Ss 191/06 (https://dejure.org/2006,15438)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit der Aufnahme einer Strafe in das Führungszeugnis bei der Strafzumessung bzw. Rechtsfolgenbemessung; Folge der Nichtberücksichtigung der Aufnahme einer Strafe in das Führungszeugnis bei der Rechtsfolgenbemessung

  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 1 Satz 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 406 (Ls.)
  • StV 2006, 694
  • StV 2006, 695
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 191/06
    Eine erschöpfende Darstellung aller Strafzumessungserwägungen ist nicht erforderlich (BGHSt 24, 268).
  • OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 666/98

    Drohender Bewährungswiderruf, lückenhafte Strafzumessungserwägungen, drohender

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 191/06
    Dabei kann die Nichtberücksichtigung wichtiger Milderungsgründe einen sachlich-rechtlichen Mangel darstellen (OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 337 Rdn.34).
  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 191/06
    Gerade bei einer Person, die noch am Beginn ihres Berufsweges steht, müssen in einer Zeit, in der die Arbeitslosigkeit gerade junger Menschen ein ernstes soziales Problem darstellt, derart gravierende Folgen bei der Strafzumessung zwingend in Betracht gezogen werden (vgl. zur Berücksichtigung etwaiger beruflicher Nachteile: BGH NStZ 1981, 342; BGH NStZ 1985, 215; Stree in: Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 46 Rn. 55; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 46 Rn.8), was hier nicht erfolgt ist.
  • BGH, 23.11.1984 - 3 StR 459/84

    Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 191/06
    Gerade bei einer Person, die noch am Beginn ihres Berufsweges steht, müssen in einer Zeit, in der die Arbeitslosigkeit gerade junger Menschen ein ernstes soziales Problem darstellt, derart gravierende Folgen bei der Strafzumessung zwingend in Betracht gezogen werden (vgl. zur Berücksichtigung etwaiger beruflicher Nachteile: BGH NStZ 1981, 342; BGH NStZ 1985, 215; Stree in: Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 46 Rn. 55; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 46 Rn.8), was hier nicht erfolgt ist.
  • BGH, 28.07.1983 - 4 StR 310/83

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 191/06
    Fehlen im Urteil ausreichende Feststellungen zu derartigen wesentlichen Gesichtspunkten, führt dieser Mangel zur Aufhebung des Strafausspruchs (BGH StV 1983, 456).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2017 - 1 Ss 174/17

    Anforderung an Verfahrensrüge bei Verstoß gegen Vorschriften über

    Eine Verurteilung kann vor diesem Hintergrund gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 Bundesärzteordnung (BÄO) erhebliche Auswirkungen auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs haben und sich zudem auf Chancen eines Bewerbers am Arbeitsmarkt auswirken (vgl. auch OLG Nürnberg , Beschl. v. 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 191/06, StV 2006, 695).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2022 - 3 Rv 32 Ss 675/22

    Impfausweisfälschung, Urkundenfälschung, Strafzumessung

    Auch die Entscheidung des OLG Nürnberg (StV 2006, 694), wonach bei einem sich noch in der Berufsausbildung befindlichen Heranwachsenden eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen einer strafrechtlichen Eintragung im Führungszeugnis auf zukünftige Bewerbungen erforderlich ist, führt vorliegend zu keiner anderen Bewertung.
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