Rechtsprechung
   BGH, 27.05.2009 - 2 StR 168/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5630
BGH, 27.05.2009 - 2 StR 168/09 (https://dejure.org/2009,5630)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2009 - 2 StR 168/09 (https://dejure.org/2009,5630)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 2 StR 168/09 (https://dejure.org/2009,5630)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zusprechung eines Schmerzensgeldes über den Mindestsatz bei Fehlen eines entsprechenden Antrags

  • Judicialis

    ZPO § 308 Abs. 1; ; StPO § 404 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 308 Abs. 1; StPO § 404 Abs. 1
    Zusprechung eines Schmerzensgeldes über den Mindestsatz bei Fehlen eines entsprechenden Antrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 319
  • StV 2010, 179
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.1993 - 2 StR 251/93

    Verbot einer Partei zuzusprechen, was nicht beantragt ist im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - 2 StR 168/09
    Das Verbot des § 308 Abs. 1 ZPO, einer Partei zuzusprechen, was nicht beantragt ist, gilt auch im Adhäsionsverfahren, und ein Verstoß gegen dieses Verbot ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 2).
  • BGH, 03.05.1990 - 1 StR 154/90

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung gegenüber einem

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - 2 StR 168/09
    Zugleich kann im Revisionsverfahren die Beschränkung des Urteilsausspruchs unter Beseitigung dessen, was nicht beantragt war, erfolgen (BGH aaO; BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 2).
  • BGH, 04.04.2024 - 1 StR 46/24
    Das Verbot des § 308 Abs. 1 ZPO gilt auch im Adhäsionsverfahren und ein Verstoß gegen dieses Verbot ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juni 2020 - 1 StR 143/20 Rn. 3 und vom 27. Mai 2009 - 2 StR 168/09, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 6 Rn. 3).
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 300/21

    Adhäsionsverfahren; Ersatzanspruch Dritter bei Tötung (besonderes persönliches

    Das Verbot des § 308 Abs. 1 ZPO gilt auch im Adhäsionsverfahren und ein Verstoß gegen dieses Verbot ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 2 StR 168/09 Rn. 3).
  • BGH, 01.09.2020 - 5 StR 222/20

    Änderung der Adhäsionsentscheidung

    Soweit das Landgericht den Angeklagten verurteilt hat, den weiteren immateriellen Schaden zu ersetzen, mithin zur Erbringung einer Leistung und damit zu einem "Mehr' als beantragt (zum Verhältnis Feststellungsund Leistungsantrag: BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 122/11), fasst der Senat den Adhäsionsausspruch gemäß dem in den Urteilsgründen für begründet angesehenen Umfang und gemäß dem Feststellungsantrag neu (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2019 - 4 StR 465/18 und vom 27. Mai 2009 - 2 StR 168/09).
  • BGH, 05.07.2017 - 4 StR 31/17

    Aufhebung des Urteils (Festsetzung der Strafe durch das Revisionsgericht);

    a) Zutreffend hat der Generalbundeswalt in seiner Antragsschrift zunächst darauf hingewiesen, dass die Adhäsionsklägerin Zinsen auf das geltend gemachte Schmerzensgeld erst ab dem Zeitpunkt der - am 2. September 2016 erfolgten - Zustellung des Adhäsionsantrags begehrt und zudem lediglich die Feststellung der Ersatzpflicht des Angeklagten für künftige materielle und immaterielle Schäden beantragt hatte; über die geltend gemachten Ansprüche durfte das Landgericht nicht hinausgehen (§ 308 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 2 StR 168/09, NStZ-RR 2009, 319; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 404 Rn. 10).
  • BGH, 18.06.2020 - 1 StR 143/20

    Adhäsionsverfahren (Anwendbarkeit des Grundsatzes ne ultra petita)

    Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 2 StR 168/09, Rn. 3).
  • BGH, 30.03.2021 - 4 StR 433/20

    Adhäsionsverfahren (Bindung an die Parteianträge im strafprozessualen

    Der Adhäsionsausspruch des Landgerichts, der diesen Vorbehalt nicht enthält, verletzt daher das Verbot des § 308 Abs. 1 ZPO, einer Partei etwas zuzusprechen, das nicht beantragt ist, welches auch im Revisionsverfahren zu beachten ist (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 2 StR 168/09, NStZ-RR 2009, 319 mwN).
  • BGH, 16.04.2019 - 3 StR 59/19

    Rechtsfehlerhafte Adhäsionsentscheidung (kein Wegfall der Rechtshängigkeit bei

    aa) Dies gilt zunächst deshalb, weil das Landgericht ohnehin nur im Umfang des ursprünglich als Hilfsantrag gestellten, später jedoch als Hauptantrag weiter verfolgten Feststellungsantrags (vgl. PB S. 24) entscheiden durfte (§ 308 ZPO; vgl. BGH NStZ-RR 2009, 319).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2009 - 4 StR 568/08   

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https://dejure.org/2009,5242
BGH, 08.01.2009 - 4 StR 568/08 (https://dejure.org/2009,5242)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2009 - 4 StR 568/08 (https://dejure.org/2009,5242)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 4 StR 568/08 (https://dejure.org/2009,5242)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Anordnung zur Einholung eines Gutachtens über die Schuldfähigkeit und eine eventuelle Unterbringung als gerichtlicher Hinweis i.S.d. § 265 Abs. 1 und Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StGB § 63; ; StGB § 64; ; StGB § 66; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 265 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Anordnung zur Einholung eines Gutachtens über die Schuldfähigkeit und eine eventuelle Unterbringung als gerichtlicher Hinweis i.S.d. § 265 Abs. 1 und Abs. 2 der Strafprozessordnung ( StPO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 468
  • NStZ-RR 2009, 213
  • StV 2010, 179
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.2004 - 1 StR 166/04

    Richterliche Hinweispflicht (formenstrenge Anwendung auf die mögliche

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 568/08
    Deshalb dürfen an die Hinweispflicht des Gerichts in einem solchen Fall keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGHR aaO; BGH NStZ-RR 2004, 297 f.).
  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit der Anordnung einer Unterbringung

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 568/08
    In dem Eröffnungsbeschluss hat die Strafkammer allerdings auch die Untersuchung des Angeklagten durch einen psychiatrischen Sachverständigen angeordnet zu der Frage, "ob aus medizinischer Sicht bei ihm zur Zeit der ihm zur Last gelegten Straftaten eine Einschränkung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) vorgelegen habe und ob die Voraussetzungen für Maßregeln zur Besserung und Sicherung (§§ 63, 64, 66 StGB) gegeben sind." Zwar kann in der gerichtlichen Anordnung, ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit und einer eventuellen Unterbringung einzuholen, ein nach § 265 Abs. 1 und 2 StPO erforderlicher Hinweis liegen (vgl. BGH NStZ 1992, 249).
  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit dass für den Angekagten eine

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 568/08
    Der Hinweis muss aber, wenn er seine Funktion erfüllen soll, dem Angeklagten in einer solchen Form erteilt werden, dass dieser eindeutig sehen kann, auf welche Maßregel das Gericht zu erkennen gedenkt (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines

    Der Vielzahl der Entscheidungen lässt sich hingegen nicht entnehmen, ob die Anknüpfungstatsachen der Maßregelanordnung bereits in der Anklageschrift benannt waren und es deshalb allein auf die abweichende rechtliche Würdigung ankam (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. März 1988 - 3 StR 78/88; BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 8. Januar 1991 - 1 StR 683/90; BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 3; vom 4. Juni 2002 - 3 StR 144/02, NStZ-RR 2002, 271; vom 8. April 2003 - 5 StR 140/03; vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 350/08, NStZ 2009, 227; vom 8. Januar 2009 - 4 StR 568/08, NStZ 2009, 468; vom 28. Januar 2010 - 5 StR 552/09, NStZ-RR 2010, 215).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 311/09

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts (Sicherungsverwahrung; Hinweis auf die in

    Allerdings kann auch in der gerichtlichen Anordnung, ein Gutachten zur Frage der Unterbringung anzuordnen, ein solcher Hinweis liegen (BGH NStZ 2009, 468 (Anordnung im Eröffnungsbeschluss); NStZ 1992, 249 (zu § 63 StGB)).

    Dafür muss der die Beweisanordnung enthaltende Beschluss dem Angeklagten aber eindeutig erkennbar machen, auf welche Maßregel das Gericht zu erkennen gedenkt (BGHSt 22, 29, 30; BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; BGH NStZ 2009, 468).

    Dies lässt nicht ersehen, auf welche Maßregel das Gericht zu erkennen gedenkt (vgl. BGH NStZ 2009, 468 m.w.N.).

  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14

    Unterbliebener Hinweis auf die mögliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Schon dass sich dieses Gutachten neben den Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB auch mit denen des § 64 StGB befassen soll, lässt sich dem jedoch nicht entnehmen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 4 StR 568/08, NStZ 2009, 468).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 496/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4912
OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 496/09 (https://dejure.org/2009,4912)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.2009 - 2 Ws 496/09 (https://dejure.org/2009,4912)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - 2 Ws 496/09 (https://dejure.org/2009,4912)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit erheblicher Kopierkosten eines Pflichtverteidigers i.S.v. § 46 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Verweis eines zur Verfahrenssicherung bestellten Pflichtverteidigers zur Akteneinsicht auf vom vorhergehenden Verteidiger angefertigte Ablichtungen

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 7000; RVG § 46 Abs. 1
    Höhe der Kopierkosten eines Pflichtverteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fotokopiekosten des Pflichtverteidigers

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Notwendige Auslagen: Bei rund 16.000 kommt die Staatskasse schon mal ins Grübeln…

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 7000 VV RVG
    16.000 EUR Kopiekosten können notwendige Auslagen im Sinne des § 46 RVG sein.

Verfahrensgang

  • LG Köln - 109-10/08
  • OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 496/09

Papierfundstellen

  • StV 2010, 179
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 236/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Ein grundsätzlicher "Anspruch" auf Ausdruck der kompletten e-Akte zum Zwecke der sachgerechten Verteidigung ist daher nicht anzuerkennen (OLG Rostock 20 Ws 193/14 vom 4. August 2014 ; ebenso im Grundsatz auch OLG Köln 2 Ws 496/09 vom 11. Dezember 2009 ; vgl. ferner OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - III-2 Ws 343/14 vom 15. August 2014; a. A. OLG Celle NJW 2012, 1671).
  • OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17

    Dokumentenpauschale für elektronische Akte - Notwendigkeit des Ausdrucks einer

    Hiermit übereinstimmend neigt das OLG Köln dazu, dass dem Verteidiger, wenn ihm die Papierakte und gleichzeitig die vollständige digitalisierte Akte zur Verfügung gestellt werden, kein Wahlrecht zusteht, dass er auslagenpflichtige Kopien aus der Papierakte fertigen darf, wenn der Akteninhalt vollständig und verlässlich in digitalisierter Form zu einem Zeitpunkt vorlag, zu dem sich der Pflichtverteidiger noch in den Verfahrensstoff einarbeiten konnte (StraFo 2010, 131).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 247/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Ein grundsätzlicher "Anspruch" auf Ausdruck der kompletten e-Akte zum Zwecke der sachgerechten Verteidigung ist daher nicht anzuerkennen (OLG Rostock 20 Ws 193/14 vom 4. August 2014 ; ebenso im Grundsatz auch OLG Köln 2 Ws 496/09 vom 11. Dezember 2009 ; vgl. ferner OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - III-2 Ws 343/14 vom 15. August 2014; a. A. OLG Celle NJW 2012, 1671).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 261/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Ein grundsätzlicher "Anspruch" auf Ausdruck der kompletten e-Akte zum Zwecke der sachgerechten Verteidigung ist daher nicht anzuerkennen (OLG Rostock 20 Ws 193/14 vom 4. August 2014 ; ebenso im Grundsatz auch OLG Köln 2 Ws 496/09 vom 11. Dezember 2009 ; vgl. ferner OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - III-2 Ws 343/14 vom 15. August 2014; a. A. OLG Celle NJW 2012, 1671).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2018 - 2 Ws 1/18

    Festsetzung der Vergütung bzgl. Dokumentenpauschale

    Der Senat folgt hier in Übereinstimmung mit den Entscheidungen der Oberlandesgerichte München, Beschluss vom 03.11.2014, RVG Report 2015, 106; OLG Köln, StraFo 2010, 131, OLG Celle RVG Report 2016, 417, dass zur Erfüllung des erhöhten Darlegungs- und Begründungsaufwands jedenfalls Gründe, die wie vorliegend im Ergebnis nur der Bequemlichkeit dienen, nicht ausreichend sind.
  • OLG Rostock, 04.08.2014 - 20 Ws 193/14

    Auslagenvorschuss für Pflichtverteidiger: Erforderlichkeit des Ausdrucks

    Darin führt die Bezirksrevisorin im Wesentlichen unter Wiederholung ihrer Stellungnahme vom 11.11.2013 sowie unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Köln vom 11.12.2009 - 2 Ws 496/09 - (juris) sinngemäß ergänzend aus, es sei nicht erkennbar, wieso einem Verteidiger nicht zumutbar sei, ihm in digitaler Form überlassene Akten am Bildschirm zu lesen und zu bearbeiten.
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 307/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Ein grundsätzlicher "Anspruch" auf Ausdruck der kompletten e-Akte zum Zwecke der sachgerechten Verteidigung ist daher nicht anzuerkennen (OLG Rostock 20 Ws 193/14 vom 4. August 2014 ; ebenso im Grundsatz auch OLG Köln 2 Ws 496/09 vom 11. Dezember 2009 ; vgl. ferner OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - III-2 Ws 343/14 vom 15. August 2014; a. A. OLG Celle NJW 2012, 1671).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 246/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Ein grundsätzlicher "Anspruch" auf Ausdruck der kompletten e-Akte zum Zwecke der sachgerechten Verteidigung ist daher nicht anzuerkennen (OLG Rostock 20 Ws 193/14 vom 4. August 2014 ; ebenso im Grundsatz auch OLG Köln 2 Ws 496/09 vom 11. Dezember 2009 ; vgl. ferner OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - III-2 Ws 343/14 vom 15. August 2014; a. A. OLG Celle NJW 2012, 1671).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 12.09.2019 - 3 BGs 293/19

    Erinnerung gegen Festsetzung nach § 55 RVG (Ersatz von Auslagen für Kopien und

    b) Wenn der Akteninhalt vollständig und verlässlich in digitalisierter Form zu einem Zeitpunkt vorliegt, zu dem sich der Pflichtverteidiger noch in den Verfahrensstoff einarbeiten kann, kann dieser regelmäßig auf diese Form der Information über den Akteninhalt verwiesen werden; die Fertigung eines Gesamtaktenausdrucks erweist sich in diesen Fällen als grundsätzlich nicht erforderlich (OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 2 Ws 496/09, BeckRS 2010, 00436; OLG Rostock, Beschluss vom 4. August 2014 - 20 Ws 193/14, BeckRS 2014, 16351; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. August 2014 - III-2 Ws 344/14, BeckRS 2015, 996; OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 Ws 233/15, BeckRS 2015, 18288).
  • OLG Braunschweig, 25.08.2015 - 1 Ws 233/15

    Fehlende Erforderlichkeit des Ausdrucks einer vollständigen elektronischen Akte

    Nach der wohl vorherrschenden Meinung ist der Ausdruck einer vollständigen elektronischen Akte grundsätzlich nicht erforderlich, weil der Rechtsanwalt durch die Nutzung entsprechender Hard- und Software jederzeit auf die Akten Zugriff nehmen kann und ihm dies auch im Hinblick darauf, dass die Arbeit am Computerbildschirm inzwischen zum Berufsalltag gehört, zumutbar ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2009, Az.: 2 Ws 496/09 - juris Rn. 5; OLG Rostock, a. a. O., Rn. 16 - 23; OLG München, Beschluss vom 3. November 2014, Az.: 4c Ws 18/14 - juris Rn. 42 - 44; LG Osnabrück, Beschluss vom 5. Dezember 2014, Az.: 2 KLs 1/14 - juris Rn. 5).
  • LG Göttingen, 03.03.2020 - 6 Ks 11/18

    Mittagspause, Berücksichtigung Hauptverhandlungsdauer

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2014 - 2 Ws 344/14

    Erstattung der Kosten des vollständigen Ausdrucks einer elektronischen Akte durch

  • OLG Frankfurt, 29.03.2012 - 2 Ws 49/12

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopien von sog. TKÜ-Bänden; Erstattung von

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2022 - L 8 AS 140/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerden gegen Nichtzulassung der Berufung -

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18149
OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08 (https://dejure.org/2008,18149)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.05.2008 - 4 Ws 143/08 (https://dejure.org/2008,18149)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 4 Ws 143/08 (https://dejure.org/2008,18149)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Sicherungsverwahrung; Formelle Voraussetzungen der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung; Beschwerde eines Untergebrachten gegen den gerichtlichen Unterbringungsbefehl

  • Judicialis

    StGB § 68b; ; StPO § 275a

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 76 Js 5/98
  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08

Papierfundstellen

  • StV 2010, 179
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08
    Eine solche neue Bewertung alter, bereits bekannter Verhaltensweisen des Gefangenen lassen sich jedoch nicht als neue Tatsachen qualifizieren (vgl. BGHSt 50, 180, 187; BGHSt 50, 275, 278; BGH, NJW 2006, 1442, 144; BGH, NStZ 2006, 155, 156; BGH HRS 2006 Nr. 268).

    Bezüglich des Absatzes 1 ist dies unbestritten und folgt schon aus dem Wortlaut der Norm, da gemäß § 66 b Abs. 1 S. 1 StGB auch die "übrigen Voraussetzungen des § 66 StGB" erfüllt sein müssen (vgl. BGH, NJW 2005, 2022; BGH, NJW 2006, 1442, 1445).

  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08
    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seiner Kammerentscheidung vom 23.08.2006 (vgl. NJW 2006, 3483) eine andere Ansicht im Rahmen eines obiter dictums geäußert hat, ist diese unzutreffend (vgl. die Kritik hieran bei Fischer, StGB, 55. Aufl., § 66 b Rn. 35).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08
    Bezüglich des Absatzes 1 ist dies unbestritten und folgt schon aus dem Wortlaut der Norm, da gemäß § 66 b Abs. 1 S. 1 StGB auch die "übrigen Voraussetzungen des § 66 StGB" erfüllt sein müssen (vgl. BGH, NJW 2005, 2022; BGH, NJW 2006, 1442, 1445).
  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08
    Aus der Funktion des Antrages und der Ausgestaltung der verfahrensrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Aspekten ergibt sich jedoch, dass dieser eine Begründung enthalten muss (BGH, NJW 2006, 531, 533; OLG Rostock, NStZ-RR 2005, 105; Uhlenbruch in MünchKomm-StGB, § 66 b Rdnrn. 65 f., 72, 146).
  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08
    Eine solche neue Bewertung alter, bereits bekannter Verhaltensweisen des Gefangenen lassen sich jedoch nicht als neue Tatsachen qualifizieren (vgl. BGHSt 50, 180, 187; BGHSt 50, 275, 278; BGH, NJW 2006, 1442, 144; BGH, NStZ 2006, 155, 156; BGH HRS 2006 Nr. 268).
  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08
    Eine solche neue Bewertung alter, bereits bekannter Verhaltensweisen des Gefangenen lassen sich jedoch nicht als neue Tatsachen qualifizieren (vgl. BGHSt 50, 180, 187; BGHSt 50, 275, 278; BGH, NJW 2006, 1442, 144; BGH, NStZ 2006, 155, 156; BGH HRS 2006 Nr. 268).
  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt dies auch für die Anordnung gemäß § 66 b Abs. 2 StGB (vgl. BGH NJW 2006, a.a.O.; BGH NJW 2007, 1074, 1076).
  • OLG Rostock, 18.01.2005 - I Ws 560/04

    Begriff der neuen Tatsache bei nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08
    Aus der Funktion des Antrages und der Ausgestaltung der verfahrensrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Aspekten ergibt sich jedoch, dass dieser eine Begründung enthalten muss (BGH, NJW 2006, 531, 533; OLG Rostock, NStZ-RR 2005, 105; Uhlenbruch in MünchKomm-StGB, § 66 b Rdnrn. 65 f., 72, 146).
  • Drs-Bund, 26.11.2003 - BT-Drs 15/2087
    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08
    Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die Durchführung einer erneuten Hauptverhandlung angeordnet, um sicherzustellen, dass dem Verurteilten bei der Entscheidung die gleichen verfahrensrechtlichen Rechte zukommen, wie wenn das Gericht die Sicherungsverwahrung gleich im ersten Urteil angeordnet hätte (BT-Dr. 15/2087, S. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.01.2010 - 3 Ws 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25182
OLG Karlsruhe, 14.01.2010 - 3 Ws 13/10 (https://dejure.org/2010,25182)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.01.2010 - 3 Ws 13/10 (https://dejure.org/2010,25182)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 3 Ws 13/10 (https://dejure.org/2010,25182)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufhebung der Beiordnung eines Verteidigers: Vor der Beiordnung eingegangene Verteidigungsanzeige eines Wahlverteidigers

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei vorangegangener Mandatsanzeige durch einen Wahlverteidiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 141 Abs. 1; StPO § 142 Abs. 1
    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei vorangegangener Mandatsanzeige durch einen Wahlverteidiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 179
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