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   OLG Dresden, 13.09.2001 - U 1693/01 Kart   

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https://dejure.org/2001,4578
OLG Dresden, 13.09.2001 - U 1693/01 Kart (https://dejure.org/2001,4578)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.09.2001 - U 1693/01 Kart (https://dejure.org/2001,4578)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. September 2001 - U 1693/01 Kart (https://dejure.org/2001,4578)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbändevereinbarung; Netzbetreiber; Elektrische Energie; Netzzugang; Durchleitung

  • Judicialis

    EnWG § 3; ; EnWG § ... 6; ; EnWG § 3 Abs. 2; ; EnWG § 6 Abs. 1; ; EnWG § 6 Abs. 1 S. 1; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 4; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 139; ; ZPO § 938 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Energiewirtschaft - Nutzung des Stromnetzes - Verbändevereinbarung - Durchleitungsantrag - Diskriminierungsverbot - Versorgung der Endkunden über Beistellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 85
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00

    Rechtsnatur und Umfang des Anspruchs auf Netzzugang

    Auszug aus OLG Dresden, 13.09.2001 - U 1693/01
    Vor dem Hintergrund des Senatsurteils vom 08.02.2001 (Az.: 2987/00 Kart, RdE 2001, 144ff.) aber durfte die Klägerin von einer hinreichend bestimmten Antragsstellung ausgehen, dies umso mehr als auch die Beklagte erstinstanzlich eine fehlende Bestimmtheit des Klageantrages nicht gerügt hat.

    Dies gilt gerade auch in Bezug auf die Umsetzung der Verbändevereinbarung II. Der gesetzliche Durchleitungsanspruch besteht zwar losgelöst von den Verbändevereinbarungen (Senatsurteil v. 08.02.2001 - U 2978/00 Kart = RdE 2001, 144ff., 146).

    Der Anspruch auf Netzzugang ist zwar nach der ganz überwiegenden Ansicht nicht von dem Abschluss eines Durchleitungsvertrages abhängig (vgl. Senatsurteil vom 08.02.2001 - U 2978/00 Kart., RdE 2001, 144ff., 145f. m. w. Nw.).

    bb) Darüberhinaus geht er auch darauf, den Durchleitungspetenten die benötigten Abrechnungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen (Senatsurteil v. 08.02.2001 - U 2978/00 Kart, RdE 2001, 144ff., 146; Büdenbender, RdE 2001, 149ff., 151) sowie auf die Vornahme von Maßnahmen, die die Einspeisung der benötigten elektrischen Energie in das Netz des Betreibers erst ermöglichen.

  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 263/91

    Anforderungen an die Begründung .... Berufung gegen ein Urteil des Kreisgerichts

    Auszug aus OLG Dresden, 13.09.2001 - U 1693/01
    Abgesehen davon, dass mangels entgegenstehender Anhaltspunkte ohnehin davon ausgegangen werden kann, dass der Berufungskläger seinen Antrag erster Instanz weiterverfolgt (BGH, FamRZ 1993, 1192), ist gerade aus dem letzten Absatz der Berufungsbegründung mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass die Klägerin die Umsetzung der Verbändevereinbarung II ohne das von der Beklagten aufgestellte Erfordernis des Abschlusses eines Netznutzungsvertrages mit dem Kunden begehrt.
  • LG Potsdam, 04.07.2001 - 2 O 362/00
    Auszug aus OLG Dresden, 13.09.2001 - U 1693/01
    Dies ist in Bezug auf das von der Beklagten postulierte Erfordernis des Abschlusses eines Netznutzungsvertrages zwischen ihr und den Kunden der Klägerin jedoch nicht der Fall (im Ergebnis ebenso LG Kiel, Urt. v. 31.01.2001 - 14 O Kart. 135/00, UA 5ff.; LG Dortmund, Urt. v. 07.06.2001 - 13 O 66/01 Kart., UA 12ff.; LG Potsdam, Urt. v. 04.07.2001 - 2 O 362/00, UA 7ff.).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - 2 U 4/06

    Bereicherungsanspruch wegen Zahlung nicht geschuldeter Konzessionsabgaben an den

    Dabei kann offen bleiben, ob zwischen den Parteien durch die tatsächliche Handhabung - trotz der Ablehnung des Vertragsangebots der Beklagten vom 05. März 2002 und trotz des Fehlens eines anderen förmlichen Vertrages - schlüssig ein Vertrag zustande gekommen oder ob die Durchführung der Durchleitung unmittelbar auf der Grundlage des § 6 EnWG (a.F.) erfolgt ist (vgl. OLG Dresden GRUR-RR 2001, 190; GRUR-RR 2002, 85; s. auch BGH NJW 2003, 3274).
  • LG Braunschweig, 12.08.2016 - 21 O 1578/16

    Begründetheit des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich

    (OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.12.2006, VI U (KART) 39/06 zitiert nach Juris; OLG München GRUR-RR 2003, 56; OLG Dresden GRUR-RR 2002, 85).
  • OLG München, 11.04.2002 - U (K) 2142/02

    Anspruch gegen Netzbetreiber auf Durchleitung von Strom seitens des

    Der vorliegende Fall liegt außerdem anders als der dem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 13.09.2001 - U 1693/01 Kart = GRURR 2002, 85, 88 zugrunde liegende.
  • LG Mainz, 26.08.2004 - 12 HKO 126/03

    § 6 Abs. 1 Satz 1 EnWG gibt dem Energielieferer und Energieversorger gegenüber

    Für den Fall, dass lediglich ein Anspruch auf Abschluss von Netznutzungsverträgen/Rahmenverträgen angenommen wird, könnte infolge langwieriger Vertragsverhandlungen gerade die Öffnung der Energieversorgungsmärkte und die Herstellung eines funktionierenden Wettbewerbes auf lange Sicht verschoben oder gar verhindert werden (vergl. hierzu auch OLG Dresden a.a.O. sowie Urteil vom 13.9.2001, U 1693/01 Kartell/GRUR-RR 2002, 85 bis 88; vergl. auch Theobald-Danner, Kommentar zum Energiewirtschaftsgesetz, Ergänzungslieferung 43, Juli 2003, B 1 § 6, Randnr. 25).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09

    Zum Bestehen eines Anspruchs auf Registrierung einer Domain

    Der Antragsteller muss im Einzelnen darlegen, dass er so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und sonst so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, dass ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist, wobei eine "existentielle Notlage" nicht zu verlangen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.12.2006 VI U (Kart) 39 /06 bei juris; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 176; OLG München GRUR-RR 2003, 56; OLG Dresden, GRUR-RR 2002, 85, OLG Köln VersR 2001, 1284; Kessel / Koch, BB 2009, 1032 ff).
  • LG Nürnberg-Fürth, 02.05.2003 - 4 HKO 1691/02
    Ist jedoch - wie vorliegend - eine weitgehende Einigung der Parteien über die Einzelheiten eines Durchleitungsvertrages erfolgt, verdichtet sich der Anspruch des Durchleitungspetenten auf den Abschluss des konkreten - zwischen den Parteien ausgehandelten - Vertrages (Dresden RdE 2002, 49, 50).
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