Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.09.1981 - 19 U 42/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,975
OLG Hamm, 16.09.1981 - 19 U 42/81 (https://dejure.org/1981,975)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.09.1981 - 19 U 42/81 (https://dejure.org/1981,975)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. September 1981 - 19 U 42/81 (https://dejure.org/1981,975)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 187
  • MDR 1982, 321
  • VersR 1982, 351
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1981 - 19 U 42/81
    Unabhängig davon, wie diese Bestimmungen rechtlich zu qualifizieren sind (Garantievertrag, unselbständige Garantie, Gewährleistungszusage), ist auf Grund dieser AGB-Klauseln zu vermuten, daß die Mängel zumindest "im Keime" zur Zeit des Gefahrüberganges vorhanden waren, so daß insoweit die Darlegungs- und Beweislast für ein späteres Entstehen der festgestellten Fehler nun die Beklagte trifft (Reinking/Eggert a.a.O. Randnummer 228, 229 mit weiteren Nachweisen; BGH BB 1961, 228 und NJW 1979, 645).
  • BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77

    Auslegung einer Garantieerklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1981 - 19 U 42/81
    Unabhängig davon, wie diese Bestimmungen rechtlich zu qualifizieren sind (Garantievertrag, unselbständige Garantie, Gewährleistungszusage), ist auf Grund dieser AGB-Klauseln zu vermuten, daß die Mängel zumindest "im Keime" zur Zeit des Gefahrüberganges vorhanden waren, so daß insoweit die Darlegungs- und Beweislast für ein späteres Entstehen der festgestellten Fehler nun die Beklagte trifft (Reinking/Eggert a.a.O. Randnummer 228, 229 mit weiteren Nachweisen; BGH BB 1961, 228 und NJW 1979, 645).
  • OLG Hamburg, 14.10.1980 - 7 U 81/80

    Wandlung eines Kaufvertrages über einen fabrikneuen Sportwagen; Nichterreichen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1981 - 19 U 42/81
    Diese von dem Sachverständigen festgestellten Mängel rechtfertigen bei einem Neuwagen sicherlich nicht jeder für sich, aber jedenfalls in ihrer Gesamtheit die Wandelung (vgl. zur Vielzahl von kleineren Mängeln als Grundlage einer Wandelung auch OLG Hamburg VersR 1981, 138).
  • OLG Hamm, 20.03.1980 - 27 U 201/79
    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1981 - 19 U 42/81
    In Anwendung der neueren Rechtsprechung des Senats zur Höhe der Nutzungsentschädigung (vgl. auch OLG Hamm DAR 1980, 285) beläuft sich die gemäß § 287 ZPO zu bemessende pauschale Nutzungsvergütung bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw bei einem Kaufpreis von mehr als 12.000,- DM in der Regel auf ein Hunderttausendstel des auf volle tausend DM abgerundeten Kaufpreises pro gefahrenen Kilometer.
  • OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01

    Positive Vertragsverletzung eines Kfz-Mietvertrages wegen unterlassener

    Für die Rechtsfolgen aus der Obliegenheitsverletzung sind die Grundsätze zu berücksichtigen, die in der Kaskoversicherung bei nachträglicher Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers gelten (vgl. BGH NJW 1982, 187 f., 168; OLG Stuttgart VersR 1988, 97 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.06.1982 - VIII ZR 259/81

    Formularmäßige Einschränkung der Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel;

    Der Senat hält an dieser Auffassung fest, die auch in der Literatur überwiegend vertreten wird (Koch/Stübing, AGBG (1977), § 11 Nr. 10 Rdn. 38; Kötz in MünchKomm, AGBG, § 11 Rdn. 90; Palandt/Heinrichs, 41. Aufl., AGBG § 11 Anm. 10 b; Staudinger/Schlosser, AGBG, § 11 Nr. 10 Rdn. 52; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 3. Aufl. § 11 Nr. 10 Rdn. 34; OLG Hamm, NJW 1982, 187 [OLG Hamm 16.09.1981 - 19 U 42/81]; OLG Koblenz, ZIP 1981, 509, 511 f; a.A. - soweit ersichtlich - nur OLG Saarbrücken, BB 1979, 1064 f und OLG Frankfurt, BB 1980, 1550 in dem oben zitierten Senatsurteil vom 7. Oktober 1981 zugrundeliegenden Berufungsurteil vom 12. Juni 1980).
  • OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 66/97

    Ausschluß der Wandelung im Bauträgervertrag zulässig?

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.06.1981 - 17 U 139/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3559
OLG Frankfurt, 24.06.1981 - 17 U 139/79 (https://dejure.org/1981,3559)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.06.1981 - 17 U 139/79 (https://dejure.org/1981,3559)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juni 1981 - 17 U 139/79 (https://dejure.org/1981,3559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen Auflösung der Handelsvertretung o. Agentur, Dispositionsfreiheit des U, Misswirtschaft

Papierfundstellen

  • ZIP 1981, 1104
  • MDR 1981, 1016
  • VersR 1982, 351
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Rechtsprechung
   LG Ravensburg, 27.02.1981 - 2 O 292/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,24866
LG Ravensburg, 27.02.1981 - 2 O 292/80 (https://dejure.org/1981,24866)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 27.02.1981 - 2 O 292/80 (https://dejure.org/1981,24866)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 27. Februar 1981 - 2 O 292/80 (https://dejure.org/1981,24866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 351
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 29.07.1981 - 1 U 46/81
    Die Berufung der Beklagten gegen das angefochtene Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 27.02.1981 (2 O 292/80) wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 27. Februar 1981 (2 O 292/80) antragsgemäß festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, bis auf weiteres den übergangsfähigen Unterhaltsschaden der Hinterbliebenen unter Berücksichtigung einer Haftungsquote von 80% entsprechend den Berechnungsmodalitäten der Klägerin zu erstatten.

    Hinweis LG Ravensburg, Urteil vom 27. Februar 1981 (2 O 292/80) Rechtsgrundlage für den gegen die Beklagten gerichteten Anspruch sind die Bestimmungen der Art. 34 GG, §§ 844 ff, 839, 1360, 1360a BGB, §§ 7 ff AVG, § 1542 RVO.

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.07.1981 - 1 U 46/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,24434
OLG Stuttgart, 29.07.1981 - 1 U 46/81 (https://dejure.org/1981,24434)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.07.1981 - 1 U 46/81 (https://dejure.org/1981,24434)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juli 1981 - 1 U 46/81 (https://dejure.org/1981,24434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 351
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Ravensburg, 27.02.1981 - 2 O 292/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1981 - 1 U 46/81
    Die Berufung der Beklagten gegen das angefochtene Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 27.02.1981 (2 O 292/80) wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 27. Februar 1981 (2 O 292/80) antragsgemäß festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, bis auf weiteres den übergangsfähigen Unterhaltsschaden der Hinterbliebenen unter Berücksichtigung einer Haftungsquote von 80% entsprechend den Berechnungsmodalitäten der Klägerin zu erstatten.

    Hinweis LG Ravensburg, Urteil vom 27. Februar 1981 (2 O 292/80) Rechtsgrundlage für den gegen die Beklagten gerichteten Anspruch sind die Bestimmungen der Art. 34 GG, §§ 844 ff, 839, 1360, 1360a BGB, §§ 7 ff AVG, § 1542 RVO.

  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 79/75

    Leistungen eines Trägers der französischen gesetzlichen Unfallversicherung als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1981 - 1 U 46/81
    Auch die von der Klägerin gewährte Rente ist keine anderweitige Ersatzmöglichkeit iSd § 839 Abs. 1 S. 2 BGB; insoweit wird auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. November 1977 (BGHZ 70, 7 = NJW 1978, 495) verwiesen, wonach die Leistungen der französischen gesetzlichen Unfallversicherung keine andere Ersatzmöglichkeit in dem vorgenannten Sinne ist.
  • BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53

    Schadensminderungspflicht der Witwe des Verunglückten bei Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1981 - 1 U 46/81
    Trifft den Getöteten eine Mitverantwortung für das Schadenereignis, das sich die Witwe zurechnen lassen muß (§ 846 BGB), dann steht ihr nach gefestigter Rechtsprechung hinsichtlich ihres Eigenverdienstes ein Quotenvorrecht in dem Sinn zu, daß dieser in erster Linie auf den von dem Schädiger nicht zu ersetzenden Teil ihres Schadens zu verrechnen ist; nur der diesen Schadenteil übersteigende Eigenverdienst ist auf den (um die Mitverantwortungsquote des Getöteten geminderten) Schadenersatzanspruch der Witwe anzurechnen (vgl. BGHZ 16, 265, 275; BGH VersR 1967, 259; 1976, 877; OLG Nürnberg VersR 1978, 774; das Schrifttum ist, soweit es diese Frage behandelt, der Rechtsprechung weitgehend gefolgt - vgl. BGB-RGRK, 11. Aufl. § 844 Anm. 14; Schäfer, aaO § 844 Rdn. 111; Lange, Schadenersatz S. 366; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 12. Aufl. Rdn. 1139; Wussow/Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden 3. Aufl. Rdn. 224; Müller, Straßenverkehrsrecht 22. Aufl. § 10 StVG Rdn. 55; Becker, Kraftverkehrs-Haftpflichtschäden 13. Aufl. S. 210).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 240/74

    Schadensminderungspflicht einer arbeitsfähigen, kinderlosen Witwe eines getöteten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1981 - 1 U 46/81
    Trifft den Getöteten eine Mitverantwortung für das Schadenereignis, das sich die Witwe zurechnen lassen muß (§ 846 BGB), dann steht ihr nach gefestigter Rechtsprechung hinsichtlich ihres Eigenverdienstes ein Quotenvorrecht in dem Sinn zu, daß dieser in erster Linie auf den von dem Schädiger nicht zu ersetzenden Teil ihres Schadens zu verrechnen ist; nur der diesen Schadenteil übersteigende Eigenverdienst ist auf den (um die Mitverantwortungsquote des Getöteten geminderten) Schadenersatzanspruch der Witwe anzurechnen (vgl. BGHZ 16, 265, 275; BGH VersR 1967, 259; 1976, 877; OLG Nürnberg VersR 1978, 774; das Schrifttum ist, soweit es diese Frage behandelt, der Rechtsprechung weitgehend gefolgt - vgl. BGB-RGRK, 11. Aufl. § 844 Anm. 14; Schäfer, aaO § 844 Rdn. 111; Lange, Schadenersatz S. 366; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 12. Aufl. Rdn. 1139; Wussow/Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden 3. Aufl. Rdn. 224; Müller, Straßenverkehrsrecht 22. Aufl. § 10 StVG Rdn. 55; Becker, Kraftverkehrs-Haftpflichtschäden 13. Aufl. S. 210).
  • BGH, 13.12.1966 - VI ZR 75/65

    Klage auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Fortführung eines Betriebs -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1981 - 1 U 46/81
    Trifft den Getöteten eine Mitverantwortung für das Schadenereignis, das sich die Witwe zurechnen lassen muß (§ 846 BGB), dann steht ihr nach gefestigter Rechtsprechung hinsichtlich ihres Eigenverdienstes ein Quotenvorrecht in dem Sinn zu, daß dieser in erster Linie auf den von dem Schädiger nicht zu ersetzenden Teil ihres Schadens zu verrechnen ist; nur der diesen Schadenteil übersteigende Eigenverdienst ist auf den (um die Mitverantwortungsquote des Getöteten geminderten) Schadenersatzanspruch der Witwe anzurechnen (vgl. BGHZ 16, 265, 275; BGH VersR 1967, 259; 1976, 877; OLG Nürnberg VersR 1978, 774; das Schrifttum ist, soweit es diese Frage behandelt, der Rechtsprechung weitgehend gefolgt - vgl. BGB-RGRK, 11. Aufl. § 844 Anm. 14; Schäfer, aaO § 844 Rdn. 111; Lange, Schadenersatz S. 366; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 12. Aufl. Rdn. 1139; Wussow/Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden 3. Aufl. Rdn. 224; Müller, Straßenverkehrsrecht 22. Aufl. § 10 StVG Rdn. 55; Becker, Kraftverkehrs-Haftpflichtschäden 13. Aufl. S. 210).
  • BGH, 15.12.1966 - VII ZR 151/64

    Untersuchung der Baugrunds: Aufgabe des Architekten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1981 - 1 U 46/81
    Ihre eigenen Einkünfte kann die Witwe zunächst auf den nicht gedeckten Teil ihres Schadens verrechnen (vgl. BGH VersR 1967, 260).
  • BGH, 20.02.1968 - VI ZR 76/66

    Geltendmachung eines Unterhaltsschadens - Ermittlung der Höhe eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1981 - 1 U 46/81
    Von dem Einkommen kann die Beklagte nicht die Aufwendungen für Vermögensbildung absetzen (vgl. BGH VersR 1968, 770 ff).
  • OLG Celle, 14.10.1963 - 5 U 101/62
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1981 - 1 U 46/81
    Von dem danach sich ergebenden Betrag ist der Eigenverdienst der Witwe abzuziehen (vgl. OLG Celle VersR 1964, 345; OLG Köln VersR 1969, 526; Schäfer in Staudinger, BGB 10./11. Aufl. § 844 Rdn. 82).
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