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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.09.1987 - 20 U 56/87   

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OLG Hamm, 11.09.1987 - 20 U 56/87 (https://dejure.org/1987,13859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.09.1987 - 20 U 56/87 (https://dejure.org/1987,13859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. September 1987 - 20 U 56/87 (https://dejure.org/1987,13859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Änderung der Satzung einer kirchlichen Zusatzversorgungskasse; Eröffnung des Zivilrechtsweges; Privatrechtliche Ausgestaltung der Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes; Sachliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3; GG Art. 14; BGB § 242; GVG § 13; VAG § 41 Abs. 3

  • mansui.eu PDF

    BGB § 242; GG Art. 3, Art. 14; GVG § 13; VAG § 41
    Versorgungsausgleich; Streitigkeit wegen Versorgung aus kirchlicher Zusatzversorgungskasse; Inhaltskontrolle der Satzung; Wirksamkeit der Änderung der Satzung einer kirchlichen Zusatzversorgungskasse; Eröffnung des Zivilrechtsweges; privatrechtliche Ausgestaltung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 1202 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83

    Gültigkeit von Ruhensvorschriften der VBLS

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.1987 - 20 U 56/87
    Diese hat, da die Beklagte eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, auch unter dem Gesichtspunkt des Grundgesetzes zu erfolgen (BGH VersR 1986, 142, 143; 1986, 259, 260); dabei ist insbesondere zu prüfen, ob Verstöße gegen § 242 BGB und das Gleichheitsgebot des Art. 3 GG in Betracht kommen.

    Im Vordergrund steht hier das Ziel der Zusatzversorgung, die Versorgungsbezüge der versicherten Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes an die der Beamten anzugleichen (BGH VersR 1985, 235, 236; 1986, 259, 260).

    Diese Entscheidung haben die Gerichte grundsätzlich hinzunehmen (BGH VersR 1986, 259, 260).

  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 154/83

    Anrechnung der gesetzlichen Altersrente auf eine Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.1987 - 20 U 56/87
    Die Rechte und Pflichten der versicherten Arbeitnehmer und ihrer Hinterbliebenen ergeben sich aus einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag; dies ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (BGH VersR 1973, 765 für die Bundesbahnversicherungsanstalt; BGHZ 48, 35 ff = NJW 1967, 2057; BGH VersR 1971, 1116 f; BVerwGE 6, 200 ff für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; BSGE 21, 5, und BGH VersR 1986, 142 f für die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost; BVerwG DVBl 1960, 17 für die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden des Landes Hessen; Senat VersR 1987, 145 für die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe).

    Ferner haben die Vertragspartner einen ausdrücklichen Änderungsvorbehalt vereinbart (§ 2 Abs. 3 Satzung); daraus und insbesondere aus der Zielsetzung der Zusatzversorgung, den Angestellten und Arbeitern des öffentlichen und kirchlichen Dienstes eine beamtenähnliche Gesamtversorgung, aber auch nicht mehr zu gewährleisten (vgl. BGH VersR 1986, 142, 143), ergibt sich nach Ansicht des Senats eindeutig, daß die Vertragspartner berechtigt waren, für die Anwartschaft der Versicherten nachteilige Änderungen ohne deren Zustimmung zu treffen.

    Diese hat, da die Beklagte eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, auch unter dem Gesichtspunkt des Grundgesetzes zu erfolgen (BGH VersR 1986, 142, 143; 1986, 259, 260); dabei ist insbesondere zu prüfen, ob Verstöße gegen § 242 BGB und das Gleichheitsgebot des Art. 3 GG in Betracht kommen.

  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.1987 - 20 U 56/87
    Die Rechte und Pflichten der versicherten Arbeitnehmer und ihrer Hinterbliebenen ergeben sich aus einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag; dies ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (BGH VersR 1973, 765 für die Bundesbahnversicherungsanstalt; BGHZ 48, 35 ff = NJW 1967, 2057; BGH VersR 1971, 1116 f; BVerwGE 6, 200 ff für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; BSGE 21, 5, und BGH VersR 1986, 142 f für die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost; BVerwG DVBl 1960, 17 für die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden des Landes Hessen; Senat VersR 1987, 145 für die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe).

    Bei der Satzung der Beklagten handelt es sich um allgemeine Versicherungsbedingungen (vgl. BGHZ 48, 35, 39; BGH VersR 1971, 1116; Senat VersR 1987, 145, 146; Hautmann, Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und ihre Rechtsverhältnisse [1984] S. 169 ff); sie gilt in dem Verhältnis zu der Klägerin nur aufgrund Einbeziehung in den Versicherungsvertrag.

  • BGH, 22.09.1971 - IV ZR 15/70

    Zusatzrente - Satzungsänderung - Abfindungssumme - Beendigung - Änderung der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.1987 - 20 U 56/87
    Die Rechte und Pflichten der versicherten Arbeitnehmer und ihrer Hinterbliebenen ergeben sich aus einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag; dies ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (BGH VersR 1973, 765 für die Bundesbahnversicherungsanstalt; BGHZ 48, 35 ff = NJW 1967, 2057; BGH VersR 1971, 1116 f; BVerwGE 6, 200 ff für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; BSGE 21, 5, und BGH VersR 1986, 142 f für die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost; BVerwG DVBl 1960, 17 für die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden des Landes Hessen; Senat VersR 1987, 145 für die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe).

    Bei der Satzung der Beklagten handelt es sich um allgemeine Versicherungsbedingungen (vgl. BGHZ 48, 35, 39; BGH VersR 1971, 1116; Senat VersR 1987, 145, 146; Hautmann, Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und ihre Rechtsverhältnisse [1984] S. 169 ff); sie gilt in dem Verhältnis zu der Klägerin nur aufgrund Einbeziehung in den Versicherungsvertrag.

  • BGH, 23.02.1977 - IV ZR 75/76

    Änderungsvorbehalt - AGB - Versorgungsanstalt - Tarifvertragspartei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.1987 - 20 U 56/87
    Der Bundesgerichtshof hat dies für den Fall, daß nicht der Arbeitgeber, sondern der einzelne Arbeitnehmer Versicherungsnehmer der Zusatzversicherung ist, zwar für erforderlich gehalten (BGH VersR 1972, 827, 828; 1977, 446; offen gelassen in BGH VersR 1985, 958, 959).

    § 41 Abs. 3 VAG, den der Bundesgerichtshof in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 23. Februar 1977 (VersR 1977, 446) herangezogen hat, paßt deshalb nach Ansicht des Senats nicht, zumal die Zusatzversorgung der bei der Beklagten Versicherten nicht durch eigene Beiträge, sondern ausschließlich durch eine Umlage der beteiligten Arbeitgeber finanziert wird.

  • OLG Hamm, 11.07.1986 - 20 W 15/86

    Minderung eines Rentensanspruchs bei Weiterarbeit trotz Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.1987 - 20 U 56/87
    Die Rechte und Pflichten der versicherten Arbeitnehmer und ihrer Hinterbliebenen ergeben sich aus einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag; dies ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (BGH VersR 1973, 765 für die Bundesbahnversicherungsanstalt; BGHZ 48, 35 ff = NJW 1967, 2057; BGH VersR 1971, 1116 f; BVerwGE 6, 200 ff für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; BSGE 21, 5, und BGH VersR 1986, 142 f für die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost; BVerwG DVBl 1960, 17 für die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden des Landes Hessen; Senat VersR 1987, 145 für die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe).

    Bei der Satzung der Beklagten handelt es sich um allgemeine Versicherungsbedingungen (vgl. BGHZ 48, 35, 39; BGH VersR 1971, 1116; Senat VersR 1987, 145, 146; Hautmann, Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und ihre Rechtsverhältnisse [1984] S. 169 ff); sie gilt in dem Verhältnis zu der Klägerin nur aufgrund Einbeziehung in den Versicherungsvertrag.

  • BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 9/83

    Anspruch eines Ehegatten auf Geschiedenen-Witwen-Rente bei Scheidung aus

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.1987 - 20 U 56/87
    Im Vordergrund steht hier das Ziel der Zusatzversorgung, die Versorgungsbezüge der versicherten Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes an die der Beamten anzugleichen (BGH VersR 1985, 235, 236; 1986, 259, 260).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.1987 - 20 U 56/87
    Diese Rechtsprechung, die überwiegend auf Ablehnung gestoßen ist (BAG BB 1981, 1771; 1982, 186, 187 f für die betriebliche Altersversorgung; OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juli 1982 - 12 U 236/81 - n.v.; LG München, Urteil vom 17. April 1986 - 4 U 20390/85 - n.v.; Hautmann, aaO S. 185 ff; Gilbert/Hesse, aaO § 15 Anm. 3; Kleeberger, aaO § 2 Anm. 5; Berger/ Kiefer, aaO Teil G Vorbem. II 2 b cc; dem Bundesgerichtshof folgend OLG Karlsruhe, Urteile vom 2. April 1987 - 12 O 67/86 und 12 O 16/87 - n.v.), kann jedoch auf den anders liegenden Fall, daß Versicherungsnehmer der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer lediglich Versicherter ist, nicht ohne weiteres übertragen werden; jedenfalls könnte der Senat einer derartigen Rechtsprechung in diesem Fall nicht folgen.
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 106/83

    Besitzstandssicherung für Rentenempfänger

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.1987 - 20 U 56/87
    Der Bundesgerichtshof hat dies für den Fall, daß nicht der Arbeitgeber, sondern der einzelne Arbeitnehmer Versicherungsnehmer der Zusatzversicherung ist, zwar für erforderlich gehalten (BGH VersR 1972, 827, 828; 1977, 446; offen gelassen in BGH VersR 1985, 958, 959).
  • BGH, 15.05.1973 - VI ZR 62/72

    Anforderungen an die Sorgfalt eines "Idealfahrers"

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.1987 - 20 U 56/87
    Die Rechte und Pflichten der versicherten Arbeitnehmer und ihrer Hinterbliebenen ergeben sich aus einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag; dies ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (BGH VersR 1973, 765 für die Bundesbahnversicherungsanstalt; BGHZ 48, 35 ff = NJW 1967, 2057; BGH VersR 1971, 1116 f; BVerwGE 6, 200 ff für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; BSGE 21, 5, und BGH VersR 1986, 142 f für die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost; BVerwG DVBl 1960, 17 für die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden des Landes Hessen; Senat VersR 1987, 145 für die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe).
  • BVerwG, 21.02.1958 - VI C 352.57

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.06.1972 - IV ZR 62/71

    Genereller Änderungsvorbehalt - Rentenleistung - Zustimmung des

  • OLG Hamm, 26.06.1987 - 20 U 61/87

    Eigenschaft der Zusatzversorgungskasse als gemeinsamer Einrichtung der

  • BSG, 10.04.1964 - 1 RA 171/62

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen der Versorgungsanstalt der Deutschen

  • OLG Hamm, 20.06.2001 - 20 U 13/01

    Zusatzversorgungsrente - Bemessung der Rentenleistung - Berechnung des fiktiven

    Das hat der Senat bereits in einer die Satzung der Beklagten betreffenden Entscheidung (VersR 87, 1202) unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 48, 35, BGH VersR 1971, 1016) und des Senats (VersR 1987, 145 sowie unter Hinweis auf die Monographie von Hautmann, Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und ihre Rechtsverhältnisse, 1984, S. 169ff.) ausgesprochen.

    Der Senat hat in seiner zitierten Entscheidung (VersR 87, 1202, insoweit nicht veröffentlicht) ausgeführt:.

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Rechtsprechung
   LG Fulda, 09.04.1987 - 2 O 389/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2527
LG Fulda, 09.04.1987 - 2 O 389/86 (https://dejure.org/1987,2527)
LG Fulda, Entscheidung vom 09.04.1987 - 2 O 389/86 (https://dejure.org/1987,2527)
LG Fulda, Entscheidung vom 09. April 1987 - 2 O 389/86 (https://dejure.org/1987,2527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Haftung juristischer Personen für vorsätzliches Verhalten ihrer Verrichtungsgehilfen; Übernahme der Entschädigung durch die Berufsgenossenschaft vergleichbar mit Haftpflichtversicherung; Schmerzensgeld bei Verletzung der Streupflicht; Bindungswirkung von ...

  • VersR (via Owlit)

    RVO § 636; RVO § 638; RVO § 641; BGB § 31; BGB § 89; BGB § 831

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.; RVO § 636

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1438
  • MDR 1987, 933
  • VersR 1987, 1202
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

    aa) Die beklagte Stadt ist Unternehmer (vgl. BGH 22. Februar 1989 - III ZR 234/88 - VersR 1990, 404; OLG Dresden 14. Oktober 1998 - 6 U 1485/98 - NJW-RR 1999, 902; LG Fulda 9. April 1987 - 2 O 389/86 - NJW-RR 1987, 1438) .
  • BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08

    Selbständiges Beweisverfahren

    In Bezug auf ein vorsätzliches Verhalten ihres Organs ist die Zurechnung des Verschuldens bei einer juristischen Person nicht eindeutig ausgeschlossen (vgl. LG Fulda 9. April 1987 - 2 O 389/86 - VersR 1987, 1202; aA wohl ErfK/Rolfs 8. Aufl. § 104 SGB VII Rn. 24 aE).
  • LG Bonn, 29.08.2005 - 1 O 109/02
    Liegt damit das Augenmerk auf dem Gewicht des Verstoßes (LG Fulda NJW-RR 1987, 1438; RGRK-Schick § 618 Rn. 207) unter Billigkeitsgesichtspunkten (BGH, Urt. v. 02.11.1989, Az. III ZR 133/88), ist bei einer Sachlage, in der wegen Entindividualisierung des Verschuldens der Haftungsgrund in der Verletzung einer Fürsorge- bzw. Verkehrssicherungspflicht liegt, nicht mehr auf den individuellen Vorsatzbegriff, sondern auf das Maß der Verletzung der objektiven Anforderungen zu entsprechenden Pflicht abzustellen.
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Rechtsprechung
   AG Waldshut-Tiengen, 07.03.1986 - 3 C 534/85   

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https://dejure.org/1986,8346
AG Waldshut-Tiengen, 07.03.1986 - 3 C 534/85 (https://dejure.org/1986,8346)
AG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 07.03.1986 - 3 C 534/85 (https://dejure.org/1986,8346)
AG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 07. März 1986 - 3 C 534/85 (https://dejure.org/1986,8346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 1202
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

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