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   BGH, 20.07.1999 - X ZR 53/97   

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https://dejure.org/1999,9225
BGH, 20.07.1999 - X ZR 53/97 (https://dejure.org/1999,9225)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1999 - X ZR 53/97 (https://dejure.org/1999,9225)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - X ZR 53/97 (https://dejure.org/1999,9225)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Berufung - Rückauflassung - Grundstück - Schenkung - Verkehrswert eines Grundstücks - Widerruf der Schenkung - Verfahrensfehler - Ermittlung des Sachverhalts

  • Judicialis

    BGB § 531 Abs. 2; ; BGB § 812; ; BGB § 1922; ; BGB § 530; ; ZPO § 138; ; ZPO § 138 Abs. 1 und 3; ; ZPO § 525; ; ZPO § 288; ; ZPO § 532; ; ZPO § 290; ; ZPO § 286; ; ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § 282 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 138 Abs. 1, 3, § 282, § 296
    Würdigung von Parteivorbringen; Prozeßförderungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - X ZR 53/97
    Der Grundsatz besagt vielmehr nur, daß der Tatsachenvortrag der Ergänzung bedarf, wenn er infolge der Einlassung des Gegners unklar wird und nicht mehr den Schluß auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zuläßt (Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 77/89, WM 1991, 1737, 1739; ebenso BGHZ 127, 354, 358; BGH, Urt. v. 14.6.1996 - V ZR 150/95, NJW-RR 1996, 1402).
  • BGH, 05.07.1995 - KZR 15/94

    "Sesamstraße-Aufnäher"; Beurteilung der Schlüssigkeit der Klage im Hinblick auf

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - X ZR 53/97
    Deshalb darf Tatsachenvortrag bei der Beurteilung der Schlüssigkeit der Klage nicht allein deswegen unberücksichtigt gelassen werden, weil es sich zu früherem Vorbringen in Widerspruch setzt (BGH, Urt. v. 5.7.1995 - KZR 15/94, GRUR 1995, 700 - Sesamstraße-Aufnäher).
  • BGH, 23.05.1959 - V ZR 140/58

    Widerruf einer gemischten Schenkung

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - X ZR 53/97
    Im Ansatz zutreffend hat das Berufungsgericht allerdings angenommen, daß die Klage der Klägerin nur dann Erfolg haben kann, wenn der Grundstücksvertrag vom 27. Mai 1992 sich als gemischte Schenkung darstellt und der unentgeltliche Charakter des Geschäfts überwiegt; denn der Schenker, der eine gemischte Schenkung wegen groben Undanks des Beschenkten widerruft, kann nach § 531 Abs. 2 BGB Herausgabe des geschenkten Gegenstands nur verlangen, wenn der unentgeltliche Charakter des Geschäfts überwiegt (BGHZ 30, 120, 122; BGH, Urt. v. 2.10.1987 - V ZR 85/86, WM 1987, 1533, 1534).
  • BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94

    Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - X ZR 53/97
    Der Grundsatz besagt vielmehr nur, daß der Tatsachenvortrag der Ergänzung bedarf, wenn er infolge der Einlassung des Gegners unklar wird und nicht mehr den Schluß auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zuläßt (Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 77/89, WM 1991, 1737, 1739; ebenso BGHZ 127, 354, 358; BGH, Urt. v. 14.6.1996 - V ZR 150/95, NJW-RR 1996, 1402).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 85/86

    Rückabwicklung - Grundstücksübertragung - Bebauung - Wertersatz - Unmöglichkeit -

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - X ZR 53/97
    Im Ansatz zutreffend hat das Berufungsgericht allerdings angenommen, daß die Klage der Klägerin nur dann Erfolg haben kann, wenn der Grundstücksvertrag vom 27. Mai 1992 sich als gemischte Schenkung darstellt und der unentgeltliche Charakter des Geschäfts überwiegt; denn der Schenker, der eine gemischte Schenkung wegen groben Undanks des Beschenkten widerruft, kann nach § 531 Abs. 2 BGB Herausgabe des geschenkten Gegenstands nur verlangen, wenn der unentgeltliche Charakter des Geschäfts überwiegt (BGHZ 30, 120, 122; BGH, Urt. v. 2.10.1987 - V ZR 85/86, WM 1987, 1533, 1534).
  • BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 227/94

    Auswirkungen vorprozessualer Äußerungen auf den Prozeßvortrag einer Partei

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - X ZR 53/97
    Widersprüche über denselben Gegenstand führen nicht zur Unschlüssigkeit des Klagevorbringens, sondern können lediglich im Rahmen einer Beweiswürdigung Berücksichtigung finden (BGH, Urt. v. 8.11.1995 - VIII ZR 227/94, WM 1996, 321, 322; § 286 ZPO).
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 150/95

    Zustimmungspflichtigkeit des Umbaus einer Eigentumswohnung durch die

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - X ZR 53/97
    Der Grundsatz besagt vielmehr nur, daß der Tatsachenvortrag der Ergänzung bedarf, wenn er infolge der Einlassung des Gegners unklar wird und nicht mehr den Schluß auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zuläßt (Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 77/89, WM 1991, 1737, 1739; ebenso BGHZ 127, 354, 358; BGH, Urt. v. 14.6.1996 - V ZR 150/95, NJW-RR 1996, 1402).
  • RG, 30.03.1896 - IV 417/95

    Steht nach dem Gesetze vom 24. Februar 1877, betreffend die Umzugskosten der

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - X ZR 53/97
    Das Berufungsgericht hätte den schlüssigen Klagevortrag der Klägerin nicht im Hinblick auf ihre Angaben gegenüber dem Nachlaßgericht im März 1995, der augenblickliche Verkehrswert belaufe sich auf 180.000,-- DM, weil das Haus keine Heizung besitze, Wände feucht und Fenster nicht dicht seien (7 IV 417/95 AG Westerburg), als unschlüssig behandeln dürfen; es hätte vor allem nicht unterstellen dürfen (§ 138 ZPO), daß das Grundstück zum Zeitpunkt der Übertragung einen Wert von ca. 180.000,-- DM hatte.
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