Rechtsprechung
   OLG München, 25.02.2013 - 34 Wx 30/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4286
OLG München, 25.02.2013 - 34 Wx 30/13 (https://dejure.org/2013,4286)
OLG München, Entscheidung vom 25.02.2013 - 34 Wx 30/13 (https://dejure.org/2013,4286)
OLG München, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - 34 Wx 30/13 (https://dejure.org/2013,4286)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 49 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 181, 2223; GBO §§ 20, 29
    Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei Vermächtniserfüllung

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 181, 2223
    Auflassung von Miteigentumsanteilen an Nachlassgrundstücken ohne Genehmigung des Vermächtnisnehmers durch Testamentsvollstrecker

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers im Hinblick auf die Entgegennahme der Auflassungserklärung durch den Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181; BGB § 2223
    Umfang der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers; Annahme der Auflassung zur Vollziehung eines Vermächtnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Vermächtnisvollstrecker kann bei Grundbuchänderung stellvertretend für Vermächtnisnehmer handeln

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 49 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 181, 2223; GBO §§ 20, 29
    Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei Vermächtniserfüllung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1231
  • DNotZ 2013, 695
  • FamRZ 2013, 1928
  • Rpfleger 2013, 453
  • ZEV 2013, 620
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 27.07.2010 - 15 Wx 374/09

    Befugnisse des Testamentsvollstreckers bei Erfüllung eines Vermächtnisses

    Auszug aus OLG München, 25.02.2013 - 34 Wx 30/13
    Die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers, zu dessen Aufgaben die Erfüllung von Vermächtnissen gehört, erstreckt sich - unabhängig davon, ob eine Annahme des Vermächtnisses bereits erklärt ist - auch auf die Entgegennahme der Auflassung durch den Erben (Anschluss an OLG Hamm NJW-RR 2011, 11).

    Zu den Aufgaben des Vermächtnisvollstreckers kann es auch gehören, den Vermächtnisgegenstand in Besitz zu nehmen (Heckschen in Burandt/Rojahn § 2223 Rn. 3) oder auch die Auflassungserklärung abzugeben bzw. anzunehmen (OLG Hamm NJW-RR 2011, 11; Palandt/Weidlich BGB 72. Aufl. § 2223 Rn. 2).

    Dass die Beteiligte zu 1 die Übereignung im eigenen Namen erklärt und gleichzeitig für die Vermächtnisnehmer die Auflassung annimmt, ist im Hinblick auf § 181 BGB schon deswegen unschädlich, weil die Beteiligte zu 1 in Erfüllung einer Verbindlichkeit handelt (OLG Hamm NJW-RR 2011, 11/12).

  • BGH, 12.01.2011 - IV ZR 230/09

    Gemeinschaftliches Testament: Ausschlagungsfrist für ein Vermächtnis an den

    Auszug aus OLG München, 25.02.2013 - 34 Wx 30/13
    Eine Ausschlagung des Vermächtnisses ist nicht fristgebunden (BGH NJW 2011, 1353).
  • OLG München, 23.09.2011 - 34 Wx 311/11

    Grundbuchverfahren: Mitwirkung eines Ergänzungspflegers bei Umschreibung eines

    Auszug aus OLG München, 25.02.2013 - 34 Wx 30/13
    Zwar kann in der Annahme eines Vermächtnisgegenstandes durch den Vermächtnisnehmer gegebenenfalls eine konkludente Annahme auch des Vermächtnisses selbst zu sehen sein (Palandt/Weidlich § 2180 Rn. 1); die Vermächtnisannahme ergibt sich allerdings schon nicht zwingend aus der Entgegennahme von Vermächtnisgegenständen (siehe Senat vom 23.9.2011, 34 Wx 311/11 = NJW-RR 2012, 137).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2018 - 20 W 331/17

    Auslegung einer Befreiung von § 181 BGB

    Teilweise wird dies unter Hinweis darauf angenommen, dass der Anfall des Vermächtnisses keine Annahmeerklärung erfordere und eine Ausschlagung des Vermächtnisses dem Bedachten auch nach dessen Erfüllung durch den Testamentsvollstrecker noch möglich sei, ohne dass hierfür eine Frist bestehe ( so wohl OLG München NJW-RR 2013, 1231 [OLG München 25.02.2013 - 34 Wx 30/13] ; OLG Hamm NJW-RR 2011, 11 = ZEV 2011, 198 [OLG Hamm 27.07.2010 - I-15 Wx 374/09] ).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2019 - 20 W 41/18

    Testamentsvollstreckervermerk im Handelsregister

    Somit kommt es entgegen der Ansicht der Beteiligten zu 3) nicht darauf an, dass vorliegend die Vermächtniserfüllung durch Übertragung des Kommanditanteils des Erblassers auf deren Kinder - aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Überlegungen heraus auch immer - noch immer nicht erfolgt ist (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG München, Beschluss vom 25.02.2013, Az. 34 Wx 30/13, zitiert nach juris, Rn. 10, 11, wonach eine ausdrückliche oder konkludente Annahme eines Vermächtnisses keine Voraussetzung dafür ist, dass die Befugnisse selbst eines Vermächtnisvollstreckers eintreten, da dieser schon nach Anfall der Erbschaft tätig werden können müsse, um vor einer Annahme des Vermächtnisses dieses zu sichern, nachdem dieses gemäß § 2176 BGB bereits mit dem Erbfall angefallen ist).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.10.2012 - 3 W 120/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,80687
OLG Zweibrücken, 23.10.2012 - 3 W 120/12 (https://dejure.org/2012,80687)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.10.2012 - 3 W 120/12 (https://dejure.org/2012,80687)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 3 W 120/12 (https://dejure.org/2012,80687)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 71; BGB § 2200
    Ende der Testamentsvollstreckung bei Ablehnung der Auswahl der Testamentsvollstrecker im Rahmen des dem Gericht eingeräumten Ermessens nach § 2200 BGB

  • Wolters Kluwer
  • notar-drkotz.de

    Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks wegen Ende der Testamentsvollstreckung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 2200
    Beendigung der Testamentsvollstreckung durch Ablehnung der Auswahl eines neuen Testamentsvollstreckers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 261
  • FamRZ 2013, 1068
  • Rpfleger 2013, 151
  • ZEV 2013, 620 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 30.10.2003 - 1Z BR 80/03

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers aufgrund Ersuchens des Erblassers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.10.2012 - 3 W 120/12
    Nichts anderes gilt indes dann, wenn zwar der Erblasser, wie hier, das Nachlassgericht mit der Auswahl eines Ersatzvollstreckers beauftragt hat, das Nachlassgericht aber von dem ihm nach § 2200 BGB hierbei eingeräumten Ermessen (vgl. BayObLGZ 2003, 306; Zimmermann a.a.O., § 2200 Rn. 5) in der Weise Gebrauch macht, dass es die Auswahl eines Testamentsvollstreckers ablehnt.
  • OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18

    Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht:

    Die Testamentsvollstreckung endet dann, wenn zwar der Erblasser das Nachlassgericht mit der Auswahl eines Ersatzvollstreckers beauftragt hat, das Nachlassgericht aber von dem ihm eingeräumten Ermessen in der Weise Gebrauch gemacht hat, dass es die Auswahl eines Testamentsvollstreckers ablehnt (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2013, 261, nach juris Tz.10).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2020 - L 2 SO 219/19

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Tod des

    Soweit das SG auf den Beschluss des OLG Zweibrücken (vom 23.10.2012 - 3 W 120/12) abstelle, sei dieser zutreffend in der Besprechung kritisiert worden, da "der Erblasserwille nicht durch eine solche Ermessensausübung - wie geschehen - ausgehebelt werden sollte.".
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Rechtsprechung
   KG, 13.11.2012 - 1 W 382/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38184
KG, 13.11.2012 - 1 W 382/12 (https://dejure.org/2012,38184)
KG, Entscheidung vom 13.11.2012 - 1 W 382/12 (https://dejure.org/2012,38184)
KG, Entscheidung vom 13. November 2012 - 1 W 382/12 (https://dejure.org/2012,38184)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt aufgrund eines Ehegattentestaments mit Scheidungsklausel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachweis des Erbrechts des überlebenden Ehegatten; Miteigentumsanteil des Verstorbenen bei Ehegattentestament mit Scheidungsklausel

  • notar-drkotz.de

    Ehegattentestament mit Scheidungsklausel - Erforderlichkeit eines Erbscheins

  • rechtsportal.de

    BGB § 2077 Abs. 1; GBO § 35 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt aufgrund eines Ehegattentestaments mit Scheidungsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbfolge bei Ehegattentestament mit Scheidungsklausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1073
  • Rpfleger 2013, 199
  • ZEV 2013, 620 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.2005 - XI ZR 311/04

    Nachweis des Erbrechts durch notarielles Testament

    Auszug aus KG, 13.11.2012 - 1 W 382/12
    Bei den Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge ist insoweit auch dem berechtigten Interessen des Erben an einer möglichst raschen und kostengünstigen Abwicklung des Nachlasses Rechnung zu tragen (vgl. BGH, NJW 2005, 2779).
  • BGH, 17.02.2022 - V ZB 14/21

    Nachweis der Erbfolge des überlebenden Ehegatten; Schiedsklausel in letztwilliger

    Das Grundbuchamt darf ohne konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2077 Abs. 1 BGB keine weiteren Nachweise der Erbfolge des überlebenden Ehegatten verlangen (vgl. KG, FamRZ 2013, 1073 Rn. 10; ZEV 2020, 764 Rn. 8; Meikel/Weber, GBO, 12. Aufl., § 35 Rn. 119; Staudinger/Otte, BGB [15.2.2021], § 2077 Rn. 15.1, Böhringer, ZEV 2017, 68, 71; Volmer, ZEV 2006, 402, 403; DNotI-Report 2006, 181, 182).

    (2) Nach einhelliger Ansicht gilt nichts anderes, wenn die letztwillige Verfügung eine Scheidungsklausel enthält, die sich an die Voraussetzungen des § 2077 Abs. 1 BGB anlehnt (vgl. KG, FamRZ 2013, 1073 Rn. 11; ZEV 2020, 764 Rn. 8 u. 11; jurisPK-BGB/Lehrmann, 9. Aufl., § 2077 Rn. 45; Bauer/Schaub, GBO, 4. Aufl., § 35 Rn. 145; BeckOK GBO/Wilsch [1.11.2021], § 35 Rn. 105; jurisPK-BGB/Reymann, 9. Aufl., § 2268 Rn. 21; KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 35 Rn. 121; Meikel/Weber, GBO, 12. Aufl., § 35 Rn. 119; Bestelmeyer, notar 2013, 147, 151; Böhringer, ZEV 2017, 68, 71; Lange, ZEV 2009, 371, 373; Weber, MittBayNot 2017, 163, 165; DNotI-Report 2006, 191, 183; offen gelassen in OLG München, ZEV 2016, 401 Rn. 15).

  • OLG Naumburg, 12.12.2018 - 12 Wx 59/18

    Grundbucheintragung des Alleineigentums eines überlebenden

    Dem steht, anders als die Beteiligten meinen, nicht entgegen, dass das Grundbuchamt dann, wenn die letztwillige Verfügung von Ehegatten keine Scheidungsklausel enthält, trotz der gesetzlichen Auslegungsregel des § 2077 Abs. 1 BGB ohne Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten keinen Erbschein verlangen kann, weil dann nur die abstrakte Möglichkeit vorliegt, dass das Ehegattentestament nach § 2077 Abs. 1 BGB unwirksam ist (KG Berlin, Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12 -, Rn. 10, juris).

    Denn dann tritt die Unwirksamkeit der letztwilligen Verfügung unter denselben Voraussetzungen ein, die auch das Gesetz vorsieht (Meikel-Roth, GBO, 11. Aufl., § 35, Rn. 111 a.E.; KG Berlin, Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12 -, Rn. 11 - 12, juris).

    Die Rechtsbeschwerde ist nicht gemäß § 78 Abs. 2 Nr. 1 und 2 GBO zuzulassen, da sich der Senat der einschlägigen Entscheidung des Oberlandesgericht München (OLG München, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 34 Wx 274/15) anschließt und sich wegen der unterschiedlichen Sachverhalte nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Kammergerichts (KG Berlin, Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12) setzt.

  • KG, 29.10.2020 - 1 W 1463/20

    Nachweis der Erbfolge gegenüber Grundbuchamt durch Vorlage eines

    Der Senat hält daran fest, dass eine in einem öffentlichen Ehegattentestament enthaltene Scheidungsklausel, wonach u.a. bereits der Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge haben sollen, für sich keine Zweifel an dem behaupteten Erbrecht zu begründen vermag, die das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Erbscheins rechtfertigen könnten (Fortführung von Senat, Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12, FamRZ 2013, 1073; entgegen OLG München, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 34 Wx 274/15, ZEV 2016, 401 und OLG Naumburg, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 12 Wx 59/18, FamRZ 2019, 1656).(Rn.11).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass dies bei einer sich an den Voraussetzungen der §§ 268 Abs. 1, 2077 Abs. 1 BGB orientierenden Scheidungsklausel in einem Ehegattentestament nicht anders ist (Senat Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12 - FamRZ 2013, 1073, 1074).

    Der Entscheidung des Senats vom 13. November 2012 (a.a.O.) lag inhaltlich keine andere Scheidungsklausel zugrunde.

  • OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 274/15

    Grundbuchberichtigung bei Rücktrittsklausel in Erbvertrag

    Bewirkt eine Klausel im Erbvertrag in Abweichung von der gesetzlichen Auslegungsregel schon für den Fall des Scheidungsantrags durch einen Ehegatten die Unwirksamkeit der erbvertraglichen Regelungen, ohne dass die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen müssen, verbleibt es dabei, dass die Nachweislücke zur Frage der Nichteinreichung eines Scheidungsantrags - wenn nicht durch Vorlage eines Erbscheins - durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung zu schließen ist (Abweichung zu KG vom 13.11.2012, 1 W 382/12).

    Es kann dahinstehen, ob ähnliche Grundsätze auch für Scheidungsklauseln in Erbverträgen gelten, die der Auslegungsregel des § 2077 BGB entsprechen (vgl. KG Rpfleger 2013, 199; Volmer in KEHE GBO 7. Aufl. § 35 Rn. 86; DNotI-Report 2006, 181/182 f.).

    Der Senat weicht von der Rechtsprechung des Kammergerichts in vergleichbarer Konstellation ab (vgl. KG Rpfleger 2013, 199).

  • KG, 11.11.2014 - 1 W 547/14

    Eintragungshindernis des fehlenden Erbfolgenachweises: Nachweis der Erbeinsetzung

    Entfernte abstrakte Möglichkeiten, die das aus der Verfügung hervorgehende Erbrecht nur unter ganz besonderen Umständen in Fre stellen, vermögen das Verlangen nach Vorlegung eines Erbscheins ebenso wenig zu rechtfertigen wie rein rechtliche Bedenken (Senat, Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.10.2012 - 34 Wx 354/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32622
OLG München, 25.10.2012 - 34 Wx 354/12 (https://dejure.org/2012,32622)
OLG München, Entscheidung vom 25.10.2012 - 34 Wx 354/12 (https://dejure.org/2012,32622)
OLG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 34 Wx 354/12 (https://dejure.org/2012,32622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haben Ehegatten einen notariellen Ehe- und Erbvertrag wegen einer beabsichtigten Scheidung durch notarielle Vereinbarung wieder aufgehoben, so bedarf es jedenfalls dann der Vorlage eines Erbscheins, wenn die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags zweifelhaft bleibt und ...

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 22; 35
    Widerruf letztwilliger Verfügungen in Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt bei Zweifeln an der Wirksamkeit der Aufhebung eines Erbvertrages unter Ehegatten

  • rechtsportal.de

    GBO § 22; GBO § 35
    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt bei Zweifeln an der Wirksamkeit der Aufhebung eines Erbvertrages unter Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Prüfungspflicht bei Erbfolge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Aufhebung eines notariellen Ehe- und Erbvertrags kann die Vorlage eines Erbscheins erforderlich sein

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt bei Zweifeln an der Wirksamkeit der Aufhebung eines Erbvertrages unter Ehegatten

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt bei Zweifeln an der Wirksamkeit der Aufhebung eines Erbvertrages unter Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1253
  • Rpfleger 2013, 200
  • ZEV 2013, 620 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 29.06.1998 - 20 W 251/98

    Zur Vorlage des Erbscheins beim Grundbuchamt für Umschreibung des

    Auszug aus OLG München, 25.10.2012 - 34 Wx 354/12
    Die abstrakte Möglichkeit, dass eine spätere Verfügung die Beweiskraft dieser in öffentlicher Urkunde enthaltenen Verfügung ausschließt, genügt nicht (OLG Frankfurt MittBayNot 1999, 184/185).
  • BayObLG, 22.12.1982 - BReg. 2 Z 88/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen

    Auszug aus OLG München, 25.10.2012 - 34 Wx 354/12
    Die dafür etwa erforderlichen Ermittlungen sind dem Grundbuchamt verwehrt (BayObLGZ 1974, 1/3 f.; BayObLG Rpfleger 1983, 104 und st. Rspr.; Demharter GBO 28. Aufl. § 35 Rn 40).
  • BayObLG, 03.01.1974 - BReg. 2 Z 68/73

    Anforderungen an die Auslegung eines Testaments; Anforderungen an die Auslegung

    Auszug aus OLG München, 25.10.2012 - 34 Wx 354/12
    Die dafür etwa erforderlichen Ermittlungen sind dem Grundbuchamt verwehrt (BayObLGZ 1974, 1/3 f.; BayObLG Rpfleger 1983, 104 und st. Rspr.; Demharter GBO 28. Aufl. § 35 Rn 40).
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