Zivilprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszuge (§§ 253 - 510c) |
| 1. Abschnitt - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| 2. Titel - Urteil (§§ 300 - 329) |
(1) Erkennt eine Partei den gegen sie geltend gemachten Anspruch bei der mündlichen Verhandlung ganz oder zum Teil an, so ist sie auf Antrag dem Anerkenntnis gemäß zu verurteilen.
(2) Erklärt der Beklagte auf eine Aufforderung nach § 276 Abs. 1 Satz 1, daß er den Anspruch des Klägers ganz oder zum Teil anerkenne, so ist er auf Antrag des Klägers ohne mündliche Verhandlung dem Anerkenntnis gemäß zu verurteilen. Der Antrag kann schon in der Klageschrift gestellt werden.
Rechtsprechung zu § 307 ZPO a.F.
12 Entscheidungen zu § 307 ZPO a.F. in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Stuttgart, 17.05.2005 - 8 W 183/05
Gebührenrecht: Entstehung einer 1,2-Terminsgebühr
- BGH, 08.10.1953 - III ZR 206/51
Bayerischer Staat gegen bayerischen Landkreis - § 307 ZPO aF, bei Verzicht ...
- OLG Jena, 21.07.2005 - 9 W 245/05
Rechtsanwälte - Terminsgebühr nach dem 1. Justizmodernisierungsgesetz
- BGH, 17.05.2006 - VIII ZB 15/06
Anwaltsgebühren bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen Vorverfahren
- KG, 16.02.2006 - 20 W 52/05
Verfahrensrecht - Sofortiges Anerkenntnis nach Anzeige der Verteidigungsabsicht
- BGH, 22.10.2004 - V ZR 70/04
Immobilien - Bereinigungsanspruch nach § 116 Abs. 1 SachenRBerG
- OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 43/03
Schadensersatz gemäß § 945 ZPO bei aufgehobener einstweiligen Verfügung
- KG, 03.02.2004 - 1 W 716/03
Rechtsanwaltsgebühren: Verhandlungsgebühr bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen ...
- BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05
Verfahrensrecht - Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren
- OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 16 WF 115/06
Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr bei Kostenentscheidung ohne mündliche ...
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