Bundesnaturschutzgesetz
| Kapitel 3 - Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft (§§ 13 - 19) |
(1) Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die im Hinblick auf zu erwartende Eingriffe durchgeführt worden sind, sind als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anzuerkennen, soweit
| 1. | die Voraussetzungen des § 15 Absatz 2 erfüllt sind, | |
| 2. | sie ohne rechtliche Verpflichtung durchgeführt wurden, | |
| 3. | dafür keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch genommen wurden, | |
| 4. | sie Programmen und Plänen nach den §§ 10 und 11 nicht widersprechen und | |
| 5. | eine Dokumentation des Ausgangszustands der Flächen vorliegt; Vorschriften der Länder zu den Anforderungen an die Dokumentation bleiben unberührt. |
(2) Die Bevorratung von vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mittels Ökokonten, Flächenpools oder anderer Maßnahmen, insbesondere die Erfassung, Bewertung oder Buchung vorgezogener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Ökokonten, deren Genehmigungsbedürftigkeit und Handelbarkeit sowie der Übergang der Verantwortung nach § 15 Absatz 4 auf Dritte, die vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchführen, richtet sich nach Landesrecht.
Rechtsprechung zu § 16 BNatSchG
12 Entscheidungen zu § 16 BNatSchG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2007 - 2 M 162/07
Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen durch eine ...
- VG Frankfurt/Main, 15.02.2002 - 4 G 4722/01
Eilrechtsschutz für einen Landkreis gegen Baugenehmigung für Windkraftanlage in ...
- VG München, 25.04.2012 - M 9 K 11.3620
Unzulässige naturschutzrechtliche Untersagung eines Eingriffs; Fällung von zwei ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2147/09
Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des ...
- VG Düsseldorf, 28.01.2010 - 4 K 5870/08
Außenbereich Betriebsteil Risiko Landwirtschaft Privilegierung wirtschaftliche ...
- VGH Hessen, 12.11.2007 - 4 N 3204/05
Immissionskonflikt aufgrund der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebs
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2148/09
Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.1999 - 5 S 1929/97
Zum flächenhaften Naturdenkmal
- VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2040
Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes ...
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Literatur im Internet zu § 16 BNatSchG
- Kommentierung zu § 16 BNatSchG von Naturschutzbund Deutschland (NABU)
über www.nabu.de
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Naturschutzgesetz (NatSchG)
- Umweltbeobachtung, Landschaftsplanung
- § 18 I (Landschaftspläne und Grünordnungspläne)