Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 5. Teil - Enteignung (§§ 85 - 122) |
| 2. Abschnitt - Entschädigung (§§ 93 - 103) |
(1) Der enteignete frühere Eigentümer kann verlangen, dass das enteignete Grundstück zu seinen Gunsten wieder enteignet wird (Rückenteignung), wenn und soweit
| 1. | der durch die Enteignung Begünstigte oder sein Rechtsnachfolger das Grundstück nicht innerhalb der festgesetzten Fristen (§ 113 Abs. 2 Nr. 3 und § 114) zu dem Enteignungszweck verwendet oder den Enteignungszweck vor Ablauf der Frist aufgegeben hat oder | |
| 2. | die Gemeinde ihre Verpflichtung zur Übereignung nach § 89 nicht erfüllt hat. |
(2) Die Rückenteignung kann nicht verlangt werden, wenn
| 1. | der Enteignete selbst das Grundstück im Wege der Enteignung nach den Vorschriften dieses Gesetzbuchs oder des Baulandbeschaffungsgesetzes erworben hatte oder | |
| 2. | ein Verfahren zur Enteignung des Grundstücks nach diesem Gesetzbuch zugunsten eines anderen Bauwilligen eingeleitet worden ist und der enteignete frühere Eigentümer nicht glaubhaft macht, dass er das Grundstück binnen angemessener Frist zu dem vorgesehenen Zweck verwenden wird. |
(3) Der Antrag auf Rückenteignung ist binnen zwei Jahren seit Entstehung des Anspruchs bei der zuständigen Enteignungsbehörde einzureichen. § 206 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend. Der Antrag ist nicht mehr zulässig, wenn in den Fällen des Absatzes 1 mit der zweckgerechten Verwendung begonnen oder die Veräußerung oder Ausgabe des Grundstücks in Erbbaurecht vor Eingang des Antrags bei der Enteignungsbehörde eingeleitet worden ist.
(4) Die Enteignungsbehörde kann die Rückenteignung ablehnen, wenn das Grundstück erheblich verändert oder ganz oder überwiegend Entschädigung in Land gewährt worden ist.
(5) Der frühere Inhaber eines Rechts, das durch Enteignung nach den Vorschriften dieses Gesetzbuchs aufgehoben ist, kann unter den in Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen verlangen, dass ein gleiches Recht an dem früher belasteten Grundstück zu seinen Gunsten durch Enteignung wieder begründet wird. Die Vorschriften über die Rückenteignung gelten entsprechend.
(6) Für das Verfahren gelten die §§ 104 bis 122 entsprechend.
Rechtsprechung zu § 102 BauGB
28 Entscheidungen zu § 102 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 29.88
- BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93
Offene Vermögensfragen: Rückabwicklung nach fehlgeschlagener Enteignung in der ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94
Kein Rückübereignungsanspruch auf in der DDR enteignetes Grundstück, wenn ...
- BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94
- BVerfG, 23.07.1997 - 1 BvR 332/90
Geltung des § 102 BBauG/BauGB für Rückübereignungsansprüche in sogenannten ...
- LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93
- BGH, 23.02.1995 - III ZR 58/94
- OLG Jena, 06.03.1996 - 2 U 567/95
Rückerwerbsanspruch
- BGH, 19.01.1995 - III ZR 104/91
- BGH, 16.10.1997 - III ZR 176/96
Rückübereignung eines zu Zeiten der DDR gegen Entschädigung enteigneten ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2366/97
Rückenteignung eines nach dem Baulandgesetz der Deutschen Demokratischen Republik ...
- BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2366/97
- BGH, 14.03.1997 - V ZR 9/96
Rückübertragung eines zur Abwendung einer Enteignung verkauften Grundstücks nach ...
- BVerwG, 31.08.2000 - 4 C 8.99
Landbeschaffungsrecht
- OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 102 U 1/09
Zur nutzungsbeschränkenden Wirkung des Bebauungsplans
- BGH, 04.04.2003 - V ZR 268/02
Immobilien - Veräußerung des Mauergrundstücks unter Ausschluß des Berechtigten
- BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97
Enteignung zugunsten der Gemeinde
- BVerwG, 17.09.1998 - 4 C 18.97
Rockobereignung; Zweckfortfall, nachträglicher; Eigentumsgarantie; Grundsatz der ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 10 S 1782/96
Rückenteignung wegen nachträglichem Wegfall des Enteignungszwecks - Vererbbarkeit ...
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 10 S 1782/96
- VG Trier, 11.02.2009 - 5 K 612/08
Kein Anspruch auf Rückenteignung für ein Grundstück am ehemaligen ...
- VGH Bayern, 24.07.2007 - 1 N 06.2083
Normenkontrolle; außer Kraft getretener Bebauungsplan; Zulässigkeit des ...
- OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 5 U 130/06
Grundbuchberichtigung: Eigentum der Bundesrepublik an von der DDR für die ...
Literatur im Internet zu § 102 BauGB
Querverweise
- BauGB
- Allgemeines Städtebaurecht
- Sicherung der Bauleitplanung
- Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
- § 27a (Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter)
- Enteignung
- Entschädigung
- § 100 (Entschädigung in Land)
- Besonderes Städtebaurecht
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Abschluss der Sanierung
- § 164 (Anspruch auf Rückübertragung)
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