Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 3. Teil - Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung (§§ 29 - 44) |
| 2. Abschnitt - Entschädigung (§§ 39 - 44) |
Haben Eigentümer oder in Ausübung ihrer Nutzungsrechte sonstige Nutzungsberechtigte im berechtigten Vertrauen auf den Bestand eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans Vorbereitungen für die Verwirklichung von Nutzungsmöglichkeiten getroffen, die sich aus dem Bebauungsplan ergeben, können sie angemessene Entschädigung in Geld verlangen, soweit die Aufwendungen durch die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Bebauungsplans an Wert verlieren. Dies gilt auch für Abgaben nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften, die für die Erschließung des Grundstücks erhoben wurden.
Rechtsprechung zu § 39 BauGB
80 Entscheidungen zu § 39 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 28.10.2004 - III ZR 25/04
Immobilien - Wann stellt Bebauungsplan eine Vertrauensgrundlage dar?
- VG Sigmaringen, 03.03.2005 - 8 K 869/03
In die Abwägung einzustellende öffentliche Belange - hier: ...
- OLG Hamm, 21.09.2006 - 16 U (Baul.) 5/06
Immobilien - Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 21.09.2006 - 16 U (Baul) 5/06
Entschädigungsanspruch wegen Ausweisung eines Windkraftparks in ...
- OLG Hamm, 21.09.2006 - 16 U (Baul) 5/06
- OLG Koblenz, 21.12.1999 - 1 U 1321/98
Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs
- BGH, 26.09.1991 - III ZR 19/90
- BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04
In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03
Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03
- BGH, 21.12.1989 - III ZR 118/88
Wann haftet die Gemeinde für die Überplanung kontaminierter Grundstücke?
Zum selben Verfahren:
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Baurecht, Architektenrecht
Querverweise
- BauGB
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
- Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
- Entschädigung
- § 44 (Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche)
- Besonderes Städtebaurecht
- Stadtumbau
- § 171c (Stadtumbauvertrag)
- Sonstige Vorschriften
- Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
- § 217 (Antrag auf gerichtliche Entscheidung)
- BauGB
- Allgemeines Städtebaurecht
- Erschließung
- Erschließungsbeitrag
- §§ 127 ff (Erhebung des Erschließungsbeitrags) (zu § 39 S. 2)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Anschluss- und Erschließungsbeiträge
- Erschließungsbeiträge
- §§ 33 ff (Erschließungsanlagen) (zu § 39 S. 2)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen