Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
3. Teil - Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung (§§ 29 - 44) |
2. Abschnitt - Entschädigung (§§ 39 - 44) |
1Haben Eigentümer oder in Ausübung ihrer Nutzungsrechte sonstige Nutzungsberechtigte im berechtigten Vertrauen auf den Bestand eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans Vorbereitungen für die Verwirklichung von Nutzungsmöglichkeiten getroffen, die sich aus dem Bebauungsplan ergeben, können sie angemessene Entschädigung in Geld verlangen, soweit die Aufwendungen durch die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Bebauungsplans an Wert verlieren. 2Dies gilt auch für Abgaben nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften, die für die Erschließung des Grundstücks erhoben wurden.
Rechtsprechung zu § 39 BauGB
203 Entscheidungen zu § 39 BauGB in unserer Datenbank:
- VG Gelsenkirchen, 11.12.2023 - 6 K 4504/21
Bebauungsplan Einzelhandel Ausschluss Abwägungsfehler Planrechtfertigung ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2021 - 2 K 125/19
Aufhebung eines Bebauungsplans; Bedarf für die Planung; Anforderung an die ...
- OLG Hamm, 23.11.2023 - 16 U 4/22
Enteignungsentschädigung, Anbauverbotszone, Nassauskiesung, Abbauerwartungsland
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2020 - 5 S 1493/17
Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen; Einbeziehung der Betriebserweiterung in ...
- BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im ...
- VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan
- OVG Sachsen, 15.12.2022 - 1 C 41/20
Normenkontrolle; Bebauungsplan; eingeschränktes Gewerbegebiet; faktisches ...
- OLG Saarbrücken, 12.10.2017 - 4 U 29/16
Amtshaftungsansprüche nach Erklärung eines Bebauungsplans für unwirksam: ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 10 S 51.21
Was ist ein "Baugrundstück"?
- VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147
Sicherheitsabstand beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln
Querverweise
Auf § 39 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
- Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
- Entschädigung
- § 44 (Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche)
- Besonderes Städtebaurecht
- Stadtumbau
- § 171c (Stadtumbauvertrag)
- Sonstige Vorschriften
- Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
- § 217 (Antrag auf gerichtliche Entscheidung)
Redaktionelle Querverweise zu § 39 BauGB:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Erschließung
- Erschließungsbeitrag
- §§ 127 ff. (Erhebung des Erschließungsbeitrags) (zu § 39 S. 2)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Anschluss- und Erschließungsbeiträge
- Erschließungsbeiträge
- §§ 33 ff. (Erschließungsanlagen) (zu § 39 S. 2)