EG-Vertrag
5. Teil - Die Organe der Gemeinschaft (Art. 189 - 280) |
Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 189 - 267) |
Kapitel 1 - Die Organe (Art. 189 - 248) |
Abschnitt 4 - Der Gerichtshof (Art. 220 - 245) |
Jeder Mitgliedstaat kann den Gerichtshof anrufen, wenn er der Auffassung ist, daß ein anderer Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus diesem Vertrag verstoßen hat.
Bevor ein Mitgliedstaat wegen einer angeblichen Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag gegen einen anderen Staat Klage erhebt, muß er die Kommission damit befassen.
Die Kommission erläßt eine mit Gründen versehene Stellungnahme; sie gibt den beteiligten Staaten zuvor Gelegenheit zu schriftlicher und mündlicher Äußerung in einem kontradiktorischen Verfahren.
Gibt die Kommission binnen drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem ein entsprechender Antrag gestellt wurde, keine Stellungnahme ab, so kann ungeachtet des Fehlens der Stellungnahme vor dem Gerichtshof geklagt werden.
Rechtsprechung zu Art. 227 EG
71 Entscheidungen zu Art. 227 EG in unserer Datenbank:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2022 - L 1 R 251/18
Anspruch auf höhere Altersrente für Frauen; Erwerbstätigkeit als Pilotin; ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 184/15
Bindungswirkung von Entsendebescheinigungen D/PL 101; Entfallen nach ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 52/15
Bindungswirkung von Entsendebescheinigungen D/PL 101; Entfallen nach ...
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-400/99
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - ...
- FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 218/07
Rechtmäßigkeit eines Steuerabzugs gem. § 50a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) ...
- FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 216/07
Steuerabzugsfähigkeit der von einer deutschen Konzertagentur für ausländische ...
- VG Meiningen, 12.07.2011 - 2 K 439/09
Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs; polnische ...
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08
Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem - ...
- VG Stuttgart, 21.03.2007 - 3 K 2703/06
Missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht; Wohnsitzerfordernis und MPU
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie ...
- EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Querverweise
Auf Art. 227 EG verweisen folgende Vorschriften:
- EG-Vertrag (EG)
- Die Politiken der Gemeinschaft
- Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften
- Wettbewerbsregeln
- Staatliche Beihilfen
- Art. 88 (ex-Art. 93)
- Angleichung der Rechtsvorschriften
- Art. 95 (ex-Art. 100a)
- Die Wirtschafts- und Währungspolitik
- Die Wirtschaftspolitik
- Art. 104 (ex-Art. 104c)
- Die Organe der Gemeinschaft
- Vorschriften über die Organe
- Die Organe
- Der Gerichtshof
- Art. 228 (ex-Art. 171)
Redaktionelle Querverweise zu Art. 227 EG:
- EG-Vertrag (EG)
- Allgemeine und Schlußbestimmungen
- Art. 292 (ex-Art. 219)