Einkommensteuergesetz
| X. Kindergeld (§§ 62 - 78) |
(1) Soweit der Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung erfolgreich ist, hat die Familienkasse demjenigen, der den Einspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Dies gilt auch, wenn der Einspruch nur deshalb keinen Erfolg hat, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift nach § 126 der Abgabenordnung unbeachtlich ist. Aufwendungen, die durch das Verschulden eines Erstattungsberechtigten entstanden sind, hat dieser selbst zu tragen; das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen.
(2) Die Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten oder Beistandes, der nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, sind erstattungsfähig, wenn dessen Zuziehung notwendig war.
(3) Die Familienkasse setzt auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Aufwendungen fest. Die Kostenentscheidung bestimmt auch, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistandes im Sinne des Absatzes 2 notwendig war.
Rechtsprechung zu § 77 EStG
46 Entscheidungen zu § 77 EStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 09.12.2010 - III B 115/09
Keine Kostenerstattungspflicht der Familienkasse gemäß § 77 Abs. 1 EStG in ...
- BFH, 25.08.2009 - III B 245/08
Kostenerstattung für Tätigkeit eines Anwalts außerhalb des kindergeldrechtlichen ...
- FG Münster, 18.06.2007 - 1 K 5994/03
Anwendbarkeit des § 77 Einkommensteuergesetz (EStG) bei ...
- FG Sachsen, 10.12.2008 - 5 K 2065/06
Voraussetzungen einer Kostenerstattung nach § 77 Einkommensteuergesetz ...
- FG Bremen, 09.11.1999 - 298266K 2
Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Verfahren betr. ...
- FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 3 K 4247/09
Anspruch eines Rechtsanwalts auf Kostenerstattung nach § 77 EStG; keine ...
- FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1028/09
Erstattung der Kosten des Einspruchsverfahrens nach § 77 Abs. 1 Satz 3 ...
- BFH, 13.06.2003 - VIII R 13/02
Kindergeld; Kosten bei Hauptsacheerledigung
- FG Nürnberg, 21.10.2008 - 7 K 773/08
Voraussetzungen der Kostenerstattung der Familienkasse gem. § 77 EStG - ...
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Querverweise
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Gerichtsverfassung
- Finanzrechtsweg und Zuständigkeit
- Örtliche Zuständigkeit
- § 38