Ordnungswidrigkeitengesetz
| Dritter Teil - Einzelne Ordnungswidrigkeiten (§§ 111 - 131) |
| Zweiter Abschnitt - Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (§§ 116 - 123) |
(1) Ordnungswidrig handelt, wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches) zu einer mit Geldbuße bedrohten Handlung auffordert.
(2) 1Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. 2Das Höchstmaß der Geldbuße bestimmt sich nach dem Höchstmaß der Geldbuße für die Handlung, zu der aufgefordert wird.
Fassung aufgrund des Sechzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland vom 30.11.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2021 | Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland | 30.11.2020 |
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Rechtsprechung zu § 116 OWiG
32 Entscheidungen zu § 116 OWiG in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1701/11
Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg war ...
- VGH Hessen, 26.03.1987 - 2 TG 820/87
Grenzen des Zulassungsanspruchs zur Benutzung gemeindlicher Räume bei Aufruf zur ...
- OLG Karlsruhe, 15.03.1988 - 4 Ss 214/87
Volkszählung; Ordnungswidrigkeit; Mißachtung; Anordnung; Auskunft
- OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 1 Ss 319/05
Aufruf zu einer Internetdemonstration gegen einen Konzern
Zum selben Verfahren:
- AG Frankfurt/Main, 01.07.2005 - 991 Ds 6100 Js 226314/01
Strafbarkeit des Aufrufs zur Online-Demonstration
- AG Frankfurt/Main, 01.07.2005 - 991 Ds 6100 Js 226314/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.05.1987 - 7 B 40/87
Voraussetzungen für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ; Anforderungen an ...
- BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
- SG München, 16.01.1997 - S 2 KR 103/96
Feststellung einer Versicherungspflicht eines Künstlers; Durchführung eines ...
- OLG Frankfurt, 02.10.1989 - 5 Ss 422/88
Anforderungen an ein "öffentliches Verbreiten von Schriften" im Sinne von § 111 ...
- LG Konstanz, 14.07.1988 - 6 S 47/88
Versagung des Versicherungsschutes bezüglich der Übernahme von Anwaltsgebühren ...
Querverweise
Auf § 116 OWiG verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Einzelne Ordnungswidrigkeiten
- Gemeinsame Vorschriften
- § 131
Redaktionelle Querverweise zu § 116 OWiG:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Widerstand gegen die Staatsgewalt
- § 111 (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten)