Strafprozeßordnung
7. Buch - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (§§ 449 - 473a) |
2. Abschnitt - Kosten des Verfahrens (§§ 464 - 473a) |
1Mitangeklagte, gegen die in bezug auf dieselbe Tat auf Strafe erkannt oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet wird, haften für die Auslagen als Gesamtschuldner. 2Dies gilt nicht für die durch die Tätigkeit eines bestellten Verteidigers oder eines Dolmetschers und die durch die Vollstreckung, die einstweilige Unterbringung oder die Untersuchungshaft entstandenen Kosten sowie für Auslagen, die durch Untersuchungshandlungen, die ausschließlich gegen einen Mitangeklagten gerichtet waren, entstanden sind.
und Auslagen-
entscheidung; sofortige Beschwerde § 464aKosten des Verfahrens; notwendige Auslagen § 464bKostenfestsetzung § 464cKosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Übersetzers für den Angeschuldigten § 464dVerteilung der Auslagen nach Bruchteilen § 465Kostentragungspflicht des Verurteilten § 466Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuldner § 467Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung § 467aAuslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Anklagerücknahme § 468Kosten bei Straffreierklärung § 469Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige § 470Kosten bei Zurücknahme des Strafantrags § 471Kosten bei Privatklage § 472Notwendige Auslagen des Nebenklägers § 472aKosten und notwendige Auslagen bei Adhäsionsverfahren § 472bKosten und notwendige Auslagen bei Nebenbeteiligung § 473Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel; Kosten der Wiedereinsetzung § 473aKosten und notwendige Auslagen bei gesonderter Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ermittlungsmaßnahme
Rechtsprechung zu § 466 StPO
159 Entscheidungen zu § 466 StPO in unserer Datenbank:
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- OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen ...
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Haftung mehrerer Verurteilter als Gesamtschuldner; Erstattung von Auslagen ...
- OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ws 135/05
Kosten im Strafverfahren: Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung ...
- OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17
Absehen von der Vollstreckung eines angeordneten Wertersatzverfalls nach ...
- OLG Oldenburg, 11.07.2013 - 1 Ws 411/13
Verteilung der Kosten des Strafverfahrens unter Mittätern bei einer ...
- BVerwG, 17.08.1972 - II WD 3.72
Verstoß gegen die Treuepflichten eines Soldaten wegen schweren Diebstahls und ...
- LG Aurich, 03.11.2017 - 15 KLs 2/10
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- OLG Frankfurt, 26.05.2020 - 2 Ws 89/19
Abrechnung von IT-Sachverständigenkosten im Ermittlungsverfahren
Querverweise
Auf § 466 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Kosten des Verfahrens
- § 472b (Kosten und notwendige Auslagen bei Nebenbeteiligung)
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Kostenhaftung
- § 33 (Verpflichtung zur Zahlung von Kosten in besonderen Fällen)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Kosten
- I. Verfahren der Verwaltungsbehörde
- § 105 (Kostenentscheidung)