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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,5
BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52 (https://dejure.org/1957,5)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.1957 - 1 BvR 357/52 (https://dejure.org/1957,5)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 1957 - 1 BvR 357/52 (https://dejure.org/1957,5)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • hu-berlin.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rote Roben gegen braunen Mief

  • ev-akademie-boll.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die zwei Krisen der Verfassungsrechtsprechung (Prof. Dr. Dr. Ingo Müller)

In Nachschlagewerken (3)

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Hermann Weinkauff

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Geheime Staatspolizei

Papierfundstellen

  • BVerfGE 6, 132
  • NJW 1957, 579
  • DVBl 1957, 313
  • DÖV 1957, 530
 
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Wird zitiert von ... (154)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
    Das Bundesverfassungsgericht hält an seiner in BVerfGE 3, 58 ff. vertretenen Rechtsauffassung fest, daß alle Beamtenverhältnisse zum Deutschen Reich mit dem 8. Mai 1945 erloschen sind.

    Die am 25. April 1952 unmittelbar gegen das G 131 erhobene Verfassungsbeschwerde ist nach § 93 Abs. 2 BVerfGG rechtzeitig eingelegt (BVerfGE 1, 415 ff. [417]; 3, 58 ff. [75]).

    Dagegen ist - wie weiter unten (unter II) dargelegt wird die Regelung des § 3 Nr. 4 G 131 mit Art. 3 GG i.V.m. Art. 131 GG vereinbar, wenn sämtliche früheren Beamtenverhältnisse mit dem 8. Mai 1945 erloschen waren, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 1953 (BVerfGE 3, 58 ff.) ausgesprochen hat.

    Der Einwand, das Urteil habe bei Annahme des Erlöschens sämtlicher Beamtenverhältnisse nicht eine erneute Entlassung durch die Besatzungsbehörden unterstellen dürfen, übersieht, daß es sich hier nach den Ausführungen des Urteils um die Entlassung aus einem neuen Dienstverhältnis auf der formellen Grundlage der Proklamation Nr. 1 des Obersten Befehlshabers der Alliierten Streitkräfte gehandelt hat (BVerfGE 3, 122 [richtig: BVerfGE 3, 58, 122 - d. Red.] f., [132 f.]).

    Es hat aber dargelegt, daß alsbald nach der nationalsozialistischen Machtübernahme der Prozeß einer inhaltlichen Umgestaltung der früher neutralen Beamtenverhältnisse begonnen hat, daß die Beamtenverhältnisse aus der nationalsozialistischen Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung heraus einen besonderen Gehalt empfangen haben, daß eben die nationalsozialistischen beamten gesetzlichen Bestimmungen" das Treueverhältnis zum Reich" nur über Hitler und über die Abhängigkeit vom Willen der NSDAP begründet haben (BVerfGE 3, 102 [richtig: BVerfGE 3, 58, 102 - d. Red.] ), daß also gerade die auf Druck der NSDAP in das Beamtengesetz eingefügten "Zutaten" oder "Zierate" es gewesen sind, die dem formal weiterbestehenden Rechtsverhältnis den veränderten sachlichen Gehalt gegeben, "das formal zum Staate bestehende öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis" zum nationalsozialistischen Beamtenverhältnis gemacht haben (BVerfGE 3, 103 [richtig: BVerfGE 3, 58, 103 - d. Red.] ).

    Im ganzen ist für dieses Gebiet der zusammenfassenden Würdigung durch Karl Jaspers, auf deren Wiedergabe sich das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 17. Dezember 1953 - BVerfGE 3, 58, 142 - beschränkt hat, nichts hinzuzufügen.

    Rechtslehre, Disziplinarrechtsprechung und Verwaltungspraxis unter dem nationalsozialistischen Regime hat es nur zur Bestätigung dafür herangezogen, daß es die gesetzlichen Bestimmungen richtig, d. h. so ausgelegt hat, wie sie bei dem damaligen verfassungsrechtlichen Zustand ohne Widerspruch von der Rechtslehre vertreten und in der Praxis angewandt worden sind (BVerfGE 3, 103 bis 113 [richtig: BVerfGE 3, 58, 103 bis 113 - d. Red.] ).

  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
    Es könnte vielmehr höchstens im Einzelfalle geprüft werden, ob etwa ein Beamter sich habe "gleichschalten" oder zu "Unrechtsmaßnahmen" verleiten lassen und damit "durch sein eigenes Verhalten unter dem Nationalsozialismus seinen Beamtenstatus verwirkt" habe (so der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 20. Mai 1954 (BGHZ 13, 265 [301]), allenfalls ob er - nach Köttgen (AÖR NF 40, S. 361) - in einem dem "dominierenden Parteiamt lediglich akzidentiellen Beamtenverhältnis" gestanden und so mit dem Parteiamt auch das staatliche Amt verloren habe.

    aa) Nur der Staat als juristische Person sei Dienstherr des Beamten; ihm gegenüber sei immer nur der Staat als solcher, "unabhängig von seiner Staatsform", nicht dagegen "der Staat in irgendeiner bestimmten organisatorischen Verfassung" gebunden (BGHZ 13, 265 [296]).

    Der Bundesgerichtshof führt lediglich in einem Klammerzusatz aus, daß die im Urteil angeführten nationalsozialistischen Äußerungen sich "z. T. auch in der Praxis einiger Disziplinargerichte" gespiegelt hätten (BGHZ 13, 265 (299]).

    Der Große Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat beanstandet, daß "eine so ungeheuer weittragende Rechtsfolge wie das Erlöschen aller Beamtenverhältnisse auf die unsichere Grundlage eines geschichtlichen Werturteils, einer historischen Rückschau gestützt" werde (BGHZ 13, 265 [299]).

    Um die Folgerungen des Bundesverfassungsgerichts zu widerlegen, wäre eine umfassende Würdigung der Disziplinarrechtsprechung notwendig, wie sie die Kritik nicht unternommen hat; keinesfalls darf diese einheitliche um fassende Rechtsprechung zur "Praxis einiger Disziplinargerichte" (BGHZ 13, 265, [299]) verharmlost werden.

    Wenn der Bundesgerichtshof in seinem mehrfach erwähnten Beschluß ausführt (BGHZ 13, 265 [299]), daß "der überwiegende Teil der deutschen Beamten sich nach wie vor trotz des schimpflichen, rechtswidrigen Drucks .

    Das Bedenken des Bundesgerichtshofs (BGHZ 13, 265 [301]) gegen "die Annahme einer Rechtsverwirkung aus dem Gedanken der Kollektivschuld" heraus beruht auf der irrigen Vorstellung, daß nur Unrechtsmaßnahmen der nationalsozialistischen Führung eine Entartung der Institution des Beamtentums bewirkt haben könnten.

  • BGH, 25.05.1955 - VI ZR 6/54

    Sittenwidrige Anzeige

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
    Der Bundesgerichtshof hat zahlreiche Urteile aus der nationalsozialistischen Zeit aufgehoben, weil er sie als "Unrechtsrechtsprechung" ansehen mußte; es handelt sich dabei auch um Urteile hoher Gerichte, wie des Volksgerichtshofs (vgl. etwa BGHZ 17, 327 [333]) auch Urteil vom 28. Juni 1956 - 3 StR 366/55 -) und des Reichskriegsgerichts (etwa BGHSt 3, 110 [116, 117]).

    (Vgl. dazu etwa die Ausführungen des Bundesgerichtshofs über die Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Kriegssonderstrafrechtsverordnung (BGHSt 4, 68 [richtig: BGHSt 4, 66, 68 - d. Red.] ; BGHZ 17, 335 [richtig: BGHZ 17, 327, 335 - d. Red.] ) sowie über die Rechtsprechung der Sondergerichte und Standgerichte (BGHZ 8, 169 und Urteil vom 16. Juni 1956 - 1 StR 50/56 -]).

    k) In BGHZ 17, 327 (332/33) führt der Bundesgerichtshof aus:.

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52

    Berufssoldatenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
    Gerade diese von den nationalsozialistischen Gesetzen ausgehende Auslegungsmethode, die diese Gesetze in ihrer Wirkung so ernst nimmt, wie sie gemeint waren und vor allem in nahezu zehnjähriger Praxis angewandt worden sind, offenbart auch den wesentlichen rechtlichen Unterschied zwischen dem nationalsozialistischen Beamtenrechtsverhältnis und dem Berufssoldatenverhältnis unter dem nationalsozialistischen Regime, bei dem die positivgesetzliche Umgestaltung erst zu einer Zeit erfolgte, als sie nach den Zeitumständen nicht mehr effektiv werden konnte (BVerfGE 3, 310 und 313 [richtig: BVerfGE 3, 288, 310 und 313 - d. Red.] ).

    Freilich kann der Eid nicht losgelöst von dem sachlichen Gehalt des Dienstverhältnisses selbst beurteilt werden, wie es im Urteil vom 26. Februar 1954 (BVerfGE 3, 288 ff. [310]) eingehend dargelegt worden ist.

  • BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51

    Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit …

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
    a) In dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 1952 -BGHSt 2, 234 - heißt es:.

    Unerheblich ist es dabei, ob in den Strafverfahren gegen Gestapobeamte die Angeklagten verurteilt worden sind oder ob in subjektiver Hinsicht Zweifel erhoben werden konnten (vgl. gegen das Bayerische Oberste Landesgericht: BGHSt 2, 234).

  • BGH, 28.06.1956 - 3 StR 366/55

    Denunziation der Teilnehmer des 'Kaufmannkreises' innerhalb der christlichen …

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
    Der Bundesgerichtshof hat zahlreiche Urteile aus der nationalsozialistischen Zeit aufgehoben, weil er sie als "Unrechtsrechtsprechung" ansehen mußte; es handelt sich dabei auch um Urteile hoher Gerichte, wie des Volksgerichtshofs (vgl. etwa BGHZ 17, 327 [333]) auch Urteil vom 28. Juni 1956 - 3 StR 366/55 -) und des Reichskriegsgerichts (etwa BGHSt 3, 110 [116, 117]).

    I) Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 1956 (3 StR 366/55) enthält auf Seite 10 ff. folgende Darlegungen:.

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
    In Konsequenz dieser Prinzipien lehnt das Grundgesetz jede parteipolitische Orientierung des Berufsbeamtentums ab und erklärt die unter der früheren Verfassung allein maßgebliche parteipolitische Auffassung für schlechthin illegal (BVerfGE 2, 1 [70]).
  • BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56

    Beihilfe zum Mord in der SS-Sondergerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
    (Vgl. dazu etwa die Ausführungen des Bundesgerichtshofs über die Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Kriegssonderstrafrechtsverordnung (BGHSt 4, 68 [richtig: BGHSt 4, 66, 68 - d. Red.] ; BGHZ 17, 335 [richtig: BGHZ 17, 327, 335 - d. Red.] ) sowie über die Rechtsprechung der Sondergerichte und Standgerichte (BGHZ 8, 169 und Urteil vom 16. Juni 1956 - 1 StR 50/56 -]).
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
    Der Einwand der Kritik, bei Unterstellung der Richtigkeit des Urteils des Bundesverfassungsgerichts müßten alle Staatsakte nach 1945 nichtig gewesen sein, bedarf keiner besonderen Widerlegung (vgl. dazu BVerfGE 4, 74 ff.).
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor …

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
    Der Bundesgerichtshof hat zahlreiche Urteile aus der nationalsozialistischen Zeit aufgehoben, weil er sie als "Unrechtsrechtsprechung" ansehen mußte; es handelt sich dabei auch um Urteile hoher Gerichte, wie des Volksgerichtshofs (vgl. etwa BGHZ 17, 327 [333]) auch Urteil vom 28. Juni 1956 - 3 StR 366/55 -) und des Reichskriegsgerichts (etwa BGHSt 3, 110 [116, 117]).
  • BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52

    Funktionsnachfolge der Länder

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter …

  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 68/52

    Enteignung zwecks Wohnungsbau

  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 59/50

    Denunziation des Bruders wegen abfälliger Äusserungen über das …

  • RG, 11.07.1936 - 1/36

    Eine Berichtigung der Sitzungsniederschrift hat das Revisionsgericht auch dann zu …

  • RG, 12.05.1942 - 1 C 323/42

    Die PolenstrafrechtsVO. droht die Todesstrafe zwar hilfsweise an, aber bereits …

  • RFH, 04.04.1939 - V 1/38
  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Fristbeginn für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen …

    In seinem Beschluß vom 19. Februar 1957 (BVerfGE 6, 132) hat das Gericht an dieser Rechtsprechung festgehalten und ausgeführt, es habe.
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Es hat dazu auf die Ausführungen von Gustav Radbruch (…SJZ 1946, S. 105 ff. <= Gustav Radbruch Gesamtausgabe Band 3, 1990, bearbeitet von W. Hassemer, S. 83 ff.>), insbesondere die sogenannte Radbruch'sche Formel, Bezug genommen (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 6, 132 ; 6, 389 ).

    Dabei hat es mehrfach betont, daß eine Unwirksamkeit des positiven Rechts auf extreme Ausnahmefälle beschränkt bleiben muß und eine bloß ungerechte, nach geläuterter Auffassung abzulehnende Gesetzgebung durch das auch ihr innewohnende Ordnungselement noch Rechtsgeltung gewinnen und so Rechtssicherheit schaffen kann (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 6, 389 ).

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Rn. 46 a) Gegenstand der Einrichtungsgarantie ist der Kernbestand von Strukturprinzipien, die sich in der Tradition entwickelt und bewährt haben (vgl. BVerfGE 6, 132 ).
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