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   BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 433/87   

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https://dejure.org/1988,2246
BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 433/87 (https://dejure.org/1988,2246)
BAG, Entscheidung vom 29.06.1988 - 5 AZR 433/87 (https://dejure.org/1988,2246)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 5 AZR 433/87 (https://dejure.org/1988,2246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufwendungsersatz des künftigen Arbeitsgebers bei Aufforderung zu einem Vorstellungsgespräch - Ersatz für erforderliche Aufwendungen für die Wahrnehmung des Vorstellungsgesprächs

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kann ein Bewerber, der zu einem Vorstellungsgespräch gebeten wird, vom Arbeitgeber Ersatz seiner Vorstellungskosten für eine Autofahrt und eine Hotelübernachtung verlangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorstellungsgespräch: Einladender Arbeitgeber trägt Reisekosten.

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Muss der Arbeitgeber Bewerbungskosten zahlen?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vorstellungsgespräch: Einladender Arbeitgeber trägt Reisekosten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vorstellungsgespräch: Arbeitgeber muss Fahrtkosten zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1694 (Ls.)
  • NZA 1989, 468
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.02.1977 - 5 AZR 171/76

    Vorstellungskosten: Ersatzanspruch - Verjährung

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 433/87
    Dazu gehören Fahrkosten oder Mehrkosten für Verpflegung und Übernachtung (BAG Urteil vom 14. Februar 1977 - 5 AZR 171/76 - AP Nr. 8 zu § 196 BGB).
  • BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20

    Sachgrundlose Befristung - Höchstdauer - Dienstreise - Verlängerung

    Der Arbeitgeber kann sogar rechtlich verpflichtet sein, schon für die Teilnahme an einem Bewerbungsgespräch dem Bewerber Reise- und Übernachtungskosten zu erstatten (vgl. BAG 29. Juni 1988 - 5 AZR 433/87 -) , obwohl im Zeitpunkt der Anreise zum Bewerbungsgespräch unzweifelhaft noch kein Arbeitsverhältnis besteht.
  • ArbG Düsseldorf, 15.05.2012 - 2 Ca 2404/12

    Bewerber; Vorstellungskosten; Flugkosten

    Ein Arbeitgeber muss einem Bewerber alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte (BAG, 29.06.1988 5 AZR 433/87).

    Nach allgemeiner Ansicht muss ein Arbeitgeber einem Bewerber alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte, § 670 BGB (vgl. etwa BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 433/87; ArbG Köln, 20.05.2005 - 2 Ca 10220/04; ErfK/Müller-Glöge, 12. Auflage 2012, § 629 BGB, Rn. 13).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2012 - 3 Sa 540/11

    Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach Einladung zum Vorstellungsgespräch -

    Dieser Aufwendungsersatzanspruch folgt aus §§ 670, 662 BGB ( BAG 29. Juni 1988 - 5 AZR 433/87 - Rn. 11, NZA 1989, 468; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht Müller-Glöge 12. Aufl. § 629 BGB Rn. 13 m.w.N. ).
  • LAG Nürnberg, 25.07.1995 - 2 Sa 73/94

    Kostenerstattung - Vorstellungskosten

    Wenn ein Arbeitgeber den Bewerber um einen Arbeitsplatz auffordert, sich vorzustellen, muss er ihm nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum gemäß § 6710 BGB in aller Regel alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte, etwa Fahrtkosten oder Mehrkosten für Verpflegung und Übernachtung ( RAG , Urteil vom 26.04.1939, ARS 36, 44; BAG, Urteil vom 14.02.1977 - 5 AZR 171/76 -, AP Nr. 8 zu § 196 BGB ; Urteil vom 29.06.1988 - 5 AZR 433/87 -, NZA 1989, 468; LAG Hamm, AP Nr. 92 mit zust. Anm. von A. Hueck; LAG Düsseldorf, BB 1956, 817; LAG München, LAGE § 670 BGB Nr. 4; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band 1, S. 388 Fußn. 4; Staudinger/Richardi, BGB , 12. Aufl., § 611 Rdn. 823; MünchKomm/Schwerdtner, 2. Aufl. § 629 BGB Rdn. 9; MünchArbR/Blomeyer, § 94 Rdn. 68; Rothe, DB 1968, 1906, 1907; Becker-Schaffner, BlStSozArbR 1985, 161; Hunold, Arbeitsrechtsblattei "Vorstellungskosten" unter B I; Müller, ZTR 1990, 237).
  • LAG Köln, 19.06.2012 - 11 Sa 658/10

    Anspruch auf Urlaubsentgelt; Zurückbehaltung der Arbeitsleistung durch den

    Dazu gehören Fahrkosten oder Mehrkosten für Verpflegung und Übernachtung (BAG, Urteil vom 29.06.1988 - 5 AZR 433/87 - m. w. N.).
  • ArbG München, 07.10.2014 - 14 Ca 7743/14

    Bahncard, erstattungsfähige Kosten, Reisekosten, Vorstellungsgespräch

    Dieser Anspruch folgt nach herrschender Auffassung, der sich das erkennenden Gericht anschließt, aus §§ 670, 662 BGB (BAG 29.06.1988 - 5 AZR 433/87, NZA 1989, 468; 14.02.1977, a.a.O.; ErfK/Müller-Glöge, 12. Aufl. 2012, § 629 Rn. 13 m.w.N.).
  • ArbG Hamburg, 02.11.1994 - 13 Ca 24/94
    Diese Verpflichtung des Arbeitgebers folgt aus § 670 BGB (BAG EzA § 196 BGB Nr. 3; BAG EzA § 670 BGB Nr. 21 = NZA 1989, 468; LAG München LAGE § 670 BGB Nr. 4).
  • LAG Brandenburg, 01.10.1998 - 3 Sa 870/97

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Reichweite einer Prozessvollmacht;

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