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   BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 296/89   

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https://dejure.org/1990,1637
BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 296/89 (https://dejure.org/1990,1637)
BAG, Entscheidung vom 31.05.1990 - 8 AZR 296/89 (https://dejure.org/1990,1637)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 296/89 (https://dejure.org/1990,1637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilzeitarbeitsverhältnis; Urlaubsanspruch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 5 Abs. 1 und 2, § 13; SchwbG § 47; BAT i.d.F. des 55. ÄndTV § 48 Abs. 4
    Teilzeitarbeit: Berechnung des Urlaubsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 176
  • NZA 1991, 105
  • BB 1990, 2051
  • BB 1990, 2408
  • DB 1990, 2428
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87

    Urlaub: Entstehen von Teilurlaubsansprüchen, Bruchteile von Urlaubstagen

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 296/89
    Das trifft ersichtlich nicht zu, weil die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Buchst. a - c BUrlG nicht gegeben sind (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 296/89
    Für den durch den Untergang des Anspruchs am 30. Juni 1989 entstandenen Schaden muß die Beklagte der Klägerin einstehen (§ 286 Abs. 1, § 287 Satz 2 BGB), so daß anstelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs als Schadenersatzanspruch ein Ersatzurlaubsanspruch in gleicher Höhe getreten ist, § 249 Satz 1 BGB (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Urteil vom 26. Mai 1988, BAGE 58, 304 = AP Nr. 19 zu § 1 BUrlG).
  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

    Zum anderen beantwortet die Bestimmung allein die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 BUrlG zu runden ist (vgl. BAG 31. Mai 1990 - 8 AZR 296/89 - zu III 2 der Gründe, BAGE 65, 176) .
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

    Der Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz bleibt bei der rechnerischen Erhöhung des Erholungsurlaubs nach § 43 Abs. 1 Satz 2 BMT-G II unberücksichtigt (vgl. zur gleichlautenden Regelung in § 48 BAT das Urteil des Achten Senats vom 31. Mai 1990, BAGE 65, 176 = EzA § 5 BUrlG Nr. 15).

    Für die abweichende Berechnung nach § 47 Satz 1 2. Halbsatz SchwbG muß daher die für den Arbeitnehmer individuell geltende Anzahl an Arbeitstagen im Jahr ermittelt und sodann zum gesetzlichen Regelfall ins Verhältnis gesetzt werden (BAG Urteil vom 31. Mai 1990, aaO).

    Eine Regelung für die Berechnung des Zusatzurlaubs wird damit nicht getroffen (BAG Urteil vom 31. Mai 1990, aaO).

    Der Teil eines zusätzlichen Urlaubstages nach § 47 Satz 1 1. Halbsatz SchwbG ist kein Teilurlaubsanspruch im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchst. a bis c BUrlG (BAG Urteil vom 31. Mai 1990, aaO).

  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Teilzeitarbeitnehmer

    Auch dies hat der Senat bereits ausführlich für § 5 Abs. 2 BUrlG im Urteil vom 26. Januar 1989 (aaO) dargelegt (vgl. außerdem Urteil des erkennenden Senats vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 296/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 148/91

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Rollierendes Freizeitsystem

    Nachdem der tarifliche Übertragungszeitraum verstrichen und der Urlaubsanspruch verfallen ist, kann sich ihr Antrag nur auf die Gewährung eines Ersatzurlaubsanspruchs (§ 249 BGB; ständige Rechtsprechung zuletzt BAGE 58, 304; BAG Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 296/89 - EzA § 5 BUrlG Nr. 15) richten.
  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 290/90

    Bestimmungspflicht des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung

    Für den durch Untergang des Anspruchs am 30. Juni 1989 (§ 47 Abs. 7 BAT) entstandenen Schaden muß der Beklagte dem Kläger einstehen (§§ 286 Abs. 1, 287 Satz 2 BGB), so daß anstelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs als Schadenersatz ein Ersatzurlaubsanspruch in gleicher Höhe getreten ist, § 249 Satz 1 BGB (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG Urteil vom 31. Mai 1990, BAGE 65, 176, m. w. N.).
  • BAG, 15.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Teilzeitarbeitnehmer

    Auch dies hat der Senat bereits ausführlich für § 5 Abs. 2 BUrlG im Urteil vom 26. Januar 1989 (aaO.) dargelegt (vgl. außerdem Urteil des erkennenden Senats vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 296/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 462/89

    Anrechnung einer Kur auf den Urlaubsanspruch

    An die Stelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs ist als Schadenersatzanspruch ein Ersatzurlaubsanspruch in gleicher Höhe getreten, § 249 BGB (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 26. Mai 1988, BAGE 58, 304 = AP Nr. 19 zu § 1 BUrlG; Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 296/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Bremen, 29.03.2001 - 4 Sa 258/00

    Geltendmachung von Urlaubsabgeltungsansprüchen und Urlaubsgeldansprüchen ;

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